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Wir hatten dich schon lieb, bevor du geboren warstErwachet! 1984 | 8. November
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aus Gefühllosigkeit, denn es handelt sich um Eltern, die ihre Kinder lieben.
In einer Anzahl von Fällen sind die Gerichte eingeschaltet worden, um sich mit diesen Belangen zu beschäftigen, mit Belangen, die die Rechte der Eltern betreffen. Das steht in Beziehung zu der Frage, wie weit die Sorge der Eltern für ihre Kinder gehen soll — Kinder, die schon geliebt wurden, noch bevor sie geboren waren. Behalte diese verschiedenen Gesichtspunkte im Sinn, und du wirst den folgenden Artikel äußerst interessant finden.
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Sind diese Eltern liebevoll oder herzlos?Erwachet! 1984 | 8. November
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Sind diese Eltern liebevoll oder herzlos?
DIE Frage, wie weit die Rechte der Eltern hinsichtlich der Wahl einer medizinischen Behandlung für ihre Kinder gehen, ist in verschiedenen Ländern aufgeworfen worden, dennoch verdient ein spezieller Fall deine Aufmerksamkeit. Es handelt sich um den von Giuseppe und Consiglia Oneda, einem Ehepaar aus der kleinen Stadt Sarroch, die in der Nähe von Cagliari, einer größeren Stadt auf Sardinien, liegt.
Dir mag einiges von ihren traurigen Erlebnissen bereits gut bekannt sein, da in der ganzen Welt davon berichtet wurde. Die Zeitschrift Erwachet!a und die Massenmedien in verschiedenen Ländern haben sich ausgiebig damit befaßt.
Eine verhängnisvolle Krankheit
Isabella, das kleine Mädchen der Onedas, litt an Thalassämie major, einer erblichen Blutkrankheit, die bis heute nicht heilbar ist. Die Krankheit verläuft tödlich. Zwar kann der Tod in einigen Fällen durch die Gabe von Bluttransfusionen eine Anzahl Jahre hinausgezögert werden, aber man räumt von ärztlicher Seite ein, daß es keine Heilung gibt. In Harrisons Werk Principles of Internal Medicine (Ausgabe 1980) wird folgendes erwähnt: „Patienten, die an β-Thalassämie major leiden, haben eine kurze Lebenserwartung. Bei der schwersten Form dieser Krankheit erreicht der Patient gewöhnlich nicht das Erwachsenenalter.“ In ernsten Fällen, wie bei Isabella, tritt der Tod häufig während der ersten zwei oder drei Lebensjahre ein. Was hättest du getan, wenn dein Kind von der gleichen Krankheit wie Isabella heimgesucht worden wäre?
Obwohl Giuseppe und Consiglia wußten, daß Isabella sterben würde, brachten sie sie regelmäßig in ein Krankenhaus in Cagliari. Dort erhielt sie wiederholt Bluttransfusionen, die ihr zwar vorübergehend Erleichterung verschafften, aber auch Schwierigkeiten mit sich brachten. Warum? Weil Transfusionen zu einer Eisenüberladung führen. In Clinical Hematology von Wintrobe (1981) wird gesagt, daß „die meisten Patienten mit Thalassämie major“, die regelmäßig Transfusionen erhalten, „aufgrund von Komplikationen sterben, die infolge der Eisenüberladung eintreten“. In diesem medizinischen Lehrbuch wird zugegeben, daß „viele der beschriebenen therapeutischen Strategien sich für ein breites Anwendungsfeld als unpraktisch erwiesen haben. Die gegenwärtigen Kosten [der wirksamsten Methode] belaufen sich für einen einzigen Patienten auf ungefähr 5 000 Dollar pro Jahr.“
Von einigen Ärzten wird die Aussicht auf eine Verlängerung des Lebens thalassämischer Kinder überbewertet. Dies ist nicht verwunderlich, denn niemand gibt gern zu, daß es keine Hoffnung mehr gibt, besonders Ärzte nicht, an die sich die Kranken hoffnungsvoll wenden. Uns allen ist indes bekannt, daß einige Krankheiten unheilbar sind. Die Mittelmeeranämie (Thalassämie major) muß in diese Kategorie eingeordnet werden. Daher ist man sich noch nicht darüber einig, welches die beste Therapie ist oder zu welchen Ergebnissen die verschiedenen Behandlungsmethoden führen. Keine führt jedoch zu einer echten Heilung.
Ferner kann von medizinischer Seite nicht garantiert werden, daß ein Kind, das ernsthaft erkrankt ist wie die kleine Isabella, viele Jahre leben wird, selbst dann nicht, wenn eine Transfusionstherapie angewandt wird. Die Statistiken über Thalassämie major offenbaren die unabänderliche Wirklichkeit, Statistiken, die nicht zu widerlegen sind. In der Zeitschrift Minerva Medica (72, 1981, Seite 662—670) wurden Daten veröffentlicht, die vom ISTAT (Zentrales Institut für Statistik in Italien) zusammengestellt worden waren und aus denen hervorging, daß bei 23,8 Prozent von 147 Kindern, die 1976 an dieser Krankheit starben, der Tod innerhalb der ersten vier Lebensjahre eintrat.
Warum tituliert man liebevolle Eltern als „Mörder“?
Im vorausgehenden Artikel war die Rede von einem italienischen Ehepaar, dem es gelang, sein Familienleben glücklicher zu gestalten, weil es mit Jehovas Zeugen die Bibel studierte. Giuseppe und Consiglia Oneda machten eine ähnliche Erfahrung, die noch an Bedeutung gewann, als sie die Verheißung Jesu kennenlernten, daß ein Mensch, der die Anerkennung Gottes genießt, ‘zum Leben kommen wird, auch wenn er stirbt’ (Johannes 11:25). Wenn auch die Ärzte nicht in der Lage waren, Isabella ein angemessenes Maß an Gesundheit und Leben zuzusichern, so konnte es doch der Sohn Gottes.
Als die Onedas im Sommer 1979 beschlossen, Zeugen Jehovas zu werden, setzten sie die Ärzte der II. Kinderklinik von Cagliari davon in Kenntnis, daß sie mit den Bluttransfusionen, die Isabella erhielt, nicht mehr einverstanden waren. Sie hatten aus der Bibel das Gebot Gottes kennengelernt, gemäß dem sich die Apostel und alle loyalen Christen ‘des Blutes enthalten’ sollten (Apostelgeschichte 15:28, 29; vergleiche 1. Mose 9:3, 4). Aufgrund dessen wandten sich die Ärzte an das Jugendgericht. Das Gericht verfügte, daß die Eltern die Transfusionen bei ihrer Tochter zulassen mußten, und betraute die Ärzte in dieser Sache mit der Verantwortung, Schritte einzuleiten, damit regelmäßig Bluttransfusionen verabreicht würden.
In dem Bemühen, eine alternative Behandlungsmethode zu finden, konsultierten die Onedas andere Ärzte. In der Zwischenzeit wurde Isabella zu Blutübertragungen abgeholt. Dennoch nahm die Krankheit ihren Verlauf. Die lebenswichtigen Organe Isabellas ließen in ihrer Funktion immer mehr nach. Im März 1980 setzten die Ärzte die Transfusionstherapie ab. Einige Monate lang ließen sie Isabella nicht mehr zu Transfusionen abholen. Warum kamen sie der ihnen vom Gericht auferlegten Verpflichtung nicht nach? Dieses Rätsel haben die Behörden bis auf den heutigen Tag noch nicht zu lösen versucht.
In den folgenden Monaten taten die Onedas für ihre geliebte Tochter alles, was sie tun konnten, indem sie für Medizin sorgten, die zu Hause verabreicht werden konnte, und indem sie ihr trotz begrenzter finanzieller Möglichkeiten die beste Nahrung zukommen ließen, die sie ausfindig machen konnten. Sie gaben ihre Hoffnung nie auf, sondern schrieben sogar Spezialisten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz an.
Ende Juni verschlechterte sich Isabellas Zustand plötzlich, vielleicht aufgrund einer Bronchitis, die sich bei Kindern, die an Thalassämie major leiden, verhängnisvoll auswirken kann. In diesem späten Stadium erschien die Polizei erneut und brachte Isabella in die Klinik, wo sie während einer zwangsweise vorgenommenen Bluttransfusion starb.
Kannst du dir vorstellen, welche Traurigkeit die Onedas befiel und welchen Verlust sie an jenem 2. Juni empfanden, obwohl sie gewußt hatten, daß ihr zweieinhalbjähriges Kind an einer zum Tode führenden Krankheit litt? Ihr Kummer sollte aber noch vergrößert werden. Am 5. Juli 1980, etwa um 17 Uhr, wurden die Onedas von zwei Karabinieri verhaftet, während sie sich im Haus eines Freundes aufhielten. Sie hatten gerade noch genug Zeit, ihr zweites Kind, die erst drei Monate alte Ester, Freunden anzuvertrauen.
Sie wurden in das örtliche Gefängnis von Cagliari gebracht, das (welche Ironie!) „Der Rechte Weg“ genannt wird und eines der miserabelsten Gefängnisse Italiens ist. Dort wurden sie in Zellen eingesperrt, die sich in voneinander getrennten Abteilungen des Gefängnisses befanden.
Wie kam es zur Verurteilung wegen Mordes?
Zwanzig Monate wurde dieses demütige Ehepaar in Haft gehalten. Schließlich kam es zu einer Gerichtsverhandlung, und am 10. März 1982 verkündete das Schwurgericht von Cagliari (Corte d’Assise) sein schockierendes Urteil: Giuseppe und Consiglia Oneda wurden des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden. Wie lautete das Strafmaß? Vierzehn Jahre Gefängnis — das ist mehr, als viele Terroristen erhalten!
Es ist nur zu verständlich, warum dieses Urteil in ganz Italien Aufsehen erregte und von vielen Juristen kritisiert wurde. Zwar wurde ein Berufungsverfahren eingeleitet, aber das Berufungsgericht in Cagliari (Corte d’Assise d’Appello) bestätigte das erste Urteil. Das Strafmaß wurde lediglich auf neun Jahre herabgesetzt mit der Begründung, den Onedas müßten mildernde Umstände zugebilligt werden, da „sie aus Motiven von besonderem moralischen Wert“ gehandelt hätten.
Die einzige Möglichkeit, die noch übrigblieb, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, war eine Revision beim Kassationshof. Am 8. Juli 1983 wurde Giuseppe Oneda unter Vorbehalt aus der Haft entlassen, weil sein Gesundheitszustand durch seinen dreijährigen Gefängnisaufenthalt ein gefährliches Stadium erreicht hatte. Consiglia wurde aber weiterhin gefangengehalten.
Der Kassationshof
Dieses Gericht in Rom ist die höchste Instanz der italienischen Justiz. Es beurteilt Fragen hinsichtlich der korrekten Anwendung und Auslegung von Gesetzen und überprüft Urteile, die in unteren Instanzen gefällt wurden, wenn gegen diese Revision eingelegt worden ist. Falls der Kassationshof feststellt, daß das Gesetz nicht richtig beachtet oder falsch angewandt worden ist, hat er das Recht, das ursprüngliche Urteil aufzuheben und ein anderes Gericht mit der erneuten Verhandlung des Falles zu beauftragen. Am 13. Dezember 1983 befaßte sich der Kassationshof mit dem Fall Oneda.
Nur selten werden Urteile, die dem Kassationshof vorgelegt werden, aufgehoben. Die zwei ursprünglichen nachteiligen Urteile würden beträchtlich ins Gewicht fallen. Gab es irgendeine Hoffnung, daß man die Onedas gerechterweise als liebevolle, fürsorgliche Eltern betrachten würde?
Eine dramatische Wende der Ereignisse
Wir wollen nun beschreiben, was sich an jenem Tag im Gericht abspielte:
Nachdem einer der fünf Richter, der als Berichterstatter amtete, in der Einführung die maßgeblichen Punkte des Falles dargelegt hatte, erhielt der Staatsanwalt das Wort.
Der Staatsanwalt gilt bei der Verteidigung als besonders gefürchtet, weil seine Anträge schwer zu entkräften sind. In diesem besonderen Fall handelte es sich bei dem Staatsanwalt um einen sehr erfahrenen Juristen, der dieses Amt in einer Reihe berühmter Fälle übernommen hatte. Was würde er zu sagen haben?
Überraschenderweise fragte er: „Kann gemäß den Tatsachen, die während dieses Verfahrens offenbar wurden, gesagt werden, daß die Mutter oder der Vater zu irgendeiner Zeit den Tod des Kindes herbeiwünschte? Ist das Gericht in Cagliari dieser Frage gründlich nachgegangen?“ Er fuhr fort: „Das Jugendgericht hat das Kind in der Obhut des Vaters und der Mutter gelassen, da es sie für liebevolle Eltern hielt und die Umgebung in der Familie das Beste für das Kind war.“ Darauf erwähnte er, daß „die beteiligten Richter, Fachleute und Soziologen sehr gut in der Lage waren, zu entscheiden, daß die Eltern es verdienten, das Kind in ihrer Obhut zu haben“.
Wie verhält es sich mit der Anschuldigung, die Onedas hätten den Tod ihres Kindes aus niedrigen Beweggründen verursacht? Der Staatsanwalt fuhr fort: „Es existieren keine Tatbestände oder anderen Teilbeweise, die stark genug wären, uns zu erlauben, mit ruhigem Gewissen von niedrigen Beweggründen zu sprechen. ... Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, daß die Richter [von Cagliari] auf diese Fragen keine zufriedenstellende Antwort gegeben haben.“
Der Anklagevertreter unterbreitete dann folgenden überraschenden Antrag: „Ich fordere daher das Gericht auf, das Urteil aufgrund von nicht erwiesenen niederen Beweggründen aufzuheben.“
Kein Beweis für niedrige Beweggründe! Das bedeutete, daß die Onedas keine vorsätzlichen Mörder waren! Außerdem beantragte der Anklagevertreter die Annullierung des ursprünglichen Urteils!
Als nächstes hörte das Gericht die Vertreter der Verteidigung. Alle waren als Rechtsanwälte landesweit bekannt. Sie machten auf die Inkonsistenz der früheren Gerichtsverfahren und die Absurdität der gerichtlichen Entscheidungen aufmerksam.
Darauf zog sich das Gericht für eine gewisse Zeit zurück. Schließlich verlas der vorsitzende Richter die Entscheidung des Gerichts: Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben, und der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht in Rom zurückverwiesen.
Im Verlauf der Urteilsbegründung brachte das Gericht u. a. Fehler zur Sprache, die von seiten der Kinderklinik und anderer öffentlicher Institutionen begangen worden waren. Es hieß: „Zweifellos ... wies das Vorgehen der öffentlichen Institutionen ernste Mängel auf; im Anschluß an ihre ersten Bemühungen ... zeigten sie sich völlig desinteressiert, obgleich sie ausdrücklich ersucht worden waren, Schritte zu unternehmen, die zu einer eindeutigen und dauerhaften
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