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  • Warum anderen vertrauen?
    Der Wachtturm 1977 | 15. Juli
    • bald die Freude an ihrer Arbeit verlieren. Sie wird das Gefühl haben, im Einsatz ihres Wissens, ihrer Talente und Fähigkeiten beschnitten zu sein, was zur Frustration führt. Wenn ihr Mann hingegen bestimmte wichtige Dinge ihrem gesunden Urteilsvermögen überläßt, wird sie gern etwas so ausführen, wie es ihrem Mann gefällt.

      Gleichermaßen sollten Eltern im Umgang mit ihren Kindern zeigen, daß sie ihnen vertrauen. Eine Möglichkeit besteht darin, daß sie ihnen erkennen helfen, inwiefern Vorrechte und Verantwortlichkeiten, die sie ihnen übertragen, ein Ausdruck elterlichen Vertrauens sind. Wenn Kinder dies erkennen, werden sie sich mehr angespornt fühlen, zu beweisen, daß das Vertrauen ihrer Eltern nicht unangebracht gewesen ist.

      Ja, anderen zu vertrauen führt zu guten Ergebnissen. Wir haben daher allen Grund, Jehova in dieser Hinsicht nachzuahmen. Des weiteren sollten wir uns bemühen, Personen, die uns vertrauen, nicht zu enttäuschen. Wenn wir anderen vertrauen und beweisen, daß wir auch ihr Vertrauen verdienen, werden wir viel dazu beitragen, ein gutes Verhältnis zu unseren Mitmenschen zu bewahren.

  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm 1977 | 15. Juli
    • Fragen von Lesern

      ● Meine Frau, die kein Diener Gottes ist, liebt einen anderen Mann. Könnte ich mich von ihr scheiden lassen, da sie wahrscheinlich ‘in ihrem Herzen Ehebruch begangen hat’, wie Jesus in Matthäus 5:28 sagte?

      Jesus bezeichnete mit seinen Worten in Matthäus 5:28 „geistigen Ehebruch“, wie es einige nennen, nicht als Scheidungsgrund.

      Seine Worte lauten: „Ihr habt gehört, daß gesagt wurde: ,Du sollst nicht ehebrechen.‘ Ich aber sage euch, daß jeder, der fortwährend eine Frau ansieht, um so in Leidenschaft zu ihr zu entbrennen, in seinem Herzen schon mit ihr Ehebruch begangen hat“ (Matth. 5:27, 28).

      Christus erklärte hier, daß das siebente der Zehn Gebote für seine jüdischen Zuhörer nicht nur eine Aufforderung gewesen sein sollte, den körperlichen Akt des Ehebruches zu vermeiden (2. Mose 20:14; 5. Mose 5:18). Er zeigte, daß das Vergehen vom Herzen einer Person ausgeht. Wie Jakobus später erklärte, können verkehrte Wünsche im Herzen eines Menschen dazu führen, daß er sündigt, und das ist oft der Fall (Jak. 1:14, 15; Spr. 6:25). Das geschah auch mit David, der die Frau eines anderen Mannes so lange ansah, bis er leidenschaftlich erregt wurde, was dazu führte, daß er sündigte, nämlich Ehebruch beging (2. Sam. 11:2-4). Somit ermahnte Jesus seine Zuhörer, nicht nur die Sünde an sich zu vermeiden, sondern bereits die sündige Begierde, die zur Sünde führen kann.

      Gott weiß, wenn jemand, ob Mann oder Frau, eine solche sinnliche Begierde pflegt („fortwährend eine Frau ansieht“), denn er „sieht, wie das Herz ist“ (1. Sam. 16:7; Spr. 24:12; Hebr. 4:13). Gott weiß, daß eine Person, die darauf aus ist, eine unsittliche Handlung zu begehen, nur noch nicht die Gelegenheit gehabt haben mag, ihr Verlangen in die Tat umzusetzen. Daher ist sie in Gottes Augen bereits schuldig.

      Stellt aber dieses ehebrecherische Verlangen an sich schon einen schriftgemäßen Grund für den Ehepartner des Betreffenden dar, sich scheiden zu lassen, um dann frei zu sein, wieder zu heiraten? Nein. Jesus ermächtigte Menschen nicht, etwas aufgrund der Wünsche zu entscheiden, die jemand im Herzen hegen mag. Der Apostel Johannes schrieb zum Beispiel, daß „jeder, der seinen Bruder haßt, ... ein Totschläger“ ist (1. Joh. 3:15). Die christlichen Ältesten in einer Versammlung sind jedoch nicht befugt, eine Person als Mörder auszuschließen, von der sie denken, sie trage einen gewissen Haß in ihrem Herzen. Sie können Herzen nicht genauso gut beurteilen und darin lesen wie Gott.

      Als daher Jesus sagte, der einzige schriftgemäße Grund für eine Scheidung sei „Hurerei“ (griechisch: pornéia, was geschlechtliche Unsittlichkeit bedeutet), meinte er damit tatsächlich ausgeführte unsittliche Handlungen (Matth. 19:9).

      Wenn die Frau mit sich reden läßt, könnte man vielleicht folgendes mit ihr besprechen: Gott, unser Schöpfer, weiß, was für uns Menschen am besten ist, und er versichert uns, daß es nicht zu dauerhaftem Glück führt, wenn wir uns auf unsittliche Handlungen einlassen. Das findet man bestätigt, wenn man ehrlich darüber nachdenkt, wie sich unmoralische Handlungen auf das Leben derer ausgewirkt haben, die sie pflegten. Man handelt daher vernünftig, wenn man sofort gegen unsittliche Begierden ankämpft, bevor sie zu unsittlichen Taten führen und Kummer hervorrufen. Selbst „romantische Träume“ von einer mit Unsittlichkeit verbundenen Liebe könnten jemand daran hindern, in seiner Lage glücklich zu werden.

      Wenn es in einer Ehe zu Schwierigkeiten kommt können gewöhnlich beide Partner zu einer Stärkung ihres Verhältnisses beitragen und die gegenseitige Liebe, die zu ihrer Eheschließung geführt hat, neu beleben. In Verbindung damit ist es für den Mann und die Frau vielleicht von Nutzen, gemeinsam die Gedanken zu betrachten, die in der Zeitschrift Erwachet! vom 22. Oktober 1974 in der Artikelserie unter dem Thema „Familienprobleme meistern“ erschienen sind.

      ● Sollte eine Frau, deren Mann sich von ihr aufgrund einer falschen Anklage wie seelische Grausamkeit oder böswilliges Verlassen scheiden lassen möchte, gegen die Scheidung Widerspruch erheben?

      Ob sie gegen die Scheidung Widerspruch erheben sollte oder nicht, muß sie selbst entscheiden. Jeder Fall liegt anders. Die Frau kann dabei zum Beispiel berücksichtigen, wie ihr Mann sie behandelt hat, wie er sie wahrscheinlich künftig behandeln oder wie er für sie sorgen wird, wie seine Anklage lautet, welche gesetzlichen Möglichkeiten ihr offenstehen, welche Kosten ihr für einen Rechtsbeistand entstehen und was ihr Gewissen zu tun rät.

      Viele ungläubige Männer erkennen, daß ihre Frauen, wenn sie wahre Christinnen werden, auch bessere Ehefrauen werden. (Vergleiche 1. Petrus 3:1-5). Und eine christliche Frau, die einen ungläubigen Mann hat, der „einverstanden ist, bei ihr zu wohnen“, wird in der Bibel ermuntert, ‘ihren Mann nicht zu verlassen’, denn vielleicht wird er letzten Endes auch ein Christ (1. Kor. 7:13, 14).

      Mitunter entschließt sich jedoch der Mann zur Auflösung der Ehe. Vielleicht empfindet er einen tiefen Haß gegen den wahren christlichen Glauben und weigert sich daher, mit seiner Frau zusammen zu leben und ihr die Glaubensfreiheit zu gewähren, die ihr nach dem Gesetz des Landes zusteht. Oder vielleicht entschließt er sich nur deswegen zu einer Scheidung, weil seine Frau sich nicht auf geschlechtliche Perversitäten einläßt — Handlungen, die in der Bibel zu Recht verurteilt werden (Röm. 1:26-32). Ähnliche Probleme müssen schon im ersten Jahrhundert bestanden haben, denn der Apostel Paulus gab den Rat: „Wenn aber der Ungläubige dann weggeht, so mag er weggehen; ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht sklavisch gebunden“ (1. Kor. 7:15).

      In diesem Fall ist es das Problem des Mannes, einen legalen Grund für die von ihm gewünschte Scheidung zu finden. Welche Beschuldigung kann er vorbringen? Seine Frau bemüht sich, eine gute Hausfrau, eine angenehme Gefährtin, ein reiner, treuer Geschlechtspartner und, wenn sie Kinder haben, eine vorbildliche Mutter zu sein. Daher beschuldigt er, nachdem er die Familie verlassen hat, seine Frau vielleicht in lügenhafter Weise des böswilligen Verlassens. Oder vielleicht nimmt er zu einer allgemeinen Beschuldigung Zuflucht, für die nach dem Gesetz nicht allzu viele Beweise gefordert werden, wie zum Beispiel „seelische Grausamkeit“. Möglicherweise ist er damit einverstanden, weiterhin für den Unterhalt seiner Frau und der Kinder zu sorgen, da er dazu verpflichtet ist, möchte aber dennoch aufgrund einer falschen Anschuldigung geschieden werden. Was wird die Frau tun? Sie kann ihn nicht zwingen, bei ihr zu leben. Obgleich sie mit den falschen Anschuldigungen ihres Mannes nicht einverstanden ist, ist sie jedoch nicht verpflichtet, kostspielige gesetzliche Schritte zu unternehmen, um den Mann in der Ehe festzuhalten oder jede Lüge, die er über sie äußert, zu widerlegen. Statt der Scheidung zu widersprechen, mag sie sich entschließen, seine lügenhaften Beschuldigungen einfach zu ignorieren, indem sie den Rat im Sinn behält: „Wenn aber der Ungläubige ... weggeht, so mag er weggehen.“

      Manchmal ist eine christliche Frau jedoch darüber beunruhigt, daß andere, die von der Scheidung hören denken könnten, sie trage die Schuld, falls sie der Scheidung nicht widersprechen und die Tatsachen nicht unterbreiten würde. Sie mag darüber beunruhigt sein, daß eine Scheidung, die aufgrund einer derartigen Beschuldigung erfolgte und der nicht widersprochen wurde, Schmach auf sie und auf die Christenversammlung bringen könnte.

      Diese Möglichkeit darf nicht außer acht gelassen werden. Doch in den meisten Fällen werden wenige Leute je die Beschuldigung, die zu der Scheidung geführt hat, näher untersuchen. Sie mögen lediglich erfahren, daß die Scheidung erfolgt ist. Falls einige Personen erfahren haben, daß die Scheidung aufgrund seelischer Grausamkeit oder aus einem ähnlichen Grund ausgesprochen worden ist, werden sie die Beschuldigung sehr wahrscheinlich nur als einen gesetzlichen Notbehelf ansehen. Sie sind sich vermutlich darüber im klaren, daß der Mann den für ihn einfachsten Grund vorgebracht hat, nur um eine Scheidung zu erwirken, während der wahre Grund beispielsweise darin bestehen mag, daß er eine andere Frau heiraten möchte. Daher wäre in vielen Fällen nicht damit zu rechnen, daß Schmach auf die treue Frau oder auf die Versammlung kommt.

      Wenn eine Frau aber der Meinung ist, die falsche Beschuldigung sei so skandalös, daß sie dieser widersprechen sollte, dann müßte sie sich entscheiden, welchen gesetzlichen Weg sie einschlagen möchte. Oder sie könnte innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch erheben, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, ihre Rechte zu wahren: ihr Recht auf einen Teil des Familienbesitzes, ihre Rechte in Verbindung mit dem Sorgerecht für die Kinder usw. (Wenn hinsichtlich des Sorgerechts für die Kinder oder der finanziellen Unterstützung eine Frage entsteht, ist es gewöhnlich am besten, sie vor dem Gerichtsentscheid rechtsverbindlich regeln zu lassen, statt eine nachträgliche Änderung anzustreben.) Was für sie am besten ist, um die Tatsachen unterbreiten und ihre Rechte verteidigen zu können, hängt von den gesetzlichen Möglichkeiten in ihrem Land ab.

      Eine Möglichkeit besteht darin, daß sie sich sofort von einem Rechtsanwalt gesetzlich beraten oder vertreten läßt. Dies wäre natürlich für sie mit beträchtlichen Ausgaben verbunden, es sei denn, daß ihr Rechtsanwalt von ihrem Ehegatten über das Gericht verlangt, einen entsprechenden Kostenvorschuß zu zahlen. In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, das Armenrecht zu beantragen, oder es gibt soziale Einrichtungen oder Körperschaften, die gesetzliche Hilfe bieten und die man zu diesem Zweck kostenlos in Anspruch nehmen kann. Oder die Frau könnte sich mit einem Vertreter des Gerichts, das Familienstreitfälle behandelt,

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