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Der Gottmensch der ChristenheitDer Wachtturm 1961 | 15. März
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„Da … die ‚jungen Kinder‘ an Blut und Fleisch teilhaben, hat auch er in ähnlicher Weise an denselben Dingen teilgenommen.“ Wäre Jesus ein Gottmensch gewesen, so hätte er über den Engeln und dem Menschen gestanden. Die Schrift sagt uns aber, daß er „ein wenig unter die Engel erniedrigt“ wurde. Er war auch an Rang nicht seinem Vater gleich, denn er selbst sagte: „Der Vater ist größer als ich.“ — Joh. 1:14; Heb. 2:14, 9; Joh. 14:28; Phil. 2:5-7, NW.
Wenn Jesus eine Inkarnation (im Sinne einer Fleischüberkleidung) gewesen wäre, so wäre er nicht der zweite Adam gewesen; sein ganzes Leben, sein Tod und seine Auferstehung wären eine Lüge gewesen. Der christliche Glaube wäre vergeblich. Wir wären immer noch in unseren Sünden und besäßen keine Hoffnung. Dank sei Gott, daß sein Wort wahr bleibt! Christus ist wahr. Er war der zweite Adam, ein vollkommener Mensch, der seine Seele dahingab und somit das „Lösegeld als Gegenwert für viele“ erbrachte. Jene, die lehren, Jesus sei ein Gottmensch gewesen, haben dafür keine schriftgemäße Grundlage. Kein Wunder, wenn die Geistlichkeit bei einer Diskussion über diese Inkarnations- oder Fleischüberkleidungstheorie, die sie, gemäß The Encyclopedia Americana sowie dem Schweizer Lexikon und dem Kirchlichen Handlexikon von Meusel, „das christliche Zentraldogma“ nennt, sich hinter der unstichhaltigen Antwort zu verstecken sucht: „Das ist ein Geheimnis.“ — Matth. 20:28, NW.
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Fragen von LesernDer Wachtturm 1961 | 15. März
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Fragen von Lesern
● Würde sich ein Gott hingegebener, getaufter Empfänger einer Bluttransfusion, der sich also einer Übertretung des diesbezüglichen Gebotes der Heiligen Schrift schuldig macht, einem Gemeinschaftsentzug aussetzen, der von der Christenversammlung ausgesprochen wird, weil es eine so ernste Sache ist, durch Bluttransfusion Blut in den menschlichen Körper aufzunehmen?
Die inspirierte Heilige Schrift antwortet darauf mit einem Ja. Um die Mitte des ersten „christlichen“ Jahrhunderts trafen sich die zwölf Apostel Christi mit den anderen reifen Vertretern der Versammlung in Jerusalem, um festzulegen, welchen schriftgemäßen Anforderungen entsprochen werden müßte, damit Nichtjuden in die Christenversammlung aufgenommen werden könnten. Die zwölf Apostel und andere Männer, die die Versammlung in Jerusalem vertraten, die bei diesem Anlaß zusammenkamen, um diese lebenswichtige Frage zu erörtern, waren entweder Juden oder beschnittene Proselyten, und als solche hatten sie bis Pfingsten des Jahres 33 n. Chr. unter dem Mosaischen Gesetz gestanden, welches das Essen oder Trinken des Blutes von animalischen Geschöpfen verbot. In jenem Mosaischen Gesetz, das in 3. Mose 17:10-12 (NW) aufgezeichnet ist, hatte Gott zu den Juden gesagt: „Was irgend jemanden aus dem Hause Israel betrifft oder jemanden, der vorübergehend in seiner Mitte weilt, der Blut von irgendeiner Art ißt: gegen die Seele, die das Blut ißt, werde ich bestimmt mein Angesicht richten und ihn [sie, Fußnote] aus der Mitte seines Volkes ausrotten. Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben, um für eure Seelen Sühne zu erwirken; denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt, durch die Seele, die in ihm ist. Darum habe ich zu den Söhnen Israels gesagt: ‚Keine Seele von euch soll Blut essen; auch wer vorübergehend in eurer Mitte weilt, soll kein Blut essen.‘“
Jene Judenchristen standen nun unter dem neuen Bunde, der durch das Vergießen des Blutes Jesu Christi, des Mittlers zwischen Gott und Menschen, rechtskräftig geworden war. Welchen Beschluß faßten sie denn hinsichtlich der Bedingungen, die den Gläubigen aus den Heiden als Voraussetzung dafür auferlegt werden sollten, daß sie in die Christenversammlung aufgenommen werden konnten? Die Verordnung, aus der ihr Beschluß hervorgeht, lautet: „Die Apostel und die älteren Brüder entbieten den Brüdern, die aus den Nationen sind, in Antiochien und Syrien und Cilicien, ihren Gruß! … Der heilige Geist und wir selbst haben es gut befunden, euch keine weitere Bürde aufzuerlegen als nur folgende notwendige Dinge: enthaltet euch der Dinge, die Götzen geopfert wurden, sowie des Blutes und des Getöteten, das nicht ausgeblutet ist, und der Hurerei. Wenn ihr euch sorgfältig davor bewahrt, wird es euch wohlgehen. Bleibt gesund!“ (Apg. 15:23-29, NW) Somit zeigte die apostolische Verordnung, die unter der Leitung des heiligen Geistes Gottes für alle christlichen Gläubigen erlassen worden war, daß zu den Dingen, die zu beobachten für sie notwendig seien, auch das Gebot gehöre, sich des Blutes sowie des Genießens von nicht ausgeblutetem Fleisch zu enthalten. Laut Apostelgeschichte 21:25 war diese Entscheidung in späteren Jahren noch in Kraft. Sie ist niemals widerrufen worden, denn sie kommt von Gott und gilt auch heute noch den gläubigen Christen, die sich Gott hingegeben haben, getauft worden
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