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  • Der Kampf des Menschen um seine Rechte
    Erwachet! 1979 | 8. Dezember
    • schufen die berühmte „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers“. Darin wurden die Rechte aufgeführt, die jedem Franzosen zustehen. Zu diesen Rechten zählten vor allem „die Freiheit, das Eigentum, die Sicherheit, der Widerstand gegen Unterdrückung“. Doch nicht viele Jahre danach führten die Franzosen unter Napoleon Eroberungskriege, die sich höchst nachteilig auf „die Freiheit, das Eigentum“ und „die Sicherheit“ der meisten Völker Europas auswirkten.

      Es heißt, das englische Staatsgrundgesetz, die „Bill of Rights von England“, vom Jahre 1689 sei die erste bedeutende Formulierung von Rechten in einem politischen Dokument. Doch später, als England Kolonialmacht wurde, zeigte es wenig Achtung vor den Rechten vieler der von ihm unterworfenen Völker, beispielsweise der Ureinwohner Australiens und Tasmaniens.

      Ähnlich verhält es sich mit der „Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten“, in der ganz deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, daß jeder Amerikaner das Recht auf „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück“ besitze. Wie verhielt es sich aber mit dem „Leben“, der „Freiheit“ und dem „Streben nach Glück“ der Millionen Neger, die aus Afrika weggeschleppt und amerikanischen Pflanzern als Sklaven verkauft wurden? Und als die Weißen in Amerika nach Westen vordrangen und mit den verschiedenen Indianerstämmen zusammenstießen, wessen Rechte wurden da häufig mißachtet?

      Kirchenführer und Menschenrechte

      In der Geschichte der sogenannt christlichen Kirchen sind die Menschenrechte ein dunkles Kapitel. Zwei interessante geschichtliche Begebenheiten zeigen, wie sie zu diesen Rechten eingestellt waren.

      Im Jahre 1215 mußte der englische König Johann ohne Land dem sich erhebenden Adel die „Magna Charta Libertatum“ gewähren. Sie gilt als Vorläufer der neuzeitlichen Menschenrechtsdokumente. Die darin verbrieften Freiheiten sind allerdings ziemlich begrenzt, dennoch brachte sie einen Durchbruch, weil in diesem Dokument das Verhalten des Königs seinen Untertanen gegenüber in bindendes Recht gefaßt wurde.

      Papst Innozenz III. war über das Dokument entrüstet. Er sagte: „Wir mißbilligen und verdammen diesen Vertrag und gebieten dem König unter Androhung des Banns, ihn nicht einzuhalten, und den Baronen, seine Einhaltung nicht zu fordern. Wir erklären hiermit die Charta für alle Zeiten für null und nichtig.“

      Diese verfassungsähnliche Urkunde konnte natürlich nicht einfach beiseite geschoben werden. Sie wurde wiederholt bestätigt, und sogar die katholische Kirche berief sich darauf, wenn sie glaubte, ihre Rechte seien gefährdet; auch spielte sie bei der politischen Entwicklung Englands und Amerikas eine wichtige Rolle.

      Im Jahre 1524 brach in Deutschland der „Bauernkrieg“ aus. Auch in Deutschland, ähnlich wie beim Bauernaufstand in England, protestierten die Bauern gegen die immer härter werdenden Steuern und Dienste, die die Fürsten ihnen auferlegten. Martin Luther forderte die Bauern auf, die Waffen niederzulegen. Als sie sich weigerten, riet er den Fürsten: „Man soll sie [die Bauern] würgen und stechen ..., wie man einen tollen Hund totschlagen muß.“ Die Fürsten befolgten seinen Rat.

      In der Christenheit wurden immer wieder Rechte, die man heute als „Menschenrechte“ bezeichnet, mit Waffengewalt verletzt. Die Niedermetzelung der irischen Katholiken durch den Puritaner Oliver Cromwell und die der französischen Hugenotten durch die Katholiken jenes Landes sind nur zwei Beispiele dafür, mit welch grausamer Unduldsamkeit man in sogenannt christlichen Ländern gegen die Rechte anderer verstieß. Weitere Beispiele sind die blutigen Kreuzzüge und die Inquisition; zu erwähnen wären noch die spanischen Konquistadoren, die mit dem Segen ihrer Geistlichen in vielen Ländern mordeten und plünderten; außerdem darf man die Frauen nicht vergessen — schätzungsweise 100 000 —, die im Mittelalter auf dem Scheiterhaufen wegen angeblicher Hexerei verbrannt wurden.

      Ja, die Menschenrechte sind in der Geschichte ein dunkles Kapitel. Die Gesetze des Staates oder auch „christliche“ Gesetze, die dem Wohl des Menschen dienen sollten, sind manchmal unzureichend oder für die Menschen direkt nachteilig gewesen. Es hat viele Gruppen gegeben, die rechtlos waren; und die selbstsüchtigen Neigungen der Menschen haben die Bemühungen, den Rechtlosen zu helfen, behindert. Immer wieder hat sich das alte Bibelwort bewahrheitet: „Der Mensch [hat] über den Menschen zu seinem Schaden geherrscht“ (Pred. 8:9).

      Was bedeutet das für uns heute? Hat sich die Situation geändert? Besteht heute mehr Aussicht als früher, daß die Menschenrechte verwirklicht werden? Was zeigen die Tatsachen?

  • Wie steht es mit den Menschenrechten heute?
    Erwachet! 1979 | 8. Dezember
    • Wie steht es mit den Menschenrechten heute?

      „In der ganzen Welt werden die Menschenrechte immer häufiger mit Füßen getreten, und die Normen des internationalen Verhaltens werden so oft verletzt, daß man von einer Menschenrechtskrise sprechen kann.“

      Diese Worte äußerte der US-Abgeordnete Donald M. Frazer.

      Manch einer, der diese Worte liest, mag überrascht sein. Vielleicht hat er bis dahin gedacht, in unserer Zeit sei viel zum Schutz und zur Sicherung der Menschenrechte getan worden. Welche von den beiden Ansichten ist zutreffend?

      Fortschritte in unserer Zeit

      In unserer Zeit ist auf internationaler Ebene viel im Interesse verschiedener Gruppen getan worden — sicherlich mehr als zu irgendeiner früheren Zeit. Die Vereinten Nationen sind bemüht gewesen, eine internationale Norm aufzustellen, indem sie im Jahre 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ formuliert haben. Später folgten zwei weitere Pakte: der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“.

      Die Erklärung der Menschenrechte stellte lediglich ein Bekenntnis zu diesen Rechten dar und wurde deshalb von fast allen Mitgliedern der UN unterzeichnet. Die beiden Pakte dagegen zielten

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