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TaufeDer Wachtturm 1958 | 1. Oktober
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ewiges Leben empfangen möchte, dann ist auch dieser Alternde oder Betagte für die Taufe bereit, die ein Symbol seines Hingabeaktes ist, und er sollte sie nicht hinausschieben.
20. Was führt zu wahrem und dauerndem Glück?
20 Wer Leben liebt, möchte es in vollem Maße mit all den Segnungen haben, die nur Jehova verleihen kann. Diese Liebe und diese selbstlose Ergebenheit veranlassen eine solche Person, sich Gott aus freien Stücken zur Verfügung zu stellen, um ihm unablässig nie endenden Dienst darzubringen und so auf diese Weise ein ewig glückliches Dasein zu finden.
DIE FÜR DIE TAUFE PASSENDE ZEIT
21. Zu welchen Zeiten kann man sich taufen lassen?
21 Gelegenheiten zur Taufe gibt es gewöhnlich bei großen Veranstaltungen und Kongressen der Zeugen Jehovas wie auch bei Kreisversammlungen, die zweimal im Jahre stattfinden. Wenn jemand zufällig bei einer dieser regelmäßig stattfindenden Tagungen oder vielleicht wegen Gebrechlichkeit nicht getauft werden kann, so mag eine andere Zeit dafür vorgesehen werden. Ungeachtet der Zeit oder des Ortes sollte ein Jehova hingegebener Diener dazu bestimmt werden, den Akt des Untertauchens zu vollziehen.
22, 23. (a) Was für wichtige Fragen sollten Täuflingen gestellt werden? (b) Welche Antwort zeigt, daß ein Täufling für die Taufe bereit ist?
22 Es ist unerläßlich, daß mit dem Munde eine öffentliche Erklärung des Glaubens gemacht werde. Es werden daher dem Täufling zwei Fragen gestellt: (1) Hast du erkannt, daß du vor Jehova Gott ein Sünder bist und der Rettung bedarfst, und hast du vor ihm anerkannt, daß diese Rettung von ihm, dem Vater, kommt, und zwar durch seinen Sohn, Jesus Christus? (2) Hast du dich auf Grund dieses Glaubens an Gott und an seine Vorkehrung der Rettung Gott rückhaltlos hingegeben, um fortan seinen Willen zu tun, so wie er ihn dir unter der erleuchtenden Kraft des heiligen Geistes durch Jesus Christus und durch die Bibel offenbart?
23 Ein jeder, der diese Fragen mit einem „Ja“ beantworten kann, kann getauft werden und sollte diesen Schritt ohne Zögern oder Aufschub tun.
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Fragen von LesernDer Wachtturm 1958 | 1. Oktober
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Fragen von Lesern
● Eine Zeugin Jehovas, die beansprucht, zum gesalbten Überrest zu gehören, begab sich kürzlich ins Krankenhaus und ließ sich freiwillig eine Bluttransfusion machen. Sollte ihr gestattet werden, beim Gedächtnismahl von den Symbolen, von Brot und Wein, zu genießen? — R. J., Vereinigte Staaten.
Mit dir bedauern wir es natürlich, daß diese Schwester, die sich dazu bekennt, ein Glied des gesalbten Überrests zu sein, sich freiwillig eine Bluttransfusion machen ließ, als sie im Krankenhaus weilte. Wir glauben, daß sie dem Willen Gottes zuwider, also nicht recht handelte. Indes sind die Versammlungen nie angewiesen worden, Personen, die sich freiwillig Bluttransfusionen machen lassen oder sie gutheißen, die Gemeinschaft zu entziehen. Das Gericht jener Personen, die Gottes Gesetz hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes übertreten, überlassen wir Jehova, dem höchsten Richter. Das einzige, was im Falle einer solchen Person getan werden kann, ist, sie als unreif zu betrachten, als jemand, der nicht fähig ist, gewisse Verantwortlichkeiten zu übernehmen, so daß wir sie also mit gewissen Dienstaufgaben nicht betrauen.
Einer solchen Person wird die Gemeinschaft nicht entzogen, weil sie sich freiwillig eine Bluttransfusion machen läßt oder es gutheißt, daß eines ihrer lieben Angehörigen eine Bluttransfusion erhält, und daher habt ihr auch kein Recht, diese Schwester von der Feier des Abendmahles des Herrn auszuschließen. Als ein gesalbtes Glied des Leibes Christi steht sie unter dem Gebot und Befehl Christi Jesu, davon zu genießen. Ob sie nun untreu ist gegenüber dem, was sie zu sein bekennt, indem sie die Symbole des Abendmahles des Herrn einnimmt, wird Jehova Gott selbst entscheiden. Sein Gericht beginnt am Hause Gottes. Es steht nicht euch oder sonst jemandem zu, der die Gedächtnismahlsymbole darreicht, als Richter zu amten, sondern ihr sollt die Symbole allen Anwesenden in der üblichen Weise darreichen, so daß jeder eine Gelegenheit erhält, davon zu genießen.
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