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Sollten Hausbesuche ohne vorherige Einladung verboten werden?Erwachet! 1972 | 22. März
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Sollten Hausbesuche ohne vorherige Einladung verboten werden?
Vom „Awake!“-Korrespondenten in Dänemark
WIE empfindest du es, wenn dich jemand, ohne eingeladen worden zu sein, besucht? Findest du, das sei ein Recht, das geschützt werden sollte, obwohl dir ein solcher Besuch manchmal ungelegen sein mag?
Oder bist du der Meinung, man müßte ein Gesetz erlassen, das Hausbesuche ohne vorherige Einladung verbieten würde? Allerdings käme es dann nicht mehr vor, daß ein unerwünschter Besucher an der Tür klingelte. Aber wenn man alle Konsequenzen eines solchen Gesetzes in Erwägung zieht, erkennt man, daß ein solches Verbot nicht wünschenswert wäre.
Es mag zum Beispiel vorkommen, daß die Nachbarin bei uns anklopfen mag, um sich etwas Zucker oder Kaffee zu borgen — aber es könnte ja auch sein, daß wir selbst so etwas borgen möchten. Ein Autofahrer möchte vielleicht unser Telefon benutzen, weil er eine Panne hat oder wegen eines Unfalls. Wir könnten aber auch selbst in einer solchen Lage sein und Hilfe benötigen. Vielleicht braucht ein Nachbar Hilfe, weil jemand in der Familie krank geworden ist oder weil ein Baby früher zur Welt kommt als erwartet; es kann aber auch sein, daß jemand in deiner Familie krank wird oder daß dein Kind früher als erwartet zur Welt kommt und daß du deshalb beim Nachbarn ohne vorherige Einladung anklopfen mußt.
Denke auch an unerwartete Gäste wie Verwandte oder alte Freunde, die dich auf der Durchreise kurz besuchen möchten, obwohl sie nicht ausdrücklich eingeladen worden sind. Ferner gibt es Händler, die mit Waren von Haus zu Haus gehen und dir so den Weg zum Laden ersparen. Ferner gehen auch Personen von Haus zu Haus, die Dienstleistungen anbieten oder die sammeln, z. B. alte Kleider, alte Zeitungen oder Geld für wohltätige Zwecke. Vielleicht spricht jemand bei dir sogar ungebeten vor, um dir zu sagen, daß dein Haus brennt!
Du siehst also, daß das Recht, jemanden ohne vorherige Einladung zu besuchen, Vor- und Nachteile hat. Du magst in erster Linie an die Nachteile denken, die es hat, wenn andere bei dir vorsprechen, aber versetze dich einmal in ihre Lage, und denke daran, daß es dir einmal ähnlich ergehen könnte. Sieht dann die Sache nicht ganz anders aus?
Eine uralte Methode
Ohne vorherige Einladung vorzusprechen ist eine uralte Sitte. Im Verlauf der Geschichte hat fast jedes zivilisierte Volk dieses Recht gewährt. Im Laufe der vergangenen Jahrtausende haben die Menschen bei ihren Mitmenschen vorgesprochen und sie um Hilfe gebeten, oder sie haben das getan, um ihnen etwas zu verkaufen oder ihnen eine Botschaft, politischer, religiöser oder anderer Art, zu übermitteln.
Vor mehr als 1 900 Jahren wandte auch Jesus Christus diese Methode an. Er besuchte die Leute ohne vorherige Einladung und bemühte sich, ihr Interesse für die erhabenste Botschaft, die die leidende Menschheit je gehört hatte, zu gewinnen. Er lehrte auch seine Nachfolger, nach dieser Methode zu predigen. Er wies sie an, in den Städten und Dörfern in jedes Haus zu gehen, alle Leute jener Orte zu besuchen, und zwar ohne vorherige Einladung. — Matth. 10:11-14.
Durch Predigen von Tür zu Tür wurde das Christentum in den meisten Gebieten am Mittelmeer im Laufe eines einzigen Menschenalters verbreitet. Wer diese Boten, die eine Botschaft der Freiheit und des Lebens brachten, gastfreundlich aufnahm, wurde reichlich belohnt.
Wenn Jehovas christliche Zeugen an deiner Wohnungstür vorsprechen, so wenden sie die Methode an, die die Nachfolger Jesu auf sein Geheiß hin angewandt haben.
Die „Tür-zu-Tür“-Bewegung in Dänemark
Die Frage der Hausbesuche ist vor kurzem noch in anderer Weise in den Vordergrund getreten. Zu Beginn des Jahres 1971 hat in Dänemark die „Tür-zu-Tür“-Bewegung einen Feldzug gestartet.
Die Zeitung Politiken schrieb ziemlich ausführlich über diese Bewegung und brachte Schlagzeilen wie „WIE WIR BEIM NACHBARN KLINGELN WERDEN“ und „50 000 BETEILIGEN SICH AN DER TÄTIGKEIT VON TÜR ZU TÜR“. Dieser Feldzug soll ein Bedürfnis befriedigen, besonders in Großstädten, das die Gemeinschaft nicht befriedigt. Was für ein Bedürfnis?
Es geht um die Bewohner von Großstädten, die sich einsam fühlen. In den modernen Wohnsilos dieser Städte werden die Menschen zufolge von Alter, Krankheit, Schüchternheit oder aus anderen Gründen immer kontaktärmer. Selbst ihre nächsten Nachbarn kennen sie nicht. Diese Situation besteht vor allem in den Großstädten; auf dem Land oder in Kleinstädten ist das weniger der Fall. Solche Personen haben nicht viel vom Leben. Sie haben selten Gelegenheit, sich mit anderen zu unterhalten oder mit anderen zusammen zu sein.
Die Zeitung Politiken berichtete über einen Vorfall, der zeigt, wie kontaktarm Menschen werden können. Sie schrieb: „Ein Achtzigjähriger, der sich aus seiner Wohnung ausgeschlossen hatte, spazierte bei einer Temperatur von 10 ° vor dem Haus auf und ab, nur weil er es nicht wagte, bei seinen Nachbarn zu klingeln. Nach etwa anderthalb Stunden kam dann ein Polizist, der für ihn einen Schlosser bestellte.“ Ist das nicht traurig?
Die Mitglieder der „Tür-zu-Tür“-Bewegung fordern die Leute auf, ihre Nachbarn öfter zu besuchen und mit ihnen zu sprechen. Ein Mitglied dieser Bewegung erklärte: „Ich weiß, daß die Leute, die ganz allein in einem Stockwerk wohnen, besonders froh wären, mit jemandem sprechen zu können.“ So ergeht es bestimmt vielen Personen, die einsam sind, insbesondere Personen, die schon älter oder die krank sind.
„Geschlossene Türen machen die Menschen krank“, wurde in einem anderen Artikel der Zeitung Politiken, der im Laufe des Jahres 1971 veröffentlicht wurde, behauptet. Amtsarzt Vagn Christensen sagte: „Die Folge davon sind chronisch müde Kinder, die so wenig Interesse an ihrer Umwelt haben, daß ihre Entwicklung dadurch gehemmt wird. ... Bei Erwachsenen können verschlossene Türen Krankheit zur Folge haben. Sobald der Mensch keine Aufgabe, keinen Daseinszweck und keinen Kontakt mit seinen Mitmenschen hat, wird er krank.“
Innerhalb weniger Monate schlossen sich etwa 50 000 Dänen der „Tür-zu-Tür“-Bewegung an, um einsamen Menschen beizustehen. Es wird sogar behauptet, die Mitgliederzahl sei schon auf 75 000 gestiegen. Der Zweck dieser Bewegung würde vereitelt, wenn es nicht mehr gestattet wäre, uneingeladen an den Türen vorzusprechen. Ein solches Verbot wäre ein Hindernis für die Gesundung des Volkes.
Einige wünschen das Verbot
In der Zeitung Brønshøj-Husam-Nachrichten, Ausgabe vom 23. Oktober 1969, wurden die Leser darüber belehrt, wie man die Polizeivorschriften für Kopenhagen benutzen kann, um unerwünschte Besucher fernzuhalten. Es wurde ihnen erklärt, daß man an der Tür ein Schild anbringen könne, auf dem geschrieben stehe: „Ungebetene Besuche VERBOTEN!“
Es gibt jedoch Personen, die es gerne sähen, daß die Regierung energischer durchgreifen und ein Gesetz erlassen würde, das solche Besuche verböte. Sie behaupten, solche Besuche würden ihren Frieden und ihr Privatleben stören. Doch darüber wird in Paragraph 263 des dänischen Strafgesetzbuches folgendes gesagt: „Wer den Frieden eines anderen stört, indem er unbefugterweise 1. einen Brief oder eine andere verschlossene Urkunde, die nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmt ist, öffnet oder die Auslieferung verhindert, 2. sich Zugang zum Privateigentum eines anderen verschafft, 3. einen Bericht über das private, häusliche Leben eines anderen veröffentlicht, 4. einen Bericht über andere Dinge aus dem privaten Leben eines anderen veröffentlicht ... wird mit einer Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft.“
Der Zweck dieses Gesetzes besteht u. a. darin, den einzelnen davor zu schützen, daß man ihm heimlich nachforscht oder daß Dinge, die sein Privatleben betreffen, veröffentlicht werden. Mit ungebetenen Hausbesuchen hat das eigentlich nichts zu tun.
In Paragraph 264 des dänischen Strafgesetzbuches wird über Hausfriedensbruch folgendes gesagt: „Wer in die Wohnung, einen Raum oder in ein Schiff eines anderen oder in einen anderen Ort, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, widerrechtlich eindringt und sich auf die Aufforderung des Berechtigten hin nicht entfernt, wird wegen Hausfriedensbruch mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft.“
Aber jemand, der ohne vorherige Einladung jemand aufsucht und bei ihm klingelt, verletzt dieses Gesetz nicht. Das tut er nur, wenn er sich auf die Aufforderung des Berechtigten hin nicht entfernt.
Das Gutachten der Kommission
Diese Frage ist ins Rampenlicht gerückt worden durch die Empfehlung einer Kommission, die im Jahre 1968 vom dänischen Justizministerium eingesetzt wurde. In ihrem Gutachten, das 1970 veröffentlicht wurde, empfahl die Kommission, „ungebetene persönliche Besuche in Privatwohnungen“ durch Gesetz zu verbieten.
Das Gutachten zielt in erster Linie darauf ab, den Hausierhandel zu verbieten, um die Bevölkerung vor unreellen Händlern oder Hausierern zu schützen. Wird das Gesetz jedoch so abgefaßt, daß es beispielsweise nicht mehr möglich ist, die Idee der „Tür-zu-Tür“-Bewegung zu verwirklichen, nämlich einsamen Menschen zu helfen, kann es so angewandt werden, daß es weit über seinen angeblichen Zweck hinausgeht.
Das beantragte Gesetz verrät außerdem eine Tendenz, die für denkende Personen ein Anlaß zur Besorgnis sein sollte. Dadurch wird eigentlich zum Ausdruck gebracht, daß die Regierung entscheiden sollte, wer bei dir vorsprechen dürfe und wer nicht. Sind aber wirklich so viele Menschen unfähig, das selbst zu entscheiden? Kann eine erwachsene Person unerwünschte Besucher nicht einfach abweisen? Und fällt durch ein solches Gesetz nicht auf jeden, der uneingeladen an einer Tür vorspricht, ein Verdacht?
Der norwegische Verbraucher-Rat hat sich für den „Hausierhandel“ ausgesprochen, weil in den meisten Gebieten jenes Landes die Häuser weit verstreut sind. Ist es nicht auch in gewissen Gebieten Dänemarks so? Und wie steht es mit dem Hausierhandel mit Zeitschriften und Büchern? Viele Leute finden es viel praktischer, bei jemandem, der sie zu Hause besucht, eine Zeitschrift zu bestellen oder Bücher wie eine Enzyklopädie, als das in einem Buchladen zu tun oder indem sie sich schriftlich an den Herausgeber wenden.
Wichtige Rechte gefährdet
Würde ein Gesetz beschlossen, das Hausbesuche ohne vorherige Einladung verbieten würde, könnte es so angewandt werden, daß die Freiheit in Gefahr käme. Es könnte zum Beispiel gegen die Predigtmethode angewandt werden, nach der Jesus Christus und die Christen des ersten Jahrhunderts arbeiteten.
Das bedeutet, daß es heute gegen die Tätigkeit der Zeugen Jehovas angewandt werden könnte. Aber nicht nur gegen ihre Tätigkeit. Es könnte auch gegen alle religiösen und wohltätigen Werke angewandt werden, die diese Methode benutzen. Es würde jene Geistlichen der evangelisch-lutherischen Kirche in Dänemark treffen, die Hausbesuche machen. Ja, ein solches Gesetz wäre ein schwerer Schlag gegen die Religionsfreiheit. Es wäre eine Nachahmung einiger der schlimmsten Merkmale des Kommunismus, Nationalsozialismus und Faschismus.
Ein solches Gesetz würde auch die Meinungsfreiheit schwer treffen. In der dänischen Verfassung wird zum Beispiel gesagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort und Schrift zu verbreiten, ist aber rechtlich dafür verantwortlich. Jegliche Zensur und andere einschränkende Maßnahmen sind unzulässig.“
Aber nur das Recht zu haben, gehört zu werden, ist nutzlos, wenn einem die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, genommen wird. Und eine solche Möglichkeit besteht darin, ohne vorherige Einladung Hausbesuche zu machen. Aufgrund der Meinungsfreiheit besitzt somit jeder einzelne das Recht, von Tür zu Tür zu gehen, wenn er seine Meinung nicht durch Rundfunk, Fernsehen oder die Presse äußern kann. Man sollte die Meinungsfreiheit Personen nicht vorenthalten, die nicht über die reichen Mittel verfügen, die erforderlich sind, um diese anderen Kommunikationsmittel zu benutzen.
Zu der Meinungsfreiheit gehört auch, daß man Druckerzeugnisse verbreiten darf. Möchte jemand viele Personen damit erreichen, so kann er die Verbreitung nicht allein dem Buchhandel überlassen. Außerdem mag der Besitzer eines Buchladens voreingenommen sein und bestimmte Schriften nicht ausstellen. Auch gehen nicht alle Leute in einen Buchladen.
Da die Veröffentlichung solcher Druckschriften Geld kostet, bedeutet die Meinungsfreiheit auch, daß der Herausgeber das Recht auf Deckung seiner Auslagen hat. Wird ihm dieses Recht nicht eingeräumt, dann wäre die Pressefreiheit auf die Reichen beschränkt. Deshalb ist in Schweden der Gedanke geäußert worden, ein Verbot gegen Hausbesuche „wäre wahrscheinlich im Widerspruch zur Pressefreiheit, die durch die Verfassung garantiert wird“.
Trotz alledem sagen gewisse Personen, wenn jemand sich für etwas Bestimmtes interessiere, könne er die Initiative ergreifen und sich an die entsprechenden Herausgeber wenden. Aber dieses Argument ist nicht vernünftig. Wie können die Leute gewisse Dinge wissen, wenn man ihre Aufmerksamkeit nicht darauf lenkt? Wie können sie wissen, wo sie etwas Bestimmtes erfahren können, wenn es ihnen nicht gesagt wird?
Außerdem würde ein solches Gesetz die politische Freiheit einschränken. Wer schon einmal mit politischen Dingen zu tun gehabt hat, wie Unterschriften für eine Eingabe sammeln, weiß, daß man die Leute persönlich ansprechen muß. Wenn man bei ihnen vorspricht, kann man ihnen erklären, worum es geht, und kann überzeugende Argumente vorbringen.
Was kann der einzelne tun?
Die Freiheit ist nicht kostenlos. Zu den Kosten mag gehören, daß man gelegentlich gestört wird. Dazu mag aber auch die Gefahr gehören, von einem unehrlichen Händler übervorteilt zu werden. Es ist notwendig, Gesetze gegen solche unlauteren Geschäftsmethoden zu haben, aber solche Gesetze dürfen nicht jeglichen Warenverkauf an den Türen verbieten.
Würde jemand auf den Gedanken kommen, jeglichen Warenverkauf in Geschäften und auf dem Markt zu verbieten, nur weil gewisse Geschäftsinhaber unehrlich sind? Warum eine Art des Handels verbieten und die andere nicht? Es ist offensichtlich, daß ein Gesetz, das nur die eine Form des Handels verbieten würde, die andere aber nicht, höchst ungerecht wäre und gegen die Grundrechte des einzelnen verstoßen würde.
Es stimmt, daß das Recht, uneingeladen bei den Leuten vorzusprechen, bedeutet, daß man gelegentlich zu einer unpassenden Zeit Besuch erhält oder bei irgendeiner Tätigkeit gestört wird. Ist dieser Preis für die Bewahrung der Grundrechte zu hoch? Ist es wirklich so schwierig, die Tür zu öffnen und jemandem, der einen besuchen will, zu sagen: „Es paßt mir jetzt nicht“ oder: „Ich bin nicht daran interessiert, mit Ihnen zu sprechen.“? Ist dieser Preis zu hoch für das wertvolle Recht, selbst zu entscheiden, wen wir an unserer Tür empfangen möchten und wen nicht?
Denke daran, wenn das nächstemal jemand ohne vorherige Einladung bei dir vorspricht. Frage dich, ob es nicht besser sei, diese kleine Unannehmlichkeit gutmütig in Kauf zu nehmen, anstatt in einem Diktaturstaat zu leben. Du solltest dich freuen, in einem Land zu wohnen, in dem du das Recht genießt zu entscheiden, wen du empfangen möchtest und wen nicht, sowie das Recht, selbst jemand ohne vorherige Einladung zu besuchen.
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Hast du ein Testament gemacht?Erwachet! 1972 | 22. März
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Hast du ein Testament gemacht?
MÖCHTEST du, daß man dein Vermögen unter Personen verteilt, denen du es nie gegeben hättest? Das kann geschehen, wenn du kein Testament machst!
Ein Testament ist eine rechtliche Erklärung darüber, was nach deinem Tod mit deinem Vermögen geschehen soll. Es ist eine letztwillige Verfügung über deinen Nachlaß. Hast du ein Testament gemacht?
Wenn du stirbst, ohne ein Testament gemacht zu haben, fällt dein Vermögen den gesetzlichen Erben zu. Das mag nicht nach deinem Wunsche sein. Deshalb ist es wichtig, daß du ein Testament machst.
Dennoch schieben viele Leute die Errichtung eines Testaments hinaus. Es erinnert sie an den Tod. Doch daran möchten sie lieber nicht erinnert werden. Ein Christ sollte indes an seine Angehörigen denken, die zurückbleiben, wenn er stirbt.
Wohl hoffen Christen, bald in Gottes neuer Ordnung zu leben, wo „der Tod ... nicht mehr sein“ wird. Aber in der Zeit, die noch bis dahin vergehen wird, ist jeder von uns vom Tod bedroht. Diese Tatsache darf man nicht unbeachtet lassen. (Pred. 3:19; Offb. 21:4) Besonders ein Christ, der eine Familie hat, weiß, daß er verpflichtet ist, für die Seinen zu sorgen, besonders für alle, die in seinem Haushalt leben.
Solange er lebt, arbeitet er fleißig, um für seine Familie in geistiger und materieller Hinsicht zu sorgen. (1. Tim. 5:8) Sollte ihm nicht daran gelegen sein, alles zu tun, damit für seine Angehörigen gesorgt ist, sollte ihm etwas zustoßen? Ein Testament hat diesen Zweck. Es gibt daher Personen, die die Errichtung eines Testaments als ein Privileg bezeichnen.
Ein Testament — ein Privileg
Ja, die Errichtung von Testamenten ist ein Privileg. Nicht zu allen Zeiten und nicht bei allen Völkern gab es dieses Recht. Sir William Blackstone, der bekannte englische Jurist des achtzehnten Jahrhunderts, erklärte: „Das Recht, ein Testament zu errichten und Erben für seinen Nachlaß einzusetzen, ist eine Schöpfung des bürgerlichen Staates ..., der es in einigen Ländern gestattet, in anderen nicht.“
In Staaten, wo die Leibeigenschaft bestand, bezogen Leibherr und Kirche „das Beste aus der Hinterlassenschaft des Verstorbenen“. In England übte die katholische Kirche jahrhundertelang die Aufsicht über das Erbwesen.
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