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  • Sollten Hausbesuche ohne vorherige Einladung verboten werden?
    Erwachet! 1972 | 22. März
    • könnte. Aber nicht nur gegen ihre Tätigkeit. Es könnte auch gegen alle religiösen und wohltätigen Werke angewandt werden, die diese Methode benutzen. Es würde jene Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche in Dänemark treffen, die Hausbesuche machen. Ja, ein solches Gesetz wäre ein schwerer Schlag gegen die Religionsfreiheit. Es wäre eine Nachahmung einiger der schlimmsten Merkmale des Kommunismus, Nationalsozialismus und Faschismus.

      Ein solches Gesetz würde auch die Meinungsfreiheit schwer treffen. In der dänischen Verfassung wird zum Beispiel gesagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift zu verbreiten, ist aber rechtlich dafür verantwortlich. Jegliche Zensur und andere einschränkende Maßnahmen sind unzulässig.“

      Aber nur das Recht zu haben, gehört zu werden, ist nutzlos, wenn einem die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, genommen wird. Und eine solche Möglichkeit besteht darin, ohne vorherige Einladung Hausbesuche zu machen. Aufgrund der Meinungsfreiheit besitzt somit jeder einzelne das Recht, von Tür zu Tür zu gehen, wenn er seine Meinung nicht durch Rundfunk, Fernsehen oder die Presse äußern kann. Man sollte die Meinungsfreiheit Personen nicht vorenthalten, die nicht über die reichen Mittel verfügen, die erforderlich sind, um diese anderen Kommunikationsmittel zu benutzen.

      Zu der Meinungsfreiheit gehört auch, daß man Druckerzeugnisse verbreiten darf. Möchte jemand viele Personen damit erreichen, so kann er die Verbreitung nicht allein dem Buchhandel überlassen. Außerdem mag der Besitzer eines Buchladens voreingenommen sein und bestimmte Schriften nicht ausstellen. Auch gehen nicht alle Leute in einen Buchladen.

      Da die Veröffentlichung solcher Druckschriften Geld kostet, bedeutet die Meinungsfreiheit auch, daß der Herausgeber das Recht auf Deckung seiner Auslagen hat. Wird ihm dieses Recht nicht eingeräumt, dann wäre die Pressefreiheit auf die Reichen beschränkt. Deshalb ist in Schweden der Gedanke geäußert worden, ein Verbot gegen Hausbesuche „wäre wahrscheinlich im Widerspruch zur Pressefreiheit, die durch die Verfassung garantiert wird“.

      Trotz alledem sagen gewisse Personen, wenn jemand sich für etwas Bestimmtes interessiere, könne er die Initiative ergreifen und sich an die entsprechenden Herausgeber wenden. Aber dieses Argument ist nicht vernünftig. Wie können die Leute gewisse Dinge wissen, wenn man ihre Aufmerksamkeit nicht darauf lenkt? Wie können sie wissen, wo sie etwas Bestimmtes erfahren können, wenn es ihnen nicht gesagt wird?

      Außerdem würde ein solches Gesetz die politische Freiheit einschränken. Wer schon einmal mit politischen Dingen zu tun gehabt hat, wie Unterschriften für eine Eingabe sammeln, weiß, daß man die Leute persönlich ansprechen muß. Wenn man bei ihnen vorspricht, kann man ihnen erklären, worum es geht, und kann überzeugende Argumente vorbringen.

      Was kann der einzelne tun?

      Die Freiheit ist nicht kostenlos. Zu den Kosten mag gehören, daß man gelegentlich gestört wird. Dazu mag aber auch die Gefahr gehören, von einem unehrlichen Händler übervorteilt zu werden. Es ist notwendig, Gesetze gegen solche unlauteren Geschäftsmethoden zu haben, aber solche Gesetze dürfen nicht jeglichen Warenverkauf an den Türen verbieten.

      Würde jemand auf den Gedanken kommen, jeglichen Warenverkauf in Geschäften und auf dem Markt zu verbieten, nur weil gewisse Geschäftsinhaber unehrlich sind? Warum eine Art des Handels verbieten und die andere nicht? Es ist offensichtlich, daß ein Gesetz, das nur die eine Form des Handels verbieten würde, die andere aber nicht, höchst ungerecht wäre und gegen die Grundrechte des einzelnen verstoßen würde.

      Es stimmt, daß das Recht, uneingeladen bei den Leuten vorzusprechen, bedeutet, daß man gelegentlich zu einer unpassenden Zeit Besuch erhält oder bei irgendeiner Tätigkeit gestört wird. Ist dieser Preis für die Bewahrung der Grundrechte zu hoch? Ist es wirklich so schwierig, die Tür zu öffnen und jemandem, der einen besuchen will, zu sagen: „Es paßt mir jetzt nicht“ oder: „Ich bin nicht daran interessiert, mit Ihnen zu sprechen.“? Ist dieser Preis zu hoch für das wertvolle Recht, selbst zu entscheiden, wen wir an unserer Tür empfangen möchten und wen nicht?

      Denke daran, wenn das nächstemal jemand ohne vorherige Einladung bei dir vorspricht. Frage dich, ob es nicht besser sei, diese kleine Unannehmlichkeit gutmütig in Kauf zu nehmen, anstatt in einem Diktaturstaat zu leben. Du solltest dich freuen, in einem Land zu wohnen, in dem du das Recht genießt zu entscheiden, wen du empfangen möchtest und wen nicht, sowie das Recht, selbst jemand ohne vorherige Einladung zu besuchen.

  • Hast du ein Testament gemacht?
    Erwachet! 1972 | 22. März
    • Hast du ein Testament gemacht?

      MÖCHTEST du, daß man dein Vermögen unter Personen verteilt, denen du es nie gegeben hättest? Das kann geschehen, wenn du kein Testament machst!

      Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung darüber, was nach deinem Tod mit deinem Vermögen geschehen soll. Es ist eine letztwillige Verfügung über deinen Nachlaß. Hast du ein Testament gemacht?

      Wenn du stirbst, ohne ein Testament gemacht zu haben, fällt dein Vermögen den gesetzlichen Erben zu. Das mag nicht nach deinem Wunsche sein. Deshalb ist es wichtig, daß du ein Testament machst.

      Dennoch schieben viele Leute die Errichtung eines Testaments hinaus. Es erinnert sie an den Tod. Doch daran möchten sie lieber nicht erinnert werden. Ein Christ sollte indes an seine Angehörigen denken, die zurückbleiben, wenn er stirbt.

      Wohl hoffen Christen, bald in Gottes neuer Ordnung zu leben, wo „der Tod ... nicht mehr sein“ wird. Aber in der Zeit, die noch bis dahin vergehen wird, ist jeder von uns vom Tod bedroht. Diese Tatsache darf man nicht unbeachtet lassen. (Pred. 3:19; Offb. 21:4) Besonders ein Christ, der eine Familie hat, weiß, daß er verpflichtet ist, für die Seinen zu sorgen, besonders für alle, die in seinem Haushalt leben.

      Solange er lebt, arbeitet er fleißig, um für seine Familie in geistiger und materieller Hinsicht zu sorgen. (1. Tim. 5:8) Sollte ihm nicht daran gelegen sein, alles zu tun, damit für seine Angehörigen gesorgt ist, sollte ihm etwas zustoßen? Ein Testament hat diesen Zweck. Es gibt daher Personen, die die Errichtung eines Testaments als ein Privileg bezeichnen.

      Ein Testament — ein Privileg

      Ja, die Errichtung von Testamenten ist ein Privileg. Nicht zu allen Zeiten und nicht bei allen Völkern gab es dieses Recht. Sir William Blackstone, der bekannte englische Jurist des achtzehnten Jahrhunderts, erklärte: „Das Recht, ein Testament zu errichten und Erben für seinen Nachlaß einzusetzen, ist eine Schöpfung des bürgerlichen Staates ..., der es in einigen Ländern gestattet, in anderen nicht.“

      In Staaten, wo die Leibeigenschaft bestand, bezogen Leibherr und Kirche „das Beste aus der Hinterlassenschaft des Verstorbenen“. In England übte die katholische Kirche jahrhundertelang die Aufsicht über das Erbwesen.

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