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Die große Frage in Alaska: Wem sollte das Land gehören?Erwachet! 1970 | 8. Januar
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Die große Frage in Alaska: Wem sollte das Land gehören?
Vom „Awake!“-Korrespondenten in Alaska
WIE kann es denn in einem Land von 1 520 000 Quadratkilometern und nur 250 000 Einwohnern ein Problem wegen des Grundbesitzes geben? Doch ein solches Problem besteht tatsächlich. Um die Frage völlig zu verstehen, muß man wissen, um was für ein Gebiet es dabei geht und wie das Land beschaffen ist.
Die Fläche Alaskas entspricht einem Fünftel der Größe aller anderen Bundesstaaten der USA auf dem Kontinent. Und der ganze Staat ist, mit Ausnahme der Gebirge, während des Sommers eigentlich schneefrei, also alles andere als eine Gegend von ewigem Schnee und ewigem Eis, wie einige dieses Land dargestellt haben. Temperaturen um 30 °C sind nichts Ungewöhnliches, besonders nicht in der Gegend von Fairbanks. Selbst Temperaturen von über 38 °C sind registriert worden.
Untersuchungen lassen die Zukunft der Landwirtschaft in Alaska sehr aussichtsreich erscheinen. Hinzu kommen noch die Bodenschätze, die freigelegt worden sind — Kohle, Eisen, Kupfer, Gold —, sowie die kürzlich entdeckten Gas- und Ölvorkommen in den Gebieten Cook Inlet und North Slope. Wenn man dann noch an die Schätze der Wälder und der das Land umgebenden Meere denkt, erhält man eine Vorstellung von den gewaltigen Reichtümern Alaskas.
Ist es da ein Wunder, daß es zu einer brennenden Frage geworden ist, wem ein so reiches Land gehören sollte? Sollte das Land den Eingeborenen Alaskas gehören, das heißt den verschiedenen Gruppen der Ureinwohner wie zum Beispiel den Aleuten, den Eskimos und den Indianern? Oder sollte der Staat Alaska unumschränkter Eigentümer sein? Oder sollte die Regierung der Vereinigten Staaten durch ihr Landverwaltungs-Büro zum Teil das Eigentumsrecht haben?
Gebietsforderungen der Eingeborenen
Nach der gegenwärtigen Regelung ist es den Eingeborenengruppen gestattet, das Land zu bewohnen und sich davon zu ernähren, aber es ist ihnen nicht gestattet, es rechtmäßig zu besitzen. Diese Gruppen behaupten, sie hätten das Recht, das Land, das ihre Vorfahren „seit undenklichen Zeiten genutzt und besessen hätten“, zu erschließen und zu verwalten. Bei diesen Gebietsforderungen geht es um 1 170 000 Quadratkilometer von Alaskas Gesamtfläche von 1 520 000 Quadratkilometern.
Die Eingeborenen Alaskas verlangen sowohl das volle Anrecht auf das Land, das sie beanspruchen, als auch eine Entschädigung für die beanspruchten Gebiete, die ihnen weggenommen worden sind. Das volle Anrecht würde es ihnen gestatten, die Gebiete so zu nutzen, wie sie jeder Eigentümer nutzen könnte.
Als es zu diesen Forderungen kam, ging man den Anfängen des Grundbesitzes nach bis zurück in die Zeit, da das zaristische Rußland durch den Abtretungsvertrag (1867) Alaska den Vereinigten Staaten zum Verkaufspreis von 7 200 000 Dollar übertrug. Damals gab es viele, die diesen Preis als übertrieben hoch für eine „gefrorene Wildnis“ betrachteten. Dem Zaren war als dem unumschränkten Herrscher Rußlands die Vollmacht übertragen, alle Rechte und Forderungen für ungültig zu erklären, sogar diejenigen der Ureinwohner. Daher fügte er für weitere 200 000 Dollar dem Vertrag eine Klausel hinzu, die praktisch eine Eigentumsgarantie war, durch die die Vereinigten Staaten gegen jedermann geschützt wurden, der das Land beanspruchte.
Die Eingeborenen jedoch, die Forderungen geltend machen, behaupten, jene Garantie habe dazu dienen sollen, die Vereinigten Staaten gegen Forderungen der russisch-amerikanischen Pelzkompanie und nicht gegen Forderungen eingeborener Bewohner zu sichern.
Um ihre Forderungen zu stützen, weisen die Eingeborenengruppen ferner auf Artikel drei des Abtretungsvertrages hin, in dem es heißt: „Die unzivilisierten Stämme unterstehen den Gesetzen und Bestimmungen, die die Vereinigten Staaten von Zeit zu Zeit im Hinblick auf die Rechte der Ureinwohner jenes Landes erlassen.“
Verschiedene Gerichte haben zu diesen „Rechten der Ureinwohner“ auch Eigentumsrechte gezählt, wie zum Beispiel im Fall der Vereinigten Staaten gegen Berrigan (1905): „Die unzivilisierten Stämme Alaskas stehen unter dem Schutz der Regierung. Die Vereinigten Staaten haben das Recht, die Eigentumsrechte der Indianer, die unter ihrem Schutz stehen, zu schützen, und sie haben die Pflicht dazu.“
Spätere Beschlüsse des Kongresses haben die Eingeborenen in einem gewissen Maße weiter geschützt, soweit es um die Verwendung und den Besitz der Gebiete ging. Aber immer ist der Kongreß davor zurückgeschreckt, sich mit der Frage zu befassen, wer das Anrecht auf solche Gebiete hat. Die Eingeborenengruppen verlangen jetzt dieses Anrecht oder eine gerechte Entschädigung.
Der Standpunkt des Staates Alaska
Für den Staat Alaska gibt es keinen Präzedenzfall in der Verfahrensweise mit den Indianerstämmen in den achtundvierzig Staaten im Süden. Jene Indianervölker erhielten das Eigentumsrecht für ihre Gebiete nach zahlreichen Kriegen durch Verträge. Auf diese Weise wurde ihr Grundbesitz festgelegt, und sie konnten solche Gebiete erschließen und verwenden, wie sie wollten. Doch in Alaska ist es, wie einige behaupten, anders. Mit den Eingeborenen wurden nie Verträge geschlossen, hauptsächlich weil es wenig Feindschaft gab und auch weil der Kongreß im Jahre 1871 aufhörte, mit den Indianern Verträge zu schließen.
Viele meinen daher, es handele sich eher um eine moralische als um eine juristische Frage. Die meisten, die mit staatlichen Aufgaben zu tun haben, denken, die Eingeborenen sollten entschädigt werden, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie sie es fordern. Man meint, moralisch gesehen sei es nicht richtig, ihnen ihre „Heimat“ zu nehmen, ohne ihnen eine angemessene Entschädigung zu geben.
Für die Entschädigung der Eingeborenen werden unterschiedliche Vorschläge gemacht. Manche sind dafür, ausgehend vom Verkaufspreis für das Land im Jahre 1867, 5 Cent pro Hektar zu zahlen. Andere sagen, man solle den Eingeborenen das Anrecht auf das Land geben, das sie benötigen, um sich zu ernähren. Es müssen jedoch viele Fragen geklärt und entschieden werden.
Die Grundstückssperre
Dem Innenministerium liegen seit etwa fünfundzwanzig Jahren Gebietsforderungen von Eingeborenen Alaskas vor. Die meisten davon sind jedoch erst seit 1965 angemeldet worden, während einer Zeit, in der wichtige Bodenschätze gefunden worden sind. Diese Forderungen umfassen 85 bis 90 Prozent der Gesamtfläche des Staates. Versuche dir die Situation vorzustellen, wenn 90 Prozent des Gebietes der 48 Staaten im Süden von Indianergruppen beansprucht würden!
In der Vergangenheit sah der Staat eine Eigentumsforderung von Eingeborenen nicht als einen ernst zu nehmenden Faktor an, wenn das Besitzrecht festgelegt wurde. Aber in den letzten Jahren haben sich die Eingeborenen, die die Forderungen stellten, eine angemessenere Rechtsberatung gesichert. Ihre Forderungen werden, obwohl in bezug auf ihre Gültigkeit unverändert, nicht so leicht abgewiesen wie bisher. Und die Sache ist so bekanntgeworden, daß eine Kettenreaktion von ernsten Ausmaßen ausgelöst werden könnte, wenn diese Forderungen abgewiesen würden. Selbst bei den kürzlich im Staate stattgefundenen Wahlen sagten die Kandidaten wenig über die Gebietsforderungen, weil dies ein so strittiges Thema ist.
Das Innenministerium der Vereinigten Staaten, das sich des Landverwaltungs-Büros bedient, schenkte den Forderungen der Eingeborenen, solange sie zahlenmäßig gering waren, wenig Beachtung. Obwohl nicht über das Land, um das es dabei geht, verfügt wurde, wurden Rechte der Öl- und Gasförderung verpachtet. Vor kurzem hat jedoch der Innenminister entschieden, daß diese Gebietsforderungen, so unbestimmt einige davon auch sind, in Frage stellen, ob die Rechte auf das Land und die Bodenschätze in solchen Gebieten vergeben werden können. Dies führte zu der viel diskutierten Grundstückssperre.
Durch den Kongreßbeschluß (1959), der Alaska zu einem Bundesstaat machte, erhielt es das Optionsrecht, 425 000 Quadratkilometer der Ländereien des Bundes im Gebiet von Alaska vor Ablauf einer Frist von fünfundzwanzig Jahren auszuwählen. Normalerweise prüft das Landverwaltungs-Büro, nachdem der Staat Gebiete ausgewählt hat, ob jemand ein Anrecht auf diese Gebiete hat, und wenn das nicht der Fall ist, erteilt es dem Staat eine vorläufige Genehmigung für seinen Erwerb. Später muß dem Staat ein Dokument ausgestellt werden, durch das der Erwerb des Landes urkundlich belegt wird; doch inzwischen nimmt der Staat an, er habe das Anrecht, wenn er die vorläufige Genehmigung erhält.
Seit über einem Jahr jedoch hat es das Büro unterlassen, für irgendeine getroffene Wahl die vorläufige Genehmigung zu erteilen, wenn Forderungen von Eingeborenen vorliegen. Jetzt bleiben dem Staat nur noch siebzehn Jahre, um sein Land auszuwählen. Wenn die Forderungen der Eingeborenen nicht bald geklärt werden und wenn verhindert wird, daß der Staat sich Land aussucht, dann kann der Staat keine Rechte der Gas- und Ölförderung mehr verpachten. Das würde sich auf eine der Haupteinnahmequellen Alaskas ungünstig auswirken.
Um solchen Folgen entgegenzuwirken, hat der Staat Alaska gegen den Innenminister Klage erhoben, indem er fordert, daß dem Innenministerium verboten wird, störend auf die Auswahl von Ländereien durch den Staat einzuwirken und so das Wachstum und die Entwicklung Alaskas zu behindern.
Ungewisse Zukunft
Die Eingeborenen, die ihre Forderungen stellen, und der Staat Alaska haben trotz ihrer Unterschiede denselben Wunsch: die Erschließung der Schätze Alaskas. Auf beiden Seiten ist man sich einig, daß die Frage bald geklärt werden sollte. Der Staat meint, nur der Kongreß sei befugt, die moralischen Grundsätze auszulegen, aufgrund deren die Forderungen der Eingeborenen gesetzlich anzuerkennen wären. Man wartet also weiter.
Den letzten Vorschlag für eine Regelung hat der Bundesausschuß für die Planung der Erschließung Alaskas gemacht. Seine Bedingungen lauten wie folgt: 1. Einer neuen Körperschaft, die Eingeborenen von Alaska gehören soll, sind 100 Millionen Dollar vom Finanzministerium zu bewilligen; 2. einer solchen Körperschaft von Eingeborenen sind für die Aufgabe des Anrechts auf das Land auf zehn Jahre 10 Prozent des Gesamteinkommens aus der Verpachtung oder dem Verkauf von Bodenschätzen aus Bundesdarlehen zu gewähren; 3. die Eingeborenen sollen 16 000 bis 28 000 Quadratkilometer Land für ihren eigenen Gebrauch erhalten; und 4. ist den Eingeborenen Schutz zu gewähren, damit sie für ihren Unterhalt fischen und jagen können.
Selbst wenn es zu einem Kompromiß kommt, verlangen noch viele Probleme dringend nach einer Lösung. Zum Beispiel haben Eingeborenenführer vorgeschlagen, daß jeder einzelne eine Entschädigung oder Landzuteilung erhält, daß dies also nicht stammesweise geschieht. Wenn nach diesem Vorschlag verfahren wird, kann es ohne weiteres jahrelange Gerichtssitzungen geben, um festzulegen, wer Anrecht auf ein Stück Land oder auf die Bewilligung von Geldern hat. Gerichte müßten auch die Frage klären, ob auch Mischlinge zu berücksichtigen sind.
Die Einwohner von Alaska warten sehr darauf, daß diese bedeutende Frage um den Grundbesitz geklärt wird.
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Wertschätzung für Gottes FestmählerErwachet! 1970 | 8. Januar
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„Dein Wort ist Wahrheit“
Wertschätzung für Gottes Festmähler
EINES der Gleichnisse Jesu Christi handelt von einem gewissen Mann, der für die vielen Gäste, die er eingeladen hatte, ein Festmahl oder ein „großes Abendessen“ veranstaltete. In dem Gleichnis heißt es: „Zur Stunde des Abendessens sandte er seinen Sklaven aus, um zu den Geladenen zu sagen: ,Kommt, denn alles ist nun bereit.‘ Sie aber fingen allesamt an, sich loszubitten.“ — Luk. 14:16-20
Was bedeutet dieser Teil des Gleichnisses?a Der Mann, der das ‘große Abendessen’ veranstaltete, könnte kein anderer als Jehova Gott, der Geber ‘jeder guten Gabe und jedes vollkommenen Geschenks’, sein. (Jak. 1:17) Dies ist auch aus einem ähnlichen Gleichnis zu ersehen, in dem ein König für seinen Sohn ein Hochzeitsmahl veranstaltet. (Matth. 22:2) Der Sklave, durch den er die geladenen Gäste benachrichtigte, daß das ‘große Abendessen’ bereit sei, wäre logischerweise Jesus Christus, der für seinen himmlischen Vater Einladungen ergehen ließ. Und was ist das ‘große Abendessen’? Es müßte die Gelegenheiten darstellen, für das Königreich der Himmel in Betracht zu kommen. — Matth. 4:17.
Wann wurde diese erste Einladung, dem Königreich der Himmel anzugehören, ausgesprochen, und wer waren die Geladenen? Es scheint, daß Jesus diese Einladung während der dreieinhalb Jahre ergehen ließ, in denen er predigte. In dieser Zeit waren es vor allem die religiösen Führer, die die erste Gelegenheit erhielten, für das Königreich der Himmel in Betracht zu kommen. Sie waren mit den Hebräischen Schriften vertraut und daher am besten in der Lage, den Wert der Einladung zu erkennen. Dies zeigt auch die Tatsache, daß Jesus einem Mann, den er geheilt hatte, sagte, er solle zu niemandem davon sprechen, aber er solle sich dem Priester zeigen. — Matth. 8:4.
Daß die religiösen Führer als erste die Gelegenheit erhielten, für das himmlische Königreich in Betracht zu kommen, geht auch aus Jesu Worten hervor, die er am Ende seines Predigtdienstes an sie richtete: „Das Königreich Gottes wird von euch genommen und einer Nation gegeben werden, die dessen Früchte hervorbringt.“ „Jerusalem, Jerusalem, ... wie oft habe ich deine Kinder versammeln wollen, wie eine Henne ihre Küken unter ihre Flügel versammelt! Ihr aber habt nicht gewollt.“ Die religiösen Führer wollten nicht. Sie waren mehr an ihren selbstischen Zielen und Besitztümern als an Gottes Königreich interessiert. — Matth. 21:43, 45; 23:37, 38.
In dem Gleichnis heißt es weiter: „Und der Sklave kam herbei und berichtete diese Dinge seinem Herrn. Da wurde der Hausherr zornig und sagte zu seinem Sklaven: ,Geh schnell hinaus auf die breiten Straßen und die Gassen der Stadt und bringe die Armen und Krüppel und Blinden und Lahmen herein.‘“ — Luk. 14:21.
Besonders von Pfingsten an hatte dieser Teil des Gleichnisses seine Erfüllung. Diejenigen, auf die man herabsah und die man verachtete, Personen wie Lazarus im Vergleich
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