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Fragen von LesernDer Wachtturm 1977 | 15. September
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übersetzen, können dies nach den jeweiligen Umständen und gemäß ihrem eigenen Gewissen taktvoll selbst entscheiden.
Es könnte sein, daß in einer Versammlungszusammenkunft der einzige anwesende getaufte Bruder gehörlos ist. Wenn er in der Lage ist, deutlich zu sprechen, so daß es alle Anwesenden verstehen, wäre es passend, daß er der Zusammenkunft vorsteht und das Gebet spricht, vorausgesetzt, daß er auch allen übrigen Anforderungen entspricht. Selbst wenn er sich nur der Zeichensprache bedient, könnte er der Zusammenkunft vorstehen und das Gebet sprechen, falls eine Schwester anwesend ist die für die anderen Zuhörer gut übersetzen kann. Sie müßte nicht unbedingt eine Kopfbedeckung tragen. Doch wie bereits gesagt, mögen es die Umstände oder ihr Gewissen ratsam erscheinen lassen. Wenn der Bruder aber nicht gut sprechen kann oder taubstumm ist und kein befähigter Übersetzer anwesend ist, sollte eine befähigte Schwester der Versammlung vorstehen und auch das Gebet sprechen, wobei sie die geforderte Kopfbedeckung tragen sollte. Der Apostel Paulus gab den Rat, daß jemand, der in einer „Zunge“ redet, die von anderen Anwesenden nicht verstanden wird, schweigen sollte, es sei denn, es gebe einen Übersetzer (1. Kor. 14:27, 28). Um niemand in Verlegenheit zu bringen und Mißverständnisse auszuschließen, sollten Älteste dort, wo derartige Situationen eintreten könnten, im voraus entsprechende Vorkehrungen treffen.
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