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  • Mein Lebensziel verfolgend
    Der Wachtturm 1955 | 1. Dezember
    • einigen Tagen des Besuches in Amerika war ich bereit, ja, ich sehnte mich sogar danach, in mein Gebiet zurückzukehren. Ich habe das Empfinden, daß es hier so viel Arbeit und so wenig Arbeiter gibt, sie zu tun.

      Wiewohl allen Missionaren hier viel Verantwortlichkeiten obliegen, nehmen wir uns doch manchmal die Zeit, uns hinzusetzen und auf unsere vergangenen Erfahrungen zurückzublicken. Dies hilft uns wunderbar, das Leben vor dem Dienst als Missionar mit dem Leben zu vergleichen, nachdem wir Missionare wurden. Wir sind hier nur unser vier, doch alle stimmen darin überein, daß wir nicht wünschen, für immer heimzukehren. Von mir selbst sprechend, kann ich folgendes sagen: Dadurch, daß ich mein sogenanntes Daheim mit einem fremden Land vertauschte, über das ich recht wenig wußte, habe ich weit größere Kraft in Jehova gewonnen. Die Arbeit hat mir mehr Befriedigung gebracht. Ich konnte viel mehr „geben“ als in meinem Heimatgebiet. Wenn ich jetzt sehe, wie ein birmanischer Verkündiger, jemand, der vor kurzem noch ein Kirchgänger war, an einer Türe steht und — mit der Bibel in der Hand — eine 3- bis 8-Minuten-Predigt hält, so läßt mich dies die unverdiente Güte Jehovas und das Vorrecht wertschätzen, hier in Burma an seinem Werke teilzunehmen. Ich betrachte es als eine Gunstbezeugung Jehovas, hier zu sein. Ich bin glücklich, hier zu sein, glücklich, jetzt als Zweigdiener im aktiven Dienst hier tätig zu sein. Ja, während ich mein Lebensziel verfolgte, wurden die Beschwerden größer, und es gab viel mehr Hindernisse zu überwinden, doch wenn diese überwunden werden, tragen sie entschieden zur geistigen Stärke bei, um von Jehova zu seiner Ehre gebraucht zu werden.

  • 19. Teil: Als Christen neutral während des zweiten Weltkrieges in Amerika
    Der Wachtturm 1955 | 1. Dezember
    • Neuzeitliche Geschichte der Zeugen Jehovas

      19. Teil: Als Christen neutral während des zweiten Weltkrieges in Amerika

      WAS taten die Zeugen Jehovas in den Vereinigten Staaten während des zweiten Weltkrieges, als sich die schon berichteten interessanten Dinge an ihren Brüdern in anderen Teilen der Erde ereigneten? Auch sie verhielten sich neutral mitten im Meere der Menschheit, die während der Kriegstage hysterisch geworden war. Dies bedeutete, daß die amerikanischen Zeugen laut den Annalen der neuzeitlichen Geschichte in einer der heißesten Perioden der Christenverfolgung standhielten. Vom Jahre 1933 an, als die Watch Tower Society Buch zu führen begann über die Verhaftungsfälle, bis zum Jahre 1951, als die Nachwehen der Verfolgung wegen der Wehrdienst-Forderungen immer noch weitergingen, sind 18 886 einzelne Verhaftungsfälle registriert wordena. Dies ist eine fast unglaubliche Zahl für eine Nation, die eine Demokratie und Verfechterin der Freiheit zu sein behauptet.

      Außerdem erfolgten mindestens 1500 Pöbelangriffe, was die Zeugen von einem Ende der Vereinigten Staaten bis zum anderen in Mitleidenschaft zog. Wie zuvor dargelegt, fällte am 3. Juni 1940 das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten im Fahnengrußfall Gobitis seinen für die Gesellschaft ungünstigen Entscheid. Dies löste eine furchtbare Reaktion gegen die Zeugen in der Öffentlichkeit aus. Es erforderte große christliche Stärke und viel Glauben auf seiten aller Glieder des Volkes Jehovas, der Männer und Frauen, Kinder und Erwachsenen, in dieser Zeit der Prüfung durchzuhalten und zugleich ihren öffentlichen Predigtdienst von Haus zu Haus und auf der Straße fortzusetzen. Nur der Glaube an Jehova siegte schließlich über die Verfolgung, gleichwie dies in Deutschland und anderen Ländern geschehen war.

      Drei Jahre später (1943), als der Fahnengrußfall zum zweiten Mal vor das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten kam, wurde die maßgebende Schilderung der Reaktion der Öffentlichkeit auf die Entscheidung des Gerichts im Jahre 1940 in einem Rechtsdokument der Gesellschaft dargelegt, das jedem der neun hohen Richter ausgehändigt wurde:

      „Gleich nachdem die [ungünstige] Urteilsbegründung im Fall Gobitis am 3. Juni 1940 erfolgt war, wurde von den Feinden der Zeugen Jehovas durch die Zeitungen im ganzen Lande ein Pressefeldzug eingeleitet, durch den sie fälschlich beschuldigt wurden, ‚gegen die Fahne und die Regierung‘ zu sein, und dies aus dem einzigen Grunde, weil sie sich um des Gewissens willen weigerten, irgendeine Fahne zu grüßen, darunter auch die amerikanische. Diese Urteilsbegründung war gleichsam ein angezündetes Streichholz, das man ins trockene Heu wirft. Vorurteile, die durch ungünstige Pressemeldungen erweckt wurden, entbrannten zu offenen Gewalttaten. Weit und breit waren sogleich Pöbelangriffe gegen Jehovas Zeugen die Folge. Mehr als zwei Jahre lang haben gewisse religiöse oder angeblich ‚patriotische‘ Elemente in Tausenden von Gemeinden durchs ganze Land [USA] Leute, die sich weder vom Gesetz noch von der Vernunft leiten ließen, dazu aufgehetzt, Tausende von Zeugen Jehovas, Männer, Frauen und Kinder, anzugreifen. Sie haben ihr Besitztum vernichtet, haben sie aus ihren Wohnungen vertrieben, ihre Häuser, ihre Stätten der Anbetung, ihr Mobiliar, ihre Bücher und ihr Geld verbrannt, haben sie in Gruppen zusammengebunden und gezwungen, Rizinusöl bis zum Übermaß zu schlucken; haben sie wie Tiere herdenweise vielenorts heißen, staubigen Straßen und Eisenbahnlinien entlang getrieben, schleppten sie auf Hauptstraßen der Stadt mit einem Seil um den Hals gewunden und begingen ohne Grund und Ursache zahlreiche andere Gewalttaten und Bosheiten wider sie und tun es, ohne durch das Gesetz daran gehindert zu werden, bis auf diesen Tag. Öffentliche Amtspersonen, beeinflußt von wohlbekannten Religionisten, brachen in die Wohnungen von Privatbürgern, Jehovas Zeugen, ein und verschleppten sie von einem Staat in den anderen und sprengten ihre privaten Bibelstudienversammlungen. Tausende von Kindern wurden aus der Schule ausgewiesen, und viele verfolgte man gerichtlich als Gesetzesübertreter und verurteilte sie, und die Verordnung erging, sie ihren Eltern wegzunehmen. Hunderte von Eltern sind mit gerichtlicher Verfolgung bedroht worden für das angebliche Verbrechen, zur Kriminalität und Schulschwänzerei ihrer Kinder beigetragen zu haben, und viele wurden verurteilt — all dies, weil sie sie die Bibel lehrten und weil die Kinder demütig Gottes Geboten gehorchtenb.“

      Am 16. Juni 1940 machte der Oberstaatsanwalt der Vereinigten Staaten, Francis Biddle, in einem Radiorundfunk über ein Stationennetz von Küste zu Küste folgende Darlegung, in dem Bestreben, den Geist der Pöbelgewalt, der sich damals breitmachte, zu beschwichtigen.

      „… Jehovas Zeugen sind wiederholt angegriffen und geschlagen worden. Sie hatten kein Verbrechen begangen; aber der Pöbel urteilte, dies sei der Fall und maß Pöbelstrafe aus. Der Justizminister hat eine sofortige Untersuchung dieser Ausschreitungen angeordnet. Das Volk muß auf der Hut und wachsam sein und vor allem kühlen, gesunden Sinnes bleiben. Da Pöbelgewalt die Aufgabe der Regierung ungemein erschwert, wird sie nicht geduldet. Wir werden das Übel des Nazismus nicht dadurch besiegen, daß wir seine Methoden nachahmenc.“

      Man beachte den folgenden Bericht von nichttheokratischer Seite über diese Zeit der Verfolgung während des Krieges:

      „Nicht mehr seit der Verfolgung der Mormonen vor vielen Jahren ist irgendeine religiöse Minderheit so bitter und so allgemein angegriffen worden wie die Mitglieder der Zeugen Jehovas — besonders im Frühjahr und Sommer 1940. Während dies der Höhepunkt der auf sie unternommenen Angriffe war, hatte doch Feindseligkeit und Parteilichkeit ihnen gegenüber schon jahrelang geherrscht. Dokumente, die durch die Anwälte der Zeugen Jehovas und die American Civil Liberties Union beim Justizdepartement eingereicht worden waren, sprachen von mehr als 335 Fällen von Pöbelgewalttaten in 44 Staaten, die sich während des Jahres 1940 zugetragen hatten und durch die 1488 Männer, Frauen und Kinder betroffen wurden. Die Ursache dieses außergewöhnlichen Wutausbruches war die ‚patriotische‘ Angst, erweckt durch den Erfolg der Naziheere in Europa, und die Panik, die das Land wegen einer vermeintlichen Invasion der Vereinigten Staaten ergriff. Von Kalifornien bis Maine äußerte sich dieser Gefühlsausbruch durch die Suche nach Anhängern der ‚Fünften Kolonne‘ und nach den ‚Trojanischen Pferden‘ — Phrasen, die sozusagen von einer Minute auf die andere populär wurden, um jene zu charakterisieren, von denen man dachte, sie seien Feinde der Landesverteidigung. Jehovas Zeugen waren der Gegenstand eines unverzüglichen, weitverbreiteten Angriffs, hauptsächlich wegen ihrer Einstellung zum Fahnengruß, die durch die weite Verbreitung der Zeitschrift Consolation vom 29. Mai 1940 gut bekanntgemacht wurde, indem darin Einzelheiten über die Abhörung vor dem Obersten Bundesgericht der US im Gobitis-Fahnengrußfall bekanntgegeben wurden. Nach dem Entscheid vom 3. Juni 1940, in dem das Recht der Schulkommissionen bestätigt wurde, Kinder dieser Sekte, die den Fahnengruß verweigerten, aus der Schule auszuweisen, wurde diese Propaganda von einigen als aufrührerisch angesehend.“

      Das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten wurde um Hilfe, um Schutz angegangen, und schließlich geschah das Außergewöhnliche: das Oberste Bundesgericht stieß sein eigenes Urteil am 14. Juni 1943 im Fall West Virginia State Board of Education gegen Barnette um und entschied, daß Jehovas Zeugen die Fahne nicht grüßen müßten. Aus der historischen Urteilsbegründung des Gerichts zitieren wir folgendes:

      „Um den zwangsweisen Fahnengruß zu stützen, sind wir genötigt, zu sagen, daß die Bill of Rights, die das Recht des einzelnen auf freie Gedankenäußerung wahrt, es den öffentlichen Behörden überließ, jemand zu einer Äußerung zu zwingen, die gar nicht nach seinem Sinn ist … Wenn es irgendeinen Fixstern in der Konstellation unserer Verfassung gibt, so ist es der, daß keine Amtsperson, ob hoch oder niedrig, vorschreiben kann, was in der Politik, im Nationalismus, in der Religion oder in anderen Dingen der Meinungsäußerung rechtgläubig sein soll, noch Bürger zwingen kann, durch Wort oder Tat ihren Glauben daran zu bekennen … Wir sind der Ansicht, daß das Vorgehen der Ortsbehörden im Erzwingen des Fahnengrußes und des Treueides die verfassungsmäßigen Grenzen ihrer Macht überschreitet und in eine Sphäre des Intellekts und Geistes eindringt, die jeder offiziellen Kontrolle fernzuhalten gerade der Zweck des 1. Amendements unserer Verfassung ist. Der Entscheid dieses Gerichts im Fall Minersville School District gegen Gobitis … [wird] umgestoßene.“

      Welche Freude brachte dieser Sieg doch dem Volke Jehovas! Nun konnten ihre Kinder zu ihrer Ausbildung in die öffentlichen Schulen zurückkehren, und es war nicht mehr nötig, die vorübergehend betriebenen Königreichsschulen in Betrieb zu halten. Das erste Mal in acht langen Jahren konnten die Kinder der Zeugen ihre rechtmäßigen Plätze in den Schulräumen des Landes wieder einnehmen, und dies, ohne daß von ihnen verlangt wurde, einen götzendienerischen Gruß zu leisten!

      Eine weitere falsche Anklage lautete auf Aufruhr. Im Staate Mississippi wurden im Juni 1942 R. E. Taylor und zwei andere Zeugen Jehovas verhaftet und fälschlich angeklagt, zur Untreue gegen die Regierung der Vereinigten Staaten und die des Staates Mississippi angestiftet und mündlich Lehren verbreitet und Schriften verteilt zu haben, die berechnet gewesen seien, zu Illoyalität gegen die Regierung der Vereinigten Staaten zu ermuntern. Die Genannten wurden wegen Aufwiegelung für die Dauer des Krieges zu Gefängnis verurteilt, doch zu nicht mehr als zehn Jahren. Dies brachte den ernsten „Schandfleck“ des Aufruhrs mit sich. Ein Jahr später kam dies vor das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten, wo der Gerichtshof am 14. Juni 1943 in einer weiteren „Fahnentags“-Entscheidung mit 9 Stimmen zu 0 zugunsten des Tatbestandes entschied, daß die Zeugen nicht aufrührerisch seien. In seiner Urteilsbegründung sagte das Gericht:

      „Das Gesetz, wie es in diesen Fällen ausgelegt wird, macht es zu einem kriminellen Vergehen, anderen Menschen Ansichten und Meinungen

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