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  • Wann wurde Jerusalem von Babylon verwüstet?
    Erwachet! 1972 | 8. August
    • Zeugnis der Bibel überein, daß Jerusalem und Juda siebzig Jahre lang verödet dalagen.

      Das Jahr 586 v. u. Z. stützt sich in erster Linie auf den sogenannten „Ptolemäischen Kanon“, in dem insgesamt 87 Jahre für die babylonische Dynastie angegeben werden, die mit Nabopolassar begann und mit Nabonid zur Zeit des Sturzes Babylons im Jahre 539 v. u. Z. endete. Gemäß diesem Kanon waren die fünf Könige, die während jener Zeit herrschten, Nabopolassar (21 Jahre), Nebukadnezar (43 Jahre), Ewil-Merodach (2 Jahre), Neriglissar (4 Jahre) und Nabonid (17 Jahre). In Übereinstimmung mit der Zahl der Jahre, die auf diese Weise für jeden Herrscher angegeben werden, würde die Verödung Jerusalems im achtzehnten Jahre Nebukadnezars (im neunzehnten Jahre, wenn man von seinem „Thronbesteigungsjahr“ an rechnen würde) ins Jahr 586 v. u. Z. fallen. — 2. Kö. 25:8; Jer. 52:29.

      Aber wie zuverlässig ist der Ptolemäische Kanon? In seinem Buch The Mysterious Numbers of the Hebrew Kings (Die rätselhaften Zahlen der hebräischen Könige) schreibt Professor E. R. Thiele:

      „Der Ptolemäische Kanon wurde in erster Linie für astronomische, nicht für historische Zwecke angefertigt. Er erhob nicht den Anspruch, eine vollständige Liste aller Herrscher Babylons oder Persiens oder den genauen Monat oder Tag des Beginns ihrer Herrschaft zu enthalten, sondern er war erdacht worden, um gewisse astronomische Angaben, die damals zur Verfügung standen, einem umfassenden chronologischen System richtig zuordnen zu können. Könige, deren Regierungszeit weniger als ein Jahr betrug und den Neujahrstag nicht einschloß, wurden nicht erwähnt“ (Kursivschrift von uns).

      Somit macht schon der Zweck des Kanons eine absolute Zeitbestimmung mit seiner Hilfe unmöglich. Es besteht keine Möglichkeit, sicher zu sein, daß Ptolemäus richtig vorging, als er für verschiedene Könige eine bestimmte Anzahl Jahre angab. Während Ptolemäus zum Beispiel für die Herrschaft Ewil-Merodachs nur zwei Jahre angibt, teilt ihm der Polyhistor zwölf Jahre zu. Auch kann man nicht sicher sein, daß während jener Zeit nur fünf Könige herrschten. In Borsippa hat man zum Beispiel die Namen einer Reihe babylonischer Könige gefunden, die anderswo nicht erscheinen.

      Trotzdem mag jemand fragen: „Gibt es nicht eine alte astronomische Tafel, ,VAT 4956‘, auf der für das siebenunddreißigste Jahr der Regierung Nebukadnezars genau dasselbe Jahr angegeben wird wie im Ptolemäischen Kanon?“

      Man sollte nicht übersehen, daß die Quelle eines bestätigenden Beweises die Merkmale der Zuverlässigkeit aufweisen sollte. Kann man dies von der Tafel „VAT 4956“ sagen? Eigentlich nicht. Der Text ist kein Original, und er weist viele Lücken auf. Gewisse Ausdrücke, die darin zu finden sind, kann man heute gar nicht einmal verstehen. Zweimal erscheint in dem Text der Vermerk hi-bi (was „unterbrochen, ausgelöscht“ bedeutet). Damit gab der Abschreiber zu, daß er nach einer unvollständigen Vorlage arbeitete.

      Selbst wenn die astronomischen Angaben trotz dieser Probleme das Original richtig wiedergeben, wäre dadurch nicht die Richtigkeit der geschichtlichen Angaben erwiesen. Da Ptolemäus die Regierungszeit ehemaliger Könige (wie er sie annahm) lediglich als Rahmen gebrauchte, um darin astronomische Angaben unterzubringen, kann auch der Abschreiber des Textes „VAT 4956“ in Übereinstimmung mit der zu seiner Zeit anerkannten Chronologie das „siebenunddreißigste Jahr Nebukadnezars“ eingefügt haben. Wie die deutschen Gelehrten Neugebauer und Weidner (die Übersetzer dieses Textes) zugeben, veränderte der Abschreiber offensichtlich gewisse Worte, damit sie mit der zu seiner Zeit üblichen abgekürzten Ausdrucksweise übereinstimmten. Aber er war sowohl inkonsequent als auch ungenau. Somit könnte er ebensoleicht andere Angaben eingefügt haben, die seinem Zweck entsprochen hätten. Sowohl der Ptolemäische Kanon als auch der Text „VAT 4956“ könnten daher sogar dieselbe Quelle als Grundlage gehabt haben. Sie könnten beide dieselben Fehler enthalten.

      Im Gegensatz zum Ptolemäischen Kanon und zu dem Text „VAT 4956“ steht das einstimmige Zeugnis Jeremias, Sacharjas, Daniels und des Schreibers des zweiten Buches der Chronika, daß nämlich Juda und Jerusalem siebzig Jahre lang verödet dalagen. Tausende alter Manuskripte dieser Schriften enthalten genau dasselbe Zeugnis: Aufgrund der Probleme, die dem Ptolemäischen Kanon und dem Text „VAT 4956“ eigen sind, erfordert es also mehr Glauben, sie anzunehmen, als das Zeugnis der Bibel anzunehmen, wonach für die Verwüstung Jerusalems durch die Babylonier das Jahr 607 v. u. Z. anzusetzen wäre.a

  • Wir beobachten die Welt
    Erwachet! 1972 | 8. August
    • Wir beobachten die Welt

      Terrorakte in der Bundesrepublik

      ◆ „Es ist keine Übertreibung, sondern die nackte Wahrheit, wenn heute festgestellt werden muß, daß die innere Sicherheit in Gefahr ist.“ Dieser Satz, der die Sorge über die bestehenden Verhältnisse in der Bundesrepublik ausdrückt und im Hinblick auf Terror- und Gewaltakte geäußert wurde, war im Hamburger Abendblatt zu lesen. Allein im vergangenen Jahr sind 550 Terror- und Gewaltakte sowie angedrohte Gewalttätigkeiten mit vermutlich linksradikalem Hintergrund registriert worden. Die Gewalttätigkeiten hätten sich nach einem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz vor allem auf Schulen, Universitäten, Gewerkschaften und Betriebe sowie den öffentlichen Dienst konzentriert. Die Gewalttätigkeiten hätten auch härtere Formen angenommen wie Mordanschläge, bewaffnete Raubüberfälle, Körperverletzung und Sachbeschädigung. In dem Bericht heißt es, daß diese radikalen Gruppen nach wie vor darin übereinstimmten, daß die bestehende Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik nur gewaltsam beseitigt werden könne. Diese Gruppen motivierten die Gewalt „als ein Mittel der Politik“.

      Trennung von Kirche und Staat in Schweden

      ◆ Die völlige Trennung von Staat und Kirche in Schweden soll bis zum Jahre 1983 angestrebt werden. Damit würde die fast 450jährige Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Staatskirche Schwedens zu Ende gehen. Die Reform soll in zwei Abschnitten vor sich gehen. Bis zum 1. Januar 1983 sollen die von der Kirche bisher wahrgenommenen staatlichen Verwaltungsaufgaben auf die öffentliche Hand übergehen. Vom 1. Januar 1983 an soll die Kirche auch ihren öffentlich-rechtlichen Status verlieren und den einer privatrechtlichen Organisation erhalten. Staat und Kirche sind in Schweden so verschmolzen daß die Geistlichkeit und die Kirchenangestellten sogar als vom Staat Bedienstete geführt werden. Auch der Erzbischof als Kirchenoberhaupt, die Bischöfe und Pfarrer werden von den vom Volk gewählten parlamentarischen Repräsentationen ernannt. Sogar die liturgische Agenda (die sonntäglichen Bibeltexte), das Gesangbuch sowie der Ablauf ihres Gottesdienstes werden von dem volksgewählten Reichstag festgelegt. In der heutigen Struktur entspricht die Kirche einer säkularen Verwaltungssäule des Staates — wie Wehrmacht, Straßen- oder Wasserbaubehörden, Sozial- und Gesundheitswesen oder Schul- und Hochschulbehörden. Ihr müssen darum auch alle Regierungsmitglieder angehören. Alva Myrdal, die Kirchenministerin, bezeichnete es als das Ziel der Reform, künftig zu verhindern, daß der Staat wie bisher in Glaubens- und Kirchenangelegenheiten hineinreden kann. Ferner garantiert der Staat die volle Gleichberechtigung aller religiösen Gemeinschaften. — Wenn die Kirche wirklich eine Dienerin Gottes sein wollte, hätte sie niemals „ein Freund der Welt“ sein dürfen. — Jak. 4:4.

      Londons Unterwelt bedient sich Minderjähriger

      ◆ Scotland Yard beobachtete in letzter Zeit, daß Londons Unterwelt sich in zunehmendem Maße der Mithilfe von Kinderbanden bedient. Straftaten werden von Erwachsenen angestiftet und von Minderjährigen ausgeführt. So war in einem Bericht von Scotland Yard zu lesen daß mehr als 7 300 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren Verbrecherbanden angehören, die entweder allein, auf eigene Faust oder aber zusammen mit Erwachsenen strafbare Taten begehen. Die Zahl der verhafteten Kinder zwischen neun und zwölf Jahren stieg um 12 Prozent. Wesentlich stärker nahmen jedoch Mord und Totschlag zu. Die Morde stiegen 1971 von 26 auf 77, Mordversuche erhöhten sich von 29 auf 131, während räuberische Überfälle von 452 auf 7 349 hochschnellten.

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