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WortsuchspielErwachet! 1984 | 8. Juni
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AUFLÖSUNG DES WORTSUCHSPIELS:
1. Prüfungen
2. Glaubens
3. Offenbarung
4. Lobpreis
5. Ehre
6. Endziel
7. Rettung
8. Seelen
9. Propheten
10. Nachfrage
11. Zeitabschnitt
12. Engel
13. Begierden
14. Unwissenheit
15. heilig
16. Wandel
17. vergänglichen
18. Silber
19. Gold
20. Blut
21. kostbar
22. Lammes
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Patientenrechte bestrittenErwachet! 1984 | 8. Juni
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Patientenrechte bestritten
Vom Awake!-Korrespondenten in Südafrika
„Wird nicht innerhalb der nächsten sechs Stunden eine Bluttransfusion vorgenommen, könnte der Patient sterben.“ Diese Worte waren Teil eines Dringlichkeitsantrages, der am 26. April 1982 dem Obersten Gerichtshof von Südafrika (Pretoria) vorgelegt wurde.
WESSEN Leben war in Gefahr? Warum wurde der Oberste Gerichtshof gebeten, zu entscheiden, ob diese Art medizinischer Behandlung durchgeführt werden sollte oder nicht? Was noch wichtiger ist: Wie war der Ausgang?
Zehn Tage zuvor hatte Malcolm John Phillips, ein Elektroingenieur aus Johannesburg, etwa 300 Kilometer von zu Hause entfernt, einen schweren Autounfall. Bald war die Polizei am Unfallort, und nach mehr als zwei Stunden wurde er aus dem Fahrzeugwrack befreit und mit einem Krankenwagen nach Pietersburg in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Obwohl sein Zustand wegen der komplizierten Brüche an beiden Beinen ernst war, war er bei der Ankunft noch bei Bewußtsein. Er unterrichtete das Personal davon, daß ihm unter keinen Umständen eine Bluttransfusion gegeben werden durfte. Darüber hinaus bot er sich an, eine schriftliche Erklärung abzugeben, die den Arzt von seiner gesetzlichen Haftbarkeit für jegliche nachteiligen Folgen entbinden würde, die sich aus der Verweigerung ergeben könnten. Als ein Zeuge Jehovas war Malcolm darauf bedacht, dem biblischen Gebot zu gehorchen: ‘Enthaltet euch des Blutes’ (Apostelgeschichte 15:19, 20, 28, 29).
Als er in dem Krankenhaus einer Notfallbehandlung unterzogen wurde, respektierte man zuerst seinen Wunsch. Einige Tage später allerdings, als er sich eine Lungeninfektion zugezogen hatte, wurde er gedrängt, seine Ansicht hinsichtlich des Blutes zu ändern. Da er sich beharrlich weigerte, wandte sich der hinzugezogene Orthopäde mit der Angelegenheit an den Obersten Gerichtshof. Weder Malcolm noch seine Frau Veronica, die ständig an der Seite ihres Mannes war, wurden darüber unterrichtet. Nicht einmal Dr. Pierre du Toit Burger, der die Lungeninfektion behandelte, wußte davon.
„Am 26. April“, so sagte Veronica, „besuchte ich meinen Mann wie gewöhnlich im Krankenhaus. Sein Zustand war so wie in den vergangenen Tagen. Kein Anzeichen deutete darauf hin, daß sich bis zum 26. April irgend etwas verschlimmert hätte, und mir gab auch niemand zu verstehen, daß dies der Fall gewesen wäre.“
Später am Tag erhielt Veronica von einem Reporter der Zeitung Rand Daily Mail einen Telefonanruf, der sie schockierte. Er wollte wissen, wie die Verfügung des Obersten Gerichtshofs sie berührt habe, nämlich daß jedem Arzt im Krankenhaus gestattet sei, ihrem Ehemann eine Bluttransfusion aufzuzwingen. Der Orthopäde, der die gerichtliche Verfügung erwirkt hatte, war an diesem Tag nicht im Krankenhaus anwesend. Er wies Dr. Burger telefonisch an, der Entscheidung des Gerichts nachzukommen. Dr. Burger weigerte sich jedoch, weil er Malcolm bereits zugesichert hatte, daß er seinem Wunsch entsprechen werde.
Malcolm erhielt nie eine Bluttransfusion. An demselben Tag wurde mit Hilfe seiner Frau ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, um seine Rechte zu wahren. Am Tag darauf sorgte die Firma, bei der Malcolm beschäftigt war, dafür, daß er in ein Krankenhaus geflogen wurde, das nicht so weit von seinem Wohnort entfernt lag.
Gesetzeswirrwarr entflochten
Fällt es dir schwer, zu glauben, daß man sich so einfach über die Rechte eines erwachsenen Patienten hinwegsetzen kann? Nun, in jüngster Zeit waren Trends zu beobachten, die die Sache erklären mögen. Im März 1982 enthielt die medizinische Fachzeitschrift Geneeskunde einen Artikel mit der Überschrift „Bluttransfusionen an Zeugen Jehovas“. Darin wurde der Standpunkt vertreten, daß ein Arzt die Weigerung eines Patienten, eine Bluttransfusion an sich vornehmen zu lassen, ignorieren sollte. Die Autoren, Professor T. Verschoor und N. J. Grobler, behaupteten darüber hinaus, daß man den behandelnden Arzt verantwortlich machen könnte, wenn eine solche Verweigerung den Tod zur Folge haben sollte. Dieser Artikel wurde einen Monat vor Malcolms Unfall veröffentlicht.
Ungefähr ein Jahr später bezog sich ein Beauftragter des Obersten Gerichtshofs, Professor Smit, darauf und schrieb:
„Der von Grobler und Verschoor geforderte Grundsatz, der vermeintlich im Gesetz Südafrikas verankert ist, läuft letztlich auf folgendes hinaus: Ein Arzt hat von Berufs wegen die Pflicht zu heilen! ... Zum ersten wäre eine derartige gesetzliche Verpflichtung ein arger Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte wie die körperliche Integrität und die Privatsphäre. ... Zum zweiten würde eine solche hypothetische — man kann es als nichts anderes als eine bloße Hypothese ansehen — ärztliche Berufspflicht für Angehörige dieses Berufsstandes vollständig unhaltbare, unrealistische Konsequenzen und Verstrickungen in berufsfremde Sachverhalte mit sich bringen. ... Grobler und Verschoor beschränken sich auf Jehovas Zeugen und lebenswichtige Bluttransfusionen. ... Rechtsgrundsätze treffen aber nicht nur auf Personengruppen zu und gelten nicht nur unter gewissen Umständen, sondern sind universell. ... Juristen sollten die Angelegenheit ernsthaft abwägen, bevor sie einer bestimmten Personengruppe in der Gesellschaft beinahe drakonische und gänzlich wirklichkeitsfremde Pflichten auferlegen“ (South African Medical Journal, 19. Februar 1983).
Viele Personen, darunter Ärzte und Anwälte, meinten, dem Gerichtshof sei im Fall Malcolm Phillips ein schwerwiegender juristischer Irrtum unterlaufen. Es überrascht somit nicht, daß Malcolm, als seine Gesundheit ausreichend wiederhergestellt war, ein Verfahren einleitete, um den Gerichtsbeschluß des Obersten Gerichtshofs aufheben zu lassen. Als der Fall am 9. März 1983 verhandelt wurde, hielt sich der Arzt, der ursprünglich den „Dringlichkeits“antrag gestellt hatte, sehr zurück. Malcolms Verteidigung wurde von Professor Strauss, dem Autor des Buches Doctor, Patient and the Law (Arzt, Patient und das Gesetz), übernommen. Der Schriftsatz, den er dem Gericht aushändigte, enthielt vorzügliche Grundsätze wie die folgenden:
„Der Antragsteller [Malcolm Phillips] war, ungeachtet dessen, daß er schwere Unfallverletzungen erlitten hatte, völlig fähig, seinen Willen zu äußern und Blutübertragungen abzulehnen. Es gibt in unserem Gesetz keinen Grundsatz, der es einem Gericht gestattet, sich unter diesen Umständen über den Willen eines Patienten hinwegzusetzen. ... Eine medizinische Behandlung oder eine Operation entgegen seinem Willen oder auch nur ohne sein Einverständnis durchzuführen kommt einer körperlichen Mißhandlung gleich, für die der Arzt strafrechtlich verfolgt werden könnte ... Sowie der Arzt berechtigten Grund hat, anzunehmen, daß der Patient ein Zeuge Jehovas ist und sich zu einem früheren Zeitpunkt entschieden dagegen ausgesprochen hat, eine Bluttransfusion zu erhalten, falls eine solche zu einem späteren Zeitpunkt erwogen werden sollte, gilt zu bedenken, daß weder der Arzt das Recht hat, den Willen des Patienten zu übergehen, noch — bei allem Respekt — ein Gericht ermächtigt ist, so vorzugehen“ (Kursivschrift von uns).
Der Richter sagte, er sei davon überzeugt, Malcolm Phillips habe sich zur maßgeblichen Zeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befunden und seine Verweigerung von Blut sei rechtsgültig gewesen. Die zuvor erlassene Anordnung sei zu Unrecht ergangen, sagte der Richter und hob den Entscheid damit auf.
Ein glücklicher Ausgang
Gerechtigkeitsliebende Menschen in Südafrika freuen sich über diesen Ausgang. Das Recht eines Patienten, eine gewisse Behandlung anzunehmen oder abzulehnen, wurde bestätigt. Malcolm Phillips starb keineswegs innerhalb von sechs Stunden, wie angenommen worden war. Dr. Burger, der ihn damals behandelte, sagte: „Der Patient befand sich zwar in einem alarmierend ernsten Zustand, war aber nicht im Begriff zu sterben.“ Jehovas Zeugen empfinden tiefe Wertschätzung für die Dienste von Ärzten, die bereit sind, den ganzen Patienten zu behandeln, indem sie seine auf die Bibel gestützten Gewissensentscheidungen respektieren.a
Obwohl Malcolms Genesung nur langsam Fortschritte machte, konnte er schließlich seine Beine wieder gebrauchen. Jetzt — über ein Jahr nach seinem Unfall — freut er sich, erneut an seiner Arbeitsstelle zu sein. Als Familienhaupt und als Ältester in der Ortsversammlung der Zeugen Jehovas ist er sehr beschäftigt. Und besonders erfreut ist er darüber, daß er sich aufs neue an der Zeugnistätigkeit von Haus zu Haus beteiligen kann, indem er zusammen mit anderen die gute Botschaft von Gottes Königreich verkündigt.
[Fußnote]
a Eine Veröffentlichung, die vielen Ärzten und Krankenschwestern geholfen hat, für die Gewissensentscheidungen von Patienten Verständnis aufzubringen, ist die Broschüre Jehovas Zeugen und die Blutfrage, herausgegeben von der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft.
[Herausgestellter Text auf Seite 25]
Viele meinten, dem Gerichtshof sei ein schwerwiegender juristischer Irrtum unterlaufen.
[Bild auf Seite 26]
Malcolm Phillips beim Bibelstudium mit seiner Familie ein Jahr nach seinem Unfall
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Herzchirurgie ohne BlutErwachet! 1984 | 8. Juni
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Herzchirurgie ohne Blut
Dr. Jacob Bergsland äußerte sich anläßlich der 56. wissenschaftlichen Jahrestagung der American Heart Association über eine Methode, die bereits angewandt wird, um Operationen bei Säuglingen und Kindern am offenen Herzen ohne Blut durchzuführen. Die Methode wurde „ursprünglich für Jehovas Zeugen entwickelt“, schreibt die New Yorker Zeitung Daily News. „Sie ist zum Teil darauf aufgebaut, daß während der Operation peinlich genau darauf geachtet wird, den Blutverlust so gering wie möglich zu halten. Außerdem wird, was ebenso wichtig ist, die Körpertemperatur des Patienten gesenkt, um die Aktivität seiner Organe herabzusetzen, und auch die sogenannte Verdünnungstherapie wird mit einbezogen.“
Bei dieser Therapie wird dem Blut des Patienten „eine in Kliniken häufig verwandte Lösung beigemischt, die aus sterilem Wasser, Salzen, Stärke und anderen Nährstoffen besteht“, wird in dem Bericht gesagt. „Dadurch vermindert sich der Anteil der Sauerstoff transportierenden roten Blutkörperchen, was sich, wenn in Grenzen gehalten, günstig auf die Sicherheit während der Operation auswirkt.“
Die Zeitung Daily News bemerkt, daß die Verdünnungstherapie noch weitere Vorteile aufweist, und führt aus: „Zum einen zirkuliert das so behandelte Blut ungehinderter als unverdünntes Blut, zum anderen kann sie angewandt werden, wenn der Patient eine seltene Blutgruppe hat, für die man verträgliches Blut nur schwer oder gar nicht erhalten kann. Ferner werden auch Komplikationsrisiken vermieden, die auf Spenderblut zurückzuführen sind, das schlecht verträglich ist oder unwissentlich durch Hepatitisviren oder Viren anderer Art verunreinigt wurde.“
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