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  • Wir beobachten die Welt
  • Erwachet! 1973
  • Zwischentitel
  • Richtig Urlaub machen
  • Zentralafrika steht Hungersnot bevor
  • Hungersnot in Indien
  • Reichskonkordat bleibt rechtliche Grundlage
  • Wollte Nixon sich „einen Namen machen“?
  • Junges Mädchen zu Tode getrampelt
  • Wien — die grünste Großstadt
  • Schritte zu gemeinsamen Bindungen
  • Richter behauptet: „Paragraph 175 ist verfassungswidrig“
  • Präsidenten-Wache rauchte Marihuana
  • Häufiger Hirninfarkt
  • Unhygienische Handtücher
Erwachet! 1973
g73 22. 7. S. 29-31

Wir beobachten die Welt

Richtig Urlaub machen

◆ Wie sollen wir den Urlaub verbringen? Obwohl sich Millionen diese Frage stellen, finden viele nicht die richtige Antwort darauf. Wenig oder nicht erholt kehren sie an ihren Arbeitsplatz zurück. Der Praxis-Kurier, der dieses Problem aufwirft, weist auf das von Prof. Anton Hittmair verfaßte Buch „Der richtige Urlaub“ hin. Dieser Professor geht zunächst der Frage nach, warum man überhaupt urlaubsreif wird. Das Ergebnis zeigt, daß Erholung heute weniger wegen Überarbeitung als wegen Zivilisationsschäden notwendig ist. Er unterscheidet zwischen vier Urlaubsarten: den Konsumferien, die, „alles inbegriffen“, nur eine andere, nicht aber bessere Umwelt bieten, dem Ausruheurlaub, der noch Gesunde entspannen läßt; den Erholungsferien, in welchen der noch nicht Kranke eine individuelle Lebensform wählt, die Zivilisationsschäden ausgleicht, und dem Kururlaub, der Kranken die richtige Behandlung bietet.

Zentralafrika steht Hungersnot bevor

◆ Von einer Dürrekatastrophe gewaltigen Ausmaßes sind weite Teile Afrikas betroffen worden. Millionen Menschen, die im südlichen Saharagürtel zwischen Tschad in Zentralafrika und Mauretanien an der Westküste leben, droht eine Hungersnot. Die meisten der betroffenen Länder, in denen die Flüsse ausgetrocknet, die Kulturen verdorrt und die Viehherden dezimiert sind, sind so arm, daß sie die Krise aus eigener Kraft nicht meistern können. Am stärksten betroffen sind die Wüstenstaaten Mauretanien, Senegal, Mali, Obervolta, Niger und Tschad. Aber auch die nördlichen Bundesländer Nigerias mußten bereits zu Katastrophengebieten erklärt werden. Allein in Mauretanien sind nach einer Schätzung der UNO-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) von rund 2,6 Millionen Stück Rindvieh die Hälfte infolge der Dürre eingegangen. In Senegal, dessen Exporteinnahmen zu 80 Prozent aus dem Erdnußanbau kommen, wird die schlechteste Ernte seit mehr als 15 Jahren erwartet. Viele Wüstennomaden dieser Länder verlassen mit ihren Herden die Sahara und ziehen auf der Suche nach Wasser nach Süden. Durch Transportschwierigkeiten werden Hilfsmaßnahmen behindert, und die Einfuhr von Nahrungsmitteln in abgelegene Gebiete Tschads oder der anderen Länder ist sehr teuer.

Hungersnot in Indien

◆ Die schlimmste Dürre, die Indien seit 1800 erlebt hat, bedroht das Leben von über 20 Millionen Menschen. David Smithers, führendes Mitglied einer Wohlfahrtsorganisation, der eine Erkundungsreise durch Indien angesichts des drohenden Hungertodes von Millionen Menschen abgebrochen hat, erklärte vor Journalisten: „Die Situation in einem halben Dutzend Bundesstaaten Indiens geht jetzt rapide von einer Krise in eine absolute Katastrophe über.“ Während des ganzen letzten Jahres fielen nur neun Zentimeter Regen. Manche Gebiete Zentralindiens haben seit dem vergangenen September überhaupt keinen Niederschlag mehr gehabt. Statt dessen übersteigen die Temperaturen am Tag 40 ° Celsius. Menschen sterben an Hitzschlägen, verhungern oder verdursten. Die Bevölkerung in den bedrohten Gebieten konnte zur Zeit seines Aufenthaltes in Indien nur etwa 6 Pfund Nahrungsmittel pro Monat erhalten.

Reichskonkordat bleibt rechtliche Grundlage

◆ Der offizielle Besuch Italiens und des Vatikans durch Bundespräsident Heinemann und Außenminister Scheel wurde als Anlaß genommen, um über die Problematik einer künftigen Anpassung der Kirchengrenzen an die Staatsgrenzen der DDR zu sprechen. Das Ergebnis einer Unterredung zwischen Bundesaußenminister Scheel, Kardinal-Staatssekretär Villot, dessen Stellvertreter Benelli und Vatikan-„Außenminister“ Casaroli war, daß der Vatikan und die Bundesregierung auch weiterhin das Reichskonkordat von 1933 als rechtliche Grundlage der beiderseitigen Beziehungen betrachten. Die Neuregelung der Bistumsgrenzen in der DDR bereitet Schwierigkeiten, weil der größte Teil des DDR-Gebietes kirchenrechtlich zu westdeutschen Bistümern gehört. Der Vatikan will wohl in der Frage der Grenzangleichung nichts überstürzen, will sich aber auch nicht von dem abbringen lassen, was Casaroli „realistische Politik“ nennt. Bundesaußenminister Scheel hat offensichtlich die Zusage erhalten, daß der Vatikan in dieser Frage nicht über den Kopf der Bundesregierung hinweggehen werde.

Wollte Nixon sich „einen Namen machen“?

◆ Der Generalsekretär des Weltkirchenrates, Philip Potter, übte Kritik an der Rede Präsident Nixons zum Watergate-Skandal. Auf der Jahrestagung der amerikanischen Konferenz für den Weltkirchenrat bezeichnete Potter die Nixon-Erklärung als eine Verteidigungsrede, die auf den Anspruch hinauslaufe, daß die Vereinigten Staaten die Hoffnung der Welt darstellten. Er fühle sich dadurch an die Devise der Nationalsozialisten erinnert, den Himmel den Spatzen und Christen zu überlassen und selbst die Erde zu beherrschen, erklärte Potter. Es handele sich hier um etwas Ähnliches wie den Turmbau zu Babel, bei dem es den Menschen darum gegangen sei, „sich einen Namen zu machen“.

Junges Mädchen zu Tode getrampelt

◆ Nach Beendigung einer Jugendveranstaltung in München entstand ein panikartiges Gedränge, wobei laut dem Bericht der Polizei eine fünfzehnjährige Schülerin „offensichtlich durch Fußtritte getötet“ wurde. Außerdem erlitten 24 andere Jugendliche, unter ihnen 21 Mädchen, Verletzungen, die bei etlichen schwer und bei einigen sogar lebensgefährlich sind. Das Gedränge entstand am Hauptausgang. Die jungen Leute, die noch von den Darbietungen der Stars begeistert waren, seien aus Spaß wie wild die Treppe hinuntergestürzt, aber unten habe sich vor der nur halbgeöffneten Tür des Hauptausgangs die Menge gestaut; der geschlossene Flügel der Tür sei erst unter dem Druck der Menschenleiber aufgesprungen — die Jungen und Mädchen seien zu Boden gefallen und die folgenden über sie hinweggestürzt. Ein sechzehnjähriges Mädchen, das dem Chaos heil entkommen war, berichtete von ihrem Erlebnis: „Die waren wie die Wahnsinnigen. Ich dachte, es sei Feuer ausgebrochen oder so was Ähnliches. Aber es war absolut nichts, außer daß alle gleichzeitig ,raus wollten‘.“

Wien — die grünste Großstadt

◆ Wien ist die grünste Großstadt der Welt. Wie SPÖ-Stadtrat Franz Nekula vor Journalisten mitteilte, würden unter Berücksichtigung des Wald- und Wiesengürtels um Wien 45 Quadratmeter Grünfläche auf einen Einwohner kommen. Damit liege die Stadt an der Donau an der Spitze aller Großstädte. Nekula fügte hinzu, wenn der Grüngürtel außer Betracht bleibe, ergäbe sich für die Hauptstadt noch immer ein günstiges Bild. So habe beispielsweise Paris nur einen, Wien aber 27 Quadratmeter Grünfläche pro Einwohner.

Schritte zu gemeinsamen Bindungen

◆ Nach einer fast 1 500jährigen Trennung zwischen der koptisch-orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche wurden die ersten Schritte zu gemeinsamen Bindungen getan. Das Oberhaupt der koptischen Kirche, die etwa 5 Millionen Anhänger in Ägypten und weitere 24 Millionen in Afrika, im Nahen Osten und in anderen Teilen der Welt hat, hielt sich eine Woche bei Papst Paul VI., dem Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, auf. Eine gemeinsame Messe wurde zelebriert. Der Papst bezeichnete das Treffen als einen „feierlichen und erfreulichen Augenblick“. Zwar lasse sich eine so lange Spaltung nicht rasch aus dem Wege räumen, doch sei dieser Besuch ein beredter Ausdruck für eine neue Entwicklung. Sie biete Gelegenheit, gemeinsame Bindungen wiederzuentdecken. Der Patriarch der koptischen Kirche, Schenuda III., lud Paul VI. nach Ägypten ein.

Richter behauptet: „Paragraph 175 ist verfassungswidrig“

◆ Gemäß einem Bericht in der Hamburger Morgenpost weigert sich Amtsgerichtsrat Jürgen Kunkis, dem Gesetz zu folgen und einen 20 Jahre alten Homosexuellen zu verurteilen. Statt dessen nimmt er jetzt den Kampf gegen den Gesetzgeber auf. Er setzte den Prozeß aus und stellte beim Bundesverfassungsgericht den Antrag, den Paragraphen 175, Absatz 1, Nr. 1, der für Homosexualität zwischen Heranwachsenden sowie zwischen Heranwachsenden und Jugendlichen schwere Strafen androht, für verfassungswidrig und damit für ungültig zu erklären.

Der Tatbestand, für den das Gesetz eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, ist völlig klar: Ein 20 Jahre alter Diakon-Schüler unterhielt mit einem 18jährigen Fürsorgezögling intime Beziehungen. Trotzdem lehnten der Richter und seine beiden Laienbeisitzer eine Verurteilung des jungen Mannes ab, der wegen des Verfahrens entlassen worden war und sich dann seinen Lebensunterhalt als Kraftfahrer verdiente. In seiner Begründung wies der Amtsgerichtsrat darauf hin, daß der Paragraph in seiner jetzigen Form den gleichgeschlechtlichen Verkehr unter Männern über 21 Jahre nicht mehr unter Strafe stelle und eine Bestrafung junger Leute unter 21 Jahren somit völlig willkürlich sei. Das Gericht betonte: „Kinder und Jugendliche müssen gegen homosexuelle Verführung geschützt werden, weil sie in ihrer Sexualität noch nicht so ausgereift sind, um sich für die Form der sexuellen Betätigung frei entscheiden zu können.“

Personen, die sich von göttlichen Grundsätzen leiten lassen, wissen, daß sie Homosexualität in jedem Fall meiden müssen, um Gott zu gefallen. — 1. Kor. 6:9.

Präsidenten-Wache rauchte Marihuana

◆ Nicht weniger als 46 amerikanische Soldaten, die zum Wachkommando in Präsident Nixons Wochenendquartier Camp David gehören, haben Rauschgift zu sich genommen. Die 28 Marineinfanteristen und 18 Angehörigen der Kriegsmarine wurden, wie das US-Verteidigungsministerium dazu meldete, unverzüglich von ihrem Dienst suspendiert und in andere Garnisonen strafversetzt. Außerdem wurden Disziplinarverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet. Allerdings wurde nicht das ganze Ausmaß der Affäre bekannt, jedoch räumt das Verteidigungsministerium ein, daß die Soldaten sogar während ihres Dienstes Marihuana geraucht haben. Einige haben ihre Vergehen zugegeben, andere leugnen zwar noch, sind aber bereits überführt worden. Mit den 46 Betroffenen ist fast ein Drittel des Gardesoldatenkommandos von Camp David in die Affäre verwickelt, da die Wachmannschaft insgesamt 160 Soldaten umfaßt.

Häufiger Hirninfarkt

◆ Störungen der Blutzirkulation im Gehirn zählen zu den häufigsten Erkrankungen der heutigen Zeit. Sie sind schlechter zu heilen als ein Herzinfarkt. Das berichtete Prof. Arnold Bernsmeier anläßlich einer Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kreislaufforschung. Er sagte, daß Erkrankungen des Kreislaufsystems inzwischen einen Anteil von 44 Prozent an den Todesursachen erreicht hätten. Im Jahr 1970 seien rund 330 000 Menschen an einem Kreislaufleiden gestorben. In 14,5 Prozent der Todesfälle waren dabei Hirngefäßerkrankungen die Ursache, in 14,4 Prozent Erkrankungen der Herzkranzgefäße, zu denen auch der Herzinfarkt zählt. Der Wissenschaftler klagte: „Wir sind besorgt und unzufrieden mit den bisherigen Resultaten unserer Bemühungen.“ Aufgabe der theoretischen und praktischen Medizin sei es daher, einen Fortschritt bei der Vorbeugung und Heilung der Erkrankungen des Gehirnkreislaufs in die Wege zu leiten.

Unhygienische Handtücher

◆ Der Deutsche Medizinische Informationsdienst (DMI) hat ein striktes Verbot aller Gemeinschaftshandtücher gefordert. Die von vielen Menschen benutzten Handtücher seien Brutstätten für Krankheitskeime und hätten in einer Klinik sogar zum Tod von Säuglingen geführt. Empfohlen wurden Automaten mit Einmal-Handtüchern aus Stoff oder Papier. Gemeinschaftshandtücher sind zwar nach dem Gaststättengesetz verboten, man könne sie aber nach wie vor in den Toilettenanlagen von Messen und Ausstellungen, in Schulen und sogar in Lebensmittelbetrieben, Krankenhäusern und Arztpraxen antreffen. Kritisiert wurden vor allem die Autobahnraststätten, in denen die Toiletten entweder mit Gemeinschaftshandtüchern ausgestattet seien oder aber Seife und Handtuch nur aus einem Automaten gegen Bezahlung gezogen werden könnten. Gerade in diesen Raststätten aber müsse auch für Reisende, die nichts verzehren, die Möglichkeit bestehen, sich die Hände zu waschen und abzutrocknen.

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