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Mit einem Geist der Bereitwilligkeit dienenKönigreichsdienst 1974 | Februar
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[Herausgestellter Text auf Seite 8]
Werde im April Pionier auf Zeit!
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Die gute Botschaft darbieten — Gebrauche die BibelKönigreichsdienst 1974 | Februar
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Die gute Botschaft darbieten — Gebrauche die Bibel
1 Die Bibel übt auf diejenigen, die ihr Gehör schenken, einen gewaltigen Einfluß aus. Man denke nur daran, wie sie sich auf uns ausgewirkt hat. Das, was sie zu sagen hat, ist gewichtiger als alles, was Menschen ersinnen oder reden könnten. Wenn wir daher die Bibel im Predigtdienst gebrauchen, werden Menschen, die die richtige Einstellung haben, auf wunderbare Weise zu Gott hingezogen, was zur Rettung derer führt, die geneigt sind, der Stimme Jehovas zu gehorchen (2. Tim. 3:16, 17). Gebrauchen wir die Bibel in unserem Zeugniswerk, wenn wir mit dem Angebot des Monats von Haus zu Haus gehen und wenn wir Rückbesuche machen? Warum stellen wir diese Frage? Berichte aus vielen Teilen des Landes zeigen, daß einige Verkündiger nicht mehr so häufig die Bibel gebrauchen wie früher.
2 Bei einem Zeugnis die Bibel zu gebrauchen erfordert unsererseits Vorbereitung. Nehmen wir uns also die Zeit für diese Vorbereitung, so daß wir Gottes Wort im Predigtdienst wirkungsvoll gebrauchen können!
3 Was hält ein Wohnungsinhaber von uns, wenn wir bei ihm vorsprechen? Im Laufe eines Tages erfährt er durch die Nachrichtenmedien und in persönlichen Gesprächen mit anderen etwas über den Standpunkt, die Meinung und die Einstellung anderer Menschen. Auf welche Autorität stützen sich diese Äußerungen? Wenn wir die Bibel gebrauchen und, wenn möglich, daraus vorlesen, kann der Wohnungsinhaber schnell erkennen, daß sich unsere Äußerungen auf den höchsten Quell der Autorität, Jehova Gott selbst, stützen (Joh. 17:3). Weil wir auf Gottes Wort vertrauen, werden viele, bei denen wir vorsprechen, zu der Erkenntnis kommen, daß wir Diener Gottes sind.
4 Haben nicht bereits viele von uns gehört, daß sich Freunde, Verwandte, Nachbarn und andere Personen darüber geäußert haben, wie wir die Bibel gebrauchen, und gesagt haben: „Ihr wißt wirklich in der Bibel Bescheid“ oder: „Ich wünschte, ich würde mich so gut in der Bibel auskennen wie ihr“ usw.? Wir freuen uns, solche Äußerungen zu hören.
5 Die Wohnungsinhaber reagieren unterschiedlich. Wenn wir den Eindruck haben, daß ein Wohnungsinhaber unserem biblischen Zeugnis nicht bis zum Ende zuhören wird, dann versuchen wir, seine Aufmerksamkeit wenigstens auf eine Schriftstelle zu lenken. Wir könnten dann sagen: „Ich würde mich freuen, zu erfahren, wie Sie über diese eine Schriftstelle denken.“
6 Da wir nicht wissen, wann wir eine Person antreffen, die ein echtes Verlangen hat, Gottes Wort zu hören, sollten wir uns auf den Gebrauch der Bibel vorbereiten und uns bemühen, bei jeder Gelegenheit ein vollständiges biblisches Zeugnis zu geben. Gelingt uns das aber nicht, so wollen wir wenigstens eine einzige Schriftstelle behandeln (Ps. 119:162; Luk. 11:28).
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FragekastenKönigreichsdienst 1974 | Februar
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Fragekasten
● Wie lange sollten Unterlagen in der Versammlungsablage aufbewahrt werden?
Aufzeichnungen, die mit Geldangelegenheiten zu tun haben, sollten mindestens sieben Jahre oder länger aufbewahrt werden, so, wie es in den „Anweisungen zur Führung der Versammlungskonten“ (S-27-X) in Absatz 15 gezeigt wird.
Darunter fallen auch Aufzeichnungen, die mit dem Zeitschriften- und mit dem Literaturkonto zusammenhängen. Aufzeichnungen über den Bau eines Königreichssaales, über wichtige Reparaturen oder andere Angelegenheiten werden vielleicht länger als sieben Jahre benötigt, und es mag nützlich sein, sie dauernd aufzubewahren.
Kopien von Abonnementszetteln, Literatur-, Handzettel- und Zeitschriftenbestellungen sowie Bewerbungen um den Pionierdienst auf Zeit und ähnliche Formulare können nach einem Jahr vernichtet werden.
Verkündigerdienstkarten sollten wenigstens so lange aufbewahrt werden, daß die Tätigkeit jedes Verkündigers während der letzten acht Jahre ersichtlich ist. Ältere Karten können vernichtet werden. Monatliche Predigtdienstberichtszettel müssen nicht aufbewahrt werden, nachdem die Ergebnisse zusammengezählt und auf die Verkündigerdienstkarten übertragen worden sind. Die monatlichen Berichte über den Predigtdienst der Versammlung und die Berichte über Anwesendenzahlen werden acht Jahre lang oder, falls gewünscht, auch länger aufbewahrt.
Briefe des Kreisaufsehers, mit denen die Versammlung über Kreiskongresse unterrichtet wurde oder über den Besuch des Kreisaufsehers in der Versammlung usw., können vernichtet werden, sobald der Anlaß, den sie betrafen, vorüber ist. Berichte des Kreisaufsehers über seinen Besuch in der Versammlung und damit zusammenhängende Korrespondenz werden wenigstens acht Jahre lang aufbewahrt.
Unterlagen, die die Ernennung von Ältesten, Dienstamtgehilfen und allgemeinen Pionieren betreffen, werden dauernd aufbewahrt.
Gedruckte oder abgezogene Briefe der Gesellschaft, die Sonderausgaben der Zeitschriften, Reisen zu internationalen Kongressen usw. behandeln, können vernichtet werden, wenn die besondere Tätigkeit oder der betreffende Kongreß vorbei ist. Es wäre gut, Briefe, die Anweisungen enthalten, dauernd aufzubewahren, wie z. B.: „Das richtige Erledigen der Abonnements“ (S-11-X), „Anweisungen zur Führung der Versammlungskonten“ (S-27-X), „Vortragsthemen für die Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit“ (S-99-X), „Wie eine Gebietsänderung beantragt wird“ (S-6-X), „Versammlungs-Gebietszuteilung“ (S-54-X) und Briefe mit Anweisungen bezüglich des Pionierdienstes, ebenfalls die neuesten Dispositionen für öffentliche Vorträge, Beerdigungsansprachen und Gedächtnismahlansprachen.
Angelegenheiten des Rechtskomitees: Vertrauliche Korrespondenz, die mit schwerwiegenden Angelegenheiten des Rechtskomitees zu tun hat, sollte so aufbewahrt werden, daß nur Älteste darüber verfügen können. Sie sollte wenigstens fünf Jahre aufbewahrt werden, von der Zeit an gerechnet, da der betreffende Fall vollständig abgeschlossen ist, zum Beispiel 5 Jahre nach einer Wiederaufnahme, oder in bestimmten Fällen auch länger, falls es die Ältesten als ratsam erachten.
Wir wissen, daß die obigen Hinweise nicht jede Unterlage oder jedes Schriftstück einschließen, doch diese allgemeinen Richtlinien werden den Ältesten, die sich der Ablage anzunehmen haben, eine Hilfe sein.
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Theokratische NachrichtenKönigreichsdienst 1974 | Februar
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Theokratische Nachrichten
◆ Der jetzige Vortrag der Kreisaufseher erweckt sehr großes Interesse. In der Versammlung Bitburg-Englisch (11 Verkündiger) waren 69 Personen anwesend und in der Versammlung Magstadt (50 Verkündiger) 125 Personen. Die Versammlung Schwetzingen-Spanisch, die 47 Verkündiger zählt, konnte bei diesem Vortrag 162 Anwesende willkommen heißen.
◆ Mexiko berichtet, daß während der ersten drei Monate des Dienstjahres 1974 6 051 Personen getauft wurden; das sind 84 % der Gesamtzahl des vergangenen Jahres.
◆ Im Dezember diente W. K. Jackson in Sierra Leone als Zonenaufseher. Auf dem dort abgehaltenen Kongreß waren 1 826 Personen anwesend, 46 wurden getauft.
◆ In Liberia, wo es 849 Verkündiger gibt, waren zum Kongreß 2 225 Personen anwesend; 80 wurden getauft.
◆ Folgende Versammlungen konnten ihren Königreichssaal der Bestimmung übergeben: Buchholz, Siegburg, Weiden, Westerland.
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