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Kann ein vollkommenes Gesetz einen Mangel haben?Erwachet! 1976 | 8. September
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7:26-28 wird Jesus Christus in seiner Eigenschaft als Hoherpriester dem jüdischen Hohenpriester aus dem Hause Aaron gegenübergestellt. Wir lesen dort: „Denn ein solcher Hoherpriester wie dieser war für uns der geeignete: loyal, arglos, unbefleckt, getrennt von den Sündern und höher als die Himmel geworden. Er hat es nicht täglich nötig, Schlachtopfer darzubringen wie jene Hohenpriester, zuerst für seine eigenen Sünden und dann für die des Volkes (denn er tat dies ein für allemal, als er sich selbst als Opfer darbrachte); denn das ,Gesetz‘ bestimmt Männer zu Hohenpriestern, die mit Schwachheit behaftet sind, aber das Wort des Eidschwurs, der erst n a c h dem ,Gesetz‘ kam, bestimmte einen Sohn, der für immer vollkommen gemacht worden ist.“
Das Gesetz war also ‘schwach’, weil seine Priesterschaft — bestehend aus Menschen, die dem Tode unterworfen waren — und seine Tieropfer die Israeliten nicht völlig oder vollkommen von dem Bewußtsein der Sünde zu befreien vermochten. Das war nur durch das vollkommene Opfer Jesu Christi möglich und durch die bessere Priesterschaft.
Aus der Heiligen Schrift geht somit deutlich hervor, daß das Gesetz, das die Israeliten erhielten, nur in relativem Sinne vollkommen war. Doch den Zweck, zu dem es gegeben worden war, erfüllte es tadellos. Es machte Übertretungen kund, schattete eine größere Wirklichkeit vor, ermöglichte es, die Wirklichkeit zu erkennen, und bereitete ein Volk darauf vor, den Messias zu empfangen. Da das Gesetz eine vorbereitende Rolle spielte, wurde es durch die Wirklichkeit, in deren Mittelpunkt Jesus Christus stand, ersetzt. Im Vergleich zu der Wirklichkeit war das Gesetz schwach und hatte einen Mangel. Betrachtet man das Gesetz aber vom Standpunkt des Zweckes aus, zu dem es gegeben worden war, dann war es vollkommen bzw. tadellos.
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1976 | 8. September
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Wir beobachten die Welt
Staat kein Handlanger der Kirchen
◆ Bundeskanzler Schmidt hat kein Verständnis für den Aufruf der Kirchen, alle zur Verfügung stehenden Mittel der Rechtsordnung und der öffentlichen Gewalt einzusetzen, um die Grundwerte — so, wie die katholischen Bischöfe sie verständen — gegen jedermann zu verteidigen. Vielmehr glaube er, man kämpfe in verkehrter Frontstellung. Es sei die Aufgabe der Kirchen, die sittliche Grundauffassung in der Gesellschaft lebendig zu erhalten. Daher müsse sich der Aufruf der Bischöfe und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken zunächst in den Innenraum der Kirche richten. „Wenn die Kirchen gleichwohl die Gefährdung von Grundwerten zu beklagen haben, so ist das offenbar ein Zeichen dafür, daß die Kirche mit ihrer Grundwert-Argumentation einen sehr großen Teil des Kirchenvolkes nicht mehr erreicht“, sagte der Bundeskanzler. Das Grundgesetz enthalte zwar keine Garantien für bestimmte Auffassungen, Überzeugungen und Werthaltungen, doch gebe es die Freiheit, für solche einzutreten und sie zu besitzen. Den Bürgern werde z. B. nicht nur die Freiheit garantiert, einen Glauben zu besitzen, sondern auch die Freiheit, ihn nicht zu haben. Trotz der Garantie der Religionsfreiheit könne daher Religion absterben, wenn religiöse Überzeugungen der Menschen abstürben.
Daß der Staat heute zur Verteidigung von Werten aufgerufen wird, die die Kirchen nicht verteidigen konnten, knüpft an Traditionen des Mittelalters an, wo die Kirchen sich erfolgreich des staatlichen Armes im Kampf gegen Andersgläubige bedient haben.
Alle 2 1/2 Stunden ein tödlicher Arbeitsunfall
◆ Aus dem Unfallverhütungsbericht, der dem Bundestag durch die Bundesregierung zugeleitet wurde, geht hervor, daß die Zahl der Unfälle zwar rückläufig ist, jedoch immer noch zu Besorgnis Anlaß gibt. Im Jahre 1974 gab es immerhin noch 2,2 Millionen Wegeunfälle, Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen. Die Unfälle hatten 5 219 Todesopfer zur Folge. Verglichen mit dem Jahr 1949, ging die Zahl um fast die Hälfte zurück. Eine Wende zum Besseren ist erst im Jahre 1970 eingetreten. Sieht man einmal von den unermeßlichen Schäden ab, die Leben und Gesundheit der Betroffenen erfahren, ist auch der volkswirtschaftliche Schaden dieser Ereignisse fast unvorstellbar hoch. Allein die Betriebe mußten 1974 für die Folgen der Unfälle und Berufskrankheiten 7,3 Milliarden Mark bezahlen. Eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung ergab, daß der volkswirtschaftliche Schaden in einem einzigen Jahr bei ungefähr 25 Milliarden DM liegt.
Laut Unfallverhütungsbericht ereignete sich alle 16 Sekunden ein Arbeitsunfall, alle acht Minuten ein schwerer Arbeitsunfall und alle 2 1/2 Stunden ein tödlicher Arbeitsunfall. Binnen zehn Jahren hat sich die Zahl der Berufskrankheiten-Anzeigen um vierzig Prozent erhöht. Den Hauptanteil an den 36 000 jährlich registrierten Fällen nehmen die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit und Infektionskrankheiten ein. Für den Zeitraum von 1975 bis 1979 sind zur Erforschung der Humanisierung des Arbeitslebens rund 300 Millionen Mark vorgesehen.
Kommt eine neue „Contergan-Affäre“?
◆ Wie die Nürnberger Nachrichten berichten, kann die in vielen Schmerzmitteln enthaltene Substanz Phenacetin tödlich wirken. Nach Ansicht von Professor Dietrich Höffler, Dr. Gerd Demers und Dr. Barbara Bittner kann dieses Mittel zu nachhaltigen Störungen der Nierenfunktion führen. Die Mediziner fordern ein Verbot dieses Mittels, wie es in anderen europäischen Ländern bereits besteht. Phenacetin ist in den meisten Medikamenten gegen Kopfschmerz und Migräne enthalten und kann zu einem chronischen Nierensiechtum und zum Tode führen.
Wieder eine Garantie für die Menschenrechte
◆ Die von den Vereinten Nationen geschaffene „Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte“ trat am 23. März 1976 in Kraft. In Artikel I dieser Konvention wird unter anderem der Schutz des Rechtes auf Leben gefordert. Das Verbot von Folterungen und Grausamkeiten, von unmenschlicher und entwürdigender Behandlung oder Bestrafung und das Recht auf Freiheit der Gedanken, des Gewissens, der Religion und der freien Meinungsäußerung werden betont. Die Konvention gewährleistet auch das Recht auf friedliche Versammlung und das Recht auf die Freiheit der Bewegung und die Freiheit, ein Land — einschließlich des eigenen — zu verlassen. Staaten, die der Konvention beitreten, sind verpflichtet, über die Durchführung der Konvention dem Menschenrechtskomitee zu berichten, das durch die Konvention geschaffen wurde und sich aus 18 Mitgliedern mit besonderen Qualifikationen zusammensetzt.
Es bleibt die Frage, welche Staaten dieser Konvention beitreten werden. Da viele Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen bis heute nicht bereit sind, die Grundsätze der Charta der Menschenrechte anzuwenden, bestehen zu Recht Zweifel am Erfolg dieser neuen Konvention, besonders wenn man an die Behandlung der christlichen Zeugen Jehovas in der Republik Malawi denkt.
Pharao Ramses II. litt an Arthritis
◆ Eine Diagnose, die erst nach Jahrtausenden möglich wurde, hat diese Erkenntnis gebracht. Die Paläomedizin, eine Wissenschaft, die sich mit den Krankheiten des Altertums beschäftigt, hat bei der Untersuchung von Mumien festgestellt, daß es um die körperliche Verfassung der Pharaonen nicht gut bestellt war. Die meisten Könige starben bereits früh und waren von Degenerationskrankheiten und Zivilisationsschäden gezeichnet. Die Weltwoche schreibt dazu: „Weit verbreitet waren Gicht, Knochen- und Gelenkentzündungen, Mundfäule, Zahnwurzelerkrankungen, Zahnverschleiß, Kieferentzündungen, Arterienverkalkung und Kinderlähmung. Bei den meisten dieser Krankheiten besteht eine enge Beziehung zum Lebensstandard des Erkrankten: Die Pharaonen bezahlten Wohlstand und Bequemlichkeit mit degenerativen Erkrankungen — wie heute die Bevölkerung der Industriestaaten.“
So litt nach den durchgeführten Untersuchungen der berühmte Pharao Ramses II. an degenerativer Arthritis am Hüftgelenk, Arteriosklerose aller großen Beinarterien, Kieferabszessen und Zahnverschleiß.
Chinesische Wissenschaftler untersuchten eine 2 100 Jahre alte Mumie und stellten dabei fest, daß die etwa 50 Jahre alte Frau an einem Herzinfarkt gestorben war, der vermutlich durch eine Gallenkolik ausgelöst worden war. Sie hatte an Arteriosklerose gelitten, hatte zwei Gallensteine und einen schlecht verheilten Bruch am linken Unterarm. Nachweisbar waren ferner Reste einer Tuberkulose und Spuren von Wurmkrankheiten. Die Frau hatte Blutgruppe A. Ihre letzte Mahlzeit hatte aus süßen Melonen bestanden.
Bericht über Erdbebenschäden in Guatemala
◆ Das schwere Erdbeben, das zu Beginn dieses Jahres Guatemala heimsuchte, hat nach einem Bericht das UNO-Generalsekretärs Kurt Waldheim 22 836 Menschenleben gefordert. Rund 77 000 Menschen seien verletzt und 250 000 Häuser zerstört worden, wodurch „weit über eine Million“ Menschen obdachlos geworden seien. Der Sachschaden wird von der Wirtschaftskommission für Lateinamerika auf 1,8 Milliarden Mark geschätzt. Zur Behebung der Schäden sind nach dem heutigen Geldwert umgerechnet 2,3 Milliarden Mark erforderlich.
Menschen freuen sich immer seltener
◆ Wie eine Umfrage der Tübinger Wickert-Institute ergab, sank die Zahl der Bundesbürger, die auf die Frage „Wann haben Sie sich das letzte Mal gefreut?“ mit „Heute“ antworteten, von 66 Prozent auf 50 Prozent. Dabei fällt es älteren Menschen anscheinend leichter, Gründe zur Freude zu finden, denn von den über 50 Jahre alten Personen meinten 62 Prozent, sie hätten „heute“ schon einen Grund zur Freude gehabt, während von den unter 30 Jahre alten Personen nur 43 Prozent diesen Eindruck hatten.
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