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    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974
    • DIE VERFOLGUNG NIMMT ZU

      Im Jahre 1931 übernahmen wieder einmal die bayrischen Behörden die Führung im Kampf gegen Gottes Volk. Durch eine falsche Anwendung der Notverordnung vom 28. März 1931, bei der es um politische Ausschreitungen ging, sahen sie plötzlich eine Gelegenheit, die Literatur der Bibelforscher zu verbieten. Am 14. November 1931 wurden unsere Bücher in München beschlagnahmt. Vier Tage später gaben die Polizeibehörden von München eine Erklärung heraus, die für ganz Bayern galt und durch die sämtliche Literatur der Bibelforscher verboten wurde.

      Natürlich legten die Brüder dagegen sofort Berufung ein. Im Februar des Jahres 1932 erhielt die Regierung von Oberbayern das Verbot aufrecht. Gegen diesen Beschluß wurde sogleich beim bayrischen Innenministerium eine Beschwerde eingelegt, die am 12. März 1932 als „unbegründet“ abgewiesen wurde.

      Der Polizeipräsident von Magdeburg dagegen stellte sich am 14. September 1932 auf unsere Seite, indem er erklärte: „Hiermit [wird] bescheinigt, daß die Internationale Bibelforscher-Vereinigung als eine Gemeinschaft zu betrachten ist, die sich ausschließlich mit biblischreligiösen Fragen befaßt. Sie ist bisher nicht politisch hervorgetreten. Staatsfeindliche Tendenzen sind nicht beobachtet worden.“

      Aber die Schwierigkeiten nahmen von Monat zu Monat zu, selbst in anderen Ländern des Deutschen Reiches. Paul Köcher war mit sechs Sonderpionieren nach Simmern gefahren, um die gekürzte Fassung des Photo-Dramas an zwei Abenden vorzuführen. Er wurde jedoch gezwungen, die Vorführung zu unterbrechen, denn als David mit seiner Harfe gezeigt und ein Psalm von ihm zitiert wurde, begann der ganze Saal zu toben. Schnell stellte es sich heraus, daß es sich bei den Anwesenden fast ausschließlich um Angehörige der SA (Hitlers „Sturmabteilung“) handelte.

      Ähnliche Erfahrungen machten wir auch im Saargebiet. Im Dezember 1931 mußte die Regierung gebeten werden, die Polizeibehörden anzuweisen, unsere Arbeit nicht behindern zu lassen. Diese Anweisung wurde auch herausgegeben, aber sie erregte so den Zorn der Geistlichkeit, daß sie wöchentlich von der Kanzel vor den Bibelforschern warnte. Die Feindseligkeit nahm immer mehr zu, und gegen Ende des Jahres 1932 waren nicht weniger als 2 335 Gerichtsfälle anhängig. Trotz dieser Tatsache erwies sich das Jahr 1932 als das bis dahin beste Jahr, was die Herstellung von Publikationen betraf.

      Am 30. Januar 1933 übernahm Hitler das Amt des Reichskanzlers. Am 4. Februar erließ er eine Verordnung, die es der Polizei gestattete, Literatur zu beschlagnahmen, die die „öffentliche Ordnung und Sicherheit“ gefährdete. Durch diese Verordnung wurde auch die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt.

      DANKSAGUNGSPERIODE DES ÜBERRESTES

      Das Gedächtnismahl fiel in jenem Jahr auf den 9. April, und in Übereinstimmung damit wurde die „Danksagungsperiode des Überrestes“ für die Zeit vom 8. bis 16. April eingeplant. Es sollte ein weltweites Zeugnis mit der Broschüre Die Krise gegeben werden.

      Die Brüder in Deutschland konnten jedoch diese achttägige Zeugnisperiode nicht in Frieden beenden. Der Feldzug mit der Broschüre Die Krise führte in Bayern am 13. April zu einem Verbot. Darauf folgte ein Verbot in Sachsen (am 18. April), in Thüringen (am 26. April) und in Baden (am 15. Mai). Kurz darauf wurde das Werk in den übrigen deutschen Ländern verboten. Bruder Franke, der zu dieser Zeit in Mainz als Pionier tätig war, berichtet, daß die über 60 Verkündiger starke Versammlung dort 10 000 Broschüren zur Verfügung hatte. Die Brüder erkannten, daß sie schnell handeln mußten, wenn sie sie verbreiten wollten. Sie hatten den Einsatz ihrer Zeit so organisiert, daß in den ersten drei Tagen des Feldzuges bereits 6 000 Broschüren verbreitet werden konnten. Aber am vierten Tag wurde eine Anzahl Brüder verhaftet, und ihre Wohnungen wurden durchsucht. Die Polizei konnte jedoch nur wenige Exemplare der Broschüre finden, da die Brüder mit dieser Aktion gerechnet und die restlichen 4 000 Broschüren an einem sicheren Ort versteckt hatten.

      Alle verhafteten Brüder wurden noch am gleichen Tag freigelassen. Sogleich organisierten sie einen Feldzug und teilten die 4 000 Broschüren unter allen Brüdern in der Versammlung auf, die daran teilnehmen konnten. An jenem Abend fuhren sie mit ihren Fahrrädern nach Bad Kreuznach, einer Stadt, die etwa 40 Kilometer von Mainz entfernt ist, und dort verbreiteten sie die restlichen Broschüren unter der Bevölkerung, indem sie sie teilweise verschenkten. Der nächste Tag bestätigte ihnen, daß es richtig war, daß sie diese Aktion durchgeführt hatten, denn inzwischen hatte schon die Gestapo bei allen ihr bekannten Bibelforschern Haussuchungen durchgeführt. Aber alle 10 000 Broschüren waren verbreitet worden.

      In Magdeburg hatten Regierungsorgane das Büro wissen lassen, daß das Bild auf der Titelseite der Broschüre (ein Krieger mit einem bluttriefenden Schwert) anstößig sei, und hatten verlangt, daß es entfernt würde. Bruder Balzereit, der wiederholt seine Kompromißbereitschaft gezeigt hatte, befolgte die Anweisung, die farbigen Umschläge von den Broschüren zu entfernen, sofort.

      Diese Zeugniswoche war mit Spannung geladen. Täglich zeigte der Feind immer deutlicher seinen Entschluß, mit äußerster Härte zuzuschlagen. Um so ermutigender war der Bericht, der zusammengestellt wurde und der zeigte, daß 24 843 Personen das Gedächtnismahl besucht hatten, während es ein Jahr zuvor nur 14 453 waren. Die Anzahl der Verkündiger, die während der Zeugnisperiode tätig waren, war ebenfalls ein Grund zur Freude: Es waren 19 268 im Gegensatz zu den 12 484, die im vorangegangenen Jahr an der Aktion mit der Königreichs-Broschüre teilgenommen hatten. Während der acht Tage des Feldzuges waren 2 259 983 Exemplare der Broschüre Die Krise verbreitet worden.

      GESTAPO DURCHSUCHT BETHELHEIM

      Die Nationalsozialisten hofften, irgendwelches Material zu finden, das uns mit dem Kommunismus in Verbindung bringen würde, als sie das Büro und die Fabrik der Gesellschaft am 24. April besetzten. In diesem Fall hätten sie ein neues Gesetz anwenden und das gesamte Eigentum beschlagnahmen und verstaatlichen können, wie man es schon mit den Gebäuden getan hatte, die den Kommunisten gehörten. Nachdem die Polizei das Gebäude durchsucht hatte, rief sie eines Abends bei der Regierung an und teilte ihr mit, daß sie nichts Verdächtiges gefunden hätte. Doch der Befehl war: „Ihr müßt etwas finden!“ Aber sie hatte keinen Erfolg, und das Eigentum mußte am 29. April an die Brüder zurückgegeben werden. Das Büro in Brooklyn hatte noch am gleichen Tag durch die amerikanische Regierung gegen die ungesetzliche Beschlagnahme des Eigentums (das ja einer amerikanischen Körperschaft gehörte) protestiert.

      KONGRESS IN BERLIN AM 25. JUNI 1933

      Bis zum Sommer des Jahres 1933 war das Werk der Zeugen Jehovas in den meisten deutschen Ländern verboten worden. Regelmäßig wurden die Wohnungen der Brüder durchsucht, und viele Brüder wurden verhaftet. Die Versorgung mit geistiger Speise wurde teilweise behindert, wenn auch nur vorübergehend; doch viele Brüder fragten sich, wie lange das Werk noch fortgesetzt werden könne. In dieser Situation wurden die Versammlungen kurzfristig zu einem Kongreß nach Berlin eingeladen, der am 25. Juni stattfinden sollte. Da zu erwarten war, daß viele den Kongreß wegen der verschiedenen Verbote nicht besuchen könnten, wurden die Versammlungen ermuntert, mindestens einen oder einige Delegierte zu senden. Aber wie sich herausstellte, konnten immerhin 7 000 Brüder kommen. Viele von ihnen waren drei Tage unterwegs, einige fuhren die ganze Strecke mit dem Fahrrad und wieder andere mit Lastwagen, da sich die Busunternehmen weigerten, Busse an eine verbotene Organisation zu vermieten.

      Bruder Rutherford, der zusammen mit Bruder Knorr erst ein paar Tage zuvor in Deutschland eingetroffen war, um zu sehen, was getan werden könnte, um das Eigentum der Gesellschaft sicherzustellen, hatte mit Bruder Balzereit eine Erklärung vorbereitet, die den Kongreßdelegierten zur Annahme vorgelegt werden sollte. Es handelte sich dabei um einen Protest gegen die Einmischung der Hitlerregierung in das Predigtwerk. Alle hohen Regierungsbeamten, vom Reichspräsidenten abwärts, sollten ein Exemplar der Erklärung erhalten, und zwar möglichst per Einschreiben. Einige Tage vor dem Kongreß kehrte Bruder Rutherford nach Amerika zurück.

      Viele Anwesende waren von der „Erklärung“ enttäuscht, da sie in vielen Punkten nicht so offen war, wie die Brüder es erhofft hatten. Bruder Mütze aus Dresden, der bis dahin eng mit Bruder Balzereit zusammengearbeitet hatte, beschuldigte ihn später, den ursprünglichen Text abgeschwächt zu haben. Es war nicht das erstemal, daß Bruder Balzereit die offene und unmißverständliche Sprache, die in den Veröffentlichungen der Gesellschaft gesprochen wurde, verwässert hatte, um Schwierigkeiten mit den Regierungsorganen zu vermeiden.

      Eine große Anzahl Brüder weigerte sich aus diesem Grund, die Resolution anzunehmen. Ja, ein früherer Pilgerbruder namens Kipper weigerte sich, sie zur Annahme vorzulegen, so daß ein anderer diese Aufgabe übernehmen mußte. Es konnte nicht mit Recht gesagt werden, die Erklärung sei einstimmig angenommen worden, obwohl Bruder Balzereit später Bruder Rutherford mitteilte, daß dies der Fall gewesen sei.

      Die Kongreßteilnehmer kehrten müde und zum Teil enttäuscht nach Hause zurück. Sie nahmen jedoch 2 100 000 Exemplare der „Erklärung“ mit nach Hause, die sehr schnell verteilt und auch an zahlreiche verantwortliche Persönlichkeiten versandt werden sollten. Das für Hitler vorgesehene Exemplar enthielt ein Begleitschreiben, in dem es unter anderem hieß:

      „Das Brooklyner Präsidium der Watch-Tower-Gesellschaft ist und war seit jeher in hervorragendem Maße deutschfreundlich. Aus diesem Grunde wurden im Jahre 1918 der Präsident der Gesellschaft und die sieben Glieder des Direktoriums in Amerika zu 80 Jahren Zuchthaus verurteilt, weil der Präsident sich weigerte, zwei von ihm in Amerika geleitete Zeitschriften zur Kriegspropaganda gegen Deutschland zu gebrauchen.“

      Obwohl die Erklärung abgeschwächt worden war und viele Brüder ihre Annahme nicht ganzherzig unterstützen konnten, war die Regierung empört und leitete eine Welle der Verfolgung gegen diejenigen ein, die sie verbreitet hatten.

      BÜRO MAGDEBURG ERNEUT BESETZT

      Die Erklärung, die einen Tag nach dem Verbot in Preußen, in Berlin, gefaßt und in ganz Deutschland verbreitet wurde, war das Signal für Hitlers Polizei, in Tätigkeit zu treten. Am 27. Juni wurden alle Polizeidienststellen angewiesen, „Ortsgruppen und Geschäftsstellen sofort zu durchsuchen und staatsfeindliches Material zu beschlagnahmen“. Einen Tag später, am 28. Juni, wurde das Gebäude in Magdeburg von dreißig SA-Leuten besetzt, die die Fabrik schlossen und die Hakenkreuzfahne über dem Gebäude hißten. Gemäß einem offiziellen Erlaß der Polizeibehörde war es sogar verboten, auf dem Gelände der Gesellschaft die Bibel zu studieren und zu beten. Am 29. Juni wurde die Maßnahme durch den Rundfunk dem ganzen deutschen Volk bekanntgemacht.

      Trotz energischer Versuche gelang es Bruder Harbeck, dem Zweigaufseher in der Schweiz, nicht, zu verhindern, daß am 21., 23. und 24. August Bücher, Bibeln und Bilder mit einem Gesamtgewicht von 65 189 Kilogramm aus der Fabrik der Gesellschaft geholt, auf fünfundzwanzig Lastwagen geladen und dann am Stadtrand von Magdeburg öffentlich verbrannt wurden. Die Druckkosten des Materials beliefen sich auf 92 719,50 Mark. Außerdem wurden in verschiedenen Versammlungen zahlreiche Veröffentlichungen beschlagnahmt und dann verbrannt oder sonstwie vernichtet, so zum Beispiel in Köln, wo Literatur im Werte von mindestens 30 000 Mark vernichtet wurde. Im Goldenen Zeitalter wurde in der Ausgabe vom 1. Juni 1934 berichtet, daß der wahrscheinliche Gesamtwert des vernichteten Eigentums (Möbel, Literatur usw.) zwischen zwei und drei Millionen Mark betrug.

      Der Verlust wäre aber noch größer gewesen, wenn nicht Schritte unternommen worden wären, den größten Teil der Literatur aus Magdeburg — in einigen Fällen sogar mit Schiffen — abzutransportieren und dann an geeigneten Orten zu lagern. Auf diese Weise war es möglich, große Mengen Literatur vor den Augen und vor dem Zugriff der Geheimpolizei jahrelang versteckt zu halten. Ein großer Teil dieser Literatur wurde in den darauffolgenden Jahren für die Predigttätigkeit im Untergrund verwendet.

      Dank der Intervention der amerikanischen Regierung erhielt die Gesellschaft im Oktober ihr Gebäude in Magdeburg zurück. Im Freigabebescheid vom 7. Oktober 1933 hieß es, daß das Besitztum der Gesellschaft völlig freigegeben und der Gesellschaft zur freien Verfügung zurückgegeben werde, daß es aber weiterhin verboten sei, irgendwelche Tätigkeit auszuüben, Literatur zu drucken oder Zusammenkünfte abzuhalten.

      „FREUNDSCHAFT MIT DER WELT“

      Die Geistlichkeit der Christenheit schämte sich nicht, Hitler und seine Bemühungen, Jehovas Zeugen zu verfolgen, zu unterstützen. Wie in der Oschatzer Gemeinnützigen vom 21. April 1933 berichtet wurde, sagte der evangelische Pfarrer Otto in einer Rundfunkansprache am 20. April 1933 zu Ehren des Geburtstages Hitlers:

      „Die Evangelische Deutsche Kirche des Staates Sachsen hat sich bewußt auf den Boden der neugeschaffenen Tatsachen gestellt und wird in engster Zusammenarbeit mit den politischen Führern unseres Volkes versuchen, in dem Volksganzen nun aufs neue die Kräfte des alten Evangeliums von Jesus Christus zugänglich zu machen. Als ersten Erfolg bei dieser Zusammenarbeit dürfen wir verbuchen, daß am heutigen Tag für das Gebiet Sachsen die Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher und ihre Unterorganisationen verboten worden sind. Ja, welch eine Wendung durch Gottes Führung! Bis hierher hat uns Gott geholfen.“

      BEGINN DER UNTERGRUNDTÄTIGKEIT

      Obwohl die Untergrundtätigkeit der Zeugen in dem Jahr, in dem die Nationalsozialisten an die Macht gekommen waren, praktisch unorganisiert war und nicht überall Zusammenkünfte in kleinen Gruppen abgehalten wurden, fand die Gestapo doch neue Gründe, die Brüder zu verhaften.

      Bald nachdem die ersten Brüder verhaftet und ihre Wohnungen durchsucht worden waren, begannen die Brüder, die die Lage objektiv beurteilten, zu erkennen, daß es sich bei diesen Maßnahmen nur um den Anfang einer schlimmeren Verfolgungskampagne handelte. Sie wußten, daß es völlig sinnlos war, den Versuch zu unternehmen, diese Fragen am Verhandlungstisch auszuhandeln. Die einzig richtige Möglichkeit war, für die Wahrheit zu kämpfen.

      Doch ein beachtlicher Teil der Brüder zögerte und war der Meinung, es sei am besten abzuwarten, denn Jehova werde gewiß etwas unternehmen, um diese Verfolgung seines Volkes zu verhindern. Während diese Gruppe ihre Zeit durch Unentschlossenheit verschwendete und ängstlich versuchte, nicht durch eigenes Dazutun die Lage noch mehr zu verschlimmern, waren die anderen Verkündiger entschlossen, das Werk fortzusetzen. Bald begannen mutige Brüder, Zusammenkünfte in kleinen Gruppen in ihrer Wohnung abzuhalten, obwohl sie wußten, daß dies zu ihrer Verhaftung und zu schwerer Verfolgung führen konnte.

      An manchen Orten begannen die Brüder, Artikel aus dem Wachtturm zu vervielfältigen, von dem immer einige Exemplare aus Nachbarländern eingeschmuggelt wurden. Karl Kreis aus Chemnitz war einer der ersten, die Vorkehrungen dafür trafen. Wenn er die Matrizen geschrieben hatte, fuhr er damit zu Bruder Boschan in Schwarzenberg, und dort wurden die Abzüge hergestellt. Zu denen, die besonders aktiv waren, gehörten Hildegard Hiegel und Ilse Unterdörfer. Sobald das Verbot erlassen worden war, faßten sie den Entschluß, sich durch nichts daran hindern zu lassen, ihren von Gott gegebenen Auftrag auszuführen. Schwester Unterdörfer kaufte sich ein Motorrad und fuhr zwischen Chemnitz und Olbernhau hin und her, um den Brüdern die vervielfältigten Exemplare des Wachtturms zu bringen. Brüder in der näheren Umgebung suchte sie mit dem Fahrrad auf, um nicht zu sehr aufzufallen.

      Bruder Johann Kölbl traf Vorkehrungen, daß 500 Exemplare des Wachtturms in München vervielfältigt wurden, und diese wurden dann unter den Brüdern dort sowie in weiten Gebieten des Bayerischen Waldes verteilt.

      In Hamburg war es Bruder Niedersberg, der sogleich die Initiative ergriff. Er war einige Jahre Pilgerbruder gewesen, bevor er an multipler Sklerose erkrankte. Trotz dieser Behinderung tat er, was er nur tun konnte. Während dieser Zeit der Prüfungen besuchten ihn die Brüder gern, denn dadurch wurde ihr Glaube immer wieder gestärkt. Seine Liebe zu den Brüdern bewog ihn bald, Schritte zu unternehmen, um dafür zu sorgen, daß sie regelmäßig geistige Speise erhielten. Er fing an, den Wachtturm in seiner Wohnung zu vervielfältigen. Er brachte Helmut Brembach bei, wie man Matrizen schreibt, und erklärte ihm die Handhabung des Vervielfältigungsapparates. Als er dann sah, daß die Arbeit auch ohne seine Hilfe durchgeführt werden konnte, sagte er den Brüdern, er wolle jetzt auf Reisen gehen und die Versammlungen an der Westküste Schleswig-Holsteins besuchen, um ihnen Mut zuzusprechen und um dafür zu sorgen, daß sie ebenfalls den Wachtturm erhielten. Noch einmal besprach er mit den Brüdern ausführlich, wie sie die Zeitschriften verschicken sollten, und arbeitete mit ihnen einen Code aus, mit dessen Hilfe sie aus seinen Briefen erkennen würden, wie viele Exemplare an jede Versammlung geschickt werden sollten.

      Es war der 6. Januar 1934, als Bruder Niedersberg trotz seines schlechten Gesundheitszustandes auf Reisen ging. Er konnte sich nur mühsam und mit Hilfe eines Stockes vorwärts bewegen, aber er tat es im Vertrauen auf Jehova. Nachdem er mehrere Versammlungen besucht hatte, trafen die ersten verschlüsselten Nachrichten in Hamburg ein, und der Versand der vervielfältigten Ausgaben des Wachtturms konnte beginnen. Als er in die Gegend von Meldorf kam, war gerade ein Bruder gestorben, der unter der Bevölkerung gut bekannt war. Da zu erwarten war, daß auch aus benachbarten Versammlungen viele Brüder zur Beerdigung anwesend sein würden, wurde Bruder Niedersberg gebeten, die Beerdigungsansprache zu halten. Er nahm diese Gelegenheit wahr und hielt eine kraftvolle Ansprache, durch die er die anwesenden Brüder stärken wollte, die schon einige Monate lang keine Zusammenkünfte mehr besuchen konnten. Wie erwartet, waren sehr viele anwesend und kehrten gestärkt durch das, was sie gehört hatten, in ihr zugeteiltes Gebiet zurück.

      Natürlich waren auch andere anwesend, sogar Beamte der Gestapo. Nachdem Bruder Niedersberg seine Ansprache gehalten hatte, fragten sie ihn nach seinem Namen und seiner Adresse, aber sie verhafteten ihn nicht, was sie offensichtlich wegen des besonderen Anlasses nicht wagten. So konnte er seine Reise fortsetzen, die für ihn aber immer beschwerlicher wurde. Als er bei Bruder Thode in Hennstedt angelangt war, bekam er plötzlich heftige Kopfschmerzen, und kurz darauf starb er an einem Gehirnschlag. So hatte er seine letzten Kräfte dazu benutzt, um dafür zu sorgen, daß die Brüder die erbauende geistige Speise erhielten. Zwei Wochen später erschien die Gestapo in seiner Wohnung in Hamburg-Altona, um ihn zu verhaften.

      Außer den vervielfältigten Exemplaren des Wachtturms, die in Deutschland hergestellt wurden, wurden auch einige aus der Schweiz, aus Frankreich, der Tschechoslowakei, ja sogar aus Polen nach Deutschland gesandt, und sie erschienen in verschiedener Aufmachung und in unterschiedlichem Format. Zuerst wurden viele Wachtturm-Artikel aus Zürich (Schweiz) geschickt, die den Titel „Der Jonadab“ trugen. Nachdem die Gestapo diese Methode entdeckt hatte, wurden sämtliche Postämter in Deutschland angewiesen, alle Umschläge, die diesen Titel trugen, zu beschlagnahmen und gegen diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, an die die Zeitschriften adressiert waren. In den meisten Fällen führte dies zu ihrer Verhaftung.

      Später änderte sich der Titel und auch die Verpackung des Wachtturms praktisch mit jeder Ausgabe. In den meisten Fällen wurde der Titel des Wachtturm-Artikels benutzt, der im allgemeinen nur einmal erschien, wie zum Beispiel „Die drei Feste“, „Obadja“, „Der Kämpfer“, „Die Zeit“ und „Tempelsänger“. Aber selbst einige dieser Ausgaben fielen der Gestapo in die Hände, und es wurde dann jeweils ein Rundschreiben an alle Polizeidienststellen in Deutschland gesandt mit der Nachricht, diese besondere Zeitschrift sei verboten. Aber in den meisten Fällen kam diese Nachricht zu spät, weil schon ein weiterer Wachtturm-Artikel in völlig anderer Aufmachung und mit einem ganz anderen Titel erschienen war. Die Gestapo mußte bald zornig zugeben, daß Jehovas Zeugen ihr auf dem Gebiet der Strategie voraus waren.

      Ähnlich verhielt es sich mit der Zeitschrift Das Goldene Zeitalter. Eine Zeitlang war sie nicht auf der Liste der verbotenen Zeitschriften aufgeführt. Als sie später offiziell verboten worden war, wurde sie privat an deutsche Brüder gesandt, und zwar im allgemeinen von Brüdern aus dem Ausland, besonders aus der Schweiz. Diejenigen, die die Zeitschriften versandten, achteten immer darauf, daß die Adresse mit der Hand geschrieben wurde, und zwar jedesmal von jemand anders.

      Je weniger es der Gestapo gelang, die Zufuhr an geistiger Speise zu unterbrechen, desto brutaler wurde sie im Umgang mit den Brüdern. Sie verhaftete sie im allgemeinen, nachdem sie ihre Wohnungen durchsucht hatte, obwohl oft gar kein Grund dazu bestand. Im Polizeipräsidium wurden die Brüder meistens grausam mißhandelt in dem Versuch, ihnen irgendwelche Schuldgeständnisse abzuzwingen.

      „FREIE“ WAHLEN

      Eine andere Waffe, die benutzt wurde, um die Bevölkerung einzuschüchtern, und die besonders gegen Jehovas Zeugen gerichtet war, um sie zu Kompromissen zu zwingen, waren die sogenannten „freien“ Wahlen. Diejenigen, die sich nicht zwingen ließen zu wählen, wurden als „Juden“, „Vaterlandsverräter“ und „Schufte“ verschrien.

      Max Schubert aus Oschatz (Sachsen) wurde am Wahltag fünfmal von Wahlhelfern besucht, die ihn zur Wahl abholen wollten. Frauen besuchten seine Frau mit dem gleichen Ansinnen. Doch Bruder Schubert sagte seinen Besuchern jedesmal, er sei ein Zeuge Jehovas und habe Jehova gewählt, und das genüge; darum brauche er keinen anderen zu wählen.

      Am nächsten Tag hatte er es schwer. Er war bei der Reichsbahn am Fahrkartenschalter beschäftigt und hatte daher ständig Kontakt mit Menschen. An jenem Tag wurde er mit besonderem Nachdruck mit „Heil Hitler!“ begrüßt. Als Erwiderung sagte er dann immer: „Guten Tag!“ oder etwas Ähnliches. Er spürte jedoch, daß etwas „in der Luft“ lag, und besprach dies beim Mittagessen mit seiner Frau. Er sagte ihr, sie solle sich auf alle Eventualitäten einstellen. Nachdem er seinen Dienst an jenem Nachmittag beendet hatte, wurde er gegen 5 Uhr von einem Polizisten abgeholt und zur Ortsgruppenleitung der Nationalsozialistischen Partei gebracht. Ein kleiner Wagen, der mit zwei Pferden bespannt war, stand vor der Tür. Bruder Schubert mußte sich in die Mitte des Wagens stellen, und ringsherum setzten sich eine Anzahl SA-Männer, von denen jeder eine brennende Fackel in seiner Hand trug. Vorn auf dem Wagen stand einer mit einem Horn und hinten einer mit einer Trommel, und sie schlugen abwechselnd Lärm, damit sich jeder die Prozession ansah. Zwei SA-Männer auf dem Wagen hielten ein großes Schild, auf dem geschrieben stand: „Ich bin ein Lump, ein Vaterlandsverräter, weil ich nicht gewählt habe.“ Bald hatte jemand von denen, die hinter dem Wagen herzogen, einen Sprechchor gebildet, der ständig den auf dem Schild geschriebenen Satz wiederholen mußte. Am Schluß des Satzes riefen sie: „Wo gehört er hin?“, worauf die Kinder im Chor schreien mußten: „Ins Konzentrationslager!“ Zweieinhalb Stunden lang wurde Bruder Schubert so durch die Straßen seines 15 000 Einwohner zählenden Heimatortes gefahren. Am nächsten Tag berichtete der Radiosender Luxemburg darüber.

      Einige Brüder waren im Staatsdienst tätig. Da sie nicht den „Deutschen Gruß“ benutzten und sich weigerten, an Wahlen und politischen Demonstrationen teilzunehmen, hatte die Regierung schon seit Sommer 1934 Pläne vorbereitet, um die Bibelforscher im ganzen Reichsgebiet zu verbieten, so daß sie aus dem Staatsdienst entlassen werden konnten. Zu diesem Zweck mußte ein allgemeines Reichsverbot erlassen werden, da Verbote durch die Länderregierungen nicht ausreichend waren. Ein solches Gesetz wurde am 1. April 1935 erlassen. Doch einzelne Amtsstellen hatten schon vorher eigenmächtig gehandelt.

      Ludwig Stickel war Stadtrechnungssekretär in Pforzheim. Am 29. März 1934 erhielt er vom Oberbürgermeister einen Brief, in dem es hieß: „Ich [eröffne] gegen Sie das Dienststrafverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Amte. Sie werden beschuldigt, daß Sie sich an der Volksabstimmung und Reichstagswahl am 12. November 1933 nicht beteiligt haben. ...“ In einem langen Schreiben legte Bruder Stickel seine Einstellung dar, aber da das Urteil in Wirklichkeit schon gefällt worden war, wurde er benachrichtigt, daß er am 20. August entlassen würde.

      Man hatte das Ziel, Jehovas Zeugen aller Verdienstmöglichkeiten zu berauben, indem man sie fristlos aus ihren Stellungen entließ, sie von ihren Arbeitsplätzen jagte, ihre Geschäfte schloß und ihnen verbot, ihren Beruf auszuüben.

      Das mußte auch Gertrud Franke aus Mainz feststellen, nachdem ihr Mann im Jahre 1936 zum fünften Mal verhaftet worden war und die Geheimpolizei ihr versichert hatte, daß sie nicht die Absicht hätte, ihn je wieder zu entlassen. Nachdem Schwester Franke freigelassen worden war — sie war etwa fünf Monate lang als Geisel festgehalten worden —, ging sie zum Arbeitsamt, um eine Arbeitsstelle zu finden. Sie stellte jedoch fest, daß sie niemand anstellen wollte, da sie im Gefängnis gewesen war. Endlich wurde eine Zementfabrik gezwungen, sie einzustellen. Zwei Wochen später erlebte sie ihre nächste Überraschung, als sie feststellte, daß sie ohne ihre Einwilligung in die Deutsche Arbeitsfront aufgenommen worden war und daß man ihr auch die entsprechenden Beiträge vom Lohn abgezogen hatte. Da sie den politischen Charakter dieser Organisation erkannt hatte, ging sie sofort ins Lohnbüro und beschwerte sich, ihr seien für eine Organisation, der sie überhaupt nicht beigetreten sei, Beiträge abgezogen worden, und aus diesem Grunde bat sie darum, die Angelegenheit zu berichtigen. Darauf wurde sie fristlos entlassen. Als sie dann wieder auf dem Arbeitsamt erschien, wurde ihr eröffnet, daß ihr das Arbeitsamt künftig weder eine Arbeitsstelle vermitteln noch eine Unterstützung gewähren würde. Wenn sie sich weiterhin weigere, der Arbeitsfront beizutreten, sollte sie selbst zusehen, wie sie durchs Leben käme.

      JUGENDLICHE ERLEBEN PRÜFUNGEN

      In zahlreichen Fällen wurden Kinder von Zeugen Jehovas der Gelegenheit beraubt, eine Schulbildung zu erhalten. Wir wollen Helmut Knöller seine Erfahrung mit eigenen Worten erzählen lassen:

      „Gerade zu der Zeit, als die Tätigkeit der Zeugen Jehovas in Deutschland im Jahre 1933 verboten wurde, ließen sich meine Eltern zum Zeichen ihrer Hingabe an Jehova taufen. Aber für mich mit meinen 13 Jahren brach mit dem Verbot die Zeit der Entscheidung an: Im Gymnasium gab es nun öfters Prüfungen wegen des Flaggengrußes, wobei ich mich für die Treue gegenüber Jehova und die Hingabe an ihn entschied. Unter diesen Verhältnissen war an ein Hochschulstudium nicht mehr zu denken, und so begann ich eine kaufmännische Lehre in Stuttgart, die zweimal in der Woche den Besuch der Handelsschule einschloß; aber auch dort wurde jedesmal die Flagge gehißt. Natürlich fiel ich als der Größte durch meine Weigerung, die Fahne zu grüßen, prompt auf.

      Wenn der Lehrer das Schulzimmer betrat, war es für die Schüler Vorschrift, aufzustehen, laut mit ,Heil Hitler!‘ zu grüßen und die rechte Hand vorzustrecken. Dies machte ich auch nicht mit. Natürlich schaute der Lehrer nur auf mich, und dann gab es oft Szenen wie diese: ,Knöller, kommen Sie mal raus! Warum grüßen Sie nicht mit „Heil Hitler!“?‘

      ,Das ist gegen mein Gewissen, Herr Lehrer.‘ ,Was, Sie Schwein, Sie! Gehen Sie bloß weiter weg von mir, Sie stinken ja. Noch weiter! Pfui, so ein Volksverräter ...‘ Ich wurde dann in eine andere Klasse versetzt. Und als mein Vater selbst beim Rektor vorsprach, erhielt er folgende markante Erklärung: ,Kann Ihnen Ihr Gott, auf den Sie hoffen, auch nur ein Stück Brot geben? Adolf Hitler kann es, der hat es bewiesen.‘ Darum müsse man ihn auch verehren und mit ,Heil Hitler!‘ grüßen.“

      Nach Beendigung seiner Lehre brach der Zweite Weltkrieg aus, und Bruder Knöller wurde zum Kriegsdienst eingezogen. Er berichtet darüber wie folgt:

      „Am 17. März 1940 wurde ich zum Kriegsdienst eingezogen. Meine Kalkulation für diesen Fall war schon lange: Wenn ich mich am Einsatzort melde und dort [den Militärdienst] verweigere, dann komme ich vor ein Kriegsgericht und werde erschossen. Und dies war mir lieber als ins KZ zu kommen. Aber es kam anders. Ich kam gar nicht vor ein Kriegsgericht, sondern wurde in Arrest gesteckt — bei Wasser und einem Stück Brot täglich. Nach fünf Tagen kam die Gestapo und nahm mich mit. Dort gab es ein stundenlanges Verhör mit allen möglichen Drohungen. Nachts wurde ich dann ins Gefängnis gebracht. Ach, wie war ich glücklich! Keine Spur von Angst mehr, sondern nur noch Freude und gespannte Erwartung, was noch alles kommen würde und wie Jehova mir wieder dabei helfen würde! Nach drei Wochen wurde mir ein Schutzhaftbefehl der obersten Gestapobehörde vorgelesen. Darin stand, daß ich wegen meiner staatsfeindlichen Gesinnung und der Gefahr, mich für die verbotenen Internationalen Bibelforscher zu betätigen, in Schutzhaft bleiben müßte. Das bedeutete Konzentrationslager! Es war also genau umgekehrt gekommen, als ich in meiner menschlichen Einfalt kalkuliert hatte. Zusammen mit noch anderen Gefangenen wurde ich dann am 1. Juni in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert.“

      Bruder Knöller lernte nicht nur daß Leben in Dachau, sondern auch in Sachsenhausen kennen. Später wurde er zusammen mit einer Anzahl anderer Gefangener auf die englische Kanalinsel Alderney gebracht. Nach einer dramatischen Fahrt, die bis nach Steyr (Österreich) führte, wurden er und die mit ihm Verbundenen schließlich am 5. Mai 1945 befreit. Wie turbulent die zurückliegenden Jahre waren, zeigt allein die Tatsache, daß Bruder Knöller, der Gegenstand so großer Verfolgung gewesen war, bis dahin nicht die Gelegenheit gehabt hatte, seine Hingabe an Jehova durch die Wassertaufe zu symbolisieren, obwohl er seine Hingabe durch seine Treue selbst unter den schwierigsten Umständen bewiesen hatte. Unter der kleinen Gruppe von Überlebenden, mit denen er nach Hause zurückkehrte, befanden sich neun weitere Brüder, die alle vier bis acht Jahre in Konzentrationslagern treu ausgeharrt hatten und die nun dankbar die Gelegenheit wahrnahmen, sich in Passau taufen zu lassen.

      KINDER IHREN ELTERN ENTRISSEN

      Wie wenig Jehovas Zeugen in jener aufregenden Zeit die Aussicht hatten, Rechtsschutz zu erhalten, mußten Bruder und Schwester Strenge erfahren. Bruder Strenge wurde verhaftet und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, wonach Schwester Strenge, die nun mit ihren Kindern allein war, bald in eine Situation gestürzt wurde, die ihre letzten Kräfte erforderte. Sie berichtet:

      „In der Schule sollte mein Junge ein nationales Lied und ein nationales Gedicht auswendig lernen. Da er die darin enthaltenen Ausdrücke nicht mit seiner Gesinnung in Einklang bringen konnte, weigerte er sich, das zu tun. Daraufhin ließ ihn der Lehrer wie einen Gefangenen, von zwei Jungen geführt, zu dem Rektor, einem gewissen Herrn Hanneberg, bringen. Dieser sagte ihm, daß ihm die Finger so lange blutig geschlagen werden müßten, bis sie blau angeschwollen seien, ,so daß er sie nicht mehr in den A... stecken‘ könne. Ferner drohte er ihm und sagte, daß er seinen Vater in seinem Leben nie wiedersehen würde. Schließlich fragte er diesen zehnjährigen Jungen, ob er auch den Wehrdienst verweigern werde. Günter wies auf die Bibel hin und sagte, wer das Schwert anfasse, würde auch durch das Schwert umkommen. Darauf sagte der Rektor zum Klassenlehrer: ,Züchtigen Sie ihn wie üblich.‘ Anschließend wurde Günter von dem Rektor mit der Bemerkung nach Hause geschickt, daß er sofort die Polizei anrufen werde, die schon fünf Minuten später bei ihnen zu Hause sein werde, um ihn sofort in die Erziehungsanstalt zu bringen. Kaum war mein Junge zu Hause angekommen, fuhr auch schon die Polizei mit einem großen Auto vor unserem Hause vor. Mehrere Beamte forderten stürmisch Einlaß. Ich machte jedoch die Tür nicht auf. Nach einer Weile ging die Polizei zu meiner Nachbarin und verlangte von ihr ein Zeugnis, das mich belasten sollte. Als diese nichts vorbringen konnte, wurde sie so lange gedrängt, bis sie zugab, gehört zu haben, daß wir jeden Morgen ein Lied gesungen und gemeinsam gebetet hätten. Damit entfernte sich die Polizei wieder.

      Am nächsten Morgen kam die Polizei um etwa 10.30 Uhr wieder. Da ich nicht willens war, freiwillig die Tür zu öffnen, riefen die Gestapobeamten: ,Verfluchte Bibelforscher! Aufmachen!‘ Dann gingen sie zu einem in der Nachbarschaft wohnenden Schlosser und ließen unsere Wohnung gewaltsam aufbrechen.

      Einer der Gestapobeamten hielt mir den Revolver auf die Brust und schrie: ,Die Kinder her!‘ Doch ich hielt sie fest umschlungen, und sie hatten sich schutzsuchend selbst an mich geklammert. Aus Angst, daß wir nun gewaltsam auseinandergerissen würden, schrien wir alle aus Leibeskräften um Hilfe.

      Da das Fenster offenstand, sammelte sich vor dem Haus eine große Menschenmenge an, während ich aus lauter Verzweiflung schrie: ,Ich habe meine Kinder mit großen Schmerzen geboren, ich gebe sie Ihnen nicht. Erst müssen Sie mich totschießen!‘ Dann fiel ich, von Erregung übermannt, in Ohnmacht. Wieder aufgewacht, wurde ich von den Gestapobeamten drei Stunden lang verhört mit dem Ziel, aus mir Aussagen herauszupressen, die meinen Mann belasten sollten. Da ich aber immer wieder in Ohnmacht fiel, mußte das Verhör einige Male unterbrochen werden, während die immer größer werdende Menschenmenge vor dem Haus durch ihren Lärm ihren Unwillen gegen die Vorgänge zum Ausdruck brachte, so daß es schließlich die Gestapo vorzog, die Wohnung unverrichtetersache wieder zu verlassen. Nun sollten die Kinder auf heimlichem Wege von mir getrennt werden. Offensichtlich zu diesem Zweck wurde ich wenige Tage später vor das Sondergericht in Elbing geladen. Am gleichen Tag sollten sich aber auch meine Kinder bei dem über sie bestellten Vormund melden. Ich ahnte Unheil und ging schon einen Tag früher mit meinen Kindern zu diesem Vormund, der mir jetzt eröffnete, daß meine 15jährige Tochter in ein Arbeitslager gebracht und der 10jährige Günter einer national eingestellten Familie zur Erziehung überwiesen werden sollte. Würden sie dort nicht gehorchen, kämen beide in eine Erziehungsanstalt. In meiner großen Erregung sagte ich: ,Sagen Sie, leben wir schon in Rußland, oder sind wir noch in Deutschland?‘, worauf er mir antwortete: ,Frau Strenge, ich will nichts gehört haben. Auch ich stamme aus einer religiösen Familie. Mein Vater ist Pfarrer!‘ Als ich dann noch die Bitte äußerte, meine Tochter wenigstens in einer Stellung unterzubringen, antwortete mir dieser Rechtsanwalt: ,Ich werde mich Ihretwegen keinen Unannehmlichkeiten aussetzen. Lieber will ich mit zwanzig anderen Kindern zu tun haben als mit einem von den Bibelforschern.‘

      Nun kam der Sonnabend, wo ich schweren Herzens nach Elbing fahren mußte, um für meinen Glauben an Jehova und seine Verheißungen als Angeklagte vor Gericht zu stehen. Um mich für diesen schweren Gang noch einmal zu stärken und auch um mein Herz noch einmal ausschütten zu können, suchte ich vorher meinen Mann im Gefängnis auf. Als er vorgeführt wurde, brach ich an seiner Brust zusammen und konnte nichts als weinen. All der Jammer und die schrecklichen Ereignisse der letzten Tage zogen noch einmal an meinem Auge vorüber: der Mann für drei Jahre im Gefängnis, die Kinder von mir weggerissen, die auch ihrerseits wieder voneinander getrennt würden. Ich war völlig gebrochen und befand mich am Rande meiner Kraft. Doch wie Engelsworte drang es an mein Ohr, als mein Mann mich mit den Erfahrungen Hiobs tröstete und mir dessen Leid schilderte, aber auch die unentwegte Treue zu Gott, so daß er ihm, nachdem er alles verloren hatte, nichts Ungereimtes zuschob. Dann erzählte er mir, wie er selbst nach den zahlreichen Verhören und der Verhandlung, die für ihn schwere Prüfungen waren, von Jehova überaus reichlich gesegnet worden sei. Das gab mir wieder neue Kraft. Mit aufrechter Haltung ging ich nun zur Verhandlung, um dort noch einmal zu vernehmen, mit welchem Eifer meine Kinder vor ihren Lehrern und anderen höherstehenden Beamten für Jehova und ihren Glauben und sein Königreich eingestanden waren. Das Urteil dieses ,deutschen Gerichtes‘ lautete: Weil ich die Erziehung meiner Kinder nicht in nationalsozialistischem Sinne durchgeführt und weil ich mit ihnen Loblieder zur Ehre Jehovas gesungen habe, müsse ich mit acht Monaten Gefängnis bestraft werden.“

      VON KLASSENKAMERADEN GEÄCHTET

      Der zwölfjährige Bruder Willi Seitz aus Karlsruhe machte eine andere Erfahrung. Er berichtet selbst:

      „Was ich bis jetzt, Ihr Lieben, alles durchgemacht habe, kann ich fast nicht beschreiben. In der Schule wurde ich von meinen Mitschülern geschlagen; bei Ausflügen, sofern ich dabei war, mußte ich allein gehen, durfte auch mit meinen anderen Schulkameraden, soweit sie noch für mich waren, nicht sprechen. Mit anderen Worten: Ich wurde gehaßt und verspottet gleich einem räudigen Hunde. Bei alledem war mein einziger Trost, daß Gottes Königreich doch bald kommen würde. ...“

      Am 22. Januar 1937 wurde Willi aus der Schule entlassen — „wegen Verweigerung des Deutschen Grußes, Nichtmitsingens der nationalen Lieder und Nichtteilnahme an den bekannten Schulfeiern“.

      WEGEN BETENS UND SINGENS VERURTEILT

      Max Ruef aus Pocking erkannte ebenfalls, wie systematisch man vorging, um Jehovas Zeugen dazu zu zwingen, ihre Lauterkeit aufzugeben. Seine Existenz wurde vollständig ruiniert. Eine Hypothek, die er aufgenommen hatte, um bauliche Veränderungen vorzunehmen, wurde ihm gekündigt. Da er die Hypothek nicht sofort zurückzahlen konnte, wurde sein ganzes Besitztum im Mai 1934 versteigert.

      „Die Verfolgungen hörten indessen keineswegs auf“, erzählt Bruder Ruef. „Im Gegenteil, ich wurde auf Betreiben der politischen Leitung bewußt falsch angeklagt und vor Gericht gestellt. Und weil man mir nichts zur Last legen konnte, hat mich das Sondergericht München wegen verbotenen Betens und Singens in meiner Wohnung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, die ich am 31. Dezember 1936 antreten mußte. Meine Frau, die ihr drittes Kind erwartete, erhielt mit den anderen beiden Kindern von neun und zehn Jahren außer dem Wohnzins von 12 RM keinerlei Unterstützung. Es kam die Zeit der Entbindung. Wir reichten beide, meine Frau und ich, Gesuche ein, mir einige Wochen Strafunterbrechung zu gewähren, damit ich mich der notwendigen Dinge annehmen könne. Etwa eine Woche vor der Entbindung kam die Abweisung mit der Begründung: ,Zur Genehmigung nicht geeignet.‘

      Am 27. März wurde mir im Gefängnis eröffnet, daß meine Frau gestorben sei und ich zur Erledigung der notwendigen Angelegenheiten für drei Tage beurlaubt werde. Ich begab mich nach meiner Entlassung sofort in die Klinik, wohin man meine Frau nach der Entbindung gebracht hatte, die aber schon auf dem Transport dorthin verstorben war. Dort drangen eine Ärztin und auch die Krankenschwestern, die noch nicht wußten, daß ich Zeuge Jehovas bin, förmlich in mich und sagten: ,Herr Ruef, erheben Sie sofort gegen den Arzt und die Hebamme Anzeige, denn Ihre Frau war gesund, und alles war bei ihr in Ordnung‘, worauf ich nur müde antwortete: ,Da hätte ich viel zu tun.‘ Zu Hause angekommen, fand ich im Schlafzimmer das tote Kind vor und die beiden anderen Kinder in einer sich leicht vorzustellenden Situation. Nun, sollte ich diese wieder unversorgt zurücklassen, vielleicht auf Nimmerwiedersehen?“

      Bruder Ruefs Schwiegereltern verlangten, daß die Leiche seiner Frau nach Pocking überführt wurde, wo niemand, der nicht zur Familie gehörte, die Erlaubnis erhielt, am Grab zu sprechen. So kam es, daß Bruder Ruef selbst die Beerdigungsansprache seiner Frau halten mußte, und Jehova gab ihm die Kraft dazu.

      Der Gedanke, nun seine beiden Kinder unbeaufsichtigt zurücklassen zu müssen, war Bruder Ruef unerträglich. Da ihm nur noch wenige Stunden blieben, bis der gewährte Urlaub ablief, brachte er eines der beiden Kinder zu seinen Schwiegereltern, obwohl sie keine Zeugen Jehovas waren, und das andere brachte er zu Brüdern, die in der Nähe der Schweizer Grenze lebten. Schließlich unternahm er eine dramatische Flucht in die Schweiz, wo er mit seinem Kind Asyl erhielt.

      ERST BESTRAFUNG, DANN „FREUNDLICHKEIT“, UM DIE LAUTERKEIT ZU BRECHEN

      Es gab Fälle, in denen Kinder, die von ihren Eltern getrennt wurden, vorübergehend im Glauben schwach wurden und tatsächlich in der Gefahr standen, in das nationalsozialistische Lager abgetrieben zu werden, so, wie sich dies die Führer der „Bewegung“ gedacht hatten. Ein Beispiel dafür ist Horst Henschel aus Meißen, der im Jahre 1943 im Alter von 12 Jahren zusammen mit seinem Vater getauft wurde. Er schreibt:

      „Meine Kindheit war ... ein Auf und Ab. Ich trat aus der Hitlerjugend aus — soweit das überhaupt möglich war —, freute mich und fühlte mich stark. In der Schule wurde jeden Tag der Hitlergruß verlangt, den ich verweigerte, wofür ich Schläge bekam. Trotzdem war es jedesmal ein Grund zur Freude, wenn ich, gestärkt durch meine Eltern, treu geblieben war. Doch zwischendurch gab es auch immer wieder Gelegenheiten, wo ich entweder nach körperlichen Strafen oder in schwierigen Situationen doch ,Heil Hitler!‘ sagte. Ich weiß, daß ich dann immer mit Tränen in den Augen nach Hause kam, wie wir dann gemeinsam zu Jehova beteten und ich dann wieder die Kraft hatte, den Angriffen des Feindes für die nächste Zeit zu widerstehen, bis mir dann erneut eine solche oder ähnliche Sache passierte.

      Dann kam die Gestapo und machte Haussuchung. ,Sind Sie ein Zeuge Jehovas?‘ fragte einer der breitschultrigen SS-Männer meine Mutter. Noch heute sehe ich, wie sie, an den Türrahmen gelehnt, mit einem festen ‚Ja!‘ antwortete. Sie wußte, das bedeutete für sie früher oder später ihre Verhaftung, die auch schon 14 Tage später erfolgte.

      Meine Mutter war gerade dabei, meine kleine Schwester, die einen Tag später ein Jahr alt wurde, zu versorgen. Die Polizei kam mit dem Haftbefehl für meine Mutter. ... Da aber mein Vater gerade zu Hause war, blieben wir noch unter seiner Obhut. ... Doch schon vierzehn Tage später wurde auch er verhaftet. Ich sehe heute noch, wie er vor dem Küchenherd hockte und ins Feuer schaute. Bevor ich zur Schule ging drückte ich ihn noch einmal fest an mein Herz. Doch mein Vater drehte sich nicht mehr nach mir um. Ich habe viel über den harten Kampf nachgedacht, den er in diesen Tagen kämpfte. Noch heute bin ich Jehova dafür dankbar, daß er ihm die Kraft gab, mir ein solches Vorbild zu geben. Als ich nach Hause kam, war ich allein. Mein Vater, der zum Wehrdienst eingezogen werden sollte, war inzwischen zum Wehrbezirkskommando des Ortes gegangen, um dort zu erklären, daß er den Kriegsdienst ablehne. Darauf wurde er sofort verhaftet. Meine Großeltern und die anderen Verwandten, die alle gegen Jehovas Zeugen, ja zum Teil Mitglieder der Nazipartei waren, hatten sich inzwischen um meine einjährige Schwester und mich bemüht, so daß wir nicht in ein Heim oder gar in eine Erziehungsanstalt, sondern zu ihnen kamen. Eine zweite Schwester von mir, die zu dieser Zeit 21 Jahre alt war, wurde vierzehn Tage nach der Verhaftung meines Vaters ebenfalls verhaftet. Drei Wochen später starb sie im Gefängnis an Diphtherie und Scharlach.

      Nun waren meine kleine Schwester und ich bei meinen Großeltern. Ich erinnere mich noch heute an Gelegenheiten, wie ich vor dem Bett meiner Schwester gekniet habe. Mir wurde nicht erlaubt, in der Bibel zu lesen, aber ich tat es unbeobachtet, nachdem ich von einer Nachbarin heimlich eine bekommen hatte. ...

      Einmal machte sich mein Großvater, der nicht in der Wahrheit war, auf, um meinen Vater im Gefängnis zu besuchen. Voller Empörung und außer sich vor Erregung, kehrte er zurück. ,Dieser Verbrecher, dieser Lump! Wie kann er seine Kinder so allein lassen!‘ Mein Vater war an Händen und Füßen gefesselt gewesen, als er vor meinen Großvater gebracht worden war und als an ihn appelliert worden war, um der Kinder willen doch den Kriegsdienst aufzunehmen, war er weiter standhaft geblieben und hatte entschieden abgelehnt, worauf ein Offizier zu meinem Großvater gesagt hatte: ,Und wenn dieser Mann zehn Kinder hätte, er würde nicht anders handeln.‘ Für die Ohren meines Großvaters war dies abscheulich, für mich ein Beweis der Treue meines Vaters, aber auch der Hilfe Jehovas, die er ihm in dieser schwierigen Situation gab.

      Ein wenig später erhielt ich einen Brief von meinem Vater. Es war sein letzter. Da er nicht wußte, in welchem Gefängnis sich meine Mutter befand, schrieb er diesen Brief an mich. Ich ging in meine Bodenkammer, in der ich schlief, und las die ersten Worte dieses Briefes: ,Freue Dich, wenn Du diesen Brief erhältst, denn ich habe ausgeharrt. In zwei Stunden wird mein Urteil vollstreckt ...‘ Ich war traurig und habe auch geweint, obwohl ich die Tiefe der Sache damals nicht so erfaßt hatte wie heute.

      Bei all diesen einschneidenden Erlebnissen blieb ich relativ stark. Ohne Zweifel gab mir Jehova die nötige Kraft, mit diesen Problemen fertig zu werden. Doch Satan hat viele Wege, um uns in seine Schlinge zu locken. Das mußte ich bald erfahren. Einer meiner Angehörigen ging zu meinen Lehrern und bat sie, Geduld mit mir zu haben. Auf einmal wurden alle sehr, sehr freundlich zu mir. Die Lehrer unternahmen nichts mehr, auch wenn ich nicht mit ,Heil Hitler!‘ grüßte, und auch meine Angehörigen wurden besonders nett und lieb zu mir. Dann geschah es.

      Auf eigenen Wunsch ging ich in die Hitlerjugend, ohne von irgend jemand dazu aufgefordert worden zu sein, und das nur wenige Monate vor Ende des Zweiten Weltkrieges. Was also Satan durch Härte nicht erreicht hatte, gelang ihm durch Schmeichelei und List. Ja ich kann heute wohl sagen, daß harte Verfolgungen von außen eine Prüfung für unsere Loyalität sein können, die schleichenden Angriffe Satans auf verschiedenen Gebieten aber keineswegs ungefährlicher sind als Brutalität von außen. Ich weiß heute, daß meine Mutter während dieser Zeit im Gefängnis viele schwere Glaubensprüfungen durchzumachen hatte. Ich erhielt den letzten Brief meines Vaters, der von seiner Treue und Ergebenheit bis zum Tode berichtete und mich noch sehr stärkte. Sie dagegen erhielt seine Wäsche und seine Anzüge, auf denen noch die Blutspuren zu sehen waren — Zeugen der Drangsalierungen vor seinem Tode. Später sagte mir meine Mutter, daß dies für sie alles sehr schwer war, aber ihre härtesten Prüfungen um jene Zeit seien meine Briefe gewesen, die ich ihr dann schrieb, aus denen sie erkennen mußte, daß ich aufgehört hatte, Jehova zu dienen.

      Nun ging der Krieg bald zu Ende. Meine Mutter kam wieder nach Hause und half mir, auf den Weg der Hingabe zurückzugelangen. Sie erzog mich weiter in der Liebe zu Jehova und in der Hingabe an ihn. Zurückblickend kann ich heute wohl sagen, daß ich damals dieselben Probleme hatte wie viele jugendliche Brüder in unseren Tagen. Aber meine Mutter kämpfte um mich, damit ich den Weg der Hingabe nicht mehr verließe. Seit zweiundzwanzig Jahren darf ich nun durch Jehovas unverdiente Güte im Vollzeitdienst stehen. In dieser Zeit hatte ich auch das Vorrecht — wie meine Eltern —, sechs Jahre und vier Monate im Gefängnis in der Ostzone zu verbringen.

      Oft habe ich mich gefragt, womit ich es verdient habe, daß mich Jehova in der Vergangenheit so reichlich gesegnet hat. Aber ich glaube heute, es sind die Gebete meines Vaters und meiner Mutter gewesen, die mir in meinem christlichen Lauf kein besseres Beispiel geben konnten, als sie es getan haben.“

      Es sind 860 Fälle bekanntgeworden, in denen Kinder ihren Eltern fortgenommen wurden, obwohl die genaue Zahl noch wesentlich höher liegen mag. In Anbetracht solcher Unmenschlichkeit ist es nicht verwunderlich, daß die Behörden im Laufe der Zeit so weit gingen, selbst das Zeugen weiterer Kinder unmöglich zu machen, indem einfach der Ehemann einer „Erbkrankheit“ verdächtigt wurde. Er konnte dann aufgrund dieses Gesetzes sterilisiert werden.

      VERNEHMUNGSMETHODEN

      Eine der grausamen Methoden, die angewandt wurden, war, den Ehepartner und andere Glieder der Familie die Qualen, die ihre Lieben bei den Verhören zu ertragen hatten, unmittelbar miterleben zu lassen. Emil Wilde beschreibt, wie grausam dies war. Er wurde gezwungen, von seiner Zelle aus mit anzuhören, wie seine Frau buchstäblich zu Tode gemartert wurde.

      „Am 15. September 1937, früh gegen 5 Uhr, machten zwei Beamte der Gestapo bei uns eine Haussuchung, nachdem sie zuerst meine Kinder ausgefragt hatten. Anschließend wurden meine Frau und ich ins Polizeipräsidium gebracht und dort sogleich in Gefängniszellen eingeschlossen. Nach Verlauf von ungefähr zehn Tagen erfolgte die erste Vernehmung. Wie man mir sagte, sollte am selben Tag auch meine Frau vernommen werden, was auch der Fall war.

      Von Mittag, ungefähr 1 Uhr, an hörte ich das laute Schreien einer Frau. Dieses Schreien rührte von den Schlägen her, die ihr fortwährend versetzt wurden, und während es immer lauter wurde, hörte ich um so deutlicher, daß es von meiner Frau kam. Ich klingelte und erkundigte mich, warum die Frau, die meine Frau sei, so geschlagen werde; da sagte man mir, das sei nicht meine Frau, sondern eine andere, die diese Schläge auch verdiene, weil sie sich ungezogen benehme. Am späten Nachmittag setzte das Schreien wieder ein und nahm an Heftigkeit dermaßen zu, daß ich wieder klingelte, um mich über die Behandlung meiner Frau zu beschweren. Abermals stritten die Gestapobeamten ab, daß es meine Frau sei. Nachts gegen 1 Uhr konnte ich es nicht mehr mit anhören. Darum klingelte ich erneut, doch jetzt sagte der Polizeibeamte, dessen Namen ich nicht kenne: ,Wenn du noch einmal klingelst, machen wir es mit dir genauso, wie wir es mit deiner Frau gemacht haben.‘ Jetzt trat Ruhe im ganzen Gefängnis ein, denn meine Frau hatten sie inzwischen in die Nervenklinik gebracht. Am 3. Oktober, am frühen Morgen, kam der Gestapo-Hauptwachtmeister Glassin in meine Zelle und teilte mir mit, daß meine Frau in der Nervenklinik verstorben sei. Da habe ich ihm auf den Kopf zugesagt, daß sie am Tode meiner Frau schuld seien, und erhob am Begräbnistag meiner Frau schriftlich Anklage gegen die Gestapo wegen Totschlags, was zur Folge hatte, daß ich nun meinerseits wegen Beleidigung der Gestapo angeklagt wurde.

      Dies hatte auch einen zusätzlichen Prozeß zur Folge, der an meinen ersten angehängt wurde. Als es dann soweit war, standen während der Sondergerichtsverhandlung zwei Schwestern auf und sagten: ,Auch wir haben gehört, daß Frau Wilde geschrien hat: „Ihr schlagt mich ja tot, ihr Teufel!“ ‘ Darauf sagte der Richter zu mir: ,Aber Sie haben es nicht gesehen, sondern nur etwas gehört; deshalb bestrafen wir Sie mit einem Monat Gefängnis.‘ Einige Schwestern, die meine Frau auf der Totenbahre gesehen hatten, bestätigten mir, daß sie ganz entstellt gewesen sei. Am Hals und quer über das Gesicht hätten sie lauter große Striemen gesehen. Ich selbst durfte nicht mit zur Beerdigung gehen.“

      In anderen Fällen versuchte man, die Brüder zu hypnotisieren. Einige von ihnen erhielten Speisen, denen Drogen beigefügt waren, so daß sie vorübergehend über das, was sie aussagten, keine Kontrolle mehr hatten. Anderen wurden während einer ganzen Nacht die Hände und Füße auf dem Rücken zusammengeschlossen, um so ein Geständnis zu erpressen. Da einige diesen schrecklichen Folterungen nicht gewachsen waren, gelang es der Gestapo, sich Informationen darüber, wie das Werk der Zeugen Jehovas organisiert war und durchgeführt wurde, zu beschaffen.

      FREUNDLICHE BEAMTE UND ARBEITGEBER

      Obwohl sich die Beamten der „neuen, kraftvollen und lautstarken Umgangssprache“ bedienten, die besonders die Führer des auf dem sogenannten „Führerprinzip“ aufgebauten neuen Staates kennzeichnete, gab es erfreulicherweise doch hier und da einige Polizeibeamte, die in ihrem Umgang mit Jehovas Zeugen innerhalb und außerhalb des Gefängnisses zeigten, daß sie in ihrem Innern immer noch etwas Mitgefühl gegenüber ihren Mitmenschen bewahrt hatten.

      Carl Göhring wurde aus seiner Stellung bei der Privateisenbahn der Leunawerke bei Merseburg fristlos entlassen, weil er sich geweigert hatte, den Deutschen Gruß zu erweisen und in die Arbeitsfront einzutreten. Das Arbeitsamt weigerte sich, ihm andere Arbeit zu vermitteln, und das Sozialamt lehnte es ab, ihm irgendeine Unterstützung zukommen zu lassen. Aber Jehova, der die Bedürfnisse seines Volkes kennt, lenkte die Dinge so, daß Bruder Göhring bald eine Stellung in der Papierfabrik in Weißenfels fand. Der Direktor, ein Herr Kornelius, stellte alle Brüder aus der Umgebung ein, die aus ihrer Stellung entlassen worden waren, und verlangte von ihnen nichts, was sie mit ihrem Gewissen in Konflikt gebracht hätte.

      Wie es sich später herausstellte, gab es auch andere Arbeitgeber wie diesen, allerdings nicht viele. Dadurch sind manche Brüder dem Zugriff der Gestapo entzogen worden.

      Es gab auch einzelne Richter, die in ihrem Innern keineswegs mit den gewalttätigen Methoden einverstanden waren, deren sich die Hitlerregierung bediente. Besonders am Anfang legten eine ganze Anzahl Richter den Brüdern ein völlig belangloses Schriftstück zur Unterschrift vor, in dem lediglich erklärt wurde, daß sie sich in keiner Weise politisch betätigen würden. Das konnten die Brüder ohne Bedenken unterschreiben, und viele wurden so davor bewahrt, die Freiheit zu verlieren.

      Auch bei Haussuchungen stellte es sich häufig heraus, daß nicht alle Beamten Jehovas Zeugen so haßten, wie es nach außen hin erschienen sein mag. Dies erlebten Bruder Hans Poddig und seine Frau, als ihre Wohnung durchsucht wurde. Sie hatten gerade von Schwester Poddigs leiblicher Schwester, die in den Niederlanden lebte, Post erhalten, unter anderem Exemplare des Wachtturms und anderer Publikationen. Bevor sie jedoch die Gelegenheit hatten, etwas zu lesen, klingelte es plötzlich an der Tür.

      „Schnell“, rief Schwester Poddig, „alles in die Speisekammer und abschließen!“ Da dies aber aufgefallen wäre, beschlossen sie in letzter Minute, die Tür offenzulassen. Unterdessen hatte der Gestapobeamte, der von einem SA-Mann begleitet wurde, das Haus betreten. „Na“, sagte er, „dann wollen wir gleich hier beginnen.“ Damit meinte er die Speisekammer, deren Tür gerade offenstand. Da sagte plötzlich der kleine Junge von Bruder Poddig: „In der Speisekammer können Sie aber lange suchen, da finden Sie nichts“ Da mußte der Beamte unwillkürlich lachen und sagte: „Na, dann wollen wir mal ins andere Zimmer gehen.“ Die ganze Haussuchung verlief erfolglos. Ja, Brüder Poddig und seine Familie hatten den Eindruck, daß sie — zumindest der Gestapobeamte — überhaupt nichts finden wollten. Anscheinend dachte der SA-Mann, die Suche sei nicht gründlich genug durchgeführt worden, und wollte die Suche fortsetzen. Doch der Gestapobeamte wies ihn zurecht und verbot ihm weiterzusuchen. Als sie fortgingen, drehte er sich noch einmal allein um und flüsterte Schwester Poddig zu: „Frau Poddig, hören Sie, ich will es Ihnen sagen. Man will Ihnen die Kinder wegnehmen, weil sie nicht in der Hitlerjugend sind. Bitte schicken Sie die Kinder doch dahin, und wenn es nur der Form nach ist.“ „Dann gingen beide fort, und wir konnten in aller Ruhe die Post lesen, die wir aus Holland erhalten hatten und die so manches Neue enthielt, und dankten Jehova, daß auch wieder ein Wachtturm dabei war“, schreibt Bruder Poddig.

      ÜBERLISTET

      Es gibt natürlich auch zahlreiche Fälle, in denen Gestapobeamte bei Haussuchungen offensichtlich mit Blindheit geschlagen und durch blitzschnelles Handeln der Brüder überlistet wurden, wobei oft ganz klar der Schutz Jehovas und die Hilfe der Engel zu erkennen waren.

      Schwester Kornelius aus Marktredwitz erzählt eine solche Erfahrung: „Eines Tages kamen wieder einmal Kriminalbeamte in unsere Wohnung, um eine Haussuchung durchzuführen. Wir hatten einige Publikationen in der Wohnung, darunter einige vervielfältigte Wachttürme. Ich sah im Moment keine andere Möglichkeit, als sie in eine leere Kaffeekanne zu stecken, die gerade auf dem Tisch stand. Nachdem die Beamten alles durchsucht hatten, war es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie auch dieses Versteck gefunden hätten. In diesem Augenblick kam zufällig meine leibliche Schwester in unsere Wohnung. Ganz unvermittelt sagte ich zu ihr: ‚Hier, nimm deinen Kaffee mit!‘ Meine Schwester schaute zunächst etwas ungläubig, begriff dann aber sofort und entfernte sich mit der Kaffeekanne. So war die Literatur wieder außer Gefahr. Die Beamten hatten nicht gemerkt, daß sie überlistet worden waren.“

      Amüsant ist die Geschichte, die Bruder und Schwester Kornelius über ihren fünfjährigen Sohn Siegfried erzählten, der damals noch keine Schwierigkeiten mit dem „Deutschen Gruß“ und ähnlichen Dingen hatte, weil er noch nicht zur Schule ging. Aber da ihn seine Eltern in der Wahrheit erzogen hatten, wußte er, daß die Literatur seiner Eltern, die sie immer versteckten, nachdem sie sie gelesen hatten, sehr wichtig war und das die Gestapo sie nicht finden durfte. Als er eines Tages sah, wie zwei Beamte auf den Hof seiner Eltern kamen, war ihm sogleich klar, daß sie nach versteckter Literatur suchen würden, und er wußte sofort, was er tun mußte, um zu verhindern, daß sie etwas fanden. Obwohl er noch nicht zur Schule ging, nahm er die Schultasche seines älteren Bruders, leerte sie aus und stopfte die ganze Literatur hinein. Dann hing er sich die Tasche auf den Rücken und ging damit auf die Straße. Dort wartete er, bis die Beamten nach einer erfolglosen Haussuchung wieder fortgingen. Danach ging er ins Haus zurück und versteckte die Literatur wieder dort, wo er sie hergeholt hatte.

  • Deutschland (Teil 2)
    Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974
    • Deutschland (Teil 2)

      „SCHAFE“ IM GEFÄNGNIS GEFUNDEN

      Im Gefängnis kamen die Brüder mit allen Arten von Menschen zusammen, und natürlich erzählten die ihnen, soweit es möglich war, von ihrer Hoffnung. Wie groß war doch ihre Freude, wenn einer ihrer Mitgefangenen die Wahrheit annahm! Von einer solchen Erfahrung berichtet uns Willi Lehmbecker. Er war in einem Gefängnis mit vielen anderen Gefangenen in einem Schlafsaal untergebracht, in dem das Rauchen erlaubt war:

      „Ich hatte mein Bett oben. Der unter mir lag, nebelte mich dermaßen ein, daß ich kaum atmen konnte, aber ich konnte ihm, wenn alles schlief, von der Bibel und von Gottes Vorhaben mit den Menschen erzählen und hatte dabei einen sehr aufmerksamen Zuhörer. Dieser junge Mann war politisch eingestellt und war wegen illegaler Zeitschriftenverbreitung in Haft genommen worden. Wir gaben uns das gegenseitige Versprechen, wenn wir wieder frei seien und noch am Leben seien, uns gegenseitig zu besuchen. Aber es kam anders. 1948 traf ich ihn wieder, und zwar bei unserem Kreiskongreß. Er erkannte mich sofort und begrüßte mich freudig. Und dann erzählte er mir seine Geschichte. Er wurde nach Verbüßung seiner Strafe entlassen, anschließend zum Militär eingezogen und kam an die Front nach Rußland. Hier hatte er Gelegenheit, über alles nachzudenken, was ich ihm erzählt hatte. ... Schließlich sagte er zu mir: ‚Heute bin ich dein Bruder geworden.‘ Könnt ihr verstehen, wie mich das bewegte und wie ich mich freute?“

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