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Sollten Christen Totenwache halten?Erwachet! 1979 | 22. August
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Christen haben somit keine Furcht vor den Toten und fühlen sich nicht verpflichtet, bei einem Verstorbenen Wache zu halten. Auch sind sie nicht betrübt wie „die übrigen, die keine Hoffnung haben“ (1. Thess. 4:13). Natürlich stimmt sie der Tod eines Freundes oder Angehörigen traurig, vergoß doch sogar Jesus Christus, ein vollkommener Mann, Tränen über den Tod seines Freundes Lazarus. Doch bei dieser Gelegenheit auferweckte Jesus ihn von den Toten und gab allen Gläubigen einen festen Beweis für die Hoffnung auf die Auferstehung aller, die in Gottes Gedächtnis sind (Joh. 11:30-44; Apg. 24:15).
Den Hinterbliebenen beistehen
Wo Totenwachen mit unbiblischen Bräuchen und Ansichten verbunden sind, wollen sich Christen sicher nicht an den örtlichen Gebräuchen beteiligen. Doch was ist zu sagen, wenn es sich bei dem Begriff „Totenwache“ nur darum handelt, die Hinterbliebenen zu besuchen?
Der Tod mag zu einer Zeit eintreten, in der es nicht möglich ist, die Leiche unverzüglich fortzuschaffen. Christen empfinden es in solchen Fällen vielleicht als günstig, bei den Verwandten eine Nacht zuzubringen, selbst wenn die Leiche noch im Hause ist. Solange damit keine Gebräuche verbunden sind, die nicht mit Gottes Wort übereinstimmen, gibt es keinen biblischen Einwand dagegen, die Trauernden zu besuchen und ihnen Beistand zu leisten sowie „Trost aus den Schriften“ zu spenden (Röm. 15:4; Hiob 29:25; Joh. 5:28, 29).
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1979 | 22. August
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Wir beobachten die Welt
In Argentinien werden Lichter eingeschaltet
◆ „Nach und nach werden wieder die Lichter der zivilisierten Gesellschaft eingeschaltet“, heißt es in einem Hauptartikel des in Buenos Aires erscheinenden Herald. Der Leitartikel lenkt die Aufmerksamkeit auf drei Gerichtsurteile, die neulich vom obersten argentinischen Gericht gefällt wurden und gewisse Bürgerrechte bestätigen. Ein Urteil besagte, daß „zwei kleine Kinder, die von der Grundschule gewiesen worden waren, weil sie nicht die Fahne gegrüßt hatten (in Übereinstimmung mit der religiösen Auffassung ihrer Eltern), wiederaufgenommen werden müssen“. Im Herald wird berichtet, daß dieser Beschluß zur Wiedereinschulung von etwa 1 000 Kindern von Zeugen Jehovas führen könnte. Sie „wurden in den verschiedensten Teilen des Landes von der Schule gewiesen auf das Betreiben von Lehrern, die eine allgemeine Resolution der nationalen Schulbehörde [falsch] auslegten, gemäß der die Kinder den patriotischen Symbolen, den Gründungsvätern und den Nationalfeiertagen Ehre erweisen sollten“.
Der Oberste Gerichtshof stieß die Entscheidung eines Berufungsgerichtes um und erklärte, daß die Behörden „in willkürlicher Weise über den Beschluß der Schulbehörde hinausgegangen sind“. Im Leitartikel stand die Bemerkung: „Ist es übertrieben, zu hoffen, daß das Beispiel des Obersten Gerichtshofes von seiten der Regierung nachgeahmt wird, indem sie auf ähnliche Weise die Notwendigkeit erkennt, gegenüber Jehovas Zeugen eine ähnlich vernünftige, außergewöhnlich tolerante und zweifellos verfassungsgemäße Einstellung zu haben?“
Äußere Erscheinung wichtig
◆ Das Oberste Bundesgericht der USA ließ ein Urteil eines Bezirksgerichtes gelten, das besagte, daß eine Supermarktkette das Recht hat, bestimmten Angestellten „den Bart zu verbieten“. Ein Mann, der wegen seiner Weigerung, sich zu rasieren, entlassen worden war, ging vor Gericht. Er sagte, er habe ein bei schwarzen Männern häufig auftretendes Hautleiden, durch das Entzündungen oder Infektionen hervorgerufen werden können, wenn kurze Haare sich in die Haut zurückrollen. Das Bezirksgericht hatte entschieden, daß „die geschäftlichen Gründe, derentwegen das Lebensmittelgeschäft die Vorschrift aufrechterhält, das geringe Opfer von seiten der Angestellten überwiegen“, hieß es in der Zeitschrift American Medical News.
Der Senat des Staates Kalifornien entschied, daß die männlichen Mitarbeiter
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