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Die Donau — betriebsame Wasserstraße EuropasErwachet! 1970 | 8. September
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Steuer ihrer Boote, Fischer, die Netze einholend; ein guter Fang wird mit Gesang begrüßt. Die Donau — betriebsamer Strom im Wechsel der Zeiten — hat uns nicht enttäuscht.
Der Strom spricht sozusagen sieben Sprachen, besitzt in acht Ländern Heimatrecht und ernährt nicht nur den bulgarischen Bauern und den Pariser Millionär, sondern spielt auch eine wichtige Rolle im Leben des britischen Kaufmanns und des ungarischen Pferdezüchters. Er hat unparteiisch den Herren der nomadisierenden Völker als auch Weltmächten gedient. Aber er hat auch Johann Strauß zu seinem berühmten Walzer inspiriert „An der schönen blauen Donau“.
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Hat dein Arzt Angst vor dir?Erwachet! 1970 | 8. September
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Hat dein Arzt Angst vor dir?
VIELE Leute machen keinen Hehl daraus, daß sie Angst haben, zum Arzt zu gehen. Doch nun mag es allmählich so weit kommen, daß der Arzt vor den Patienten Angst hat.
In Amerika hat vor kurzem ein Senatsunterausschuß eine zweijährige Untersuchung über das Problem der Schadenersatzklagen gegen Ärzte wegen falscher oder schlechter Behandlung abgeschlossen. Wie die Zeitschrift Medical Tribune vom 1. Dezember 1969 meldete, soll diese Kommission in ihrem Bericht unter anderem geschrieben haben: „Die steigende Zahl von Schadenersatzklagen zwingt die Ärzte zu der sogenannten ‚defensiven Medizin‘, das heißt in jedem Patienten einen möglichen Kläger zu sehen.“
Furcht vor Schadenersatzklagen veranlaßt übervorsichtige Ärzte, darauf zu bestehen, daß mehr als die üblichen Untersuchungen gemacht werden, oder sie lassen notwendige Tests weg, weil sie gewisse Risiken mit sich bringen. Die Furcht vor Prozessen wirkt sich somit häufig auf die Betreuung der Patienten und auf die Arztrechnung aus.
Die Zeitschrift American Medical News schrieb: „Die höheren Schadenersatzsummen, die den Klägern zugesprochen werden, treiben die Beiträge für die ,Ärzte‘-Versicherung in die Höhe, doch diese Mehrkosten werden in Form von höheren Honoraren von den Patienten, den Krankenkassen und den vom Bund finanzierten Einrichtungen wie Öffentliche Krankenunterstützung eingefordert.“ Aus den Angaben des Senatsunterausschusses geht somit hervor, daß auch der Bund davon betroffen wird.
Immer mehr Schadenersatzklagen
In den Vereinigten Staaten wurde im Jahre 1794 zum erstenmal ein Prozeß wegen falscher ärztlicher Behandlung angestrengt. Solche Prozesse sind daher nichts Neues, doch jetzt werden sie immer zahlreicher. Ihre Zahl soll sich in der Zeit von 1930 bis 1940 verzehnfacht haben! Und die Zahl dieser Prozesse steigt weiter rapid.
Aus einem Bericht der Zeitschrift Journal of the American Medical Association (Ausgabe vom 10. Mai 1958) geht hervor, daß damals jedes siebente Mitglied des amerikanischen Ärzteverbandes einmal während seiner beruflichen Tätigkeit von einem Patienten auf Schadenersatz verklagt worden ist. Etwa um die gleiche Zeit wurde berichtet, daß in New York und Washington, D. C., jeder fünfte Arzt wegen falscher Behandlung verklagt worden ist und in Kalifornien jeder vierte.
Gewinnt man den Eindruck, diese Situation werde anders? Nein, denn im vergangenen Jahr wurde berichtet, daß wenigstens jeder fünfte Arzt in den Vereinigten Staaten damit rechnen müsse, während seiner beruflichen Laufbahn einmal auf Schadenersatz verklagt zu werden. Es wurde noch erwähnt, daß vielleicht bald jeder vierte Arzt damit rechnen müsse.
Natürlich handelt es sich bei diesen Klagen vielfach um sinnlose Klagen, die unbegründet sind, doch sie werden in der Hoffnung geführt, daß es rasch zu einer Einigung komme. Man nimmt an, daß gegen jedes hundertste Urteil, das in einem Prozeß wegen falscher ärztlicher Behandlung gefällt wird, Berufung eingelegt wird. Da die Berufungsgerichte in den Vereinigten Staaten vom 1. Januar 1946 bis Juni 1956 insgesamt 266 solche Urteile behandelt haben, ist anzunehmen, daß in dieser Zeit etwa 26 000 solcher Prozesse angestrengt worden sind.
Urteile zugunsten der Kläger
Die Ärzte wurden oft zu hohen Schadenersatzsummen verurteilt, weil es dabei um zwei der wertvollsten Güter des Patienten geht — um seine Gesundheit und um sein Leben. In einem Fall handelte es sich um eine Frau, der man ein Anästhetikum in den Wirbelkanal gespritzt hatte; das führte zu Atembeschwerden und dann zu Herzstillstand, was einen unheilbaren Gehirnschaden zur Folge hatte. Ein New Yorker Gericht sprach ihr 317 000 Dollar Schadenersatz zu.
In New Jersey sprach ein Schwurgericht den Eltern eines fünfjährigen Kindes 250 000 Dollar Schadenersatz zu, weil das Kind zur Zeit der Geburt nicht sachgemäß behandelt worden war. Im Urteil hieß es, der Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit und die Unfähigkeit, zu sitzen und selbst zu essen, sei eine Folge von fahrlässigem Handeln.
Bei einem anderen Fall handelte es sich um eine Arztfrau, der man eine Vollnarkose gegeben hatte, obschon sie im Laufe der sechs Stunden nach dem Einsetzen der Wehen eine ganze Mahlzeit und einen kleinen Imbiß zu sich genommen hatte. Als sie sich erbrach und das Erbrochene ihr im Halse steckenblieb, spritzten ihr die Ärzte kein Muskel entspannendes Mittel ein oder nahmen keinen Luftröhrenschnitt vor, so daß sie wieder Sauerstoff hätte bekommen können. Sie trug einen unheilbaren Gehirnschaden davon. Das Gericht sprach ihr 416 000 Dollar Schadenersatz zu.
Bei einer ganzen Anzahl von Prozessen wegen falscher ärztlicher Behandlung ging es um Bluttransfusionen. In einem Fall, der sich in New York zutrug, transfundierten eine Krankenschwester und ein Pflichtassistent einer Patientin Blut, das für einen anderen Patienten bestimmt war. Sie machten die Übertragung, obschon die Patientin die beiden darauf aufmerksam gemacht hatte, daß das Blut nicht für sie war. Das Krankenhaus mußte Schadenersatz leisten.
In einem andern ähnlichen Fall waren ein Narkosearzt, ein Chirurg und ein Krankenhaus verklagt worden, weil man einem Patienten, der operiert worden war, Blut übertragen hatte, das für einen anderen Patienten bestimmt war; der Operierte hatte nicht nur große Schmerzen, sondern starb auch an den Folgen dieser Transfusion. Das Gericht verurteilte die drei Angeklagten zur Zahlung von insgesamt 130 000 Dollar Schadenersatz.
Bei mehreren Fällen ging es um die Übertragung von unverträglichem Blut. Einem Marineoffizier wurden für den Tod seiner Frau 150 000 Dollar Schadenersatz zugesprochen. In einem anderen Fall wurden der Klägerin und ihrem Gatten 50 000 Dollar Schadenersatz zugesprochen. Bei ihr war eine Hämolysereaktion aufgetreten, weil man ihr unverträgliches Blut übertragen hatte.
Die bisher höchste Schadenersatzsumme wurde einem Kläger von einem Berufungsgericht in Florida zugesprochen — 1 500 000
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