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Erwachet! 1984
g84 8. 11. S. 15-18

Dein Recht, Risiko und Nutzen gegeneinander abzuwägen

DEIN Körper gehört dir. Dein Leben gehört dir. Diese Äußerungen scheinen nicht außergewöhnlich zu sein, aber sie unterstreichen eines deiner Grundrechte, die mit einer medizinischen Behandlung im Zusammenhang stehen. Es ist dein Recht, zu entscheiden, was mit dir geschieht. Viele machen von diesem Recht Gebrauch, indem sie ihren Fall von zwei voneinander unabhängigen Stellen beurteilen lassen und dann eine Entscheidung treffen. Andere lehnen eine bestimmte Therapie ab. Dr. Loren H. Roth führte 1983 eine Studie durch, die aufzeigt, daß 20 Prozent der Krankenhauspatienten die eine oder andere Behandlung ablehnen.

Wie kannst du eine Entscheidung treffen, wenn du erkrankst? Woher kannst du wissen, welches die beste Behandlung ist, da du kein Arzt bist? Gewöhnlich wenden wir uns an Ärzte, Experten, die eine fachliche Ausbildung haben, Erfahrung besitzen und denen die Verpflichtung auferlegt ist, Menschen zu helfen. Arzt und Patient sollten das „Risiko-Nutzen-Verhältnis“ erörtern. Worum handelt es sich dabei?

Nehmen wir an, du hättest ein krankes Knie. Ein Arzt empfiehlt eine Operation. Welche Risiken entstehen jedoch bei der Narkose und bei der Operation oder im Hinblick auf die spätere Funktionsfähigkeit des Beines? Was ist andererseits der mögliche Nutzen, und wie stehen die Erfolgsaussichten in deinem Fall? Nach einer Erörterung von Risiko und Nutzen hast du das Recht zu entscheiden: der Behandlung zuzustimmen oder sie abzulehnen.

Risiko und Nutzen gegeneinander abwägen

Untersuche das Risiko-Nutzen-Verhältnis in dem vorher erwähnten Fall von Giuseppe und Consiglia Oneda.

Ihre Tochter Isabella war sehr krank, und die Ärzte empfahlen (bestanden sogar darauf), daß ihr regelmäßig Bluttransfusionen gegeben werden sollten. In erster Linie erhoben die besorgten Eltern aufgrund ihrer Kenntnis der Gesetze der Bibel Einspruch. Doch wie hätte sich eine Betrachtung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses ausgewirkt?

Heutzutage wird weithin unterstellt, daß Bluttransfusionen eine sichere und wirksame Behandlungsmethode sind. Wir sollten jedoch nicht vergessen, daß im 17. Jahrhundert der Aderlaß eine allgemein übliche medizinische Praktik war, die an Jung und Alt gleichermaßen vorgenommen wurde und oft verhängnisvolle Folgen hatte. Was wäre in jenen Tagen geschehen, wenn sich Eltern energisch gegen einen Aderlaß bei ihrem Kind ausgesprochen hätten?

Die Zeit des Aderlasses ist vorbei; heute treten die Mediziner dafür ein, Blut zu infundieren. Wenngleich von den Ärzten in den letzten Jahren eine Menge geleistet worden ist, so müssen sie doch zugeben, daß Transfusionen mit Risiken verbunden sind. Dr. Joseph Bove (Vorsitzender eines Komitees der American Association of Blood Banks, das sich mit Krankheiten beschäftigt, die durch Transfusionen übertragen werden) berichtete kürzlich, daß im Jahre 1943 das erste Mal davon die Rede war, daß sich jemand aufgrund einer Blutübertragung Hepatitis zugezogen habe. Er fuhr fort:

„Heute, nach 40 Jahren, wird die Übertragung von Hepatitis durch zumindest vier verschiedene aus dem Blut stammende Virusarten als Transfusionsrisiko anerkannt. Und zahlreiche weitere Infektionserreger, die durch Transfusionen von Blut und Blutbestandteilen übertragen werden können, sind erfaßt worden“ (The New England Journal of Medicine, 12. Januar 1984).

Wie hoch würdest du die Risiken transfusionsbedingter Krankheiten einschätzen, wenn du vor der Situation stündest, das Für und Wider hinsichtlich deiner Gesundheit oder der deiner Familie abzuwägen? Selbst Ärzte sehen sich außerstande, dies abzuschätzen, weil der Tod als Folge dieser Krankheiten oft lange nach einer Transfusion eintreten kann. Als Beispiel diene der Erreger der Hepatitis (B), der durch Ausleseverfahren nur teilweise gefunden wird. In einer Nachrichtensendung (10. Januar 1984) wurde berichtet:

„Nach Angaben des Seuchenkontrollzentrums (CDC) in Atlanta (Georgia, USA) erkrankten im Jahre 1982 ungefähr 200 000 Amerikaner an Hepatitis B; 15 000 Personen mußten aufgrund ihres akuten Krankheitsstadiums im Krankenhaus behandelt werden, und 112 starben. Weitere 4 000 starben an den Spätfolgen dieser Krankheit.“

Man mag sich die Frage stellen, wie viele in Deutschland, Italien, Japan und anderswo an den Folgen von transfusionsbedingter Hepatitis gestorben sind. Ja, der Tod infolge von Transfusionen ist ein ernsthaft abzuwägendes Risiko.

Auch nimmt in dem Risiko-Nutzen-Verhältnis bei Transfusionen der Anteil des Risikos zu. Professor Giorgio Veneroni (Mailand) führte im Mai 1982 aus: „In dem Maße, wie unser Wissen zunimmt, entdecken wir sogar noch eine größere Anzahl von Risiken, die mit Transfusionen homologen Blutes verbunden sind.“ Eine Entdeckung, die die Ärzte alarmiert hat, ist AIDS (erworbenes Immun-Defekt-Syndrom), eine Krankheit, die außergewöhnlich oft zum Tode führt. Dr. Joseph Bove sagte außerdem:

„Ärzte müssen das Transfusionsrisiko für den Empfänger gegen den erwarteten Nutzen abwägen. Dieses Konzept ist zwar nicht neu, aber es ist insofern aktueller geworden, als man die Befürchtungen eines Patienten nicht länger zerstreuen kann, daß er sich durch die Transfusion AIDS zuziehen könne.“

Ein derartiges Risiko besprachen die Ärzte mit den Onedas 1978 nicht. Es wurde damals nicht als solches erkannt. Heute wissen wir jedoch davon. Trägt nicht eine Kenntnis der größeren Transfusionsrisiken dazu bei, die Entscheidung der Onedas weniger kritisch zu betrachten?

Risiko und Nutzen gegeneinander abzuwägen obliegt den Eltern

Als Erwachsener hat man das Recht, die Risiken und den Nutzen einer Bluttransfusion oder anderer Behandlungsmethoden gegeneinander abzuwägen. „Jeder entscheidungsfähige Erwachsene wird als Herr über seinen eigenen Körper betrachtet. Er mag ihn weise oder unvernünftig behandeln. Er mag sich sogar einer lebensrettenden Behandlung widersetzen, aber das geht niemand anders etwas an, schon gar nicht den Staat“ (Willard Gaylin, M. D., Präsident des Hastings Center). Wer übernimmt es aber für ein Kind, die Risiken und den Nutzen gegeneinander abzuwägen?

Die allgemeine Erfahrung zeigt, daß die Eltern mit dieser Verantwortung betraut sind. Nehmen wir zum Beispiel den Fall, dein Kind hätte Probleme mit den Mandeln und eine Operation wäre vorgeschlagen worden. Du möchtest etwas über die Vor- und Nachteile einer Mandeloperation wissen, nicht wahr? Anschließend wirst du die Risiken mit denen einer Antibiotika-Behandlung vergleichen. Dann kannst du — wie viele Eltern zuvor — aufgrund von Informationen zu einer Entscheidung kommen.

Betrachte eine ernstere Situation. Ärzte übermitteln dir die traurige Nachricht, daß dein Kind eine vermutlich unheilbare Art Krebs hat. Sie sprechen davon, daß eine Chemotherapie durchgeführt werden könne, das Kind aufgrund der Medikamente aber sehr, sehr krank würde und die Chancen, die Krankheit in diesem Stadium in den Griff zu bekommen, fast gleich Null wären. Hättest du nicht das Recht, die letzte Entscheidung zu treffen?

Die Antwort, die du in einem Artikel von Dr. Terrence F. Ackerman finden kannst, lautet „Ja“.a Er gab zu, daß viele gerichtliche Verfügungen aufgrund der Behauptung zustande gekommen sind, daß der Staat Minderjährige schützen müsse. An dem berühmten M. D. Anderson Hospital and Tumor Institute folgte man jedoch in einer Anzahl von Fällen der Verfahrensweise, Transfusionen nicht gerichtlich zu erwirken. Warum nicht? Zum Teil, weil „jedes dieser Kinder eine möglicherweise tödlich verlaufende Krankheit hatte und wir einen erfolgreichen Ausgang nicht vorhersagen konnten“. Traf das nicht im Fall von Isabella zu?

Ackerman unterstrich den Wert des „Respekts gegenüber dem Recht der Eltern, ihre Kinder auf eine Weise aufzuziehen, die sie für angemessen halten“. Er argumentierte: „Ein grundlegender Lehrsatz in der Praxis der Pädiatrie ist der, daß dem Arzt die moralische Pflicht obliegt, die Eltern und die Familie zu unterstützen. Die Diagnose einer möglicherweise tödlich verlaufenden Krankheit ihres Kindes setzt die Eltern einer gewaltigen Belastung aus. Wenn Eltern zusätzlich noch mit etwas zu kämpfen haben, wovon sie glauben, es sei eine Übertretung des Gesetzes Gottes, werden sie in ihrer Fähigkeit, ihre Aufgaben wahrzunehmen, vielleicht noch mehr beeinträchtigt. Darüber hinaus wirkt sich das Wohlergehen der Familie direkt auf das Wohlergehen des kranken Kindes aus.“

Alternative Methoden

Um die vielen Transfusionsrisiken zu umgehen, sind Operationstechniken entwickelt worden, die den Bedarf an Blut einschränken. Tatsächlich hat der Standpunkt, den Jehovas Zeugen hinsichtlich des Blutes einnehmen, zu diesen Forschungen ermutigt. Gegen Ende 1983 brachten die Zeitungen in den Vereinigten Staaten einen Bericht, der auf einer Tagung der American Heart Association vorgetragen worden war: Bei Herzoperationen an 48 Kindern im Alter von drei Monaten bis acht Jahren wurde kein Blut verwendet. Die Körpertemperatur des Patienten wurde herabgesetzt, und das Blut wurde mit einer Salz- und Nährlösung verdünnt. Es wurde jedoch kein Blut gegeben. Anfangs wurde diese Technik nur bei Kindern von Zeugen Jehovas angewandt. Als die Chirurgen feststellten, daß die Kinder der Zeugen die Operation viel besser überstanden als Kinder, bei denen herkömmliche Methoden angewandt wurden, entschlossen sie sich, diese Technik bei allen ihren Patienten anzuwenden.

Verständlicherweise gibt es Fälle, in denen Ärzte eine Bluttransfusion als unerläßlich erachten. Doch können folgende Einwände erhoben werden: 1. Selbst viele Ärzte geben zu, daß die Fälle, in denen sie davon überzeugt sind, daß Transfusionen wirklich lebenswichtig sind, sehr selten sind. 2. Die schädliche Gewohnheit, Blut unnötigerweise zu übertragen, hat sich seit langem eingebürgert. 3. Die schwerwiegenden Transfusionsrisiken machen es unmöglich, hinsichtlich des Risiko-Nutzen-Verhältnisses einen dogmatischen Standpunkt einzunehmen. Folglich wird von einigen Krankenhäusern berichtet, daß viele, die keine Zeugen Jehovas sind, darauf bestehen, kein Blut zu erhalten.

Hoffnung für die Zukunft

Erfreulicherweise wird dem Recht und der Würde des einzelnen mehr und mehr Aufmerksamkeit geschenkt. In aufgeklärten Ländern, wie zum Beispiel in Italien, werden Anstrengungen unternommen, die größtmögliche Freiheit sicherzustellen, wozu die Freiheit gehört, auf Sachkenntnis beruhende Entscheidungen zu treffen. In einer Broschüre, die von der American Medical Association herausgegeben worden ist, wird erklärt: „Der Patient muß das letzte Wort darüber haben, ob er die Risiken einer Behandlung oder Operation, die ihm von einem Arzt empfohlen worden ist, auf sich nehmen will oder ob er es riskiert, sich nicht behandeln zu lassen. Das ist das natürliche Recht des einzelnen, das gesetzlich anerkannt ist.“

Das gleiche ist auf Minderjährige anwendbar. Wenn du Kinder hast, solltest du an Entscheidungen, die deine Kinder betreffen, einen aktiven Anteil nehmen. Ein Richterkollegium in den Vereinigten Staaten schrieb in „Leitfaden für den Richter bei ärztlichen Anordnungen, Kinder betreffend“:

„Wenn eine Wahl zwischen mehreren Verfahren besteht — wenn der Arzt zum Beispiel ein Verfahren empfiehlt, das eine achtzigprozentige Erfolgschance bietet, von den Eltern aber abgelehnt wird, diese jedoch nichts gegen ein Verfahren einzuwenden haben, das nur eine vierzigprozentige Erfolgschance bietet —, dann muß der Arzt das Verfahren anwenden, das vom medizinischen Standpunkt aus riskanter ist, aber die Zustimmung der Eltern hat.“

Ein solcher Hinweis kann höchst bedeutungsvoll werden, wenn du auf deinem Recht — ja deiner Verpflichtung — bestehst, über medizinische Aspekte genau informiert zu werden. Oft erweist es sich als vorteilhaft, von einem anderen Experten eine zweite Diagnose stellen zu lassen. Ziehe Erkundigungen über die verschiedenen Verfahren ein, die bei einem medizinischen Problem angewandt werden können, und frage nach den möglichen Risiken und Vorteilen jeder Therapie. Wenn du das Risiko-Nutzen-Verhältnis kennst, kannst du eine sachkundige Entscheidung treffen. Von seiten des Gesetzes hast du dazu das Recht. Von seiten Gottes und deines Gewissens bist du dazu verpflichtet.

[Fußnote]

a „The Limits of Beneficence: Jehovah’s Witnesses & Childhood Cancer“, Hastings Center Report, August 1980.

[Kasten auf Seite 16]

Ein in Schrecken versetzter Kinderarzt

Professor James Oleske gab kürzlich zu:

„Was mich als Pädiater und Immunologen in Schrecken versetzt, ... ist, daß wir uns noch in einer beängstigenden Zeitperiode befinden, da doch einer großen Anzahl von frühgeborenen Kindern Bluttransfusionen gegeben worden sind, bevor wir etwas über AIDS wußten ... Falls in den späten 70er und frühen 80er Jahren das gelagerte Blut tatsächlich mit dem AIDS-Erreger verunreinigt war, dann ist eine Anzahl von frühgeborenen Kindern der Gefahr ausgesetzt worden ... Das Problem besteht darin, daß es für AIDS kein einfaches Ausleseverfahren gibt, und ohne einen solchen diagnostischen Nachweis gibt es wirklich keine Möglichkeit, festzustellen, ob sich bei jemandem, der sich gesund fühlt und Blut spenden kann, die Krankheit im Inkubationsstadium befindet“ (Data Centrum, Januar 1984).

[Kasten auf Seite 17]

Blut — Gabe des Lebens?

„Als Sam Kushnick im Oktober letzten Jahres starb, wollten ihn seine Angehörigen mit einem jüdischen Gebetstuch und seinen Lieblingsschuhen beerdigen lassen. Die Angestellten des Bestattungsunternehmens weigerten sich jedoch, seinen Körper zu berühren. Auf dem Totenschein war angegeben, daß er an AIDS gestorben war.

Das Ungewöhnliche im Fall von Sam Kushnick ist nicht, daß ein Opfer von AIDS nach dem Tod wie ein Ausgestoßener behandelt wurde. Das Bemerkenswerte ist, daß Sam erst drei Jahre alt war und zu keiner der hauptsächlichen Risikogruppen für diese Krankheit gehörte — promiskuitive Homosexuelle, Haitianer und Heroinsüchtige. Der kleine Junge aus Los Angeles gehörte zu der kleinen, aber wachsenden Anzahl von AIDS-Opfern, die sich die Krankheit zuzogen, weil sie Blut erhalten hatten“ (The Wall Street Journal, 12. März 1984, Seite 1).

Sam wurde zu früh geboren. Nachdem die Ärzte ihm im Krankenhaus etwas Blut zu Untersuchungszwecken entnommen hatten, ersetzten sie sein Blut mit Spenderblut. Im Alter von zwei Jahren stellte sich bei ihm AIDS ein, und die Spender wurden ausfindig gemacht. Einer von ihnen war ein Homosexueller, an dem noch keines der Symptome der Krankheit zum Ausbruch gekommen war, an der der kleine Sam gestorben ist.

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