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  • Entronnene innerhalb der Zufluchtstädte
    Der Wachtturm 1956 | 15. März
    • Blutvergießen beteiligt, darf erwarten, daß das Opfer des großen Altars Jehovas, nämlich Jesus Christus, sein Verbrechen oder seinen Anteil am Verbrechen sühne.

      5. Wie viele Zufluchtstädte mußten ausgesondert werden, und warum waren es nicht gewöhnliche Städte?

      5 Im vierzigsten Jahre ihrer Wanderung erreichten die Israeliten die öden Ebenen Moabs östlich des Jordans gegenüber der Stadt Jericho. Dann fand Jehova Gott es als gut, zu verordnen, daß sie sechs Zufluchtstädte aussonderten, drei auf der Ostseite des Flusses und drei auf der Westseite. Dies waren keine gewöhnlichen Städte, sondern Städte, die Jehovas besonderen Dienern gehörten, die mit seinem Tempel verbunden waren; eine Stadt, Hebron, war eine Priesterstadt und die anderen fünf gehörten den Leviten. Weil es Zufluchtsorte waren, in denen ein Flüchtling vom Scharfrichter nicht angetastet werden durfte, bezeichnete man sie als heilige Stätten. So lesen wir von der Zuteilung der Städte: „Sie bezeichneten als heilige Orte Kedes und Sichern und Kirjath-Arba, das heißt Hebron, Bezer und Ramoth in Gilead … und Golan.“ (Jos. 20:7, 8, NW) Die Zufluchtstädte wurden also von Gott besonders anerkannt, und ihre Macht, Zuflucht zu bieten, verdiente respektiert zu werden.

      6. Was zu verhüten war der Zweck der Zufluchtstädte, und was war die Folge, wenn die Israeliten dieses Gesetz zu umgehen oder unbeachtet zu lassen suchten?

      6 Durch die Vorkehrung der Zufluchtstädte sollte verhütet werden, daß das Land durch unschuldiges Blut verunreinigt wurde, nicht durch das Blut unabsichtlich Getöteter, sondern durch das Blut unabsichtlicher Totschläger, die keiner unrechten Absicht schuldig waren, „damit kein unschuldiges Blut inmitten deines Landes vergossen werde, das Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und damit keine Blutschuld auf dir laste“. (5. Mose 19:10, NW) Wenn übrigens die Israeliten das Gesetz der Zufluchtstädte nicht beobachteten und es zu umgehen oder unbeachtet zu lassen suchten, führte dies zur Verunreinigung des Landes mit dem Blute des Unschuldigen, ob dieser nun absichtlich oder unabsichtlich getötet worden war. „Ihr sollt das Land nicht verunreinigen, in welchem ihr wohnt, denn das Blut verunreinigt das Land, und für das Land darf es keine Sühne bezüglich des Blutes geben, das darauf vergossen worden ist, ausgenommen durch das Blut dessen, der es vergoß. Und du sollst das Land, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich zelte, nicht verunreinigen, denn ich, Jehova, zelte inmitten der Söhne Israel.“ — 4. Mose 35:33, 34, NW.

      7. Wer war es, der „im Bilde Gottes“ als Bluträcher walten sollte, und wohin durfte ein Totschläger fliehen, um ihm zu entgehen?

      7 Jehova erkannte das Recht des nächsten Verwandten der unschuldig getöteten Person an, den Totschläger zu töten, wenn er ihn anträfe. Jehova erkannte diesen nächsten Verwandten als den Bluträcher an und verlieh ihm daher das Recht und die Macht, als Scharfrichter zu amten. So machte Gott den Bluträcher „im Bilde Gottes“, denn Gott selbst hat das Recht und die Macht, Mörder hinzurichten. (1. Mose 9:6, NW) Gottes Gesetz sagte: „Der Bluträcher ist es, der den Mörder töten wird. Trifft er ihn zufällig an, so wird er selbst ihn töten.“ (4. Mose 35:19, NW) Indes konnte ein Mann einen anderen durch Zufall, ohne Absicht, ohne vorbedachte Bosheit töten oder so die Ursache des Todes eines anderen werden. Um einen solchen zu schützen, verordnete Gott die Zufluchtstädte, damit das Leben des unabsichtlichen Totschlägers verschont werde, bis er abgehört worden sei und bewiesen habe, daß er keine Mordabsicht und keinen mörderischen Haß gehegt hatte. (Jos. 20:9) So konnte denn der unschuldige Totschläger zur Zufluchtstadt seines Bezirks fliehen. „Und ihr sollt euch geeignete Städte auswählen. Als Zufluchtstädte werden sie euch dienen, und der Totschläger, der eine Seele unabsichtlich erschlägt, soll dahin fliehen. Und die Städte sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umkomme, ehe er vor dem Gericht der Versammlung gestanden hat. Und die Städte, die ihr dazu geben werdet, die sechs Zufluchtstädte, werden euch dienlich sein.“ — 4. Mose 35:11-13, NW.

      8. Welche Vorkehrung in der katholischen Christenheit wurde durch solche Zufluchtstädte nicht dargestellt, und warum wurde jene Vorkehrung schließlich aufgehoben?

      8 Jehovas Gesetzesbund mit dem natürlichen Volk Israel sah buchstäbliche Zufluchtstädte vor. Jehovas neuer Bund mit dem geistlichen Israel sieht eine ähnliche Zuflucht vor. Somit waren die israelitischen Zufluchtstädte ein Bild oder Schatten guter kommender Dinge, die mit Christus zu tun haben. (Kol. 2:16, 17; Heb. 10:1) Was veranschaulichten sie oder schatteten sie vor? Nicht römisch-katholische Kirchengebäude mit ihren Umfriedungen, in denen man Gesetzesübertretern eine Freistatt zu geben pflegte. Als jene, die Christen zu sein behaupteten, die Dinge des Heidentums anzunehmen und ihnen einen christlichen Anstrich zu geben begannen, da übernahm die Christenheit den heidnischen Brauch, an heiligen Stätten das Asylrecht zu gewähren. Schon zur Zeit des Kaisers Konstantin von Rom erklärte man die römisch-katholischen Kirchen als Asyle, in denen Unglückliche Zuflucht finden konnten, wenn sie von Gesetzesbeamten oder mächtigen, rachsüchtigen Feinden verfolgt wurden. Im Jahre 681 erweiterte die Synode von Toledo das Asylrecht, so daß es die Distanz von dreißig Schritten außerhalb jeder Kirche einschloß. Seit jener Zeit bestand dieses kirchliche Vorrecht in der ganzen katholischen Christenheit und blieb bestehen — wenigstens in Italien —, solange der Papst unabhängig war und seinen eigenen Herrschaftsbereich hatte. Aber dieser Brauch der Kirche trug dazu bei, die Macht des zivilen Magistrats auf die Priesterschaft zu verlegen, und wirkte sich gegen das Gesetz und gegen eine richtige Rechtsprechung aus. Es half dem Schuldigen oder denen, die mit dem Schuldigen sympathisierten, das Vorrecht mißbrauchen. So heißt es in der Amerikanischen Enzyklopädie: „Die Mißbräuche waren es, zu denen diese Einrichtung Anlaß gab, die dazu beitrugen, den Zweck der Rechtsprechung zu vereiteln, die in allen christlichen Ländern zu ihrer Aufhebung führten.“ — Band 24, unter „Sanctuary“ [Heiligtum].

      9. Seit wann finden die Zufluchtstädte ihre gegenbildliche Anwendung, und warum besteht nun eine dringende Notwendigkeit eines bezüglichen Gegenbildes?

      9 Die vorbildlichen Zufluchtstädte finden ihre gegenbildliche Erfüllung, seitdem Gottes Königreich in den Himmeln im Jahre 1914 geboren worden ist, denn es soll das Blut all derer rächen, die ungerechterweise getötet wurden. Die Zeit zum Rächen des unschuldigen Blutes rückt näher, und es besteht die dringende Notwendigkeit einer gegenbildlichen Zufluchtstadt, denn seit dem Jahre 1918, als der Herr Jehova mit seinem Engel des Bundes zum geistigen Tempel kam, leben wir in einer Zeit des fortschreitenden Gerichts, durch das die Blutschuld der Menschheit ermittelt wird.

      10. Was ist heute die gegenbildliche Zufluchtstadt? Bei wem ist sie zu finden, und dem Wohle wessen dient sie?

      10 Was ist denn die gegenbildliche Zufluchtstadt heute? So wie die Zufluchtstädte im Vorbild Städte der Tempeldiener, mit Einschluß des Hohenpriesters Jehovas, waren, so muß die Stadt im Gegenbilde Jehovas Vorkehrung sein, die uns vor dem Tode schützt, der zufolge der Übertretung des göttlichen Bundes hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes eintritt, und dies dadurch, daß wir uns unter die Segnungen der wirksamen Dienste Jesu Christi, des Hohenpriesters Jehovas, begeben und auch darin bleiben. Diese Schutzvorkehrung ist bei Jehovas theokratischer Organisation seines Volkes zu finden. Sie dient nur jenen, die durch den zufällig oder unabsichtlich Tötenden dargestellt wurden: „Wer seinen Mitmenschen trifft [schlägt], ohne es zu wissen und ihn zuvor nicht haßte … der soll in eine dieser Städte fliehen und soll leben. Andernfalls könnte der Bluträcher in der Zornesglut seines Herzens dem Totschläger nachjagen und ihn sicherlich einholen, weil der Weg weit ist, und er könnte seine Seele in der Tat erschlagen, während doch kein Todesurteil gegen ihn vorliegt, weil er ihn zuvor nicht haßte.“ — 5. Mose 19:4-6, NW.

      GEMEINSAME BLUTSCHULD

      11. Seit wann ist mehr Blut vergossen worden denn je zuvor, und besonders wegen welcher großen Streitfrage?

      11 Seitdem im Jahre 1914 das durch Christus regierte Königreich Gottes geboren wurde, ist mehr Blut vergossen worden als je zuvor in der Menschheitsgeschichte, nicht nur in privater Weise — durch das Töten einzelner sowie durch Unglücksfälle —, sondern noch mehr durch gemeinsames Töten in den zwei größten Massenabschlachtungen der ganzen Menschheitsgeschichte, im ersten und zweiten Weltkrieg. Beide Seiten des wilden Menschengemetzels suchen sich zu rechtfertigen und ihre Hände im Wasser verschiedener Argumente von Blutschuld rein zu waschen, wodurch sie sich selbst zu entschuldigen suchen. Wir wissen aber, daß beide Seiten sich wegen der Streitfrage um die Weltherrschaft an der Massenabschlachtung beteiligten, wiewohl beide Seiten von Jehovas Volk schon vor 1914 und besonders seit 1914 über das Enden der „bestimmten Zeiten der Nationen“ in jenem Jahre und der dann erfolgten Aufrichtung des Königreiches Gottes unterrichtet wurden. Diese Kriege wurden als totale Kriege geführt, denn um sie zu führen und den Sieg zu erringen wurde die gesamte Nation mobilisiert, und alle Bürger mußten ihren Teil zu den Bestrebungen des Landes beitragen, und die Zentren bürgerlicher Bevölkerung hinter der Front wurden zur Zielscheibe der strategischen Bombardierung.

      12. An welche Schrifttexte sollten also die weltlichen Organisationen, die sich selbst zu rechtfertigen suchen, denken, und warum ist die Religion in dieser Hinsicht nicht rein?

      12 So mögen denn die Nationen und die weltlichen Organisationen, die sich vor Gott nicht schuldig fühlen, an die Worte des Apostels Paulus denken: „Ich bin mir keiner Sache bewußt, die gegen mich spricht. Dadurch aber stehe ich nicht gerechtfertigt da, sondern Jehova ist es, der mich prüft.“ (1. Kor. 4:4, NW) Ferner an das Wort in den Sprüchen: „Jeder Weg eines Mannes ist gerade in seinen Augen, aber Jehova wägt die Herzen.“ (Spr. 21:2) Und an die Apostelworte: „Denn nicht der ist anerkannt, der sich selbst empfiehlt, sondern der Mann, den Jehova empfiehlt.“ (2. Kor. 10:18, NW) Vor Gott, dem Geber und Erhalter des Lebens, ruht eine umfassende Blutschuld auf dem ganzen Menschengeschlecht, auf denen, die selber Blut vergossen haben, wie auch auf jenen, die dazu moralisch oder materiell ihre Unterstützung liehen. In dieser Hinsicht sind die Säume der Religionskleider nicht rein, denn bei diesem Massenmorden haben die Religionsführer aller am Kriege beteiligten Nationen, ja die Geistlichen der Christenheit, zu ihren religiösen Göttern gebetet, sie möchten ihren Militärstreitmächten den Segen des Himmels geben. Folglich gelten die prophetischen Worte, die an das untreue Jerusalem gerichtet waren, der Christenheit: „Ja, an den Säumen deiner Kleider findet sich das Blut von Seelen unschuldiger Armer.“ — Jer. 2:34, Fußn.

      13. Welches Vorbild gab Jehova darüber, wie er den Menschen in bezug auf Blutvergießen eine gemeinsame Verantwortung auferlegt?

      13 Wir müssen uns daran erinnern, daß der Gott der Gerechtigkeit den Menschen, was Blutvergießen betrifft, eine gemeinsame Verantwortung auferlegt. Diesen Punkt zeigte er ganz klar und scharfumrissen in seinem Gesetz an das Volk Israel mit Bezug auf jemanden, der getötet wurde, ohne daß man den Totschläger entdeckte: „Wenn in dem Gebiet, das Jehova, dein Gott, dir zur Besitzergreifung gibt, ein Erschlagener, ein auf dem Felde Gefallener gefunden werden sollte, und nicht bekanntgeworden ist, wer ihn erschlug, dann sollen deine älteren Männer und deine Richter hinausgehen und die Entfernung zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen liegen, wodurch sich zeigen muß, welche Stadt dem Erschlagenen am nächsten liegt.“ Um sich von der Schuld zu befreien, mußten die älteren Männer jener möglicherweise schuldigen Stadt im nicht besäten Tal eines Wildbachs einer jungen Kuh das Genick brechen, mit der noch nicht gearbeitet wurde. Dies mußten sie vor den levitischen Priestern tun, „denn sie hat Jehova, dein Gott, dazu ausersehen, ihm zu dienen und im Namen Jehovas zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem über jede Gewalttat geführten Streit verfahren werden“. Die älteren Männer jener Stadt wuschen dann ihre Hände über der Kuh mit dem gebrochenen Genick und mußten sagen: „Nicht unsere Hände vergossen dieses Blut, noch sahen unsere Augen, wie es vergossen wurde. Rechne es deinem Volke Israel, das du erlöst hast, nicht an, o Jehova, und übertrage nicht die Schuld an unschuldigem Blut in die Mitte deines Volkes Israel.“ Nur dann, so sagte Gottes Gesetz, „muß ihnen die Blutschuld nicht angerechnet werden. Und du — du wirst die Schuld für das unschuldige Blut aus deiner Mitte hinwegschaffen, weil du tun willst, was recht ist in den Augen Jehovas.“ — 5. Mose 21:1-9, NW.

      14. Wieso haben alle Völker heute an einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für das vergossene Blut teil, das die Erde getränkt hat?

      14 Somit tragen alle Völker, besonders in diesen Tagen der totalen Kriegführung, der nationalen Mobilisierung und internationalen Freundschaften, der Verträge und des Handels eine gemeinsame Verantwortung für das Blut, das die Erde getränkt hat und das vergossen wurde, weil die Nationen sich weigerten, Jehovas universelle Souveränität anzuerkennen und sich friedlich vor dem inthronisierten König Jehovas, vor Jesus Christus, zu beugen und nach seiner Gunst zu trachten.

      15. Wer von heute gleicht dem Totschläger in Israel, der unwissentlich oder ohne vorherigen Haß jemanden tötete, und wieso?

      15 Wer ist heute ohne Blutschuld, entweder selbst oder in Gemeinschaft mit anderen, sei es in Zeiten des Krieges oder in Zeiten des Friedens? Einige mögen als Chauffeure aus Nachlässigkeit einen Menschen getötet haben oder durch einen anderen Unfall oder gar willentlich. Nachher haben sie bereut, und während das Gesetz den Schuldigen eine Strafe auferlegt haben mag, die bezahlt werden mußte, um ‚dem Kaiser die Dinge, die des Kaisers sind, zurückzuzahlen‘, haben sie doch Gott, den Lebengeber, um Barmherzigkeit angefleht. Andere mögen am gemeinsamen Töten teilgenommen haben, indem sie ihrem Gewissen gemäß dachten, dies sei ihre Pflicht, oder weil sie durch die religiösen Führer und Lehrer überzeugt wurden, daß dies Gottes Wille sei und daß sie damit Gott heiligen Dienst darbrächten. Sie haben seither bekannt, daß sie einen Fehler begingen. Sie erkennen die Notwendigkeit der göttlichen Barmherzigkeit ihnen gegenüber. Andere haben sich — aufgehetzt durch das giftige Zischen der Geistlichkeit der Christenheit oder anderer religiöser Führer — an der Verfolgung der Zeugen Jehovas beteiligt. Dies hat zum Tode Tausender dieser Zeugen geführt, weil sie ihre Lauterkeit Gott gegenüber bewahrten. Nun erkennen sie, wie falsch sie belehrt und geführt wurden, und wie sehr sie der Barmherzigkeit Gottes bedürfen, gleichwie seinerzeit Saulus von Tarsus. Wir alle mögen uns einer gewissen Gemeinschaftsverantwortung für den gewaltsamen Verlust an Menschenleben bewußt sein. Wir haben das Gefühl, daß wir anders gehandelt und nicht an irgend etwas damit Verbundenem teilgenommen hätten, wenn wir die Sache besser verstanden hätten und besser unterrichtet gewesen wären. Es geschah alles zufällig oder unabsichtlich wegen unseres Mangels an Erkenntnis und Verständnis des göttlichen Gesetzes und Willens. Die so denken, sind gleich dem einstigen Totschläger in Israel, „der seinen Mitmenschen schlägt, ohne es zu wissen und ohne ihn zuvor gehaßt zu haben“.

      16. (a) Was stellt die Flucht in eine Zufluchtstadt dar? (b) Für was für Nationalitäten waren die Zufluchtstädte Israels bestimmt?

      16 Die Flucht in eine Zufluchtstadt stellt dar, daß wir uns so rasch wie möglich dorthin begeben sollen, ob wir nun den Schritt der Hingabe an Gott getan haben oder nicht. Es bedeutet, daß wir Gott unsere Sünde der Blutschuld bekennen und uns an ihn wenden, damit er uns durch seinen großen Hohenpriester, durch Jesus Christus, der das Loskaufsopfer für die ganze Menschheit erbracht hat, Barmherzigkeit erweise. Danach suchen wir Gott zu beweisen, daß unsere Reue echt ist, indem wir in unserem Zufluchtsort innerhalb seiner Vorkehrung und theokratischen Organisation bleiben. Wir müssen uns daran erinnern, für wen die Zufluchtstädte einst bestimmt waren, um zu verstehen, wer heute aus ihrem Gegenbilde Nutzen ziehen kann. Jehovas Gesetz sagte: „Als Zufluchtstädte werden sie dienen. Für die Söhne Israel und für den vorübergehend Ansässigen und für den Siedler in ihrer Mitte werden diese sechs Städte als Zuflucht dienen, für irgend jemand, der dorthin flieht, der eine Seele unabsichtlich erschlagen hat.“ „Dies wurden die Städte, die für alle Söhne Israel und für den vorübergehend Ansässigen bestimmt wurden, der eine Weile in ihrer Mitte wohnt, für irgend jemand, der dorthin fliehen soll, der eine Seele unabsichtlich erschlagen hat, damit er durch die Hand des Bluträchers nicht sterbe, ehe er vor der Versammlung gestanden hat.“ — 4. Mose 35:14, 15 und Jos. 20:9, NW.

      17. Wer waren denn die ersten, die aus dem göttlichen Schutz für die unabsichtlich Tötenden Nutzen zogen, und warum?

      17 Folglich benötigen die Glieder des geistlichen „Leibes Christi“, der Versammlung gesalbter Christen, diese Vorkehrung ebenfalls, denn sie sind die gegenbildlichen „Söhne Israel“; sie sind Glieder des geistlichen Israel. Die ursprünglichen Glieder dieses Überrests lebten durch die Jahre des ersten Weltkrieges hindurch, und wurden damals von der babylonischen Welt gefangengenommen, denn sie gerieten unter die Furcht vor Menschen, die in hoher Stellung waren. Ihre Handlungsweise war nicht ganz rein von dieser Welt, nicht völlig neutral gegenüber den todbringenden Kämpfen dieser Welt. Wieviel Blutschuld ihnen Jehova, der in seinem Tempel war, zurechnete, wissen wir nicht bestimmt. Doch nachdem Gott sie im Jahre 1919 aus ihrer Gefangenschaft in Babylon befreit hatte, bereuten sie jedes Maß von Sünde, die sie in irgendeiner Hinsicht begangen hatten, bekannten ihre Schuld und bemühten sich, ihren Gottesdienst, den sie unter der durch Christus ausgeübten göttlichen Leitung darbrachten, zu reinigen. Überdies hörten seither — besonders bis 1931 — Tausende, die sicherlich mit Blutschuld befleckt waren, die Botschaft vom Königreich und von der kommenden Schlacht von Harmagedon, und sie begannen in die gegenbildliche Zufluchtstadt zu fliehen. Sie bereuten und wandten sich Gott zu, um Barmherzigkeit zu finden. Im Glauben an seinen Hohenpriester Jesus Christus gaben sie sich Gott völlig hin, um danach immerdar seinen Willen zu tun und sich streng an seine barmherzigen Vorkehrungen zu halten, damit sie von der Hinrichtung aller Blutschuldigen in Harmagedon verschont werden möchten. In dieser Zeit, da ‚die Tage der Drangsal um der Auserwählten willen verkürzt‘ worden sind, waren die geistlichen Israeliten die ersten, die aus diesem göttlichen Schutz für den unabsichtlichen Totschläger Nutzen zogen.

      18. Für wen ist die gegenbildliche Zufluchtstadt sonst noch bestimmt, wie dies durch das Vorbild vorgeschattet wird, und was beweist dies hinsichtlich der Zeit der Erfüllung des Vorbildes?

      18 Aber die ehemaligen Zufluchtstädte dienten auch dem „vorübergehend Ansässigen und dem Siedler“ in Israel. Da diese nicht Israeliten waren, stellen sie solche dar, die nicht zum geistlichen Israel, nicht zum heutigen geistlichen Überrest gehören, sich aber zu dem Gott des geistlichen Israel wenden und Nutzen ziehen wollen aus seinen barmherzigen Vorkehrungen, die er durch seinen Hohenpriester getroffen hat. Ihre Augen sind geöffnet worden, um die Blutschuld der ganzen Welt zu sehen. Sie wollen nicht weiter daran teilhaben, noch die Strafe dafür mit dieser Welt in Harmagedon zahlen. So fliehen auch sie vor der ihnen drohenden Hinrichtung und treten in die gegenbildliche Zufluchtstadt ein, die unter dem Hohenpriester Jesus Christus steht. Auf ihrer Flucht dorthin bekunden sie aufrichtige Reue und das Vertrauen in Gottes Barmherzigkeit, daß er ihr Leben durch Christus verschonen wird. Wie denn? Indem sie sich Gott hingeben, um von nun an bis in Ewigkeit Gottes Willen untertan zu sein. So befinden sich denn heute zum Schutz vor dem Tode der Blutschuldigen Hunderttausende Zufluchtsuchender der Klasse der „vorübergehend Ansässigen“ und „Siedler“ in Gemeinschaft mit den Gliedern des Überrests innerhalb der Einrichtung Jehovas, das heißt innerhalb der Neuen-Welt-Gesellschaft. Jetzt, seit dem Jahre 1931, ist also die Zeit gekommen, da diese „anderen Schafe“ des Herrn Jesus in seine Hürde eingesammelt werden, um sie, zusammen mit dem Überrest des geistlichen Israel, zu „e i n e r Herde“ zu machen. Diese Tatsache erhärtet den Beweis, daß wir jetzt, seitdem Jahre 1914, in der Zeit der Erfüllung dieses prophetischen Bildes der Zufluchtstädte leben.

      Der ich zuvor ein Lästerer und Verfolger und Spötter war; aber mir ist Erbarmung widerfahren, weil ich es unwissend im Unglauben getan habe. — 1. Tim. 1:13, SB.

  • Innerhalb der Grenzen des Zufluchtsortes bleiben
    Der Wachtturm 1956 | 15. März
    • Innerhalb der Grenzen des Zufluchtsortes bleiben

      1, 2. Welche Beschränkung war dem Flüchtling in der Zufluchtstadt auferlegt, und für wie lange?

      WER vor dem Bluträcher floh, war verpflichtet, zu beweisen, daß er unschuldig sei und gar keine Absicht gehegt habe, den durch Zufall Umgekommenen zu töten. Die Zufluchtstadt, in die er fliehen mußte, mußte ihn vorerst wieder in die Stadt zurückbringen, in deren Mitte oder Umgebung der Totschlag erfolgt war. Dort mußte die Versammlung seinen Fall prüfen, um seine Würdigkeit auf den Schutz in einer Zufluchtstadt festzustellen: „Dann soll die Versammlung zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtssprüchen richten. Und die Versammlung soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Versammlung soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen war; und er soll darin wohnen bis zum Tode des Hohenpriesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt worden war.“ (4. Mose 35:24, 25, NW) Hebron war eine der Zufluchtstädte, die Stadt des Hohenpriesters und seiner Unterpriester, der Söhne Aarons; dies erinnert uns daran, daß Jehovas Hoherpriester, Jesus Christus, der eine Gesalbte ist, der entscheidet, ob beim Totschläger, durch den andere das Leben verloren, eine böse Absicht bestanden hat oder nicht. Er ist es, der entscheiden soll, ob der Betreffende innerhalb der Zufluchtstädte Jehovas in seiner Neuen-Welt-Gesellschaft zugelassen werden soll und dort verbleiben darf oder nicht.

      2 Da es Barmherzigkeit war, die den Zufluchtsuchenden vor dem Tode bewahrte, war es vollkommen recht, daß ihm gewisse Beschränkungen hinsichtlich seiner Freiheit auferlegt wurden. Er mußte innerhalb des Bereiches seiner Zufluchtstadt und ihrer tausend Ellen offenen Landes um die Stadt herum bleiben. Außerhalb dieser Grenzen lauerte seinem verschonten Leben Gefahr. „Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, in die er fliehen kann, hinausgehen sollte, und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt findet und dann der Bluträcher den Totschläger schlägt, so hat er [der Bluträcher] keine Blutschuld. Denn er [der Totschläger] muß bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Zufluchtstadt wohnen, und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land zurückkehren, in dem sich sein Besitztum befindet. Und ihr sollt für jemanden, der in seine Zufluchtstadt geflohen ist, nicht etwa ein Lösegeld annehmen, damit er vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren könne, um im Lande zu wohnen.“ (4. Mose 35:26-28, 32, NW) So mußte denn der Tod des Hohenpriesters eintreten, während dessen Amtstätigkeit sich der Totschlag zutrug, bevor der unabsichtliche Totschläger ohne Furcht vor dem Bluträcher in seine eigene Stadt oder sein Landerbe zurückkehren konnte. Wenn also der israelitische Hohepriester zufällig selbst jemanden umbrachte, konnte er seine Zufluchtstadt sein Leben lang nicht mehr verlassen. Wenn ein Levit zufällig jemanden tötete, konnte er seine Zufluchtstadt nicht verlassen, um zum Tempel Jehovas hinaufzugehen und dort die Pflichten eines Leviten zu verrichten, bis zur Zeit, da der Hohepriester starb. Dies zeigt, wie das Leben und die Freiheit der Zufluchtsuchenden vom Hohenpriester beherrscht wurde.

      3. Durch wen also wird Jehovas Schutz nun blutbefleckten Zufluchtsuchenden gewährt, und auf welche Weise verläßt jemand die gegenbildliche Zufluchtstadt, und mit welchen Folgen ist dies verbunden?

      3 Es zeigt ferner, daß Jehovas Schutz vor der Hinrichtung für die heutigen blutbefleckten Zufluchtsuchenden während der Zeit des Rachens des unschuldigen Blutes in Harmagedon durch seinen Hohenpriester Jesus Christus gewährt wird. Er hat sein eigenes Leben als Mensch dahingegeben, um außer all den verschiedenen anderen Sündern auch reuige Totschläger zu retten. Das Verlassen der Zufluchtstadt vor dem Tode des Hohenpriesters Israels stellt darum dar, daß der Betreffende, der Gottes Barmherzigkeit und Schutz genießt, sich gegen die ihm von Gott auferlegten Beschränkungen auflehnt. Er verliert seine Wertschätzung für das, was Gott für ihn durch Christus getan hat, sowie für den Grund, warum ihm Gott Grenzen auferlegte. Er spielt die gleiche Rolle wie Simei, der David fluchte, als er vor seinem Sohne Absalom floh, und dem Davids Nachfolger, der König Salomo, die Beschränkung auferlegte, in der Stadt Jerusalem zu bleiben. Simei ließ es auf einen Versuch mit König Salomo ankommen, indem er Jerusalem verließ, um zwei seiner Sklaven zurückzuholen. Nach seiner Rückkehr wurde er getötet, weil er aus Selbstsucht seine Grenzen überschritten hatte. (1. Kön. 2:36-46) So tritt jemand, der den Zufluchtsort verläßt, aus der Sühnedeckung des Opfers Christi hinaus, vertraut nicht mehr auf dessen Verdienst oder empfindet nicht mehr dessen Notwendigkeit, ihn vor der göttlichen Strafe für Sünde zu schützen. Er wird nachlässig im Erfüllen der Anforderungen Jehovas, demütigt sich nicht unter Gottes mächtige Hand, entwickelt Selbstgerechtigkeit und vertraut darauf, daß sie ihn rette. Er geht zu weit, indem er Gott versucht, bringt so Jesus Christus für sich von neuem an den Pfahl und verliert jedes Reuegefühl. Außerhalb des barmherzig gewährten Zufluchtsortes Jehovas gerät er bestimmt in die Hand des Scharfrichters, wenn alle nicht gedeckte Blutschuld in Harmagedon gerächt wird. Er wird nicht am Leben bleiben.

      4, 5. (a) Welche Fragen entstehen hinsichtlich des Todes des Hohenpriesters Israels? (b) Wie lange werden daher Glieder des Überrests des geistlichen Israel in ihrer Zufluchtstadt bleiben müssen?

      4 Der Hohepriester Jesus Christus hat seit seiner Auferstehung aus den Toten die „Kraft eines unzerstörbaren Lebens“ und „stirbt nicht mehr“, da der Tod nicht mehr über ihn herrscht, sondern er ist ein „Priester auf immerdar“, gleichwie Melchisedek. (Heb. 7:15-17 und Röm. 6:9, NW) Wie kann er denn das Bild vom Tode des Hohenpriesters Israels erfüllen? Und wie könnte irgend jemand aus der gegenbildlichen Zufluchtstadt in der Neuen-Welt-Gesellschaft hinausgehen? Wie lange werden die heutigen Zufluchtsuchenden dort bleiben müssen? Wir müssen daran denken, daß Israels Hoherpriester, als er starb, aufhörte, als Hoherpriester zu dienen und Sühne für den zufälligen Totschläger darzubringen. Somit müssen die Überrestglieder, die sich in der gegenbildlichen Zufluchtstadt befinden, dort bleiben, so lange sie auf Erden leben. Sie hoffen, die Schlacht von Harmagedon zu überleben und in Gottes neue Welt zu gelangen, doch selbst nach dieser Schlacht und nachdem die Blutschuldigen hingerichtet worden sind, werden sie des Sühneverdienstes ihres himmlischen Hohenpriesters bedürfen. Weshalb? Weil sie immer noch im unvollkommenen Fleische leben.

      5 Wenn sie aber ihre irdischen Aufgaben nach Harmagedon erfüllt haben und sterben und augenblicklich zum Leben als göttliche Geistgeschöpfe in den Himmeln auferweckt werden, werden sie nie mehr der Sühnedienste des Hohenpriesters Jehovas bedürfen, denn dann haben sie das Fleisch für immer zurückgelassen, es zur Rechtfertigung der universellen Souveränität Jehovas geopfert. Alles, was dem unvollkommenen Fleische anhaftet, auch zufällige Blutschuld, wird dann von ihnen gewichen sein. So wird der Hohepriester in seiner schützenden Sühne-Eigenschaft ihnen gegenüber gestorben sein. Doch direkt durch Harmagedon hindurch und bis ihre fleischliche Hütte, ihr irdisches Haus oder Zelt im Tode aufgelöst ist und sie einen „Bau von Gott erhalten werden, ein nicht mit Händen gemachtes Haus, ein ewigdauerndes in den Himmeln“, werden sie unter dem unsterblichen Hohenpriester innerhalb der Zufluchtstadt bleiben. — 2. Kor. 5:1, NW.

      6. Auf welche Weise bleiben jene Harmagedon-Überlebenden, die nicht zum geistlichen Israel gehören, in ihrer Zufluchtstadt bis zum gegenbildlichen Tode des Hohenpriesters, und weswegen hernach zu sterben bestände die Möglichkeit?

      6 Wie aber verhält es sich mit den heutigen Zufluchtsuchenden, den „vorübergehend Ansässigen“ und „Siedlern“? Wann werden sie ihre Zufluchtstadt verlassen können und frei sein von zufälliger Blutschuld, da sie doch immerdar im Fleische leben werden? Sie dürfen nicht sogleich nach Harmagedon aus der Zufluchtstadt, die unter Christus steht, hinausgehen, weil auch sie, gleich dem am Leben bleibenden Überrest, in ihrem unvollkommenen Fleische leben, das mit Sünde behaftet ist. So werden sie unter dem hohenpriesterlichen Schutz der Sühnung bleiben müssen, sonst würde der Bluträcher sie töten. Indem sie von dieser Vorkehrung während der tausend Jahre seines König- und Priestertums Gebrauch machen, werden sie schließlich zu menschlicher Makellosigkeit emporgehoben werden. Am Ende der tausend Jahre wird er sie Jehova Gott übergeben, zusammen mit all den übrigen zur Vollkommenheit emporgehobenen Menschen, zu einer letzten, ewig gültigen Prüfung ihrer Lauterkeit, und zwar indem er Satan und seine Dämonen eine kleine Weile losläßt. Wenn sie diese Prüfung bestehen und Gottes Anerkennung erhalten, wird Jehova Gott sie auf der paradiesischen „neuen Erde“ der neuen Welt zu ewigem Leben rechtfertigen. Wenn aber der Hohepriester sie als vollkommene Menschen Gott übergibt, „stirbt“ er tatsächlich für sie als sühnender, sündendeckender Priester, denn sie treten nun aus seiner schützenden Deckung der Zufluchtstadt hinaus und werden zu einer Prüfung auf ihre eigene Würdigkeit vor Gott gestellt. Wenn irgend jemand danach stirbt, wird er nicht durch den Bluträcher umkommen, noch wegen vorheriger Schuld für ein zufälliges Blutvergießen, sondern weil er zufolge einer gewissen Selbstsucht willentlich in der Prüfung seiner Lauterkeit versagt hat. — Off. 20:1-6, 11-15, NW.

      ‚DEN WEG BEREITEN‘

      7. Wie handelte die ehemalige Zufluchtstadt mit jemandem, der zufällig Totschlag begangen hatte, und wie mußte sich dieser in ihr betragen?

      7 Die ehemalige Zufluchtstadt mußte ihre Tore öffnen und als Gastgeberin des zufälligen Totschlägers handeln. „Und er soll in eine dieser Städte fliehen und am Eingang des Stadttores stehenbleiben und seine Worte den älteren Männern jener Stadt vorbringen; dann sollen sie ihn bei sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen; und er soll bei ihnen wohnen. Und falls der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht seiner Hand ausliefern, denn ohne sein Wissen erschlug er seinen Mitmenschen und haßte ihn zuvor nicht. Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor dem Gericht der Versammlung gestanden hat, bis zum Tode dessen, der in jenen Tagen gerade Hoherpriester ist. Dann darf der Totschläger zurückkehren; und er soll in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen war.“ (Jos. 20:4-6, NW) Während der Zufluchtsuchende in der Zufluchtstadt weilte, war er der Freiheit, in Gottes Tempel hinaufzugehen, beraubt, doch stand er in enger Berührung mit den Tempeldienern, den Leviten, und in Hebron mit den Priestern und auch mit dem Hohenpriester, nach dessen frühem Tode er sich aber nicht sehnen durfte, denn das wäre eine Neigung zum Geiste des Mordes und der Auflehnung gegen die göttlichen Schranken gewesen. Er durfte nicht untätig sein in dem Gedanken, die Stadt schulde ihm seinen Lebensunterhalt, wodurch er wirtschaftlich den Leviten und Priestern zur Last geworden wäre, sondern er mußte ein Gewerbe erlernen und mußte zur Wohlfahrt und zum Gedeihen der Stadt beitragen.

      8. Wie müssen sich somit jene betragen, die in die Zuflucht der Christen fliehen, und was bewirkt dies?

      8 Ebenso dürfen jene, die in die Zufluchtstadt der Christen fliehen, innerhalb der Neuen-Welt-Gesellschaft nicht müßig sein. Sie müssen Wertschätzung für die ihnen von Gott erwiesene Barmherzigkeit bekunden und müssen in Berührung bleiben mit dem Überrest der „königlichen Priesterschaft“ und besonders mit dem Hohenpriester, unter dessen Deckung sie Schutz finden. Sie dürfen der Neuen-Welt-Gesellschaft nicht zur Last, zum Hemmschuh werden, indem sie deren Tätigkeit verlangsamen und ihre geistige Wohlfahrt aufzehren. Sie müssen in dieser Organisation ein Gewerbe erlernen, und angesichts der göttlichen Pflichten, die ihr auferlegt sind, ist das einzige „Gewerbe“, das innerhalb dieser Organisation zu erlernen passend ist, das Predigen der Königreichsbotschaft und das Verkündigen des „Tages der Rache unseres Gottes“. (Matth. 24:14; Jes. 61:1, 2) Dies bewirkt, daß die Zeit, da sie innerhalb der Grenzen weilen, schnell enteilt, da sie in der Lobpreisung Jehovas vor Harmagedon überaus glücklich sind, und dies wirkt sich zur Errettung für beide aus, für den Zufluchtsuchenden und für andere.

      9. Wofür haben sich die Flüchtlinge ausgesprochen, um sich frei von Blutschuld zu bewahren, und für welchen Bund haben sie Stellung bezogen?

      9 So befinden wir uns nun in unserer Zufluchtstadt und sind entschlossen, bis zum „Tode“ des Hohenpriesters hier zu bleiben. Weil Jehovas Zeugen entschlossen sind, innerhalb der Grenzen der in barmherziger Weise gewährten „Zufluchtstadt“ Jehovas unter seinem Hohenpriester zu bleiben, haben sie sich am 1. Dezember 1939 zugunsten absoluter Neutralität gegenüber den blutigen Kämpfen dieser Welt ausgesprochen. Auch haben sie für Gottes Bund hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes Stellung bezogen, nicht um ihn zu verletzen durch Bluttransfusionen, die so oft zu nicht bekanntgemachten Todesfällen geführt haben, um sich so vor irgendeiner willentlichen Blutschuld vor Gott zu bewahren. Der willentliche Mörder fand kein Asyl in der ehemaligen Zufluchtstadt, sondern wurde dem Bluträcher ausgeliefert, damit er durch dessen Hand gerechterweise sterbe. Wir wünschen keine Personen von jener eigenwilligen Art in der Neuen-Welt-Gesellschaft. (4. Mose 35:16-21, 30, 31; 5. Mose 19:11-13) — Siehe den Wachtturm (engl.) vom 1. November 1939, deutsch vom 1. Dezember 1939, sowie die englische Ausgabe vom 1. Juli 1945.

      10. Welche Hilfe zu einer erfolgreichen Flucht mußte dem unabsichtlichen Totschläger geboten werden, und wie geschah dies im Vorbilde?

      10 Die Priester und Leviten der Zufluchtstädte mußten Personen, die bei ihnen Zuflucht suchten, jede mögliche Hilfe darreichen und mußten ihnen sicheres Asyl gewähren. Ferner mußte es ihnen und ganz Israel sehr daran gelegen sein, den bedürftigen Flüchtlingen beizustehen, sich vor dem Bluträcher zu schützen, indem sie innerhalb des sicheren Bereiches der Zufluchtstadt gelangten, so daß das Vergießen des unschuldigen Blutes von Personen, die zufällig jemanden getötet hatten, vermieden werden konnte. Jehovas barmherziges Gesetz besagte: „Du wirst für dich [Israel] drei [weitere] Städte inmitten deines Landes bestimmen, das Jehova, dein Gott, dir gibt, um es in Besitz zu nehmen. Du wirst dir den Weg bereiten, und du sollst das Gebiet deines Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Besitztum gab, in drei Teile [westlich vom Jordan] aufteilen, und dies soll einem Totschläger ermöglichen, dorthin zu fliehen.“ (5. Mose 19:2, 3, NW) Dieses „Bereiten des Weges“ bedeutete, daß die Hauptwege zur Flucht in die Zufluchtstädte zu Eilstraßen gemacht werden mußten; höckerige Stellen mußte man ausebnen, Steine, über die man straucheln konnte, wegräumen; über Flüsse mußte man Brücken schlagen; die Wege mußten verbreitert werden, und zwar zu einer Breite von zweiunddreißig Ellen oder fünfzehn Metern, so daß großer Verkehr einem Flüchtigen den Weg nicht versperren konnte; und an den Kreuzwegen mußten Wegweiser errichtet werden mit der Aufschrift „Zuflucht! Zuflucht!“, um die Richtung nach der Asylstadt zu weisen. Alle Landesteile, drei östlich vom Jordan und drei westlich davon, hatten ihre eigene Zufluchtstadt, so daß der Weg zur Flucht in irgendeinem Bezirk für einen Fliehenden nicht allzu weit war. Jeder kannte seine richtige Zufluchtstadt.

      11. Welcher Vorkehrung wegen können sich alle „Nationen“ mit Jehovas geistlichem Volke heute freuen?

      11 Was für ein ausgezeichnetes Bild dies doch darstellt von der Art und Weise, wie der Weg für jene hat bereitet werden müssen, die heute zufällig Blutschuld auf sich geladen haben, besonders für die gegenbildlichen „vorübergehend Ansässigen“ und „Siedler“, die „anderen Schafe“, die nicht geistliche Israeliten sind, sondern aus allen Nationen stammen. So können diese Nationen nun fröhlich sein mit Jehovas Volk, dem Überrest des geistlichen Israel. Der Bestrafung der Blutschuld in Harmagedon entgegenblickend, singt Jehova: „Ich werde, während mein Schwert Fleisch fressen wird, meine Pfeile mit Blut berauschen, mit dem Blute der Erschlagenen und der Gefangenen, mit den Häuptern der Führer des Feindes. Seid fröhlich, ihr Nationen, mit seinem Volke, denn er wird rächen das Blut seiner Diener, und er

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