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  • Eine unerwartete Wende
  • Wieder gesetzlich „bekannt“
Erwachet! 1976
g76 8. 2. S. 13-16

Jehovas Zeugen in Griechenland wieder „bekannt“

Vom „Awake!“-Korrespondenten in Griechenland

JEHOVAS ZEUGEN in Griechenland werden sich noch lange an den Juli 1975 erinnern. Am 8. des Monats kündigten führende Athener Zeitungen an: „EHEN UNTER JEHOVAS ZEUGEN GESETZLICH ANERKANNT“. Tausende von griechischen Familien waren von dieser Wende der Ereignisse begeistert.

Die Nachricht stützte sich auf ein Urteil, das der Oberste Staatsgerichtshof am 3. Juli gefällt hatte. In dem Entscheid hieß es:

„Die religiöse Lehre der Zeugen Jehovas oder Millennialisten entspricht gemäß der Verfassung den Erfordernissen einer ,bekannten Religion‘ und ist daher eine ,anerkannte‘ Lehre ... Somit ist jede zwischen Anhängern der besagten Lehre in Übereinstimmung mit den dafür vorgesehenen Riten geschlossene Ehe existent, und jedes aus einer solchen Ehe hervorgehende Kind ist legitim.“

Wieso war ein solches Urteil des Obersten Gerichtshofes notwendig geworden?

Über vier Jahre lang hatte die Regierung Griechenlands Ehen von Zeugen Jehovas als „nicht existent“ und ihre Kinder als „illegitim“ betrachtet. Warum? Am 13. November 1970 hatte der damalige Vizepräsident und Innenminister, Stylianos Pattacos, ein Rundschreiben herausgegeben, in dem erklärt wurde: „Die Religion der Zeugen Jehovas ist unbekannt.“

Überrascht dich das? Wahrscheinlich weißt du, daß Jehovas Zeugen in vielen Ländern und Inselgebieten des Meeres tätig sind und volle gesetzliche Anerkennung genießen. Tatsächlich führen Jehovas Zeugen in Griechenland schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts ein biblisches Schulungswerk durch. Wieso erklärte dann die Regierung Griechenlands nach etwa sieben Jahrzehnten, Jehovas Zeugen seien eine „unbekannte“ Religion?

Ständiger Druck

Der Grund war, daß eine einflußreiche Gruppe, die die biblisch begründete Botschaft der Zeugen Jehovas haßte, ständig Druck auf die Regierung ausübte. Dieser Haß begann sich im Jahre 1927 besonders bemerkbar zu machen. Damals richteten Geistliche der griechisch-orthodoxen Kirche zum erstenmal die Anfrage an den damaligen Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof von Griechenland, ob Ehen unter „Bibelforschern“ (wie Jehovas Zeugen damals genannt wurden) gesetzlich seien und bei den staatlichen Standesämtern registriert werden sollten. Der Staatsanwalt antwortete darauf:

„Einer der fundamentalsten Grundsätze des modernen öffentlichen Rechts im Hinblick auf religiöse Toleranz — der aus unserer traditionellen griechischen Tugend hervorgeht — ist zweifellos die Durchführung ... jeglicher gottesdienstlichen Handlung. Daher ist eine Ehe, die von irgendeiner Religionsgemeinschaft zwischen Personen des gleichen Glaubens geschlossen wird, grundsätzlich absolut zu respektieren, und die standesamtliche Eintragung ist zulässig.“

Zwanzig Jahre später bemühten sich religiöse Führer Griechenlands nochmals darum, die Regierung zu bewegen, Jehovas Zeugen die gesetzliche Anerkennung abzusprechen. Denn im Jahre 1947 zog die griechische Geistlichkeit die Gültigkeit der Ehen von Zeugen Jehovas wieder in Frage. Sie wurde jedoch erneut enttäuscht, denn der Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof erklärte:

„Da ihre Sekte in Griechenland ,bekannt‘, das heißt öffentlich ist, keine Geheimlehren und -riten hat und nicht im Widerspruch zur allgemeinen Sittlichkeit und zur öffentlichen Ordnung steht ... haben sie das Recht auf religiöse Toleranz, die von der Verfassung garantiert wird ... Folglich hat eine Eheschließung zwischen Millennialisten [Jehovas Zeugen], die in Übereinstimmung mit ihrem Glauben vollzogen worden ist, gesetzliche Gültigkeit ... und ist beim Standesamt zu registrieren.“

Die griechische Geistlichkeit nahm jedoch ihre Niederlage nicht einfach hin. Sie suchte nach einer anderen Gelegenheit, die Streitfrage aufzuwerfen. Diese bot sich im Jahre 1959. Doch wiederum lehnte es ein gerechtgesinnter Jurist ab, sich dem Druck zu beugen. Andreas Tussis, stellvertretender Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof, gab ein gut dokumentiertes Gutachten ab, in welchem er versicherte, Jehovas Zeugen seien eine „bekannte“ Religion und ihre Ehen seien gesetzlich.

Von „bekannt“ zu „unbekannt“

Unterdessen verschlechterte sich aber die politische Lage in Griechenland. Plötzlich, in der Nacht vom 21. April 1967, ergriff eine Militärjunta die Herrschaft über das Land. Sie setzte einen beliebten Geistlichen namens Hieronymos als Erzbischof ein.

Dies schien der Geistlichkeit eine ausgezeichnete Gelegenheit zu sein, Jehovas Zeugen einen weiteren Hieb zu versetzen. Doch statt sich an den Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof zu wenden, bat das Athener Episkopat diesmal einen Herrn C. Muratidis, Professor für kanonisches Recht an der Universität Athen, ein Gutachten darüber abzugeben, ob Jehovas Zeugen eine „bekannte“ Religion seien.

Professor Muratidis gab sein Gutachten am 5. September 1967 ab. Er ignorierte alle früheren Entscheidungen der Staatsanwälte am Obersten Gerichtshof und erklärte, Jehovas Zeugen seien keine „bekannte“ Religion und ihre Ehen sollten als „nicht existent“ betrachtet werden.

Erzbischof Hieronymos trug die Angelegenheit dem Vizepräsidenten Pattacos vor. Von dort aus wurde der Fall nicht an den Obersten Gerichtshof, sondern an den Rechtsbeirat des Staates weitergeleitet, der aus Rechtsanwälten gebildet wird, die den Ministern unterstehen. Was war das Ergebnis?

Bestärkt durch das Gutachten von Professor Muratidis, erklärte diese Körperschaft am 13. November 1970, Jehovas Zeugen seien keine „bekannte“ Religion. Danach versandte der Innenminister Rundschreiben an die Standesämter des Landes und ordnete an, daß keine Ehen von Jehovas Zeugen registriert werden dürften, da „diese Ehen nicht existent“ seien. Außerdem hieß es in dem Rundschreiben, Kinder von Zeugen Jehovas seien unter dem Familiennamen der Mutter einzutragen, wodurch sie gleichsam für illegitim erklärt wurden.

Erschreckende Folgen

Kannst du dir die tragischen Folgen einer solchen Gesetzgebung vorstellen? Über Nacht wurden Tausende von griechischen Ehepaaren so angesehen, als würden sie in wilder Ehe zusammen leben. Witwen unter Jehovas Zeugen konnten keine Rente mehr beziehen, da sie nach der neuen Rechtsauffassung nicht wirklich verheiratet gewesen waren. Das Amt für Soziale Sicherheit lehnte es ab, die Kosten für Geburten und Beerdigungen zu tragen.

Familien der Zeugen Jehovas wurden nun aus den Urkunden der Standesämter gestrichen. Angaben über Ehefrauen, die unter dem Namen des Mannes eingetragen worden waren, wurden gestrichen und unter dem Namen des Vaters registriert. Die Kinder dieser Frauen wurden als unehelich eingetragen. Einige Beamte gingen so weit, daß sie jedes Grundstück an sich rissen, das Ehepaaren gehörte, die sie nicht mehr als verheiratet ansahen und denen sie das Anrecht auf das Land absprachen.

Natürlich handelten nicht alle Beamten so rücksichtslos. Einige gaben sogar zu, daß Pattacos’ Rundschreiben „absurd“ sei. Sie bedauerten, sagen zu müssen, daß es ihnen leider nicht möglich sei, es außer acht zu lassen. Mitfühlende Beamte forderten Jehovas Zeugen auf, sich an die Gerichte zu wenden.

Viele Zeugen taten dies. Einige untere Gerichte fällten sogar günstige Urteile. Doch wenn diese Entscheidungen den Standesbeamten vorgelegt wurden, waren diese nicht bereit, sich danach zu richten. Offenbar befürchteten sie, daß Ungehorsam gegenüber Vizepräsident Pattacos unangenehme Folgen haben würde. Der Vizepräsident war in seiner Haltung gegenüber Jehovas Zeugen unnachgiebig. Als ein Zeuge gegen die bedauernswerten Folgen des Rundschreibens protestierte, antwortete er:

„a) Der Millennialismus ist keine ,bekannte‘ Religion im Sinne der Verfassung.

b) Ehen, die angeblich gemäß dieser Religion geschlossen worden sind, sind nicht existent und dürfen nicht bei den Standesämtern registriert werden. In Anbetracht dieser Tatsachen bitte ich Sie, keine gefühlsmäßigen oder philanthropischen Gründe in Verbindung mit einer Sache anzuführen, die durch Logik und Gesetz geregelt wird.“

Zu welchen Auswüchsen die sture Anwendung von „Logik und Gesetz“ führen kann, zeigt der Fall eines verstorbenen Babys. Als sich der Vater, Demetrius Kazanis, um eine Genehmigung für die Beerdigung bemühte, wurde ihm diese vom Standesbeamten verweigert. Er erklärte sich außerstande, in seinen Urkunden einen „Ausgang“ zu verzeichnen, da es keinen entsprechenden „Eingang“ gegeben hatte. Für diesen Beamten war das Baby gar nicht geboren worden.

Während der Vater nun nach einer Möglichkeit suchte, die Angelegenheit in Ordnung zu bringen, wurde es nötig, das tote Baby in einem Kühlraum aufzubewahren. Diese Nachricht gelangte schnell an die Presse. Eine Zeitschrift trug die Schlagzeile „BABYLEICHE IM KÜHLRAUM — FOLGE VON FANATISMUS!“ (Epikaira, 26. Jan. 1973, S. 20).

Schließlich schritt ein Staatsanwalt ein und ordnete an, das Kind unter dem Namen des Vaters einzutragen und dann zu beerdigen. Damit wurde jedoch für die meisten Zeugen Jehovas in Griechenland die Lage nicht besser. Weder Urteile unterer Instanzen, die ignoriert wurden, noch die Unterstützung durch einen Teil der Presse konnten das Rundschreiben des Innenministers ungültig machen. Was sollte man tun?

Eine unerwartete Wende

Nach eingehenden Besprechungen mit Rechtsberatern beschloß man, zwei Fälle vor den Staatsrat zu bringen. Bei dem einen Fall ging es um Prokopius A. Delis, dessen Ehe im Jahre 1957 gesetzlich eingetragen worden war. Trotzdem weigerte sich der Standesbeamte der Gemeinde Vuniatades (Korfu), Delis’ Frau und Kind dort einzutragen.

Bei dem zweiten Fall ging es um Stamatius Kallinderis, einen Gerichtsvollzieher für den Stadtbezirk Athen-Peristeri. Regierungsbeamte hatten veranlaßt, daß die monatliche Beihilfe für seine Familie nicht mehr gezahlt wurde, da die „Ehe, die zwischen ihm und Maria Hormova, die beide der Religion der Zeugen Jehovas angehören, welche keine ,bekannte‘ und ,anerkannte‘ Religion ist, gemäß den Riten der besagten Religion geschlossen wurde, nicht existent ist“.

In Anbetracht der Bedeutung dieser Fälle beschloß der Oberste Staatsgerichtshof, beide Fälle an einem Tag, am 22. April 1975, zu verhandeln. Jehovas Zeugen waren nun voller Erwartung und fragten sich: Wird der Oberste Staatsgerichtshof ohne religiöses Vorurteil vorgehen? Wie wird die Geistlichkeit reagieren? Wird der Erzbischof Hieronymos eingreifen?

Doch einige Monate vor der Verhandlung im April geschah etwas Unerwartetes. Das Militär setzte die amtierende Regierung ab und setzte eine neue ein. Diese war noch bedrückender als die vorherige, und wenige Wochen nach Amtsantritt brach sie ruhmlos zusammen. Darauf beauftragte die Militärführung Politiker, die Regierungsgeschäfte zu übernehmen. Sie setzte den früheren Ministerpräsidenten Konstantin Karamanlis, der zehn Jahre zuvor ins Exil nach Paris gegangen war, wieder als Ministerpräsidenten ein. Würde sich jetzt etwas zugunsten der Zeugen Jehovas ändern?

Karamanlis’ Regierung schrieb Wahlen aus und kündigte ein Referendum über die Staatsform an. Das neue griechische Parlament stimmte für eine liberale Verfassung. Diese garantierte persönliche Freiheit für das griechische Volk und gleiche Rechte für die Bürger, ungeachtet ihres Glaubens. Interessanterweise gingen diese Entwicklungen kurz vor dem Datum vor sich, das für die Verhandlung der beiden Fälle der Zeugen Jehovas angesetzt worden war.

Der neue Innenminister, Stefanopulos, wurde gefragt, ob es möglich sei, ein neues Rundschreiben herauszugeben, das dasjenige von Pattacos ersetzen würde. Stefanopulos schlug jedoch vor, das Ende der Verhandlung der beiden Fälle abzuwarten. Er gab der Erwartung Ausdruck, das Gesetz werde „die richtige Lösung finden“, und fügte hinzu: „Wenn nicht, werden wir sehen, was sich tun läßt. Wie Sie wissen, geht es hier nicht lediglich darum, ein früheres Rundschreiben rückgängig zu machen, sondern es geht um eine Rechtssache, die vor dem Obersten Gerichtshof in der Schwebe ist.“

Wieder gesetzlich „bekannt“

Die Verhandlung verlief sehr zufriedenstellend. Gerichtsreferent M. S. Muzurakis legte die ganze Angelegenheit in bezug auf Jehovas Zeugen objektiv dar. Darauf schlug er vor, die frühere Anordnung der Regierung zu annullieren. Paradoxerweise stimmte einer der Rechtsanwälte der Regierung zu, während ein anderer das frühere Rundschreiben, das den Zeugen die gesetzliche Anerkennung versagt hatte, schwach zu verteidigen suchte. Was war das Ergebnis?

Am 3. Juli 1975 verkündete der Gerichtspräsident des Obersten Staatsgerichtshofes in beiden Fällen günstige Urteile. In Übereinstimmung damit gab der Innenminister ein neues Rundschreiben an alle Stadtverwaltungen und Gemeinden und an die griechischen Konsulate im Ausland heraus. Darin wurde angeordnet, daß die Ehen von Zeugen Jehovas und die daraus hervorgehenden Kinder registriert werden sollten.

Welch eine Freude für Jehovas Zeugen in Griechenland! Da nun schwerwiegende gesetzliche Hindernisse beseitigt sind, können sie wieder ihre ganze Kraft darauf konzentrieren, ihren Nachbarn die wichtigste aller Botschaften — die gute Botschaft von Gottes aufgerichtetem Königreich — zu verkündigen (Matth. 24:14).

[Bild auf Seite 16]

Der alte Königspalast, in dem der Oberste Staatsgerichtshof am 3. Juli 1975 eine bedeutende Entscheidung fällte.

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