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  • „Du sollst nicht morden“
    Erwachet! 1971 | 22. Januar
    • sollte wegen dieser Sache zu Jehova flehen und alles, was in seiner Macht steht, tun, um dieses Gefühl zu überwinden.

      Das Gebot, niemandem das Leben zu nehmen, ist zweifellos nicht nur zeitgemäß und für die heutigen Christen bindend, sondern es ist auch von großer Tragweite, weil es so vieles einschließt.

  • Wir beobachten die Welt
    Erwachet! 1971 | 22. Januar
    • Wir beobachten die Welt

      100 000 Abtreibungen jährlich in Österreich

      ◆ Im Rahmen eines Referats, das Universitätsprofessor Husslein anläßlich der Kommissionstagung der beratenden Versammlung des Europarates über „Bevölkerungs- und Flüchtlingsfragen“ hielt, sagte er daß „in den westlichen Ländern im Durchschnitt angenommen werden kann, daß auf jede Geburt eine Abtreibung fällt“. In Österreich, fuhr Professor Husslein fort, werde die Zahl der illegalen Abtreibungen derzeit auf 70 000 bis 100 000 jährlich geschätzt. Bei einer Geburtenrate von 17,2 Promille ergebe sich für Österreich eine Relation von Geburt zu Abortus von 3:2, wahrscheinlich sei aber das Verhältnis noch ungünstiger. Der Redner unterstrich, daß der Ausweg aus dieser alarmierenden Situation nicht etwa eine Freigabe der Abtreibung sei, denn es habe sich gezeigt, daß in demokratischen Ländern mit Zunahme der legalen auch die Zahl der illegalen Abtreibungen ansteige. Als Beispiel dafür, daß die Legalisierung der Abtreibung als Fehlschlag zu werten sei, führte Professor Husslein Rumänien an. Dort habe sich die Abortuszahl nach der Freigabe von 1956 bis 1965 verzehnfacht, und zwar von jährlich 112 000 auf 1,2 Millionen. Daraufhin sah sich die Regierung gezwungen, die Freigabe der Abtreibung wiederaufzuheben. In dieser Verbindung erwähnte er, daß man schlecht verstehen könne, warum die Abtreibung in New York bis einschließlich der 24. Woche erlaubt sei, da das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits sichtbare Zeichen des Lebens zeige und der Eingriff mit besonderen Gefahren für die Mutter verbunden sei.

      Harte Strafe für Abtreibung gefordert

      ◆ Gegen eine Liberalisierung des Strafrechts bei Abtreibung haben sich die deutschen katholischen Bischöfe in einer gemeinsamen Verlautbarung gewandt. Ohne eine Strafbestimmung werde die Verpflichtung der Rechtsgemeinschaft und jedes einzelnen ihrer Glieder gegenüber dem keimenden Leben nicht gesichert, erklärten die Bischöfe. Das werdende Leben sei ebenso unantastbar wie das des schon geborenen Kindes. Es sei nicht Teil des Körpers der Mutter, über den sie frei verfügen könne. Ebenso scharf wandten sich die Bischöfe gegen eine Lockerung des Pornographieverbots.

      Rauschgiftsucht übertragbar

      ◆ In einer Klinik von Philadelphia hat eine heroinsüchtige Frau ein Kind zur Welt gebracht, das die Symptome einer durch die Mutter übertragenen Rauschgiftsucht aufweist. Angesichts der ständig wachsenden Zahl von süchtigen Neugeborenen sah sich die Leitung der Klinik veranlaßt, ein Spezialprogramm für die im Säuglingsalter besonders schwierige Entziehungskur zu entwickeln. Da die zu Durchfall neigenden Säuglinge an Flüssigkeitsentzug sterben oder bei ständigem Erbrechen ersticken können, ist eine sofortige Behandlung bei Babys mit Gefahren verbunden. Außerdem sind sie wegen ihrer schwachen Lungen stark für Lungenentzündung anfällig. Sie werden mit einer ganzen Reihe von Medikamenten einschließlich Methadon, einem Ersatzpräparat für Heroin, behandelt. In den ersten 18 Monaten werden sie halbjährlich und später einmal im Jahr psychologischen und neurologischen Tests unterworfen, um festzustellen ob Komplikationen eingetreten sind.

      Tod infolge von Abtreibung

      ◆ Von der Zeit an, da das Gesetz in New York Abtreibung gestattet, wurden während der Zeitspanne vom 1. Juli bis 4. September 1970 acht Todesfälle infolge von Abtreibung gemeldet, darüber hinaus nahezu hundert zugezogene ernste Komplikationen wie durchstoßene Gebärmutter, Blutstürze und Infektionen. Ein unvollständiger Bericht zeigt, daß von Abtreibung vornehmenden Ärzten 13 471 Totenscheine für Fetusse ausgestellt wurden. Wenn so viele Totenscheine von Kindern, die ein Jahr älter als diese wären, in einem Staat ausgestellt worden wären, würde man nicht darüber entsetzt sein?

      Abtreibung in Japan

      ◆ In Japan ergaben Untersuchungen, daß bei den 11 352 Hospitälern

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