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Kann ein vollkommenes Gesetz einen Mangel haben?Erwachet! 1976 | 8. September
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nicht das Wesen der Dinge selbst“ (Hebr. 10:1, Bruns). Das Gesetz erfüllte seinen Zweck, Übertretungen kundzumachen, in vollkommener Weise. Es setzte Grenzen, die deutlich zeigten, was Jehova Gott in bezug auf das Verhalten seines Volkes forderte. Da die Israeliten unvollkommen waren, gelang es ihnen nicht, das Gesetz vollkommen zu halten. Daher machte es ihre Übertretungen kund. Das Gesetz ließ die Notwendigkeit klar erkennen, daß den Israeliten die Übertretungen vergeben wurden, ferner daß ein Opfer erforderlich war, das ihre Sünden wirklich zu sühnen vermochte.
Als Erzieher diente das Gesetz dazu, die Israeliten auf den Messias oder Christus vorzubereiten, damit sie ihn dann aufnehmen würden. In alter Zeit war der Erzieher oder Pädagoge kein Schullehrer, sondern der Pädagoge hatte die Aufgabe, das Kind vor körperlichem und moralischem Schaden zu bewahren. Er durfte das Kind strafen und mußte es lehren, wie es sich zu benehmen hatte. Aber er unterwies es nicht in allem. Der Erzieher begleitete das Kind in die Schule und übergab es dort dem Lehrer. Das Gesetz hatte die gleiche Aufgabe wie der Pädagoge im Altertum. Seine Bestimmungen sollten die Israeliten vor Schaden schützen, indem sie ihnen halfen, ein gutes Verhältnis zu Jehova Gott zu bewahren. Den Israeliten wurde gesagt: „Auf dem ganzen Wege, den Jehova, euer Gott, euch geboten hat, solltet ihr wandeln, damit ihr lebet und es euch gut ergehe und ihr wirklich eure Tage verlängern mögt in dem Lande, das ihr in Besitz nehmen werdet“ (5. Mose 5:33).
Das Gesetz war auch ein strenger Zuchtmeister. Kein Übeltäter ging straflos aus. Über schwere Gesetzesübertretungen wie Ehebruch Mord und Menschenraub lesen wir: „Jemand, der das Gesetz Mose mißachtet hat, stirbt ohne Erbarmen auf das Zeugnis von zwei oder drei Personen hin“ (Hebr. 10:28). Die schnelle Hinrichtung vorsätzlicher Gesetzesübertreter erfüllte die anderen Israeliten mit einer gesunden Furcht und diente zur Abschreckung.
Als der Messias kam, nahm ihn ein reumütiger jüdischer Überrest bereitwillig als seinen Lehrer auf. In seinem Fall erfüllte das Gesetz seinen Zweck als Erzieher tadellos.
Die verschiedenen Aspekte des Gesetzes, zum Beispiel die Feste, die Stiftshütte und die Opfer, waren nur ein Schattenbild der künftigen größeren Güter. Der Schatten vermittelt einen gewissen Begriff von der Form oder den Umrissen der Wirklichkeit, die den Schatten wirft. Die Schatten des Gesetzes halfen den Israeliten, die in ihrem Herzen richtig eingestellt waren, zu erkennen, daß Jesus der Messias war, als sie sahen, daß er diese Schatten erfüllte. Darauf wies der Apostel Paulus in seinem Brief an die Christen in Kolossä wie folgt hin: „Die Wirklichkeit gehört dem Christus“ (Kol. 2:17).
Das Gesetz erfüllte den Zweck, zu dem Gott es den Israeliten gegeben hatte, vollkommen, aber es konnte nichts erreichen, wozu es nicht geschaffen war. Etwas anderes war erforderlich, um die Menschen für immer von Sünde zu reinigen und ihnen ein reines Gewissen vor Jehova Gott zu verleihen. Deshalb war der neue Bund, den Gott durch Christus Jesus einführte, besser als der alte Gesetzesbund. Der neue Bund wurde nicht durch Tieropfer, sondern durch das Opfer des vollkommenen Menschen Jesus Christus rechtswirksam. Dieses vollkommene menschliche Opfer kann von Sünden reinigen und verleiht allen, die an seinen sündensühnenden Wert glauben, ein reines Gewissen.
Die Tieropfer, die unter dem mosaischen Gesetz dargebracht wurden, schatteten das Opfer Jesu Christi nur vor. Das zeigen die Worte in Hebräer 10:1-4 deutlich: „Die Menschen [können] niemals mit den gleichen Schlachtopfern, die sie fortgesetzt Jahr für Jahr darbringen, die Hinzutretenden vollkommen machen. Würde sonst nicht das Darbringen der Schlachtopfer aufgehört haben, weil die, die heiligen Dienst verrichten und ein für allemal gereinigt worden wären, kein Bewußtsein von Sünden mehr gehabt hätten? Im Gegenteil, durch diese Schlachtopfer wird Jahr für Jahr an Sünden erinnert, denn es ist unmöglich, daß das Blut von Stieren und von Ziegenböcken Sünden wegnehme.“
Aber zu der Tatsache, daß Tieropfer keine Sünden wegnehmen können, kommt noch, daß der jüdische Hohepriester selbst der Sünde und dem Tod unterworfen war. In Hebräer 7:26-28 wird Jesus Christus in seiner Eigenschaft als Hoherpriester dem jüdischen Hohenpriester aus dem Hause Aaron gegenübergestellt. Wir lesen dort: „Denn ein solcher Hoherpriester wie dieser war für uns der geeignete: loyal, arglos, unbefleckt, getrennt von den Sündern und höher als die Himmel geworden. Er hat es nicht täglich nötig, Schlachtopfer darzubringen wie jene Hohenpriester, zuerst für seine eigenen Sünden und dann für die des Volkes (denn er tat dies ein für allemal, als er sich selbst als Opfer darbrachte); denn das ,Gesetz‘ bestimmt Männer zu Hohenpriestern, die mit Schwachheit behaftet sind, aber das Wort des Eidschwurs, der erst n a c h dem ,Gesetz‘ kam, bestimmte einen Sohn, der für immer vollkommen gemacht worden ist.“
Das Gesetz war also ‘schwach’, weil seine Priesterschaft — bestehend aus Menschen, die dem Tode unterworfen waren — und seine Tieropfer die Israeliten nicht völlig oder vollkommen von dem Bewußtsein der Sünde zu befreien vermochten. Das war nur durch das vollkommene Opfer Jesu Christi möglich und durch die bessere Priesterschaft.
Aus der Heiligen Schrift geht somit deutlich hervor, daß das Gesetz, das die Israeliten erhielten, nur in relativem Sinne vollkommen war. Doch den Zweck, zu dem es gegeben worden war, erfüllte es tadellos. Es machte Übertretungen kund, schattete eine größere Wirklichkeit vor, ermöglichte es, die Wirklichkeit zu erkennen, und bereitete ein Volk darauf vor, den Messias zu empfangen. Da das Gesetz eine vorbereitende Rolle spielte, wurde es durch die Wirklichkeit, in deren Mittelpunkt Jesus Christus stand, ersetzt. Im Vergleich zu der Wirklichkeit war das Gesetz schwach und hatte einen Mangel. Betrachtet man das Gesetz aber vom Standpunkt des Zweckes aus, zu dem es gegeben worden war, dann war es vollkommen bzw. tadellos.
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1976 | 8. September
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Wir beobachten die Welt
Staat kein Handlanger der Kirchen
◆ Bundeskanzler Schmidt hat kein Verständnis für den Aufruf der Kirchen, alle zur Verfügung stehenden Mittel der Rechtsordnung und der öffentlichen Gewalt einzusetzen, um die Grundwerte — so, wie die katholischen Bischöfe sie verständen — gegen jedermann zu verteidigen. Vielmehr glaube er, man kämpfe in verkehrter Frontstellung. Es sei die Aufgabe der Kirchen, die sittliche Grundauffassung in der Gesellschaft lebendig zu erhalten. Daher müsse sich der Aufruf der Bischöfe und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken zunächst in den Innenraum der Kirche richten. „Wenn die Kirchen gleichwohl die Gefährdung von Grundwerten zu beklagen haben, so ist das offenbar ein Zeichen dafür, daß die Kirche mit ihrer Grundwert-Argumentation einen sehr großen Teil des Kirchenvolkes nicht mehr erreicht“, sagte der Bundeskanzler. Das Grundgesetz enthalte zwar keine Garantien für bestimmte Auffassungen, Überzeugungen und Werthaltungen, doch gebe es die Freiheit, für solche einzutreten und sie zu besitzen. Den Bürgern werde z. B. nicht nur die Freiheit garantiert, einen Glauben zu besitzen, sondern auch die Freiheit, ihn nicht zu haben. Trotz der Garantie der Religionsfreiheit könne daher Religion absterben, wenn religiöse Überzeugungen der Menschen abstürben.
Daß der Staat heute zur Verteidigung von Werten aufgerufen wird, die die Kirchen nicht verteidigen konnten, knüpft an Traditionen des Mittelalters an, wo die Kirchen sich erfolgreich des staatlichen Armes im Kampf gegen Andersgläubige bedient haben.
Alle 2 1/2 Stunden ein tödlicher Arbeitsunfall
◆ Aus dem Unfallverhütungsbericht, der dem Bundestag durch die Bundesregierung zugeleitet wurde, geht hervor, daß die Zahl der Unfälle zwar rückläufig ist, jedoch immer noch zu Besorgnis Anlaß gibt. Im Jahre 1974 gab es immerhin noch 2,2 Millionen Wegeunfälle,
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