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  • Erwachet! 1980
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Erwachet! 1980
g80 22. 8. S. 20

Justiz in einer konfusen Welt

In Wales mußte ein Mann den Betrag von fast 900 US-Dollar, den die über 60 Strafzettel für falsches Parken ausmachten, nicht bezahlen, weil das Auto auf den Namen seines sechsjährigen Sohnes Jonathan zugelassen war. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, daß nur der Besitzer, auf dessen Name der Wagen zugelassen ist, für Parkvergehen belangt werden kann und setzt auch voraus, daß kein Kind unter 10 Jahren sich einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung schuldig machen kann. Der Fall wurde abgewiesen.

Ein Bankräuber aus Florida verklagte die Polizisten, die ihn verhaftet hatten und forderte von ihnen die Rückgabe der Beute. Ein formaler Fehler beim Aufsetzen des Protokolls veranlaßte den Richter, den Verbrecher nicht nochmals abzuurteilen, weil dieser bereits wegen anderer Verbrechen im Gefängnis war. Deshalb wies er den Fall ab. Der Bankräuber beschäftigte sich mit dem Strafgesetz und fand heraus, daß einem „Unschuldigen“ das Geld nicht abgenommen werden darf. Deshalb strengte er eine Klage an und forderte die Rückgabe. Inzwischen hatte man die Beute der Bank zurückgegeben. Ein Richter ordnete an, daß die Polizisten sich gegen die Anklage verteidigen sollten. In einer Meldung der „Associated Press“ hieß es: „Strenggenommen müßten gemäß dem FBI die beiden Polizisten das Geld aus der eigenen Tasche bezahlen.“

Ein italienisches Gericht entschied, daß ein Autofahrer, der bei einem Unfall eine Prostituierte verletzt hatte, ihr eine Entschädigung im Werte von 4 800 US-Dollar zu zahlen habe. Die 48jährige erlitt einen Ausfall von 70 „Arbeits“tagen und büßte, wie die Ärzte sagten, 15 Prozent ihrer „Arbeitsfähigkeit“ ein.

Das US-Berufungsgericht des Sechsten Kreises hob vor kurzem das Urteil gegen neun Personen, die der „Erpressung“ angeklagt waren, auf. In der Berufungsklage wiesen die Angeklagten darauf hin, daß das Gesetz geschaffen worden sei, um zu verhindern, daß sich Erpresser in legitime Geschäfte einschlichen. Sie dagegen hätten „lediglich“ Erpressungen unabhängig von legitimen Geschäftsunternehmen betrieben und würden deshalb nicht unter dieses Gesetz fallen. Das Gericht stimmte ihnen zu.

Ein New Yorker Oberrichter entschied, daß eine Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen operativen Eingriff zur Geschlechtsumwandlung tragen mußte. Der Richter entschied so, obschon ein Arzt dem Gericht eine eidliche Erklärung eingereicht hatte, in der es hieß: „Wenn man einen solchen Patienten operiert, heilt man damit nicht seine ,Krankheit‘, sondern man erfüllt nur seine Bitte, seinen Körper so zu ändern, daß er seinen Wünschen entspricht. Die Funktionsstörung ist im Gehirn.“ Der Richter behauptete, der Arzt würde sich auf dem Gebiet des Transsexualismus nicht auskennen.

Ein US-Bezirksrichter aus Iowa verurteilte die staatliche Krankenversicherung zur Zahlung der Kosten für eine operative Geschlechtsumwandlung sowie für Schadenersatz in Höhe von 3 500 Dollar. Vertreter der Krankenversicherung hatten erklärt, bei solchen Operationen handle es sich um kosmetische Chirurgie und dafür komme die Versicherung nicht auf. Es ist interessant, daß das berühmte Johns-Hopkins-Universitätskrankenhaus in Baltimore vor kurzem aufgehört hat, operative Geschlechtsumwandlungen vorzunehmen, weil Studien ergeben haben, daß es „Transsexuellen“ ohne Operation ebenso gut ergeht wie mit Operation oder sogar noch besser.

In New Jersey verlangt ein neues Strafrecht, daß die Behörden einen Dieb über den Anspruch des Opfers auf das gestohlene Eigentum benachrichtigen, und räumt ihm eine Frist von 10 Tagen ein, in denen er den Anspruch anfechten kann. Dinge die der Bestohlene sofort benötigt wie Auto, Ausweispapiere, Schlüssel, Geldbeutel und anderes, die früher sofort zurückgegeben wurden, werden jetzt wenigstens 10 Tage zurückbehalten — unter gewissen Umständen noch länger —, wenn der mutmaßliche Dieb den Anspruch des Bestohlenen anficht.

Solche Beispiele für die Launenhaftigkeit des Gesetzes bestätigen folgende Worte, die in der Zeitung „Boston Globe“ erschienen: „Die Gesellschaft hat die Justiz als Ihren Sittenmaßstab angenommen und auf den gesunden Menschenverstand und die persönliche Verantwortung verzichtet. Gesetzlich ist nicht unbedingt synonym mit gut.“ Natürlich sind Rechtssätze notwendig, aber es wird — wie bei allem, was der Mensch tut — die menschliche Neigung sichtbar, sie zu verdrehen.

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