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  • „Ich brauche einen Rechtsanwalt!“
    Erwachet! 1979 | 8. Juni
    • schon einmal bei einer Gerichtsverhandlung zugegen gewesen zu sein und zugesehen zu haben, wie sie abläuft. Manche Richter sind Personen gegenüber sehr freundlich, die versuchen, ohne Rechtsvertreter auszukommen.

      Ein junger Mann in den USA, der ein Vermögen erbte, hielt die Gebühr, die der Anwalt für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäfte verlangte, für zu hoch. Der junge Mann sprach mit einem befreundeten Rechtsanwalt darüber, und dieser machte ihn darauf aufmerksam, inwiefern die Gebühren zu hoch waren. Der junge Mann bereitete sich sorgfältig auf die Gerichtsverhandlung vor und trat dann gut gewappnet, entschlossen und furchtlos auf. Der Richter reduzierte die Anwaltsgebühren um 6 000 US-Dollar.

      In gewissen Fällen kann man also sein eigener Rechtsanwalt sein. Dagegen gibt es viele Fälle, in denen die Fachkenntnisse und Dienste eines Rechtsanwalts unerläßlich sind. Vielleicht sind dir diese Darlegungen nützlich, wenn du dich nach einem tüchtigen Rechtsanwalt umsehen mußt.

      Wird es je eine Zeit geben, in der niemand mehr einen Rechtsanwalt benötigen wird, in der der Anwaltsberuf der Vergangenheit angehören wird? Im nachfolgenden Artikel wird besprochen, wie schon jetzt Schritte in dieser Richtung unternommen werden.

  • Das Gesetz anerkennen — jetzt und für immer
    Erwachet! 1979 | 8. Juni
    • Das Gesetz anerkennen — jetzt und für immer

      IN EINIGEN Ländern gibt es Extremisten, die der Rechtsordnung gegenüber negativ eingestellt sind und sie am liebsten zerstören würden. Obschon Rechtsordnungen viele Schwächen haben, erkennen Leute, die fair sind, an, daß selbst diese unvollkommenen Rechtsordnungen für die Völker von Nutzen sind. Gesetze und Gerichte ermöglichen die Beseitigung vieler Ungerechtigkeiten. Gewissenhafte Richter, die ihr Amt ernst nehmen, bekunden oft große Weisheit und Einsicht beim Lösen von Rechtsproblemen.

      Selbst die Bibel erkennt an, daß der Staat das Recht besitzt, Gesetze zum Wohle der Bevölkerung zu erlassen und durchzusetzen.

      „Wer das Gute tut, braucht die Herrschenden nicht zu fürchten. Das müssen nur die, die Böses tun. ... die Staatsgewalt steht im Dienst Gottes um euch beim Tun des Guten zu helfen. Wenn ihr aber Unrecht tut, müßt ihr euch vor ihr fürchten“ (Röm. 13:3, 4, Die Gute Nachricht).

      Der gute Bürger erkennt an, daß das Recht einen wichtigen Beitrag zum Wohl des Volkes leistet. Nach besten Kräften unterstützt er Polizisten, Richter und andere gewissenhafte Beamte bei ihren Bemühungen, für Recht und Ordnung zu sorgen — wichtige Voraussetzungen für eine Gesellschaftsordnung.

      Nicht gleich vor Gericht gehen

      Der Staatsbürger kann außerdem die Gerichte entlasten, indem er sich bemüht, wenn immer möglich, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten oder Probleme anders zu lösen. Viele Streitigkeiten könnten von vornherein vermieden werden, wenn Vereinbarungen schriftlich festgehalten würden. Was uns gesagt wird, kann leicht vergessen oder mißverstanden werden. Eine schriftliche Vereinbarung braucht kein komplizierter, von einem Rechtsanwalt aufgesetzter Vertrag zu sein. Ein Hauseigentümer zum Beispiel, der mit einem Handwerker (einem Maler, Schreiner, Mechaniker oder Klempner) mündlich bestimmte Vereinbarungen getroffen hat, könnte — angenommen, es handelt sich um Malerarbeiten — diese folgendermaßen zu Papier bringen: „Hiermit bestätige ich unser Gespräch vom vergangenen Donnerstag. Sie erklärten sich bereit, mein Haus (Straße, Hausnummer, Ort) zweimal mit weißer Latexfarbe und die Verzierungen mit grüner Farbe zu streichen. Sie haben sich verpflichtet, Farben von guter Qualität zu liefern. Die Entlohnung beträgt 750 Dollar und ist nach Abschluß der gesamten Malerarbeiten fällig. Die Arbeit ist bis zum 31. Juli 1979 vollständig auszuführen.“ Ein solch einfaches Schriftstück könnte in vielen Fällen einen unnötigen und bedauerlichen Streit verhindern.

      In manchen Ländern, insbesondere in den USA, tragen viele ihre Streitigkeiten vor Gericht aus. „Kann es dem Wohl einer Gesellschaft förderlich sein, wenn ihre Mitglieder so prozeßfreudig sind?“ Diese Frage stellte Maurice Rosenberg, Professor der Rechtswissenschaft an der Columbia-Universität. „In Amerika werden immer häufiger verschiedene Kränkungen und Belästigungen als Rechtsprobleme angesehen, die früher als Begleiterscheinung einer unvollkommenen Welt hingenommen wurden.“

      Es gibt viele Probleme, die die Rechtspflege nicht beseitigen kann. Ein Gericht mag anordnen, daß ein Ehemann für den Unterhalt seiner Familie aufkommen muß, aber es kann ihn nicht zwingen, weiterzuarbeiten, um das erforderliche Geld zu verdienen. Auch gibt es kein Gesetz, das Männer und Frauen zwingen kann, liebevolle, gütige und warmherzige Eltern zu sein und so für die nötige Nestwärme zu sorgen. In diesem menschlichen Bereich den Verpflichtungen nachzukommen setzt Bereitwilligkeit des einzelnen voraus.

      Warum sich jedoch an Rechtsanwälte und Richter wenden, um Probleme zu lösen, die vernünftige Leute selbst entscheiden könnten? Personen, die wegen solcher Fragen vor Gericht gehen, weichen oft der Verpflichtung aus, die eigentlich jeder Mensch hat, nämlich seinen Mitmenschen gegenüber gerecht, vernünftig und gütig zu sein (Matth. 22:39). Ist das der Fall, kann mit Recht gesagt werden: „Wenn sich die Prozesse mehren, verfällt die Zivilisation.“

      „Viele Rechtsanwälte denken sehnsüchtig an die Zeiten zurück, in denen die Menschen einen Streit mit dem Nachbarn oder einem Händler allein schlichten konnten“, hieß es in einer von der New York Times veröffentlichten Analyse dieses Problems. Allerdings sind jetzt in Ländern wie in den USA Bemühungen im Gange, die Gerichte zu entlasten, indem viele Fälle in einem Schiedsgerichtsverfahren behandelt werden.

      In solchen Fällen hört sich der Schiedsrichter beide Parteien an und versucht eine für beide Teile annehmbare Lösung zu finden. Können sie sich nicht einigen, fällt nach vorheriger Abmachung der Schiedsrichter eine Entscheidung, die er für gerecht hält und die dann bindend ist. „Der Grundgedanke ist jahrhundertealt“, schrieb die Zeitschrift The Wall Street Journal. „Bei den Naturvölkern ist es schon immer üblich gewesen, Streitigkeiten zwischen einzelnen von Dorfältesten oder sogar von Angehörigen entscheiden zu lassen.“

      Ein Prozeß sollte somit nur angestrengt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind und keine Übereinstimmung durch Verhandeln zu erzielen ist. Unter solchen Umständen mag jemand Klage einreichen, sofern es sich um eine schwerwiegende Sache handelt und er die Aussicht hat, den Prozeß zu gewinnen.

      Aber selbst wenn der Prozeß läuft, ist es immer noch gut, auf vernünftige Vergleichsvorschläge

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