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Erwachet! 1972
g72 8. 2. S. 5-10

Wem gehört dein Körper?

WAS würdest du als Erwachsener auf die obige Frage antworten? Sehr wahrscheinlich würdest du wie sozusagen alle Erwachsenen entgegnen: „Mein Körper gehört mir.“

Was würdest du daher tun, wenn jemand dir empfehlen würde, etwas Bestimmtes zu essen, weil er glaubte, es würde dir guttun, du es aber nicht essen wolltest? Wie würdest du empfinden, wenn der Betreffende dich zwingen würde, es zu essen?

Angenommen, ein Chirurg würde dir die operative Entfernung eines deiner Arme, Beine, Augen oder deiner inneren Organe empfehlen, weil er der Meinung wäre, das sei im Interesse deiner Gesundheit, du aber wärest anderer Meinung. Was würdest du empfinden, wenn er dich dazu zwingen würde, eine solche Operation an dir vornehmen zu lassen?

Angenommen, ein Arzt würde dir eine Arznei empfehlen, weil er dächte, sie würde dir guttun; du möchtest aber diese Arznei nicht nehmen. Angenommen, du würdest sie ablehnen, weil du wüßtest, daß sie zwar einigen geholfen, aber in Tausenden von Fällen Krankheit und Tod zur Folge gehabt hat, und weil die Einnahme dieser Medizin gegen deine religiöse Überzeugung wäre. Wie würdest du empfinden, wenn der Arzt dich zwingen würde, diese Medizin dennoch einzunehmen?

Als Erwachsener wärest du sehr wahrscheinlich empört über eine solche Behandlung. Ganz bestimmt möchtest du selbst entscheiden, was mit deinem Körper geschieht, ganz gleich, um welche Risiken es dabei geht. Würde dich jemand zu so etwas zwingen, würdest du dir wie ein Sklave oder wie ein Gefangener vorkommen. Eine solche Behandlung würde dich an die Methoden erinnern, die im finsteren Mittelalter oder in den Konzentrationslagern angewandt wurden.

In vielen Ländern ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Gesetz verankert. Im vierten Zusatzartikel der US-Verfassung wird u. a. gesagt: „Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden.“

Im dreizehnten Zusatzartikel wird gesagt: „Weder Sklaverei noch Zwangsdienstbarkeit darf, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen die betreffende Person in einem ordentlichen Verfahren für schuldig befunden worden ist, in den Vereinigten Staaten ... bestehen.“ Und der erste und vierzehnte Zusatzartikel gewährleisten die freie Religionsausübung.

Er wollte nicht „Gott spielen“

Im allgemeinen wird das Recht des einzelnen anerkannt, selbst zu entscheiden, was mit seinem Körper geschieht. Als zum Beispiel die Ärzte und die Leitung eines Krankenhauses in Cincinnati ein Gericht ersuchten, sie zu ermächtigen, einem sechzehnjährigen Mädchen das Bein zu amputieren, weil es von Krebs befallen war, lehnte das Gericht ab.

Die Ärzte behaupteten, ohne Operation hätte das Mädchen eine viel geringere Chance, am Leben zu bleiben. Warum ermächtigte sie das Gericht dennoch nicht dazu? Weil sowohl das Mädchen als auch seine Mutter den Ärzten die Einwilligung zu der Operation nicht gegeben hatten.

Richter Benjamin Schwartz, der den Vorsitz führte, erklärte: „Das Mädchen sagte vor Gericht aus, daß es lieber das Bein behalten und das Beste aus seiner Lage machen wolle. Es erklärte, wenn ihm das Bein amputiert werde, würde es sein Leben lang von der Wohlfahrt abhängig sein, ferner, daß es das Leben nicht mehr genießen könnte, keine Aussicht mehr hätte zu heiraten, ja daß es sich nicht einmal eine Beinprothese leisten könnte; und seine Mutter teilte seine Auffassung.“

Richter Schwartz fügte hinzu: „Ich sagte, daß dieses Gericht nicht bereit sei, seinen Willen anderen aufzuzwingen, ... ich werde keine Verfügung erlassen. Ob sich das Mädchen das Bein amputieren lassen will oder nicht, ist Sache der Mutter und des Mädchens. Ich bin nicht bereit, Gott zu spielen“ (Evening Independent, Massillon, Ohio, 9. Juli 1971).

Ein Richter in Miami (Florida) entschied, daß eine zweiundsiebzig­jährige Frau, bei der ein ärztliches Verfahren angewandt worden war, das sehr schmerzhaft war, „das Recht habe, in Frieden zu sterben“. Die Frau litt an einer unheilbaren Blutkrankheit, weshalb man ihr Blut übertragen hatte. Dieses Verfahren war indessen mit schmerzhaften Gefäßoperationen verbunden, daher bat sie die Ärzte dringend, mit der Behandlung aufzuhören, selbst wenn sie dann sterben müßte. Sie sagte, sie wolle „nicht mehr länger gequält“ werden.

Der Richter, David Popper, erklärte: „Eine Person hat das Recht, eine schmerzhafte Behandlung abzulehnen. ... Ob sie am Leben bleiben oder sterben wird, kann ich nicht entscheiden. Das bleibt Gott überlassen.“ Er entschied, daß sie das Recht hatte, eine ärztliche Behandlungsmethode abzulehnen, und zwang die Ärzte, mit der Behandlung aufzuhören.

Die Ablehnung von Blutübertragungen

Die Patientin in dem erwähnten Fall hatte nichts gegen die Blutübertragungen als solche. Was sie ablehnte, war das schmerzhafte Verfahren.

Wie steht es aber mit Personen, die gegen Bluttransfusionen sind? Sollten sie als Erwachsene nicht das Recht haben, diese Behandlungsmethode abzulehnen und sich für eine andere zu entscheiden?

Winfield Miller, Mitherausgeber der Fachschrift Medical Economics, erwähnte einen der Gründe, warum gewisse Personen es ablehnen, sich Blut übertragen zu lassen. Er schrieb: „Es gibt kein biologisches Erzeugnis, das in der ärztlichen Praxis verwendet wird und das so viele Möglichkeiten für verhängnisvolle Irrtümer bietet wie das Blut. Manch ein Arzt hat zu seinem Leidwesen die Erfahrung gemacht, daß jede Blutkonserve in der Blutbank so gefährlich ist wie eine Flasche voll Nitroglyzerin.“

In einem Leitartikel der Zeitschrift Wall Street Journal vom 14. Juni 1971 wurde erklärt: „Jedes Jahr erkranken schätzungsweise 180 000 Amerikaner an einer Serumhepatitis, die sie sich durch eine Bluttransfusion zugezogen haben. Davon sterben 3 000, und 30 000 müssen deswegen wochenlang das Bett hüten.“

Das ist das traurige Ergebnis einer einzigen Transfusions­komplikation — Serumhepatitis. Es gibt aber noch mehr solche Komplikationen. In dem Buch Complications in Surgery Management (Komplikationen bei Operationen und ihre Behandlung) wird unter der Überschrift „Zunehmende Sterblichkeitsrate durch Komplikationen bei Bluttransfusionen“ folgendes gesagt:

„Die jährliche Sterblichkeitsrate von nur drei Komplikationen bei Bluttransfusionen — hämolytische Reaktionen, Übertransfusion und Serumhepatitis — wird auf 16 500 berechnet. Obwohl einige Annahmen, von denen man bei der Berechnung dieser Zahl ausging, angezweifelt werden mögen, kann man die Tatsache doch nicht bestreiten, daß diese Behandlungsmethode ... viele Menschenleben fordert und oft Krankheit verursacht. Im Hinblick auf Gesundheitsschäden und die Verluste an Menschenleben konkurrieren Bluttransfusionen ... mit einigen unserer größten Gesundheitsprobleme.“

Zu Beginn des Jahres 1971 entschied daher der Oberste Gerichtshof des Staates Illinois, daß die Krankenhäuser verpflichtet werden können, Schadenersatz zu leisten, wenn einem Patienten durch Bluttransfusionen eine Hepatitis übertragen wird.

Sollte man demnach einem erwachsenen Menschen eine Bluttransfusion aufzwingen? Ein vernünftiger Mensch wird zugeben, daß ein Erwachsener das Recht haben sollte, selbst zu entscheiden, ob ein Verfahren, das solche Risiken in sich birgt und außerdem noch gegen seine religiöse Überzeugung ist, bei ihm angewandt werden sollte oder nicht.

Die Wünsche der Patienten berücksichtigen

Viele Ärzte sind auch dieser Meinung und räumen ihren Patienten dieses Recht ein. 1970 führte der Herzspezialist Dr. Charles W. Pearce bei einem Zeugen Jehovas erfolgreich eine Operation am offenen Herzen ohne Blut durch, weil der Patient ihn gebeten hatte, es ohne Blut zu tun. Das Krankenhauspersonal war erstaunt darüber, wie schnell sich der Patient erholte. Die in Slidell (Louisiana) erscheinende Zeitung Sentry News berichtete:

„Der Chirurg sagte, die angewandte Methode sei nicht nur für Jehovas Zeugen, sondern für die meisten Patienten, bei denen eine Operation am offenen Herzen vorgenommen werden müsse, ein Segen. Er erklärte: ,Vor kurzem haben wir diese Methode hintereinander bei hundert Operationen am offenen Herzen, die wegen eines angeborenen Herzfehlers nötig geworden waren, angewandt, und wir haben nur einen Patienten verloren.‘“

Dr. Pearce sagte, dadurch, daß sie kein Blut verwandt hätten, sei die Gefahr einer infektiösen Gelbsucht und allergischen Reaktion sozusagen ausgeschlossen gewesen. Ferner fügte er hinzu, wenn Blut verwendet werde, würden Herz, Lunge und Nieren in der ersten Zeit nach der Operation manchmal nicht richtig funktionieren. „Aber bei dieser Methode [ohne Blut] funktionieren diese Organe fast immer „zufriedenstellend“, erklärte er.

Eine ähnliche Methode hat der bekannte Herzchirurg Dr. Denton Cooley und sein Ärzteteam angewandt. In der Zeitung The Arizona Republic, Ausgabe vom 6. Dezember 1970, wird darüber folgendes berichtet:

„Eines der größten Probleme in Verbindung mit Herzoperationen waren immer die Transfusionskomplikationen. Gefahren, mit denen ein Patient rechnen mußte, waren Hepatitis, Reaktionen, die zu Schock führten, und die Möglichkeit, daß das transfundierte Blut unverträglich war. Dieses Problem ist von einer Gruppe von Ärzten [vom Texas Heart-Institut] in Houston offenbar gelöst worden. Sie arbeiten einfach ohne Transfusionen.

Diesen umwälzenden Schritt unternahm das von Dr. Denton Cooley geleitete Chirurgenteam ...

Die Methode war bei Jehovas Zeugen erfolgreich und wird jetzt von dem Team bei allen Herzpatienten angewandt, was zur Folge hat, daß die Zahl der postoperativen Komplikationen abgenommen hat.

Cooley sagte: ,Wir haben mit Jehovas Zeugen einen Vertrag, unter keinen Umständen Blut zu übertragen. Die Patienten übernehmen das Risiko, denn wir sorgen dann nicht einmal dafür, daß während der Operation Blut für sie zur Verfügung steht.‘ ...

,Die Ergebnisse, die wir bei Jehovas Zeugen erzielten, beeindruckten uns so‘, sagte Cooley, ,daß wir begannen, dieses Verfahren bei allen unseren Herzpatienten anzuwenden. Wir erzielten überraschend gute Ergebnisse und wandten das Verfahren auch bei Herzverpflanzungen an.‘“

Diese Ärzte berücksichtigen die Wünsche ihrer Patienten. Sie sind der Meinung, das sei nur recht und billig. Ferner haben sie dadurch profitiert, denn sie haben dadurch Dinge gelernt, die sie vorher nicht wußten. Und besteht ein Risiko, weil eine bestimmte Behandlungsmethode abgelehnt wird, so übernimmt das der Patient. Er trägt die Verantwortung, und so sollte es auch sein.

Entscheidung wie im finsteren Mittelalter

Dennoch fällte der Oberste Gerichtshof von New Jersey im Juli 1971 einen ganz anderen Entscheid. Er bestätigte die Verfügung, die ein unteres Gericht erlassen hatte, die die Ärzte berechtigte, einer erwachsenen und voll zurechnungsfähigen Person, der zweiundzwanzigjährigen Delores Heston, die einen Verkehrsunfall gehabt hatte, gegen ihren Willen Blut zu übertragen.

Miß Heston erklärte ihrem Arzt und auch anderen wiederholt, daß sie unter keinen Umständen eine Bluttransfusion haben möchte. Sie führte sogar eine Karte mit sich, auf der dieser Wunsch ausdrücklich vermerkt war, damit die Ärzte Bescheid wüßten, falls sie bewußtlos wäre. Aber ihre Wünsche wurden ganz und gar mißachtet. Das untere Gericht entschied, daß ihr Blut übertragen werden durfte. Thomas Keeney, ein Augenzeuge, verfaßte folgenden notariell beglaubigten Bericht über das, was geschah, als man die Verletzte in den Operationssaal schob, wo man ihr entgegen ihrem Willen Blut übertragen wollte:

„Als man sie auf die fahrbare Krankenbahre legte, rief sie immer wieder: ,Lassen Sie mich in Ruhe, lassen Sie mich in Ruhe.‘

Auch während Delores den Flur entlanggeschoben wurde, rief sie fortwährend: ,Lassen Sie mich in Ruhe.‘

Sie bat auch, daß man ihr helfe, daß man einschreite. Wiederholt sagte sie, man solle sie in Ruhe lassen. Als man sie an Bob DiNardo [mit dem sie befreundet war], der im Flur stand, vorbeischob, sagte sie zu ihm: ,Bob, hilf mir.‘ Man hörte sie rufen, bis sie im Operationssaal verschwunden war.“

Ein anderer Augenzeuge sagte unter Eid aus, man habe sogar durch die geschlossenen Operationssaaltüren gehört, daß sie sich gewehrt habe. Aber man konnte ihr nicht helfen, denn die gerichtliche Verfügung konnte mit Gewalt durchgeführt werden, wenn es sein mußte, sogar mit Hilfe der Polizei.

Man bemächtigte sich demnach Miß Hestons Körper und zwang ihr eine Behandlungsmethode auf, die sie absolut nicht wünschte. Nach dem Gesetz ist eine Person, die eine Frau unter Nötigung mißbraucht, ein Verbrecher, ein Frauenschänder. Was ist demnach von Ärzten und anderen zu sagen, die so etwas taten, die sich des Körpers dieser Frau bemächtigten und ihn mißbrauchten? Der Bericht hört sich an wie ein Bericht aus dem finsteren Mittelalter oder aus der Zeit der Konzentrationslager.

Allerdings hatte Miß Heston einen Verkehrsunfall. Die Ärzte glaubten, sie würde ohne Bluttransfusion sterben. Doch das haben die Ärzte schon zu vielen Personen gesagt. Und die Mehrzahl der Patienten, die Bluttransfusionen abgelehnt haben, ist am Leben geblieben. Und selbst wenn die Sache anders ausgegangen wäre, wären diese Patienten berechtigt gewesen, für sich zu entscheiden.

Beides ist mit einem Risiko verbunden, ob man die Bluttransfusion ablehnt oder ob man sich Blut übertragen läßt, wie das die erschreckend hohe Zahl von 180 000 Personen zeigt, die allein in Amerika jedes Jahr an Serumhepatitis erkranken und von denen viele sterben. Worum es hier indessen geht, ist das Recht des einzelnen, zu entscheiden, welches Risiko er übernehmen will, worauf er dann die Konsequenzen tragen muß.

Inkonsequenz

Die Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofes von New Jersey stammte von Gerichtspräsident Joseph Weintraub. Es ist interessant, folgende Meldung zu lesen, die in der in Easton (Pennsylvanien) erscheinenden Zeitung Express vor drei Jahren erschien (3. Dezember 1968):

„Am Montag kritisierte der Gerichtspräsident [des Obersten Gerichtshofes] von New Jersey scharf die Krankenhäuser und kommerziellen Blutbanken, weil sie als Blutspender ,verwahrloste Subjekte‘ benutzen würden.

Gerichtspräsident Joseph Weintraub erhob diese Vorwürfe während der Verhandlung im Falle von Mrs. Fanny Lou Jackson von Plainfield.

Mrs. Jackson, die behauptete, als Folge von Bluttransfusionen an Hepatitis erkrankt zu sein, fordert vom Mühlenberg-Krankenhaus in Plainfield und der Eastern-Blutbank in Newark Schadenersatz. ...

Der Gerichtspräsident erklärte den Anwälten des Krankenhauses und der Blutbank: ,Sie benutzen als Blutspender Trinker und heruntergekommene Subjekte aus den Kneipenvierteln, die ohne Zögern lügen, wenn sie nach ihrer Krankengeschichte gefragt werden, nur um in den Besitz einiger Dollar zu gelangen.‘ ...

Der Gerichtspräsident sagte, was ihm besonders Sorgen bereite, seien rauschgiftsüchtige Blutspender, die sich durch Gebrauch von Spritzen der Gefahr aussetzten, sich eine Hepatitis zuzuziehen.“

Aber im Jahre 1971, als es Miß Hestons Fall zu beurteilen galt, bezeichnete dieser gleiche Richter die Bluttransfusion als „ein einfaches, bewährtes Verfahren“! Er hätte es besser wissen müssen, besonders in Anbetracht dessen, was er vor drei Jahren darüber gesagt hatte, und in Anbetracht dessen, was kompetentere Personen in vielen medizinischen Fachschriften darüber geschrieben haben.

In der Urteilsbegründung schrieb Richter Weintraub auch: „Der Selbstmordversuch ist nach dem Gewohnheitsrecht ein Verbrechen, nach dem in New Jersey geltenden Recht gilt er jetzt als Delikt einer Person, die öffentliches Ärgernis erregt.“ Aber wo gibt es den geringsten Beweis dafür, daß Miß Heston einen Selbstmordversuch machte? Nein, Miß Heston wollte nicht sterben. Sie versuchte nicht, sich das Leben zu nehmen. Sie wünschte ärztliche Hilfe, wäre sogar mit einem chirurgischen Eingriff einverstanden gewesen. Sie war auch mit einer medizinischen Behandlung einverstanden, und zwar mit irgendeiner außer Bluttransfusionen.

Aber wenn der Vorwurf erhoben wird, das sei dasselbe, wie wenn man sich das Leben nehmen wolle, was ist dann dazu zu sagen, daß jedes Jahr Tausende an den Folgen von Bluttransfusionen sterben? Wenn das Risiko zu sterben, weil man sich kein Blut übertragen läßt, als Gesetzesübertretung bezeichnet wird und eine gerichtliche Verfügung erlassen wird, warum werden dann keine gerichtlichen Verfügungen gegen die Ärzte erlassen, deren Patienten an den Folgen von Bluttransfusionen sterben? Ärzte, die Blut transfundieren, sind schließlich dafür verantwortlich, daß jedes Jahr Tausende von Personen deshalb das Leben verlieren oder gesundheitlich geschädigt werden. Verstößt jemand gegen das Gesetz, weil er es ablehnt, sich Blut übertragen zu lassen, während es als gesetzlich gilt, Tausende von Menschen jedes Jahr zu schädigen oder zu töten? Ist es vernünftig, jemanden, der Bluttransfusionen ablehnt, als Delinquenten zu bezeichnen, nicht aber Personen, die des Totschlags schuldig sind?

Beweggründe nicht immer rein

Die meisten Ärzte, auch Ärzte, die die Bluttransfusionen für unerläßlich halten, vertreten ihren Standpunkt aufrichtig. Aber sie können sich irren, und sie irren sich auch. Ferner gibt es Ärzte, die über die neuesten Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der Medizin nicht unterrichtet sind, insbesondere darüber, was alles ohne Bluttransfusionen möglich ist. Andere sind zu stolz, zuzugeben, daß sie nicht unfehlbar sind, und wieder andere kümmern sich einfach nicht um die Rechte ihrer Patienten.

Doch gibt es auch Ärzte, deren Beweggründe fragwürdig sind, deren Aufrichtigkeit angezweifelt werden muß. Warum? Weil diese Ärzte einerseits behaupten, sie würden Blut übertragen, um Leben zu retten, andererseits aber im nächsten Augenblick Schwangerschafts­unterbrechungen ohne Indikation ausführen oder gutheißen, und das bedeutet, Leben zu töten: in einem Jahr allein in der Stadt New York 165 000! Man stelle sich die Empörung und die vielen gerichtlichen Verfügungen vor, wenn 165 000 Babys sterben würden, weil ihre Mütter Bluttransfusionen verweigert hätten! Aber weil diejenigen, die durch Abtreibung getötet werden, nicht groß genug sind, um zu protestieren, führen viele Ärzte diesen legalisierten Mord aus!

Zigarettenrauchen verursacht Lungenkrebs und fordert Tausende von Opfern. Der Alkoholismus verkürzt das Leben Tausender weiterer Personen. Bemühen sich jedoch die Ärzte um gerichtliche Verfügungen, die sie ermächtigen würden, den Rauchern und Alkoholikern eine medizinische Behandlung aufzuzwingen? Nein, man überläßt es den einzelnen, solche offensichtlich schädlichen Gewohnheiten zu pflegen oder nicht zu pflegen, obgleich die Zahl der Menschen, die an den Folgen dieser Gewohnheiten sterben, Tausende von Malen größer ist als die Zahl derer, die sterben mögen, weil sie es ablehnen, sich Blut übertragen zu lassen. Hat jemand allen Ernstes angeregt, eine gerichtliche Verfügung zu erlangen, durch die den Menschen verboten wird, Auto zu fahren, weil (in den USA) durchschnittlich jede Woche bei Verkehrsunfällen mehr als 1 000 Personen getötet werden und das Vierzigfache dieser Zahl verletzt wird?

Es gibt somit vieles, Gutes und Schlechtes, was mit einem Risiko verbunden ist. Der einzelne besitzt das Recht, zu entscheiden, ob er dieses oder jenes Risiko übernehmen will. Warum also ausgerechnet jemandem, der Bluttransfusionen ablehnt, dieses Verfahren aufzwingen, ein Verfahren, das mit Gefahren verbunden ist, das gegen die religiöse Überzeugung des Betreffenden ist, obschon er mit einem anderen medizinischen Verfahren einverstanden wäre?

Aus einer Meldung in der Zeitschrift Newsweek vom 9. August 1971 geht hervor, wie gewisse Ärzte den Rechten ihrer Patienten gegenüber eingestellt sind. Diese Meldung erschien, nachdem Dr. Christiaan Barnard, Südafrika, ein Herz und zwei Lungenflügel verpflanzt hatte:

„Etwas später an jenem Tag sagte Rosaline Gunya, die Frau des verstorbenen Spenders Jackson Gunya, den Reportern unter Tränen, daß man ihr im Groote-Schuur-Krankenhaus nicht einmal gesagt habe, daß ihr Mann tot sei, bevor die Ärzte seinem Körper die Organe entnommen hätten, geschweige, daß man sie um die Erlaubnis dafür gebeten habe. ,Ich hätte nie erlaubt, ihm das Herz zu entnehmen‘, sagte sie schluchzend. ,Es ist furchtbar, was geschehen ist.‘“

Die Leitung des Krankenhauses behauptete nicht gewußt zu haben, daß Mr. Gunya verheiratet gewesen sei, doch dann erfuhr man, daß Mrs. Gunya ihren Mann am Abend, bevor er starb, besucht hatte. Und Zeitungsberichterstatter hatten schon nach dreißig Minuten die Angehörigen des Verstorbenen ausfindig gemacht. Wäre das den Ärzten nicht auch möglich gewesen, wenn sie die Absicht gehabt hätten? In einem Leitartikel der südafrikanischen Zeitung Cape Times wurde gesagt: „Es ist bedauerlich, daß er [Professor Barnard] zu Protokoll gegeben hat: ,Wir glaubten, er sei Junggeselle.‘ Selbst afrikanische Junggesellen haben Brüder und Schwestern.“

Viele Ärzte und andere, die mit Kranken zu tun haben, werden von guten Beweggründen geleitet und respektieren die Wünsche und Rechte ihrer Patienten, doch gibt es auch einige, die ihre Wünsche nicht respektieren und die die Rechte der Patienten mit Füßen treten. Daß es Personen, die eine solche Einstellung haben, heute gibt, sollte uns zum Nachdenken veranlassen. Es zeigt, daß es heute noch Personen gibt, die ähnlich denken, wie man im finsteren Mittelalter gedacht hat und wie die Verantwortlichen der KZs gedacht haben.

Aber alle, die den Patienten ihr von Gott empfangenes Recht, selbst zu entscheiden, vorenthalten, besonders in Fällen, in denen ihr Verhältnis zu Gott auf dem Spiele steht, werden eines Tages dafür Rechenschaft ablegen müssen. Gott selbst wird sie zur Verantwortung ziehen. Und niemand wird eine gerichtliche Verfügung einholen können, weil solche Verfügungen dann ohne Rechtskraft sein werden. Diese Personen werden dann frontal mit dem höchsten Richter des Universums zusammenstoßen, was ihnen zur Beschämung und zum ewigen Schaden sein wird. — 5. Mose 32:35, 41.

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