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  • Was Jehovas Zeugen tun werden und was du tun kannst
    Erwachet! 1973 | 22. Februar
    • Persönlichkeiten Schritte unternehmen werden, um das den Zeugen angetane Unrecht gutzumachen, was ihrem Land in den Augen aller Ehre eintragen würde.

      Jehovas Zeugen von Malawi, sowohl die Zeugen, die noch im Land sind, als auch die Zeugen in den Flüchtlingslagern im Ausland, bitten die malawische Regierung lediglich darum, ihnen die in der Verfassung der Republik Malawi verankerten Rechte zu gewähren. In Kapitel I der Verfassung wird gesagt:

      „(III) Die Regierung und das Volk von Malawi bekennen sich weiterhin zu den unverletzlichen Menschenrechten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen verankert sind, und zum Befolgen der Regeln des Völkerrechts.

      (IV) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und darf nur gegen gerechte Entschädigung erfolgen.

      (V) Jeder Mensch hat Anspruch auf die gleichen Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach der Hautfarbe, der Rasse oder dem Bekenntnis.“

      Die jüngsten Vorfälle in Malawi in Verbindung mit Jehovas Zeugen geben den höchsten Beamten dieses Landes Gelegenheit, zu beweisen, daß ihnen die Bestimmungen der Verfassung der Republik Malawi etwas bedeuten. Werden sie nun eingreifen und den christlichen Zeugen Jehovas, die Bürger Malawis sind, alle ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte gewähren?

      Du magst den Wunsch haben, dich für diese Menschen, die in Malawi so verfolgt werden, einzusetzen, indem du dich an die entsprechenden Regierungsmitglieder jenes Landes wendest und ihnen in einem Brief deine Anteilnahme an den Leiden dieser Menschen und dein Mitgefühl für sie zum Ausdruck bringst und darum bittest, so rasch wie möglich etwas für sie zu tun. Wir führen nachstehend die Namen einiger Amtspersonen auf, an die man solche Briefe richten kann.

      ANSCHRIFTEN VON AMTSPERSONEN

      His Excellency the Life President, Dr. H. Kamuzu Banda

      Central Government Offices

      Box 53

      Zomba

      Malawi

      The Honourable A. A. Muwalo Nqumayo, M.P.

      Minister of State (President’s Office)

      Central Government Offices

      Box 53

      Zomba

      Malawi

      The Honourable A. M. Nyasulu, M.P.

      Speaker of National Assembly

      Central Government Offices

      Box 53

      Zomba

      Malawi

  • Die Fahne respektieren
    Erwachet! 1973 | 22. Februar
    • Die Fahne respektieren

      ● Ein zwölfjähriger Zeuge Jehovas, der in Renton (Washington, USA) wohnt, erlebte in der Schule folgendes: Während einer Fahnengrußzeremonie benahmen sich seine Klassenkameraden so schlecht, daß die Lehrerin sagte, sie schäme sich für sie, weil sie durch ihr Verhalten so wenig Respekt vor der Fahne bekunden würden. Dann fügte sie hinzu: „B. B. ist ein Zeuge Jehovas, er nimmt [aus religiösen Gründen] an der Fahnengrußzeremonie nicht teil, aber durch sein tadelloses Benehmen während dieser Zeremonie beweist er, daß er die Fahne respektiert.“ Zu den Schülern, die sich so ungehörig benahmen, sagte sie noch, es wäre besser, sie würden sich anständig betragen und die Fahne nicht grüßen, als die Fahne zu grüßen und sich so respektlos zu benehmen.

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