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  • „Wie der Vater, so der Sohn“ — nicht im Falle Asas!
    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
    • ... nicht auf Jehova, deinen Gott ... Sind nicht die Äthiopier und die Libyer selbst eine sehr große Streitmacht gewesen an Menge, an Wagen und an Reitern; und hat er sie nicht in deine Hand gegeben, weil du dich auf Jehova gestützt hast? Denn, was Jehova betrifft, seine Augen durchschweifen die ganze Erde, damit er sich stark erweise zugunsten derer, deren Herz ihm gegenüber ungeteilt ist. Du hast diesbezüglich töricht gehandelt, denn von nun an wird es Kriege gegen dich geben“ (2. Chron. 16:7-9).

      Demütigte sich Asa, als er diese Worte hörte? Nein; er ärgerte sich und ordnete deshalb an, daß Chanani ins Gefängnis geworfen wurde. Er bedrückte auch andere aus dem Volk. Die letzten Jahre seines Lebens verliefen nicht glücklich. Er litt an einer Fußkrankheit, möglicherweise an Gicht. Auch in diesem Fall suchte er nicht bei Jehova Hilfe, sondern bei Heilern, die wahrscheinlich durch magische Kräfte eine Heilung herbeizuführen suchten. Nachdem Asa ungefähr 41 Jahre lang regiert hatte, starb er (1. Kö. 15:23, 24; 2. Chron. 16:10, 12-14).

      Das Leben Asas zeigt deutlich, daß unsere Eltern einen gewissen Einfluß — sei es zum Guten oder zum Schlechten — auf uns ausüben. Doch Asa bewies, daß die Regel „Wie der Vater, so der Sohn“ nicht unbedingt zutrifft.

  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
    • Fragen von Lesern

      ● Angenommen, eine verheiratete Person begeht Ehebruch. Der unschuldige Partner erfährt davon, nimmt danach aber die Geschlechtsbeziehungen mit dem Schuldigen wieder auf. Ist das als Beweis dafür anzusehen, daß er ihm vergeben hat?

      Außereheliche Geschlechtsbeziehungen sind ein Grund für eine Scheidung, falls sich der unschuldige Partner scheiden lassen möchte. Umgekehrt ist die Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen als Vergebung und Versöhnung zu verstehen. Sonst gäbe es in Wirklichkeit kein Verhalten, durch das die Vergebung zum Ausdruck kommen könnte (Matth. 19:9; 5:37).

      Wenn der Schuldige echte Reue zeigt und beide Partner den aufrichtigen Wunsch haben, die entstandenen Probleme gemeinsam zu lösen, wäre es bestimmt angebracht, dem Schuldigen Barmherzigkeit zu erweisen und ihm zu vergeben. Man sollte jede vernünftige Anstrengung unternehmen, um das bestehende Eheverhältnis aufrechtzuerhalten, wenngleich man sich dessen bewußt ist, daß wahrscheinlich noch eine Zeitlang Spannungen und Probleme auftreten werden, die überwunden werden müssen. Das würde dem Ehepaar und den Kindern, die noch im Haus sind, zum Nutzen gereichen und für Satan, den Teufel, den großen Ehezerrütter, eine Niederlage bedeuten.

      In einigen Fällen mag es für den unschuldigen Partner sehr schwierig sein, eine wirkliche Grundlage für die Fortsetzung der Ehegemeinschaft zu finden. Vielleicht gab es schon, bevor der Ehebruch ans Licht kam, schwerwiegende Probleme, was die Anwendung biblischer Grundsätze hinsichtlich der Stellung des Hauptes und der Unterordnung betrifft. Es kann sein, daß wenig Gedankenaustausch gepflegt wurde und die gegenseitige Liebe und die Achtung voreinander einen Tiefstand erreicht hatten. Verbitterung und Unmut oder andere Faktoren mögen dazu geführt haben, daß die Partner einander nicht mehr die eheliche Pflicht leisteten. Wird man sich, falls dem schuldigen Partner vergeben wird, wirklich mehr bemühen, die schwerwiegenden, tiefgreifenden Probleme zu lösen? Der unschuldige Partner ist vielleicht der Auffassung, die Chancen einer Verbesserung seien sehr gering, und mag beschließen, sich scheiden zu lassen, obgleich dies Änderungen in seinem Leben mit sich bringen wird, zum Beispiel die mit einer Scheidung verbundenen seelischen Belastungen, möglicherweise die Notwendigkeit, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen und für die Kinder zu sorgen. Außerdem sollte man im Sinn behalten, daß Jehova ‘Ehescheidung haßt’ (Mal. 2:16).

      All das sind Faktoren, die der Unschuldige bei seiner Entscheidung, ob er seinem Partner vergeben möchte oder nicht, erwägen muß. Das sollte aber geschehen, bevor er die Geschlechtsbeziehungen wiederaufnimmt, bevor er die zur Intimsphäre gehörenden Vorrechte, die verheirateten Personen vorbehalten sind, wieder wahrnimmt. Die Bereitschaft, die Angelegenheit zu besprechen, die Problemgebiete zu erörtern, zu versuchen, eine Einigung zu erzielen, und festzustellen, ob beide wirklich gewillt sind, in der Liebe und der gegenseitigen Achtung in der Ehe zu wachsen, bedeutet an sich noch keine Vergebung. Wenn aber der unschuldige Partner emotionell schon wieder dazu bereit war, mit dem ehebrecherischen Partner Beziehungen zu haben, sollte angenommen werden, daß er dem Schuldigen vorbehaltlos vergeben hat und die Kenntnis der Untreue nicht als Grund für eine schriftgemäße Scheidung benutzen will, die eine Wiederheirat gestatten würde.

      Der unschuldige Partner handelt auf diese Weise im Einklang damit, daß er vergeben hat, und ahmt Jehova nach, indem er dem Schuldigen seine früheren Sünden nicht vorhält und ihn nicht ständig an das erinnert, was in der Vergangenheit geschehen ist (Ps. 103:3-14; Jes. 55:7; Eph. 4:32; 1. Petr. 4:8; 1. Joh. 1:9). Das verpflichtet natürlich den Schuldigen, dem vergeben worden ist, dies zu schätzen und seine Sünde nicht zu wiederholen.

      Es stimmt, daß sich mitunter danach tragische, unvorhergesehene Probleme einstellen, die den unschuldigen Partner — hätte er zuvor davon gewußt — vielleicht veranlaßt hätten, nicht zu vergeben und die Geschlechtsbeziehungen nicht wiederaufzunehmen. Doch diese Probleme bilden keine Grundlage dafür, am Status der Ehe etwas zu ändern. Der Umstand, daß solche Probleme auftreten können, unterstreicht lediglich noch mehr, wie wichtig es für den unschuldigen Partner ist, alle Faktoren sorgfältig zu erwägen und keine voreilige Entscheidung zu treffen, wenn er vor der Frage steht, ob er dem anderen vergeben sollte oder nicht.

      Genauso würde es sich verhalten, wenn die Frau Ehebruch begangen hätte und schwanger wäre, der Mann aber erst nach der Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen von ihrer Schwangerschaft erfahren würde. Er sollte natürlich eine mögliche Schwangerschaft bei seiner Entscheidung, ob er seiner Frau vergeben und sie wieder akzeptieren kann, mit in Betracht ziehen. Praktische Weisheit würde erfordern, so lange mit der Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen zu warten, bis einwandfrei festgestellt werden kann, ob sie von dem anderen Mann ein Kind erwartet. Was ist, wenn ihr Mann ihr vergibt und Beziehungen mit ihr hat, bevor er von ihrer Schwangerschaft erfährt? Er sollte sich zuvor dafür entschieden haben, sich mit einer möglichen Schwangerschaft seiner Frau abzufinden, das Kind nach seiner Geburt in seine Familie aufzunehmen und für das Kind wie für sein eigenes zu sorgen.

      Wenn die „Hurerei“ eines gläubigen Ehepartners ans Licht kommt, sollte selbstverständlich die Ältestenschaft der Versammlung davon in Kenntnis gesetzt werden (Matth. 19:9). Tut der Schuldige dies nicht, dann wäre der unschuldige Partner verpflichtet, die Verfehlung zu melden, damit Jehovas Versammlung rein erhalten werden kann. Zeigt der Schuldige echte Reue, so kann er ein Glied der Versammlung bleiben, und zwar selbst dann, wenn der unschuldige Partner ihm nicht vergeben möchte. Falls keine Reue vorliegt, wird dem Schuldigen die Gemeinschaft entzogen, auch wenn sich der unschuldige Partner entschließen mag, dem Ausgeschlossenen zu vergeben und weiter mit ihm zusammenzuleben.

      All das unterstreicht, daß man die mit einer Ehe verbundenen Verpflichtungen nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Nur wenn der eine Partner „Hurerei“ begeht, hat der andere einen schriftgemäßen Grund, die Ehe aufzulösen in der Absicht, wieder zu heiraten. Wenn jedoch die ehelichen Intimbeziehungen wiederaufgenommen worden sind, muß die Christenversammlung ebenso konsequent sein wie das Ehepaar und darf die bekanntgewordene „Hurerei“ nicht mehr als eine Grundlage für die Auflösung der Ehe betrachten. Das Ehepaar sollte Jehova um Hilfe bitten und sich eifrig bemühen, gegenseitige Liebe und Achtung zu entwickeln, so daß beide eine glückliche und erfolgreiche Ehe führen können.

  • Populäre Zeitschriften machen Reklame für das Rauchen
    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
    • Populäre Zeitschriften machen Reklame für das Rauchen

      In den meisten populären Zeitschriften von heute wird zum Tabakgenuß ermuntert, indem die Seiten mit Reklame angefüllt sind, die das Vergnügen des Rauchens hervorheben. Auch größere Frauenzeitschriften bilden keine Ausnahme, sondern sie sind buchstäblich mit dieser Art Reklame überladen.

      Betrachten wir nur eine: die Zeitschrift Redbook vom Dezember 1980. Von ihren 180 Seiten sind insgesamt 14 Seiten mit Zigarettenreklame bedruckt. Elf volle Seiten enthalten Reklame für elf verschiedene Zigarettensorten, zwei halbe Seiten Reklame für zwei weitere Zigarettensorten, und auf einer Doppelseite wird für noch eine andere Zigarettensorte Reklame gemacht. Doch das ist kein außergewöhnlicher Fall. Andere Frauenzeitschriften enthalten ebensoviel Reklame für lebensgefährliche Tabakwaren.

  • Für nur 8 DM eine Bibel
    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
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      Die Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift — die gesamte Bibel — ist in gut leserlicher Schrift gedruckt. In neuzeitlicher Sprache läßt sie die biblische Geschichte für uns lebendig werden. Sie ist über 1 500 Seiten stark und enthält eine Konkordanz, einen Anhang und Landkarten. Für nur 8 DM (100 lfrs) können Sie diese mit festem Einband versehene Bibel erhalten. Schreiben Sie an die Wachtturm-Gesellschaft, Postfach 59 20, 6200 Wiesbaden 1 (Watch Tower, 15, rue de l’Egalité, L-1456 Luxembourg), und fügen Sie den genannten Betrag in Briefmarken bei.

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