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Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1981
w81 1. 5. S. 31

Fragen von Lesern

● Sind Jesu Worte aus Matthäus 18:18-20 so zu verstehen, daß der Himmel an Entscheidungen gebunden ist, die von Menschen auf der Erde getroffen worden sind?

Die erwähnten Verse lauten: „Wahrlich, ich sage euch: Welche Dinge ihr auch auf der Erde binden mögt, werden Dinge sein, die im Himmel gebunden sind, und welche Dinge ihr auch auf der Erde lösen mögt, werden Dinge sein, die im Himmel gelöst sind. Wieder sage ich euch in Wahrheit: Wenn zwei von euch auf der Erde in bezug auf irgend etwas Wichtiges, worum sie bitten sollten, übereinkommen, so wird es für sie von meinem Vater im Himmel aus geschehen. Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte.“

Wie die Neue-Welt-Übersetzung und einige andere Übersetzungen zeigen, handelt es sich bei den Dingen, die auf der Erde „gebunden“ oder „gelöst“ werden, um Dinge, die im Himmel bereits „gebunden“ oder „gelöst“ worden sind. Die hier gebrauchten griechischen Wörter bedeuten buchstäblich „gebunden worden sind“ oder „gelöst worden sind“; sie werden also in der Passivform gebraucht und stehen im Perfekt. Mit anderen Worten: Die Zeitform läßt erkennen, daß die Angelegenheit im Himmel bereits beschlossene Sache ist und lediglich ihren Niederschlag in dem findet, was danach auf der Erde von Personen entschieden wird, deren Wunsch es ist, die „Weisheit von oben“ widerzuspiegeln (Jak. 3:17, 18). „Gebunden“ bedeutet, daß jemand für schuldig befunden wird und bestraft werden soll; „gelöst“ bedeutet, daß der Betreffende für unschuldig befunden wird.

Diese Worte Jesu folgen auf die Beschreibung, wie ein Diener Gottes vorgehen sollte, wenn er einen größeren „Fehler“ zur Sprache bringt, den sein Bruder begangen hat (Vers 15-17). Das könnte dazu führen, daß die Anklage vor die „Versammlung“ kommt, indem die Angelegenheit zur Prüfung und zur Beurteilung den verantwortlichen Brüdern der Versammlung übergeben wird. Wenn sich die Anklage als wahr und schlimm genug erweisen und der Betreffende keine Reue zeigen würde, wäre die Folge, daß er „wie ein Mensch von den Nationen und wie ein Steuereinnehmer“ betrachtet werden würde. Ihm würde die Gemeinschaft entzogen werden. Bei alldem wären natürlich Beratungen nötig. Und auf diese Beratungen bezog sich Jesus in den Versen 18-20.

Da Jesus von Pfingsten 33 u. Z. seinen Jüngern heiligen Geist vermitteln würde, konnte er sagen: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte.“ Alle, die zusammenkommen würden, um die Angelegenheit zu untersuchen, müßten darauf achten, sich von Jehovas Geist leiten zu lassen. Besonders wäre es nötig, die Angelegenheit im Lichte des Wortes Gottes (Jesu Anweisungen und Lehren eingeschlossen) sorgfältig zu erwägen, um zu erkennen, wie Jehova über das angebliche Verhalten denken würde und was zu tun wäre, falls es Beweise dafür gäbe, daß die Anschuldigung der Wahrheit entspräche, und der Betreffende nicht bereuen würde. Es könnte natürlich auch sein, daß diejenigen, die die Angelegenheit unparteiisch erwägen würden, den Beschuldigten nicht für schuldig hielten oder daß nicht genügend Beweise dafür vorlägen.

Im ersten Jahrhundert war es Christen bei einigen Angelegenheiten aufgrund der besonderen Wirkungsweise des heiligen Geistes Jehovas möglich, ein Urteil zu fällen, z. B. bei Ananias und Sapphira (Apg. 5:1-11; 1. Kor. 12:4-11). Als mit dem Tode der Apostel die Wundergaben des Geistes aufhörten, erwarteten Christen keine direkten übernatürlichen Hinweise vom Himmel mehr, wie in einer Angelegenheit entschieden werden sollte (1. Kor. 13:8-13). Doch in Jehovas Wort finden wir immer noch Aufschluß über einen rechten Lebenswandel und darüber, wie bestimmte Angelegenheiten entschieden werden sollten. Wir können tatsächlich feststellen, was in einer Angelegenheit im Himmel bereits entschieden worden ist. Es stimmt natürlich, daß es zufolge menschlicher Unvollkommenheiten bisweilen zu Fehlurteilen kommt, doch dies unterstreicht nur noch mehr die Notwendigkeit, sich bei der Behandlung bestimmter Angelegenheiten eng an die Anweisungen des Wortes Jehovas zu halten, um sicher zu sein, daß die Entscheidung dem entspricht, was im Himmel bereits entschieden worden ist.

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