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    Der Wachtturm 1973 | 15. Mai
    • der Pfingstgemeinde in der Nähe von Covington (Louisiana). Dieser Geistliche ließ jedoch einen hochgebildeten jungen Prediger kommen. Als ich diesem jungen Geistlichen vorgestellt wurde, sagte er selbstgefällig: „Ich habe gehört, daß Sie ein gebildeter Mann sind. Nun, wenn ich mit Ihnen fertig bin, werden Sie so in der Klemme sitzen, daß Sie nicht mehr aus noch ein wissen.“

      Aber das Blatt wendete sich, und er selbst geriet in die Klemme. Wie der Geistliche in Cottonvalley wollte er nicht als erster sprechen, wie es geplant war. Als ich schließlich meine einstündige Verteidigungsrede für die göttliche Wahrheit abgeschlossen hatte, war er außerstande zu sprechen. Er befand sich „in Qualen“ wie der reiche Mann im Gleichnis Jesu. (Luk. 16:23, 24) Als der Geistliche dann doch aufstand, schrie er in die Zuhörerschaft hinein und machte, bevor er sich wieder setzte, keine aufrichtigen Anstrengungen, auf irgendeinen der von mir angeführten Punkte zu antworten. Mehr als tausend Personen waren anwesend, und noch heute verspüren wir den Widerhall dieser Diskussion, wenn wir mit den Menschen in dieser Gegend sprechen.

      GESETZLICHE VERTEIDIGUNG DER GUTEN BOTSCHAFT

      Im Oktober 1939, als ich als Pionier in Andalusia (Alabama) diente, erhielt ich von der Gesellschaft ein Telegramm, das im wesentlichen den folgenden Inhalt hatte: „Begib dich sofort nach Alexandria (Louisiana). Vier Pioniere im Gefängnis. Dortige Brüder nicht in der Lage, ihre Freilassung zu erwirken. Tu für diese Brüder, was in deinen Kräften steht.“

      Ich verließ Andalusia sogleich mit dem Auto. Andere Zeugen hatten so gut wie jeden Rechtsanwalt in Alexandria aufgesucht, aber keiner wollte etwas mit dem Fall zu tun haben. Einer der führenden Rechtsanwälte von Louisiana weigerte sich. Auf die Frage, ob er diese Männer verteidigen würde, wenn sie wegen Vergewaltigung, Mord oder Raub angeklagt wären, antwortete er mit Ja. Aber er war nicht bereit, einen Fall zu übernehmen, in dem Jehovas christliche Zeugen zu verteidigen wären.

      Da ich jedoch für den Staat Louisiana noch keine Zulassung als Rechtsanwalt hatte, war ich außerstande, mich so für die Sache einzusetzen, wie ich es gern gewollt hätte. Mein erster Gedanke war, eine Freilassung der Zeugen gegen Kaution zu erwirken. So begab ich mich zu dem Stadtrichter Gus A. Voltz, der, wie ich bereits erwähnte, nach seiner Pistole griff und mich seines Amtszimmers verwies. Ich ging daraufhin zum Bezirksstaatsanwalt, der zwar sein Bedauern über die Gefangensetzung der Zeugen zum Ausdruck brachte, aber sagte, er könne in dieser Angelegenheit nichts tun. Den Zeugen werde „die Hölle heiß gemacht“, erklärte er, und wenn mir mein Ruf als Rechtsanwalt (er hatte mich nicht gefragt, ob ich Rechtsanwalt sei) etwas wert sei, würde ich die Stadt verlassen. Aber ich blieb, denn meine christlichen Brüder waren nun schon seit Wochen im Gefängnis, und es ging um den Namen und die Ehre Jehovas.

      Ich telefonierte mit einem Rechtsanwalt in New Orleans, mit Herman L. Midlo, der nach Alexandria kam und die erforderlichen Schritte einleitete, die zur Freilassung der vier Zeugen führten. Mr. Midlo und ich gingen dann zu einem Imbiß in ein Restaurant. Als wir das Lokal verließen, empfing uns die Polizei. Mr. Midlo wurde verhaftet und ins Gefängnis gebracht. Ich berichtete den Vorfall dem Bezirksstaatsanwalt, der daraufhin den Stadtrichter anrief und ihm sagte, es wäre wohl besser, wenn er den Rechtsanwalt aus dem Gefängnis freilasse. Mr. Midlo wurde freigelassen.

      Anfang 1942 wurde ich als Rechtsanwalt im Staate Louisiana zugelassen. So war ich besser in der Lage, meinen christlichen Brüdern juristisch beizustehen.

      Die Verhaftungen wegen des Predigens der biblischen Wahrheit dauerten in Alexandria an. Sooft ich dorthin ging und vor Gericht erschien, wiederholte dieser Richter seine Drohung, mich umzubringen. Aber ich ließ mich nicht einschüchtern. Da über diese Verhaftungen weithin berichtet wurde, war der Gerichtssaal jedesmal voll besetzt. In Alexandria gab es während des Krieges viel Militär, und bei einer Gelegenheit entdeckte ich unter den Zuhörern, die dem Prozeß beiwohnten, eine Anzahl mit Orden dekorierter Soldaten. Als ich dann mit der Darlegung meiner Argumente begann, sagte ich:

      „Ich stelle fest, daß heute hier im Gerichtssaal einige junge Männer anwesend sind, die aktiv im Krieg gekämpft haben. Wofür haben sie gekämpft? Ihnen und uns hat man gesagt, daß sie für die von allen Amerikanern so geschätzten Freiheiten kämpfen, wie die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion und die Freiheit, Gott gemäß der Stimme des Gewissens anzubeten, welches die kostbarste all dieser Freiheiten ist. Und hier erleben wir, daß die Stadt Alexandria amerikanische Bürger eben dieser kostbaren Dinge beraubt.“

      Der Richter kochte vor Wut, aber die Soldaten und andere schienen sich zu freuen.

      Die Zeugen mußten bis etwa 1953 diese schlechte Behandlung durch diesen Richter über sich ergehen lassen. Dann kam unser letzter Prozeß. Erneut hatte der Richter die Zeugen für schuldig befunden. Es wurde Berufung eingelegt. Marion Goudeau, ein Zeuge, der den Richter kannte, begab sich in dessen Amtsstelle, um die Berufungsklage zu unterzeichnen. Bei dieser Gelegenheit vertraute ihm der Richter folgendes an:

      „Mr. Goudeau, dreizehn Jahre lang habe ich gegen Jehovas Zeugen gekämpft, ich habe sie gewarnt, bedroht und eingesperrt, ohne Erfolg. Sie kommen immer wieder nach Alexandria. Einen weiteren Prozeß gegen sie stehe ich nicht mehr durch. Ich halte es nicht mehr aus.“

      Dieser Richter brauchte es nicht mehr durchzustehen oder länger auszuhalten, denn er starb kurz darauf.

      Seit 1953 haben die Zeugen beim Predigen der guten Botschaft in Alexandria wenig oder gar keine Schwierigkeiten mehr. Einer der begeisterndsten Augenblicke in meiner Laufbahn als Diener Gottes kam im Sommer 1970, als ich in einer Zuhörerschaft von mehr als 9 000 Personen im „Rapides Coliseum“ in Alexandria saß und anläßlich des Bezirkskongresses der Zeugen Jehovas biblischer Belehrung lauschte.

      VIELE VORRECHTE

      Im Laufe der Jahre genoß ich wirklich viele Segnungen. Zum Beispiel hatte ich das Vorrecht, viele Jahre lang als Aufseher in der Christenversammlung zu dienen. Ich habe auch im Hauptbüro der Gesellschaft in Brooklyn gedient und war später unter den ersten Unterweisern der Wachtturm-Bibelschule Gilead. Meine Frau und ich erwarteten dann unser erstes Kind, und so kehrte ich im Jahre 1943 in den Pionierdienst und zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt zurück.

      Unsere Ehe wurde mit drei Kindern, Dinah, Nathan und Martha, gesegnet. Im Jahre 1955 starb Nathan, unser einziger Sohn, im Alter von zehn Jahren an Kinderlähmung. Im Alter von fünf oder sechs Jahren begann er, Jehova zu dienen; er liebte die Bibel, die Zusammenkünfte der Versammlung und beteiligte sich auch am Predigtdienst. Ich werde jene Sonntagvormittage nie vergessen: Ich war von der harten Arbeit während der Woche so erschöpft, daß ich am liebsten im Bett geblieben wäre, aber er kam zu mir ins Schlafzimmer und stieß mich an mit den Worten: „Steh auf, Vati. Laß nicht zu, daß dich der alte Teufel im Bett zurückhält. Wir müssen hinaus in den Königreichsdienst.“ So gab es Zeiten, in denen ich durch seine jugendliche Kraft und seinen Eifer angetrieben wurde, zur Verkündigung des Königreiches hinauszuziehen. Die biblische Auferstehungshoffnung hat uns wunderbar geholfen, den Verlust zu tragen.

      In den 1940er Jahren wurden die Zeugen in Louisiana in so viele Gerichtsfälle verwickelt, daß ich den Staat von Norden nach Süden und von Osten nach Westen durchquerte, um ihre Freilassungen gegen Kaution zu erwirken und sie dann vor Gericht zu verteidigen, wenn ihr Fall verhandelt wurde. Oft war ich Tag und Nacht unterwegs. Die einzelnen Gerichtsfälle zu beschreiben würde Bände füllen, aber hier ein Beispiel:

      In Oakdale (Louisiana) wurden an einem Sonntag neun Zeugen verhaftet und eingesperrt. Sie riefen mich an, und am Montagmorgen war ich bei ihnen. Als erstes begab ich mich zum Gefängnis. Man hatte die Tür zum Gefängnis offengelassen, wie ich später erfuhr, in der Hoffnung, die Gefangenen würden hinausgehen. Die Stadt hätte sie dann wegen Ausbrechens aus dem Gefängnis belangen können. Aber die Zeugen waren dort geblieben.

      Im Verlauf der Verhandlung rief der Staatsanwalt eine ältere Dame auf, gegen die Zeugen auszusagen. Sie hatte von einem Zeugen, der bei ihr zu Hause vorgesprochen hatte, ein Buch entgegengenommen. Die Polizei hatte es beschlagnahmt. Als sie in den Zeugenstand trat, zeigte ihr der Staatsanwalt das Buch und fragte sie, woher sie es habe. Sie sagte, sie habe es von einem Zeugen erhalten.

      „Wieviel haben Sie für das Buch bezahlt?“ brüllte der Staatsanwalt.

      „Keinen Pfennig“, erwiderte sie. „Wissen Sie, ich sagte zu ihnen, daß ich zu arm sei, etwas für das Buch zu bezahlen; aber ich wollte es gerne haben, und so gaben sie es mir.“

      Staatsanwalt und Richter waren sprachlos! Doch obwohl jeglicher Beweis dafür, daß die Zeugen etwas verkauft hatten, fehlte, verurteilte sie der Stadtrichter zu dreißig Tagen Gefängnis. Es wurde Berufung eingelegt, und die Schuldsprüche wurden aufgehoben.

      Mit der Zeit begann ich, auch in die Staaten Mississippi, Alabama, Tennessee, Florida und Texas hinüberzuwechseln, um Jehovas Zeugen vor Gericht zu verteidigen. Schließlich war ich in nahezu jedem Bundesstaat irgendwann entweder direkt oder als Berater in Gerichtsfälle der Zeugen verwickelt.

      Zum Beispiel wurde ich eines Tages von G. C. Clark, einem Rechtsanwalt und Zeugen Jehovas in Mississippi, zu Hilfe gerufen. Einige unserer im Vollzeitpredigtdienst stehenden Glaubensschwestern waren in Brookhaven (Mississippi) eingesperrt und sehr schändlich behandelt worden. Die Vorurteile waren so groß, daß Clark davon überzeugt war, daß es niemals zu einem fairen Prozeß kommen würde, und so wollten wir ständig Einspruch erheben, bis der Prozeß abgebrochen würde. Sooft der Staatsanwalt den Mund auftat, erhob Clark Einspruch. Wenn dieser vor lauter Einsprucherheben müde war, bat er mich weiterzumachen. Das tat ich auch. Wir beide müssen nicht weniger als fünfzigmal Einspruch erhoben haben. Der Staatsanwalt beklagte sich beim Richter, er könne wegen unserer Einsprüche den Fall nicht zu Ende bringen. Der Richter erinnerte ihn daran, daß wir ein Recht hätten, Einspruch zu erheben, ob unser Einspruch gut oder schlecht sei. Schließlich sagte der Staatsanwalt voller Empörung: „Wenn es dem Bezirksstaatsanwalt nicht möglich ist, seine Sache darzulegen, ist es Zeit, daß ich gehe. Ich werde diesen verrückten Ort verlassen!“ Und das tat er auch. Der Richter ließ daraufhin die Anschuldigungen fallen.

      Nach Bruder Clarks Tod reiste ich durch ganz Mississippi, um meine christlichen Brüder zu vertreten. Bei jedem Prozeß versuchte ich, nicht nur das Recht zu verteidigen, das die Zeugen darauf hatten zu predigen, sondern auch, wann immer es möglich war, ein wirkungsvolles Zeugnis über Gottes Königreich abzulegen.

      Im Jahre 1963 wurde mir ein ungewöhnlicher Fall anvertraut. Zwei Jahre lang waren die Kinder von Jehovas Zeugen vom Unterricht an den öffentlichen Schulen von Pinetop (Arizona) und anderen Orten im selben Staat ausgeschlossen, weil sie sich aus Gewissensgründen weigerten, dem Staat Verehrung zu zollen, wie es das Gesetz von Arizona in Verbindung mit dem Singen der Nationalhymne forderte. Alle Bemühungen, den Kindern den Schulbesuch wieder zu ermöglichen, blieben ohne Erfolg. Der Fall wurde im Juli 1963 dem Federal District Court in Phoenix übergeben, um verhandelt zu werden. Der Gerichtssaal war brechend voll. Als die Beweisaufnahme abgeschlossen war, eröffnete ich meine Argumentation mit folgenden Worten:

      „Wäre Francis Scott Key (Key schrieb die Nationalhymne ,The Star-Spangled Banner‘) heute hier, so würde er vor Scham erröten, wenn er mit ansehen müßte, wie dieses Emblem, die amerikanische Flagge, die er als Symbol der Freiheit betrachtete und in ,The Star-Spangled Banner‘ besang, nun als Stock verwendet wird, um kleine Kinder damit niederzuknüppeln und sie zu zwingen, ihre tiefste christliche Überzeugung aufzugeben.“

      Schließlich traf das Gericht den Entscheid, daß der Ausschluß der Kinder vom Besuch der öffentlichen Schulen illegal und verfassungswidrig sei und daß die Kinder wieder zugelassen werden sollten.

      Von der ersten Zuteilung an, die ich im Oktober 1939 auf diesem Gebiet der gesetzlichen Verteidigung der guten Botschaft empfing, bis zur Stunde war und ist es immer mein Gebet, daß mir Jehova in jedem Fall helfen und mich stärken möge, da ich mir bewußt bin, daß ich nur Staub bin. Im siebenten Jahrzehnt meines Lebens, blicke ich mit freudiger Dankbarkeit auf meine Laufbahn als Verteidiger der göttlichen Wahrheit zurück. Mit noch größerer Freude sehe ich gern dem nahe herbeigekommenen Tag entgegen, wenn ich unter der Herrschaft des Königreiches über die ganze Erde zusammen mit ungezählten Millionen meiner Brüder in Erfüllung von Psalm 150:6 in den erhabenen Ruf einstimmen kann: „Alles, was atmet — es preise Jah. Preiset Jah!“

  • Die mit Blutschuld Beladenen können dem göttlichen Gericht nicht entrinnen
    Der Wachtturm 1973 | 15. Mai
    • Die mit Blutschuld Beladenen können dem göttlichen Gericht nicht entrinnen

      SEIT Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 u. Z. sind Männer, Frauen und Kinder in einem Ausmaß hingeschlachtet worden wie noch nie zuvor in der Menschheitsgeschichte. Auf den Nationen lastet gewiß ungeheure Blutschuld. Dies trifft besonders auf die Nationen der Christenheit zu, denn sie haben in den blutigen Auseinandersetzungen dieses Jahrhunderts eine führende Rolle gespielt. Ihre Behauptung, christlich zu sein, wird sie nicht davor bewahren, von Jehova Gott ein ungünstiges Urteil zu empfangen. Er haßt, ja verabscheut Personen, die mit Blutschuld beladen sind. — Ps. 5:6; Spr. 6:16, 17.

      Zwar mögen Menschen und Nationen, auf denen Blutschuld lastet, eine Zeitlang Gedeihen haben, doch können sie nicht für immer vermeiden, daß Gottes Gericht an ihnen vollstreckt wird. Das bestätigen die Blätter der Geschichte. Man betrachte zum Beispiel das, was den Bewohnern des alten Jerusalem gegen Ende des siebenten Jahrhunderts v. u. Z. widerfuhr.

      DIE BEHAUPTUNG, MIT GOTT IN EINEM BUNDESVERHÄLTNIS ZU STEHEN, BIETET KEINEN SCHUTZ

      Aufgrund ihres besonderen Bundesverhältnisses mit Gott fühlten sich die Bewohner Jerusalems sicher. Sie wiegten sich auch in Sicherheit, weil ihre Stadt stark befestigt war und weil sie ein Bündnis mit der Militärmacht Ägypten geschlossen hatten. Als daher der babylonische König Nebukadnezar gegen Ende Dezember des

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