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Fragen von LesernDer Wachtturm 1975 | 15. Februar
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sie von dem Unschuldigen, sich von seinem Partner, der sich des Ehebruchs oder einer schweren Perversität schuldig gemacht hat, scheiden zu lassen.
Was die Ehescheidung betrifft, erklärte Jesus Christus: „Jeder, der seine Frau durch Scheidung entläßt, ausgenommen aufgrund von Hurerei, und eine andere heiratet, [begeht] Ehebruch“ (Matth. 19:9). „Ich sage euch, daß jeder, der seine Frau durch Scheidung entläßt, ausgenommen wegen Hurerei, sie dem Ehebruch aussetzt, da jeder, der eine Geschiedene heiratet, Ehebruch begeht“ (Matth. 5:32).
„Hurerei“ gilt somit als einziger Scheidungsgrund. Der Ausdruck „Hurerei“ lautet in der griechischen Gemeinsprache, in der die Worte Jesu aufgezeichnet wurden, pornéia, worunter alle Arten von unsittlichen Geschlechtsbeziehungen, Perversitäten und unzüchtigen Handlungen zu verstehen sind, wie sie zum Beispiel in einem Freudenhaus getrieben werden mögen, einschließlich oralen und analen Geschlechtsverkehrs.
In seinen Worten über die Ehescheidung geht Jesus nicht darauf ein, mit wem die „Hurerei“ oder pornéia getrieben wird. Er läßt diesen Gesichtspunkt unberücksichtigt. Daß pornéia tatsächlich auch Perversitäten innerhalb der Ehe einschließen kann, geht daraus hervor, daß ein Mann, der seine Ehefrau zwingt, mit ihm unnatürliche Geschlechtsbeziehungen zu haben, sie eigentlich veranlaßt, „Hurerei zu treiben“ oder „sich der Unzucht preiszugeben“. Er macht sich daher der pornéia schuldig, denn das verwandte griechische Verb pornéuo bedeutet „Hurerei treiben, sich der Unzucht preisgeben“.
Somit könnten die unzüchtigen Handlungen, die ein Verheirateter mit seinem Ehepartner begeht, unter Umständen ein schriftgemäßer Scheidungsgrund sein. Eine Frau mag zum Beispiel alles tun, wozu sie vernünftigerweise in der Lage ist, um ihren Mann davon abzuhalten, sie zu Perversitäten zu zwingen, wie sie in einem Bordell getrieben werden. Doch aufgrund seiner größeren Kraft mag er sie überwältigen und sie zu einer widernatürlichen geschlechtlichen Handlung mißbrauchen. Um sich nicht ein weiteres Mal der Unzucht preisgeben zu müssen, mag sich eine christliche Ehefrau entschließen, die Scheidung einzureichen. Sie könnte bei der Versammlung die Beweise dafür erbringen, daß der eigentliche Grund pornéia ist, und dann aus irgendeinem tatsächlich vorhandenen Grund, der von den Gerichten des Landes anerkannt wird, eine legale Scheidung erwirken.
Wenn es allerdings im gegenseitigen Einverständnis zu den unzüchtigen Handlungen gekommen wäre, bestände für keinen der Ehepartner die Voraussetzung, pornéia als einen schriftgemäßen Scheidungsgrund vorzubringen. Denn keiner der beiden wäre in diesem Fall unschuldig und könnte aufgrund der Tatsache, daß sich sein Ehepartner der pornéia schuldig gemacht hätte, die Scheidung beantragen. Beide Ehepartner wären schuldig. Käme ein solcher Fall den Ältesten in der Versammlung zur Kenntnis, so würde er wie jedes andere schwere Unrecht behandelt werden.
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Ein biblisches Geheimnis gelüftetDer Wachtturm 1975 | 15. Februar
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Ein biblisches Geheimnis gelüftet
In 1. Mose 3:15 wird verheißen, daß der „Same“ des „Weibes“ Gottes der „Schlange“ den Kopf zertreten werde. Wer sind Gottes Weib, ihr Same und die Schlange, die zertreten wird? Wie berührt uns die Erfüllung dieses biblischen Geheimnisses?
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