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Kamerun sagt „Nein!“ zur ReligionsfreiheitDer Wachtturm 1971 | 1. Januar
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Kamerun sagt „Nein!“ zur Religionsfreiheit
FRAUEN wurden ergriffen und geschlagen. Eine von ihnen wurde so schwer angegriffen, daß ihr der Atem fünfmal stehenblieb. Einige der Mißhandelten waren krank, und es mag sein, daß sie nicht am Leben bleiben.
Männer wurden unbarmherzig geschlagen, bis sie bewußtlos waren. Einer erhielt zwanzig Hiebe, danach weitere hundert und wurde dann ein drittes Mal geschlagen.
Hunderte wurden aufgrund falscher Anklagen verhaftet. Einige wurden mehr als eine Woche lang in Gefängniszellen ohne Toiletten eingesperrt. Zwölf wurden in einer Zelle festgehalten, die nur 2 mal 2,5 mal 3 Meter maß und nur sechzehn kleine Löcher hatte, durch die Luft hereinkam. Einigen gab man tagelang nichts zu essen und gewährte ihnen keine ärztliche Behandlung für ihre Wunden.
Diese und viele ähnliche Fälle waren die Folge des offiziellen Vorgehens der Regierung. Wo? Ist diese Brutalität eine Beschreibung der Verhältnisse in nationalsozialistischen Konzentrationslagern? Waren die Opfer gemeine Verbrecher?
Nein; was du nun lesen wirst, ist eine Beschreibung dessen, was sich vor kurzem in Kamerun, einem afrikanischen Land, ereignet hat. Und die Opfer dieser entsetzlichen Grausamkeit? Es waren keine Verbrecher — keine Mörder, Aufrührer, Diebe oder Revolutionäre. Vielmehr waren es die friedlichsten und ehrlichsten Bürger des Landes!
All dies erreichte einen Höhepunkt, der in fettgedruckten Zeilen auf der Titelseite der Presse du Cameroun vom 14. Mai 1970 beschrieben wurde: „VERBOT DER VEREINIGUNG DER ZEUGEN JEHOVAS IN KAMERUN aufgrund einer gestern unterzeichneten Verordnung des Präsidenten“.
In der Zeitung hieß es weiter: „Durch eine gestern unterzeichnete Verordnung des Staatsoberhauptes wird die als Jehovas Zeugen bekannte Gruppe offiziell aufgelöst. ... Die Ausübung der Tätigkeit dieser Vereinigung ist im ganzen Staatsgebiet der Bundesrepublik Kamerun verboten.“
Warum ergriff die Regierung von Kamerun so drastische Maßnahmen gegen eine Religionsorganisation, die in der ganzen Welt für ihr friedliches und ordentliches Verhalten bekannt ist? Weil Jehovas Zeugen hinsichtlich politischer Angelegenheiten neutral sind und sich nicht daran beteiligen, hat man ihnen vorgeworfen, gegen die Regierung zu sein.
DIE PRÄSIDENTSCHAFTSWAHLEN
Der Präsident der Bundesrepublik Kamerun ist ein Moslem namens El Hadj Ahmadou Ahidjo. Am 28. März 1970 wurde er für die dritte aufeinanderfolgende fünfjährige Amtszeit gewählt, wobei er 97,65 Prozent der Stimmen des Volkes erhielt. In Pressekommentaren wurde einstimmig erklärt, die Wahl sei ein großer Erfolg gewesen und die Wähler hätten „gewissenhaft und völlig frei“ ihre Stimme abgegeben.
Gab es aber wirklich Freiheit in Kamerun? Nicht für alle. Einige Mitglieder der Regierungspartei, der CNU (Kamerunische Nationale Union), übten auf Jehovas Zeugen großen Druck aus. Die Nichtbeteiligung der Zeugen Jehovas an politischen Angelegenheiten ärgerte übereifrige Parteimitglieder, die diese Christen zu ihrer besonderen Zielscheibe in Wahlkampfreden machten.
Am 20. März zum Beispiel wurde auf dem „Place de l’Indépendance“ in Akonolinga von André Fouda — seit langem Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft —, der ein offener Kritiker der Zeugen Jehovas ist, ein heftiger öffentlicher Angriff auf die Zeugen gemacht. Ein Zeuge Jehovas, der die ganze Rede hörte, erklärt, Herr Fouda habe gesagt: „Wenn es ,Maka‘ [Angehörige eines früheren Kannibalenstammes] in Akonolinga gibt, so ist es ihnen erlaubt, Jehovas Zeugen zu verzehren.“
DRUCK AUF JEHOVAS ZEUGEN AUSGEÜBT
In dem Versuch, Jehovas Zeugen zur Zeit der Wahl zu beeinflussen, wurden viele Druckmittel angewandt. Folgender Bericht stammt von einem Zeugen Jehovas aus Akonolinga:
„Der Präfekt, Herr Louis Mandeng, befahl allen Zeugen Jehovas, sich am 28. März, dem Tag der Wahl, um 7 Uhr in seinem Büro zu melden. Die Zeugen folgten der Aufforderung. Die Sirene ertönte und gab das Zeichen für die Öffnung der Wahlzellen. Herr Mandeng fuhr mit allen Ausweispapieren der Zeugen Jehovas in seinem Wagen voraus und gab den Zeugen ein Zeichen, ihm zu den Wahlzellen zu folgen, die etwa 100 Meter entfernt waren. Als klar wurde, daß der Präfekt die Zeugen Jehovas zwingen wollte zu wählen, folgten sie seinem Wagen nicht mehr, sondern gingen nach Hause.“
Am Abend desselben Tages und am nächsten Tag wurden mehrere Zeugen Jehovas verhaftet. Der leitende Prediger der Versammlung schreibt: „An jenem Abend wurde ich um 21 Uhr vom Brigadeführer verhaftet, und ich schlief in jener Nacht nackt auf dem Zementfußboden der Sicherheitszelle.“ Der leitende Prediger wurde bis zum 22. April im Gefängnis behalten.
Ein anderer Zeuge Jehovas aus Akonolinga schreibt: „Am 23. März kam Herr Nicolas Voundi, der Abgeordnete für Nyoung und Mfoumou, zum Präfekten, während ich dabei war, und teilte ihm mit, er habe meinem Arbeitgeber gesagt, daß dieser einen weiteren Zeugen Jehovas und mich nicht mehr in seinem Betrieb beschäftigen sollte. Am 25. März, als Herr Mandeng aus Jaunde zurückkehrte, befahl er uns beiden, jeden Tag, morgens und nachmittags, in sein Büro zu kommen.
,Jetzt wird es ernst‘, sagte er. ,Ich muß bis spätestens morgen eine Antwort haben. Werden Sie wählen oder nicht? Ich frage Sie: Werden Sie wählen oder nicht?‘
Er schlug mit der rechten Hand auf den Tisch. Viermal fragte er mich, ob ich wählen würde. Ich blieb still. Er rief die Gendarmerie [Militärpolizei] an und sagte, man solle kommen und uns holen. Vom 17. bis zum 28. März übte der Präfekt Druck auf uns aus, damit wir wählten. Aber sobald die Wahlen am 28. März um 18 Uhr vorbei waren, wurden wir nicht mehr beschuldigt, nicht gewählt zu haben. Von da an beschuldigte uns der Präfekt, gegen das Wählen gepredigt zu haben, das heißt ,Stimmenthaltung gepredigt‘ zu haben. Ich verbrachte die Nacht mit elf anderen Zeugen Jehovas in einer Zelle von 2,5 Meter Länge, 2 Meter Breite und 3 Meter Höhe, die 16 kleine Löcher hatte, durch die Luft hereinkommen konnte.“
BRUTALES VORGEHEN
Ein reisender Vertreter der Zeugen Jehovas gibt über seine Erlebnisse folgenden Bericht: „Am Abend des 26. März hörte ich um 21.30 Uhr ein lautes Klopfen an meiner Tür. Als ich fragte, wer da sei, kam die Antwort: ,Der Brigadeführer‘ (Herr Onguene). Ich öffnete die Tür, und er fragte mich: ,Was machen Sie hier? ... Ich möchte Ihre Ausweispapiere sehen.‘ Meine Papiere waren alle in Ordnung. ‚Wo ist Ihre Wählerkarte?‘ ,Ich habe keine.‘ ,Warum nicht?‘ ,Weil man mir noch keine gegeben hat.‘
Er sagte mir, ich solle ihm zur Gendarmerie folgen, wo er mich aufforderte, meine Kleider bis auf meine kurze Hose auszuziehen. In der Zelle, in der ich schlief, waren acht Zeugen Jehovas aus der Versammlung Akom. Am nächsten Morgen wurde ich zusammen mit einem anderen Zeugen dazu bestimmt, den Wagen des Brigadeführers zu waschen, während alle anderen dazu eingeteilt wurden, Zäune für seine Erdnußfelder zu machen.
Am 27. März um 22.30 Uhr wurde ich von demselben Brigadeführer geweckt, der sagte: ,Sagen Sie mir, ob Sie morgen wählen werden; denn alle, die nicht wählen, werden schwer bestraft.‘ Kaum hatte ich geantwortet, da wurde ich auch schon wieder in dieselbe Zelle eingeschlossen. Mit all seinen Gendarmen begann er, die Zeugen Jehovas in ihren Unterkünften ausfindig zu machen; insgesamt wurden schließlich fünfundvierzig verhaftet.
Am 28. März, dem Tag der Wahl, hatten die Zeugen in ihrer Zelle gesungen. Als Brigadeführer Onguene hörte, daß wir in der Zelle der Gendarmerie sangen, brachte er all seine Gendarmen und den schlimmsten Soldaten, den ich je gesehen habe; dieser führte den Spitznamen ,Schläger‘. Auf Befehl des Brigadeführers begann uns dieser Soldat unbarmherzig zu schlagen. Bis auf unsere kurzen Hosen waren wir alle nackt. Ein Schlag traf mich im Nacken, und ich war einige Augenblicke lang bewußtlos. Weitere Schläge brachten mich wieder zum Bewußtsein, während er weiterschlug. Wir haben wirklich auf dem ganzen Rücken Spuren der Stockschläge.
Nachdem man uns so geschlagen und Wunden beigebracht hatte, ließ man uns nicht ins Krankenhaus gehen. Acht Tage lang gab man uns nicht einmal Wasser, damit wir uns hätten waschen können. Zwei Tage lang erhielten wir keine Nahrung. Danach mußten wir Gras mähen und die Stadt reinigen. Nach dreieinhalb Wochen wurden wir auf einem Lastwagen zum Präfekten von Dja und Lobo geschickt. Unterwegs regnete es heftig, und es wurde kalt. Eine der christlichen Schwestern unter uns war seit acht Monaten schwanger. Am Sonntag, dem 19. April, rief uns der Präfekt in sein Verhandlungszimmer, und später ließ er uns frei.“
Mit am schlimmsten wurden Jehovas Zeugen in der Stadt Sangmélima behandelt, wo schließlich zweiundneunzig verhaftet und ins Gefängnis geworfen wurden. Einer der verhafteten Zeugen berichtet: „Genau am 23. März, fünf Tage vor den Präsidentschaftswahlen, die am 28. stattfanden, wurden zwei Zeugen Jehovas der Versammlung Messock unter der Anklage, eine Zusammenkunft organisiert zu haben, in der ,Stimmenthaltung gepredigt‘ werden sollte, zur BMM (Gemischte Motorisierte Brigade, die gefürchtetste Polizei in Kamerun) nach Sangmélima gebracht. Einer der Zeugen wurde wegen seines Alters freigelassen, aber der Sonderpionier F. wurde bei der BMM festgehalten.
Am Tag nach den Wahlen wurde ein schrecklicher Feldzug organisiert, um alle Zeugen Jehovas zu verhaften. Täglich wurden Listen der Zeugen an die BMM geschickt, und die fünf Zellen der BMM in Sangmélima wurden voll von Zeugen Jehovas, und zwar von Männern und Frauen.
In Djoum wurden einige Zeugen nackt auf den Zementfußboden geschleppt, nachdem man sie blutig geschlagen hatte. Sie mußten acht Tage ihre Notdurft in ihren Zellen verrichten (in denen es keine Toiletten gab), und dann wurden sie auf einen Lastwagen geladen, mit dem sie nach Sangmélima gebracht wurden. Mehr als fünfundvierzig Zeugen Jehovas — einige mit Kindern sowie ältere, die kaum gehen konnten — wurden dorthin gebracht. Sie waren in einem so schlechten Zustand, daß man sogar hier bei den Präfekturbehörden Mitleid mit ihnen hatte und sie am folgenden Tag freiließ. Diese Zeugen Jehovas fanden über achtzig ihrer christlichen Brüder und Schwestern aus Sangmélima Bengbis und Zoetélé bereits im Gefängnis vor.
Die fünf Zellen der BMM in Sangmélima waren mit Zeugen Jehovas überfüllt, die bis zum 21. April einzeln verhört wurden. An jenem Tag wurden sie alle in den großen Verhandlungssaal der Präfektur gebracht, um eine Rede des Präfekten, Herrn Biscène, zu hören. Er sagte uns warnend, wir sollten alle am 7. Juni wählen; sonst würden wir alle wieder verhaftet werden.“
Ein Sonder-Vollzeitprediger der Zeugen Jehovas berichtet, was unmittelbar nach den Wahlen in Bertoua geschah, wo über dreißig Zeugen verhaftet wurden: „Den ganzen Tag lang wurden am Donnerstag, dem 2. April, bestimmte Personen einzeln zwecks Vernehmung zur Polizei gebracht. Früh am Morgen begann unser Verhör durch den Brigadeführer. Als er feststellte, daß er den ersten unserer christlichen Brüder seine Ideen nicht aufzwingen konnte, rief er den Hilfsleutnant des Brigadeführers von Bertoua. Dieser Mann, der auf äußerst bestialische Weise vorging, befahl einem Gendarmen, die Zeugen während der Vernehmung grausam zu schlagen. Am schlimmsten wurden ein junger Zeuge Jehovas aus Belabo, der erst 19 Jahre alt ist (zum Wählen zu jung) und ein anderer aus Diang verletzt. Bei allen uns gestellten Fragen wurde das Ziel verfolgt, uns dahin zu bringen, daß wir die Gesellschaft oder einen ihrer Vertreter beschuldigt hätten, uns gelehrt zu haben, wir sollten nicht wählen.
Nachdem wir einen Tag so behandelt worden waren, wurden wir in eine Zelle eingeschlossen, in der wir auf Befehl des Leutnants zwei Tage und zwei Nächte lang ohne Nahrung und ohne Wasser verbringen sollten. In der Nacht litten die beiden jungen Männer, die ich erwähnt habe, so sehr, daß sie sich nicht rühren konnten.
Am Sonntag, dem 5. April, wurden alle Zeugen Jehovas aus Bertoua freigelassen. Während der dreizehn Tage, die wir in der Gendarmerie verbrachten, gab man uns nichts zu essen außer zwei kleinen Mahlzeiten, die uns der Hauptmann schickte. Was uns Freude bereitet, ist die Tatsache, daß alle entschlossen sind auszuharren.“
EREIGNISSE, DIE ZUM VERBOT FÜHRTEN
Nach den Wahlen und all dem ausgeübten grausamen Druck machten die Zeugen Jehovas viele Anstrengungen, mit Mitgliedern der Regierung zu sprechen und ihre biblisch begründete Einstellung zu erklären. Diese Anstrengungen waren erfolglos.
Angesichts der ernsten Lage schrieben drei führende Mitglieder der gesetzlichen Vereinigung der Zeugen Jehovas in Duala am 13. April direkt an Präsident El Hadj Ahmadou Ahidjo und baten ihn höflich, die Verfolgung der Zeugen Jehovas kraft seines hohen Amtes einstellen zu lassen. Die Zeugen erboten sich, eine Abordnung nach Jaunde, der Hauptstadt, zu senden, die mit dem Präsidenten zusammenkommen sollte, um ihren Fall darzulegen und ihr Werk und ihre Ziele zu erklären.
Am 21. April waren die meisten der verhafteten Christen freigelassen, sehr zur Freude der Zeugen Jehovas. Ein paar Tage später jedoch fanden weitere Verhaftungen statt, wenn auch nicht so viele. Bis zum 13. Mai herrschte eine unbehagliche Ruhe.
Dann, wie ein Blitz aus heiterem Himmel, durcheilte das Land die Nachricht, Jehovas Zeugen seien in Kamerun ganz verboten. Am Tag nach dieser Bekanntmachung im Rundfunk kamen Polizisten zu dem neuerrichteten Gebäude des Zweiges der Watch Tower Society in Duala. Sie versiegelten die Räume, in denen sich Büroausstattung befand, Literatur gelagert war und Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas abgehalten werden konnten.
Früh am Freitagmorgen, dem 15. Mai, verließ der Zweigaufseher Duala, um dem Präsidenten in Jaunde ein Berufungsschreiben zu überreichen und ihn um eine Audienz zu ersuchen. Der Vertreter des Zweigbüros wußte noch nicht, daß der Leiter des Staatssicherheitsdienstes soeben eine Verfügung unterzeichnet hatte, wonach alle Missionare der Zeugen Jehovas das Land bis zum 20. Mai verlassen mußten. Als er am Sonnabend, dem 16. Mai, nach Duala zurückkehrte, fand er das Gebäude des Zweigbüros von zwei bewaffneten Polizisten bewacht vor. Alle Mitarbeiter standen bis zum Sonntagabend, dem 17. Mai, unter Hausarrest. Niemandem wurde erlaubt, das Gebäude zu verlassen oder zu betreten. Zum größten Teil wurden die Missionare jedoch von der Polizei freundlich und rücksichtsvoll behandelt.
Während dieser ganzen Zeit erhielten Jehovas Zeugen allerdings nicht eine einzige Empfangsbestätigung der Briefe, die sie an Mitglieder der Regierung geschrieben hatten. Diese Christen bekamen überhaupt nichts Schriftliches. Alles ging insgeheim vor sich, ohne daß Beauftragte die geringste Gelegenheit gehabt hätten, zu ihren Gunsten zu sprechen.
Am 20. Mai wurden sechs Missionare, fünf Kanadier und ein Nigerianer, aus dem Land ausgewiesen. Bis dahin waren dem Zweigbüro mehr als 335 Verhaftungen von Zeugen Jehovas berichtet worden.
LEGISLATURWAHLEN UND WEITERE GRAUSAMKEIT
Verhaftungen und Schläge waren nicht auf die Präsidentschaftswahlen vom 28. März beschränkt. Die Legislaturwahlen am 7. Juni waren eine weitere Gelegenheit, Jehovas Zeugen anzugreifen, und es fanden weitere Verhaftungen statt. Ein Zeuge berichtet aus Manjo:
„Am Sonnabend, dem 6. Juni, leitete der Unterpräfekt, Herr Moussa Mbello, den Verhaftungsfeldzug ein. Ein Zeuge Jehovas wurde am Tag vor den Wahlen verhaftet. Fünfundsiebzigjährige Frauen wurden zur Gendarmerie gebracht und grob behandelt. Einige von ihnen waren krank, und wir wissen nicht, ob sie am Leben bleiben werden.
Was einen überrascht, ist die Tatsache, daß der Unterpräfekt von Haus zu Haus ging und die Zeugen Jehovas sogar in den Plantagen suchte, um sie zu verhaften. Diese Suche hat Tag und Nacht angedauert. Die Führung in diesem Angriff hatten Herr Moussa Mbello, der Unterpräfekt, und Herr Pascal Wansi, der Präsident der Unterabteilung der CNU.“
Unmittelbar nach den Legislaturwahlen vom 7. Juni wurde in Namba eine Zeugin Jehovas so schwer geschlagen, daß ihr der Atem fünfmal stehenblieb. Eine andere fiel dreimal in Ohnmacht. Ein männlicher Zeuge erhielt zwanzig Schläge und bekam dann am Eingang des Königreichssaales weitere hundert Schläge. Später wurde er ein drittes Mal geschlagen.
In vielen anderen Städten und Dörfern wurden Jehovas Zeugen manchmal bedroht, manchmal geschlagen und eingesperrt. Nach demselben Muster wiederholte sich die Verfolgung in Abong Mbang, Ayos, Belabo, Diang, Bengbis, Bipindi, Dizangué, Kobdombo, Minta, Ndoum, Songmbengué, Zoetélé und zahllosen anderen Orten des Landes. In den wenigen Wochen vor und nach den Doppelwahlen waren über vierhundert Verhaftungen zu verzeichnen.
Warum wurden Jehovas Zeugen so schändlich behandelt?
WARUM DAS VERBOT?
Drei Wochen nach den Legislaturwahlen weihte Präsident Ahidjo den neuen Hauptsitz der Partei in Duala ein. Er bezog sich auf das Verbot der Zeugen Jehovas, als er erklärte:
„Es ist dadurch gerechtfertigt, daß diese Sekte als Deckmantel für eine vom Ausland aus gelenkte umstürzlerische Bewegung gebraucht worden ist und darauf hingearbeitet hat, durch einen organisierten Feldzug der Diffamierung und Verunglimpfung die Einrichtungen zu unterminieren, die das Volk von Kamerun aus freien Stücken akzeptiert hat. Eine solche Bewegung ist unzulässig in einem Lande, das zu Beginn seiner Unabhängigkeit so viel unter umstürzlerischer Tätigkeit gelitten hat“ (La Presse du Cameroun, 26. Juni 1970).
Inwieweit sind solche Anklagen aber wahr? Jehovas Zeugen sind in der ganzen Welt als politisch völlig neutral bekannt. Auch sind sie als aufrichtige, ehrliche, gesetzestreue Bürger bekannt. Betrachte zum Beispiel ihre Tätigkeit in Kamerun.
Viele Jahre lang haben Jehovas Zeugen den gastfreundlichen Bewohnern von Kamerun die gute Botschaft von Gottes himmlischem Königreich gebracht. Im Jahre 1962 wurde eine gesetzliche Organisation gebildet und in Duala ein Zweigbüro eröffnet, das sich der sich ausdehnenden Organisation annehmen sollte. Während der acht darauffolgenden Jahre brachten über 12 000 Zeugen Jehovas die gute Botschaft von Gottes Königreich in fast jede Stadt und jedes Dorf des Landes. Überall im Lande haben die Menschen Gelegenheit gehabt, zu sehen, daß Jehovas Zeugen dabei bleiben, Gottes Königreich zu predigen, und sich nicht in die Politik einmischen und somit nie Umstürzler sein könnten.
Wer ist denn dafür verantwortlich, daß Kamerun „Nein!“ zur Religionsfreiheit sagt? Gewiß trägt der Präsident des Landes in dieser Hinsicht eine schwere Verantwortung, und das gilt auch für andere Amtspersonen. Aber nicht nur Politiker sind hierfür verantwortlich. Wie ist es mit den Geistlichen anderer Religionsgemeinschaften in Kamerun? Nun, was meinst du, wenn du Erklärungen wie diejenige gelesen hast, die in La Presse vom 15. Mai 1970 unter der Überschrift „Warum verboten?“ abgedruckt wurde? Der Verfasser bemerkte: „Offensichtlich gefällt diese anmaßende Proselytenmacherei [der Zeugen Jehovas] vielen nicht, am allerwenigsten anderen christlichen Kirchen, deren Gemeindemitglieder von ,Jehovas Zeugen‘ irregeführt werden.“
Was besagt aber das Gesetz von Kamerun?
DAS GESETZ VON KAMERUN
Das kamerunische Recht fordert keine aktive Wahlbeteiligung, obwohl man diese von Jehovas Zeugen verlangte. Das Wahlgesetz Nr. 69 LF verbietet jedoch, irgend jemand zur „Nichtbeteiligung an der Wahl“ zu veranlassen. Und als sich Jehovas Zeugen nicht an der Wahl beteiligten, wurden sie oft beschuldigt, „Stimmenthaltung gepredigt“ zu haben. Aber kein Zeuge Jehovas wurde formell unter diesem Gesetz angeklagt. Ja, in keinem Fall fand vor oder unmittelbar nach den Wahlen eine Gerichtsverhandlung statt.
Jehovas Zeugen predigen keine Politik, sondern Gottes Wort, die Bibel, und dies tun sie in Kamerun seit mehr als fünfundzwanzig Jahren. Während der Wahlen führten sie keinen Feldzug von Tür zu Tür oder sonstwo durch, um den Menschen zu sagen, sie sollten nicht wählen. Jehovas Zeugen beteiligten sich nicht an Protestdemonstrationen gegen irgendeine politische Partei oder irgendeinen Kandidaten. Sie predigen nicht für oder gegen irgendeinen Wahlkandidaten. Sie mischen sich weder in Kamerun noch sonstwo in solche Angelegenheiten ein.
Warum wählen denn Jehovas Zeugen selbst nicht? Weil sie Gottes Königreich, das von Christus geleitet wird, als die einzige Hoffnung der Menschheit ansehen. Und wie Jesus Christus zu seinem himmlischen Vater über seine Nachfolger sagte, sind sie „kein Teil der Welt ..., so wie ich kein Teil der Welt bin“ (Joh. 17:14; Jak. 4:4) Jehovas Zeugen bemühen sich aufrichtig, dem Beispiel Jesu und seinem Rat, „kein Teil der Welt“ zu sein, zu folgen. Die Billigung Gottes und Jesu Christi zu erlangen ist ihnen wichtiger als alles andere. Doch obwohl Jehovas Zeugen selbst solche Ansichten vertreten, halten sie es für verkehrt, andere am Wählen zu hindern oder ihre Wahlbemühungen störend zu beeinflussen. Tatsächlich erkennen Jehovas Zeugen bereitwillig an, daß es anderen freisteht, zu wählen, wenn sie dies wünschen.
Jehovas Zeugen haben der Verfassung von Kamerun nicht zuwidergehandelt. Die gut aufgesetzte Verfassung von Kamerun erklärt in ihrem ersten Artikel:
„Die Bundesrepublik Kamerun ist demokratisch, frei von religiösem Einfluß und sozial. Sie soll die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz gewährleisten. Sie versichert, an den Grundfreiheiten festzuhalten, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Charta der Vereinten Nationen enthalten sind.“
Daraus geht hervor, daß unter dem Gesetz der Schutz aller Bürger Kameruns vorgesehen ist. Religions- und Vereinigungsfreiheit sind im Gesetz unveränderlich gewährleistet. Doch praktisch hat Kamerun „Nein!“ zur Religionsfreiheit gesagt.
JEHOVAS ZEUGEN KEINE GEFAHR FÜR REGIERUNGEN
Keine Regierung hat etwas von Jehovas Zeugen zu befürchten. Ihre Neutralität hinsichtlich der Politik in Kamerun bedeutet nicht, daß sie Agenten irgendeiner anderen menschlichen Regierung wären. In allen Ländern der Welt, ob in Amerika, Europa, Afrika oder sonst irgendwo, halten sich Jehovas Zeugen aus politischen Angelegenheiten heraus. Daher bilden sie keine „vom Ausland aus gelenkte umstürzlerische Bewegung“.
Andere Regierungen, die unrechterweise beeinflußt wurden, Jehovas Zeugen zu verbieten, haben dies später zugegeben und ihnen wieder ihre rechtliche Stellung eingeräumt. Zum Beispiel wurden Jehovas Zeugen im Jahre 1941 in Australien verboten. Später wurde der Fall vor Richter Starke vom dortigen obersten Bundesgericht verhandelt. Nachdem er die Beweisführung gehört hatte, entschied er, daß das gesamte Gericht über die Sache beraten sollte. Nachdem die Kernfragen des Falles erwogen worden waren, entschied das oberste Bundesgericht am 14. Juni 1943, daß Jehovas Zeugen sich an keinem umstürzlerischen Unternehmen beteiligt hätten und daher keine Gefahr für den Staat seien.a Bei der Aufhebung des Verbotes der Zeugen äußerte sich das Gericht, vertreten durch Richter Williams, über die „vollkommen harmlosen Prinzipien und Lehren“, die von Jehovas Zeugen vertreten werden, und fügte hinzu:
„Da es sich bei Jehovas Zeugen um eine christliche Gemeinschaft handelt, wird das Eintreten für die Prinzipien und Lehren der christlichen Religion zu etwas Ungesetzlichem, wenn man erklärt, die Vereinigung sei eine ungesetzliche Körperschaft, und jeder kirchliche Gottesdienst, den Personen durchführen, die an die Geburt Christi glauben, wird dann zu einer ungesetzlichen Versammlung.“
Das Verbot der Zeugen Jehovas in Kamerun hat dort dieselbe Wirkung.
Ferner haben sich Jehovas Zeugen an keinem gegen die Regierung gerichteten „Feldzug der Diffamierung“ beteiligt, wie ihnen vorgeworfen wird. Ja, ihr weitestverbreitetes biblisches Lehrbuch, von dem bis jetzt 30 Millionen Exemplare in 60 Sprachen gedruckt worden sind, lehrt ausdrücklich, daß ein solches Vorgehen verkehrt wäre. Auf Seite 159 heißt es in diesem Buch, Die Wahrheit, die zu ewigem Leben führt, über menschliche Regierungen: „Wenn Gott sie regieren läßt, warum sollte dann ein Christ etwas dagegen unternehmen? ... Es ist richtig, die Regierung gebührend zu respektieren.“ Gewiß ist es nicht gegen die Interessen irgendeiner Regierung, wenn Jehovas Zeugen dies lehren.
Somit zeigen die Tatsachen, daß das Verbot der Zeugen Jehovas in Kamerun nicht berechtigt und daß die dafür angegebenen Gründe nicht stichhaltig sind.
EIN VERLUST FÜR KAMERUN
Das Verbot der Zeugen Jehovas in Kamerun bringt dem Volk und den Herrschern des Landes keinen Nutzen. Es bedeutet vielmehr einen großen Verlust für Kamerun. Dadurch, daß das Land „Nein!“ zur Religionsfreiheit sagt, leidet sein Ruf in der ganzen Welt.
Es schadet der Würde der politischen Herrscher, die grausam und brutal vorgehen, um Christen zu zwingen, ihr biblisch geschultes Gewissen zu verletzen.
Den Menschen geht viel geistiger Trost und Unterricht verloren, denn Jehovas Zeugen haben gerade dies vermittelt und auch einen Anteil daran gehabt, Kamerunern das Lesen und Schreiben beizubringen.
Durch das Verbot der Zeugen Jehovas ist ehrlichgesinnten Menschen in Kamerun die Möglichkeit genommen worden, fruchtbare biblische Gespräche zu führen. J. P. Bayemi äußert sich in L’Effort Camerounais vom 14. Juni 1970 wie folgt über diesen Verlust:
„Wir wollen zu ihren Gunsten wenigstens anerkennen, daß es ihnen auf ihre eigene Weise gelungen ist, zu erreichen, daß Themen wie Geld, Frauen, Männer oder Getränke nicht mehr allein die Unterhaltung in der Familie, in der Nachbarschaft und auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln beherrschen, wie es vor der Autorisation der Zeugen Jehovas der Fall war. O ja, es gab eine Zeit, in der es sehr selten war, daß man Christen über ein biblisches Thema sprechen hörte.“
Nichts kann die Moral eines Landes mehr heben, als es die Grundsätze des Wortes Gottes, der Bibel, können. Jehovas Zeugen machen große Anstrengungen im Hinblick auf die sittliche und geistige Förderung aller, die den Wunsch haben, eine größere Erkenntnis der Bibel zu erlangen. Welch einen Verlust bedeutet es doch für Kamerun, da diese hohen sittlichen Maßstäbe jetzt nicht frei von Jehovas Zeugen gelehrt werden können!
DU KANNST DICH ÄUSSERN
Was hältst du von dieser an friedlichen Christen verübten Grausamkeit? Ihr Predigtwerk ist verboten. Selbst private biblische Gespräche sind nicht gestattet. Kostbare persönliche Freiheiten sind beiseite geschoben worden. Jehovas Zeugen und andere Personen in der ganzen Welt, die für Religionsfreiheit sind, entschuldigen diese Willkürmaßnahme nicht, indem sie schweigen würden.
Wenn du den Äußerungen der Entrüstung über die von der Regierung Kameruns gegen friedliebende Christen eingeschlagene Handlungsweise deine Stimme hinzufügen möchtest, dann schreibe an den kamerunischen Botschafter in deinem oder dem nächstgelegenen Land oder an die Mitglieder der kamerunischen Regierung, die auf der vorangegangenen Seite aufgeführt sind.
Bekunde deine Enttäuschung über diese Willkürmaßnahme. Erkläre, daß sich Jehovas Zeugen nirgends in die Politik einmischen und daß die Beschuldigungen jeglicher Grundlage entbehren. Appelliere an die Achtung dieser Persönlichkeiten vor der Menschenwürde und vor der durch die Verfassung von Kamerun gewährleisteten Religionsfreiheit. Wende dich an sie aufgrund der Achtung vor dem guten Ruf ihres Landes und Afrikas. Sollte man dem Präsidenten von Kamerun und den Mitgliedern und Vertretern seiner Regierung nicht erkennen helfen, daß man in der übrigen Welt darauf aufmerksam wird, daß unschuldige Christen grausam mißhandelt werden? Sollten sie nicht erkennen, daß sich Mitglieder der kamerunischen Regierung durch die Art und Weise, wie sie Christen behandelt haben, die nach Frieden trachten, weder bei ihrem eigenen Volk noch bei rechtgesinnten Menschen in anderen Teilen der Welt beliebter gemacht haben?
Möge dein Schreiben dazu beitragen, daß es in Kamerun wieder zu einem „Ja“ für die Religionsfreiheit kommt.
[Fußnote]
a Adelaide Company of Jehovah’s Witnesses, Inc. gegen The Commonwealth (1943), 67 C. L. R. 116, 124.
[Kasten auf Seite 31]
MITGLIEDER UND VERTRETER DER REGIERUNG VON KAMERUN
His Excellency
El Hadj Ahmadou Ahidjo
President of the Federal Republic of Cameroon
Palace of the President
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Honorable Salomon Tandeng Muna
Vice-President of the Federal Republic of Cameroon
B.P. 964
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Mr. Enoch Kwayeb
Minister of State in Charge of Territorial Administration
B.P. 993
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Mr. Félix Sabal Lecco
Minister of Justice
B.P. 1126
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Mr. Raymond Ntheppe
Minister of Foreign Office
Ministry of Foreign Office
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Mr. Vroumsia Tchinaye
Minister of Information
B.P. 1054
Yaoundé, Federal Republic of Cameroon
Herr Phillemon Beado
Botschafter von Kamerun
532 Bad Godesberg
Rheinallee 53
Mr. Michel Njine, Ambassador
Cameroon Mission to the United Nations
866 U.N. Plaza
New York, N.Y. 10017, U.S.A.
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BekanntmachungenDer Wachtturm 1971 | 1. Januar
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Bekanntmachungen
„JAHRBUCH DER ZEUGEN JEHOVAS 1971“
Ausdehnung! Hierum geht es immer wieder in dem Bericht über die Ergebnisse des Predigtwerkes der Zeugen Jehovas im vergangenen Dienstjahr. Es wurde eine noch nie dagewesene Höchstzahl von tätigen Predigern erreicht, und es ist außerdem bedeutsam, daß auch der Besuch der Zusammenkünfte zunimmt. Während die Kirchen der Christenheit Abnahmen zu verzeichnen haben — in einem gewissen Land „kommen zu Ostern nur acht von je 100 Getauften zum Gottesdienst“ —, kannst du im Gegensatz dazu feststellen, daß im April 1 453 000 Prediger über ihre Tätigkeit berichteten und 3 153 000 Personen der Feier zum Gedenken an den Tod und die Auferstehung Jesu beiwohnten. Lies den vollständigen Bericht über die weltweite Ausdehnung und über das Predigtwerk, das zum Lobpreis Jehovas durchgeführt wurde, im Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1971. Es ist für nur 2,50 DM (Österreich 15 öS; Luxemburg 25 lfrs) erhältlich. Bestelle auch den schönen Kalender für 1971. Er wird für 1,25 DM (Österreich 7,50 öS; Luxemburg 12,50 lfrs) abgegeben.
„WACHTTURM“-STUDIEN FÜR DIE WOCHE VOM
31. Januar: Die Rettung des Menschengeschlechts durch Gottes Königreich, ¶ 1—25. Seite 9. Lieder: Nr. 84, 80.
7. Februar: Die Rettung des Menschengeschlechts durch Gottes Königreich, ¶ 26—29, ferner: Rettung durch Gottes Königreich heute möglich. Seite 16. Lieder: Nr. 74, 25.
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