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  • g76 22. 2. S. 26-28
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  • Die Heiligkeit des Lebens
  • Erwachet! 1976
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Erwachet! 1976
g76 22. 2. S. 26-28

Was sagt die Bibel?

Die Heiligkeit des Lebens

IN DER heutigen Zeit wird das Leben als von sehr geringem Wert angesehen. Man stellt Atombomben, Kernsprengköpfe und andere, noch grauenvollere Waffen zur Massenvernichtung her. Mörder kommen oft ungestraft davon oder erhalten nur leichte Strafen. Damit läßt man sie wieder auf die Bevölkerung los, und sie können neue Verbrechen begehen. Wie denkt Gott über diesen Mangel an Achtung vor dem Leben?

Gottes eigener Sohn sagte zu seinen Jüngern: „Werden nicht zwei Sperlinge für eine Münze von kleinem Wert verkauft? Doch kein einziger von ihnen wird ohne eures Vaters Wissen zur Erde fallen. Aber sogar die Haare eures Hauptes sind alle gezählt. Darum fürchtet euch nicht: Ihr seid mehr wert als viele Sperlinge“ (Matth. 10:29-31). Gott hat eine so hohe Achtung vor dem Leben aller Menschen, daß er seinen Sohn als Opfer gab, damit jeder die Gelegenheit hätte, ewiges Leben zu erlangen (Joh. 3:16; 1. Tim. 2:5, 6).

Gottes Gesetz hebt die Heiligkeit des Lebens hervor

Gott zeigte in seinem Gesetz, das die Angelegenheiten des alten Volkes Israel regelte, wie hoch er das Leben wertete. Die Richter wurden in diesem Gesetz angewiesen, bei der Feststellung von Schuld und Unschuld und bei einem Urteilsspruch große Sorgfalt walten zu lassen (5. Mose 19:15; 16:19, 20). Doch für jemand, der des Mordes überführt worden war, gab es nur eine Strafe: „Ihr sollt für die Seele eines Mörders, der zu sterben verdient, kein Lösegeld annehmen, denn er sollte unweigerlich zu Tode gebracht werden. ... Für das Land darf es keine Sühne hinsichtlich des darauf vergossenen Blutes geben, ausgenommen durch das Blut dessen, der es vergossen hat“ (4. Mose 35:31-33).

Wenn jemand etwas wußte, was als Beweis dienen konnte, war er zur Aussage verpflichtet. Andernfalls wäre er öffentlich verflucht worden (3. Mose 5:1). Zeugen, die über eine Straftat aussagten, auf die die Todesstrafe stand, mußten bei der Hinrichtung des Täters als erste die Steine werfen (5. Mose 17:6, 7). Jemand mußte schon ein hartgesottener Lügner sein, bevor er eine falsche Zeugenaussage machte und dann den zu Unrecht Verurteilten tötete. Besonders gab das Gesetz, nach dem jemand, der als Zeuge falsche Aussagen gemacht hatte, dieselbe Strafe erhalten sollte, die er über den Angeklagten bringen wollte, Anlaß zum Nachdenken. Dies diente sicherlich als Abschreckung davor, falsche Zeugenaussagen zu machen oder unüberlegt und voreilig als Zeuge aufzutreten (5. Mose 19:16-20).

Blutschuld durch unabsichtliches Töten

Die Heiligkeit des Lebens wurde selbst in Fällen des unabsichtlichen Totschlags betont. Jemand mochte mit Holzhauen beschäftigt sein, und das Eisen der Axt flog vom Stiel, traf einen anderen und tötete ihn. Dann mußte der unabsichtliche Totschläger unverzüglich in die nächstgelegene Zufluchtsstadt fliehen, für die Gott in seiner Barmherzigkeit gesorgt hatte (5. Mose 19:4-7; 4. Mose 35:6, 11). Dort erhielt er Asyl, bis man ihn dem Gericht des Ortes übergeben konnte, wo sich der Unfall ereignet hatte. Es fand eine Verhandlung statt, und wenn sich herausstellte, daß es wirklich ein Unfall war, geleitete man den Täter in die Zufluchtsstadt, wo er bis zum Tode des gerade amtierenden Hohenpriesters bleiben mußte. Das konnte bedeuten, daß er dort jahrelang blieb, vielleicht sogar sein ganzes Leben (4. Mose 35:12, 22-25).

Auch das Gesetz über den „Bluträcher“ hob die Notwendigkeit hervor, höchste Achtung vor dem Leben zu zeigen. Der Bluträcher war der nächste Verwandte des Getöteten. Es kann sein, daß er erkannte, daß es sich lediglich um einen Unfall handelte. Aber der Totschläger war vielleicht nicht wirklich beunruhigt darüber, daß er den Tod eines Menschen verschuldet hatte, oder darüber, daß er Blutschuld auf sich geladen hatte. Dies kann er dadurch gezeigt haben, daß er seine Flucht hinauszögerte, auf dem Wege bummelte oder nach Eintreffen in der Zufluchtsstadt irgendwann einmal ihre Grenzen verließ und vielleicht nach Hause zurückkehrte. In einem solchen Fall war der „Bluträcher“ verpflichtet, den Totschläger zu töten. Gegenüber der Achtung vor der Heiligkeit des Lebens mußten also sowohl bei dem unabsichtlichen Totschläger wie auch bei dem „Bluträcher“ irgendwelche persönlichen Wünsche oder Empfindungen zurücktreten. Die Einrichtung der Zufluchtsstädte verhinderte auch Blutfehden und persönliche Racheakte. Sie sorgte für Frieden zwischen Gott und dem Volk (4. Mose 35:26-29; Josua 20:2-6).

Ungelöste Mordfälle blieben nicht unbeachtet

Ungeklärte Mordfälle werden heute lediglich als Aufgabe für die Polizei und die Gerichte angesehen. Unter dem mosaischen Gesetz war dies nicht so. Die ganze Stadt trug eine Verantwortung. Im Gesetz hieß es:

„Falls jemand auf dem Erdboden ... erschlagen gefunden wird, ... und es ist nicht bekanntgeworden, wer ihn erschlagen hat, dann sollen deine älteren Männer und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin abmessen, die rings um den Erschlagenen her sind; und es soll sich erweisen, welches die Stadt ist, die dem Erschlagenen am nächsten liegt. ... Die älteren Männer jener Stadt sollen ... [eine] junge Kuh hinabführen in ein Wasser führendes Wildbachtal ..., und sie sollen dort im Wildbachtal der jungen Kuh das Genick brechen.

... Dann sollten alle älteren Männer jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, ihre Hände über der jungen Kuh waschen, deren Genick ... gebrochen wurde; und sie sollen antworten und sagen: ,Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, noch haben unsere Augen gesehen, wie es vergossen worden ist. Rechne es deinem Volk Israel, das du erlöst hast, o Jehova, nicht an.‘ ... Und die Blutschuld soll ihnen nicht angerechnet werden“ (5. Mose 21:1-9).

Auf diese Weise blieb kein Mordfall unbehandelt. Die Kuh wurde nicht als Sühnopfer geschlachtet, und nichts von ihrem Blut wurde auf den Altar gegeben. Sie wurde getötet, indem ihr — praktisch an Stelle des Mörders — das Genick gebrochen wurde. Doch damit wurde nicht die Blutschuld des Mörders beseitigt, sondern die der Stadt, auf der die Blutschuld sonst gelastet hätte. Wenn man den Mörder später fand und seine Schuld feststellte, wurde er natürlich hingerichtet.

Ist die Todesstrafe gerecht?

In den Augen mancher ist eine Gesellschaft, die die Todesstrafe abgeschafft hat, fortschrittlich. Betrachtet man aber das Gesetz, das Gott Israel gab, so wird deutlich, daß die Todesstrafe für Mord nicht zu streng war, sondern in Wirklichkeit die hohe Achtung Gottes vor dem Leben widerspiegelte, und dies nicht nur im allgemeinen, sondern auch im Einzelfall. Man muß im Sinn behalten, daß das mosaische Gesetz vom Souverän des Universums stammte. Bestimmt hatte Gott das Beste für den Menschen im Sinn, als er diese Regelung in das Gesetz Israels aufnahm.

Eigentlich wurde die Todesstrafe aber schon über 850 Jahre vor dem Gesetzesbund eingeführt. Nach der Flut sprach Gott zu Noah: „Außerdem werde ich euer Blut, das eurer Seelen, zurückfordern. Von der Hand jedes lebenden Geschöpfes werde ich es zurückfordern; und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, der sein Bruder ist, werde ich die Seele des Menschen zurückfordern. Wer irgend Menschenblut vergießt, dessen eigenes Blut wird durch Menschen vergossen werden“ (1. Mose 9:5, 6). Dieses Gesetz gilt für alle Menschen, denn die ganze heute lebende Menschheit stammt von der Familie Noahs ab.

Gemäß diesem Gesetz hätte die rechtmäßig eingesetzte Obrigkeit das Recht, einen Menschen hinzurichten, der vorsätzlich getötet hat. Ist dies auch nach christlicher Anschauung so? Jawohl, denn Paulus, ein Apostel Jesu Christi, schrieb an Christen über die Regierungen in der Welt folgendes: „Willst du also ohne Furcht vor der obrigkeitlichen Gewalt sein? ... Wenn du aber Schlechtes tust, so fürchte dich; denn sie [die obrigkeitliche Gewalt] trägt das [Hinrichtungs-] Schwert nicht ohne Zweck; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Kundgabe des Zorns an dem, der Schlechtes treibt“ (Röm. 13:3, 4; vergleiche Apostelgeschichte 25:10, 11).

Gibt es eine Hoffnung für Mörder?

Wenn jemand einen Mord begangen hat, verdient er den Tod. Er muß sowohl Gott als auch dem Staat Rechenschaft ablegen. Kann er von Gott Vergebung erlangen? Ja, wenn er glaubensvoll sein Vertrauen auf das sühnende Blut Jesu Christi setzt und sich mit ganzem Herzen Gott hingibt, um ihm zu dienen (Apg. 10:43). Tut er dies, so kann er immer noch durch den Staat hingerichtet werden (was auch gerecht wäre), er hat aber die sichere Hoffnung auf eine Auferstehung. Während der Tausendjahrherrschaft Christi wird er auf der paradiesischen Erde eine bessere Ausgangsposition auf dem Weg zum Leben haben (Apg. 17:31).

Welches Gericht diejenigen treffen wird, die schwere Sünden wie Mord begangen und das sühnende Opfer Christi Jesu nicht angenommen haben, bevor sie starben, liegt in den Händen Jesu Christi. Als der von Gott eingesetzte Richter weiß er, wer aus einer Auferstehung Nutzen ziehen könnte und die Gelegenheit erhalten sollte, auf den Weg zu ewigem Leben zu gelangen (Joh. 2:24, 25; 5:30). Als Jesus auf Erden war, sagte er: „Jede Art von Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden, aber die Lästerung gegen den Geist wird nicht vergeben werden. Zum Beispiel, wer irgendein Wort gegen den Sohn des Menschen redet, dem wird vergeben werden; wer irgend aber gegen den heiligen Geist redet, dem wird nicht vergeben werden, nein, weder in diesem System der Dinge noch in dem kommenden“ (Matth. 12:31, 32). Das zeigt, daß sogar der Fall eines Mörders nicht hoffnungslos ist, wenn er bereut und sich Gottes Vorkehrung durch Christus zunutze macht (Luk. 24:47).

Christus ließ den Apostel Johannes eine Vision von der Auferstehung haben, die Johannes wie folgt beschreibt: „Ich sah die Toten, die Großen und die Kleinen, vor dem Throne stehen, und Buchrollen wurden geöffnet. Aber eine andere Buchrolle wurde geöffnet; es ist die Buchrolle des Lebens. Und die Toten wurden nach den Dingen gerichtet, die in den Buchrollen geschrieben sind, gemäß ihren Taten. Und das Meer gab diejenigen Toten heraus, die darin waren, und der Tod und der Hades [das Grab] gaben diejenigen Toten heraus, die darin waren, und sie wurden als einzelne gerichtet gemäß ihren Taten“ (Offb. 20:11-13).

Die Taten, nach denen diese Auferstandenen gerichtet werden, sind nicht die Taten, die sie in der Vergangenheit, vor ihrem Tode, begangen haben. Sonst würden beispielsweise Mörder gleich wieder in den Tod zurückkehren, wodurch ihre Auferstehung sinnlos würde. Vielmehr wird sich das Gericht auf die Taten stützen, die sie in einer gerechten Welt getan haben werden. Es wird sich danach richten, ob sie willens sind, den Gesetzen treu zu sein und beim Herstellen eines guten Verhältnisses zu Gott Fortschritte zu machen (Jes. 26:9). Sind sie unverbesserlich, so wird ihre Handlungsweise zeigen, daß sie nicht gemäß gerechten Maßstäben leben wollen, und sie werden deshalb den „zweiten Tod“ sterben (Offb. 20:14, 15).

Gott hat also klargestellt, daß er das Leben als heilig und als von hohem Wert ansieht. Sein Wille ist es, daß alle Menschen zu einer Erkenntnis der Wahrheit kommen, die zu ewigem Leben führt (1. Tim. 2:3, 4). Obwohl die Menschen alle möglichen Sünden begangen haben, von denen einige schwerwiegender waren als andere, können sie doch an das Sühnopfer Christi glauben. Sie können ihre Persönlichkeit neugestalten, was dazu führt, daß sie die Gabe des ewigen Lebens unter der Königreichsherrschaft Jesu Christi erhalten werden (Joh. 5:28, 29; Apg. 24:15; Eph. 4:20-24).

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