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    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
    • nicht vorhält und ihn nicht ständig an das erinnert, was in der Vergangenheit geschehen ist (Ps. 103:3-14; Jes. 55:7; Eph. 4:32; 1. Petr. 4:8; 1. Joh. 1:9). Das verpflichtet natürlich den Schuldigen, dem vergeben worden ist, dies zu schätzen und seine Sünde nicht zu wiederholen.

      Es stimmt, daß sich mitunter danach tragische, unvorhergesehene Probleme einstellen, die den unschuldigen Partner — hätte er zuvor davon gewußt — vielleicht veranlaßt hätten, nicht zu vergeben und die Geschlechtsbeziehungen nicht wiederaufzunehmen. Doch diese Probleme bilden keine Grundlage dafür, am Status der Ehe etwas zu ändern. Der Umstand, daß solche Probleme auftreten können, unterstreicht lediglich noch mehr, wie wichtig es für den unschuldigen Partner ist, alle Faktoren sorgfältig zu erwägen und keine voreilige Entscheidung zu treffen, wenn er vor der Frage steht, ob er dem anderen vergeben sollte oder nicht.

      Genauso würde es sich verhalten, wenn die Frau Ehebruch begangen hätte und schwanger wäre, der Mann aber erst nach der Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen von ihrer Schwangerschaft erfahren würde. Er sollte natürlich eine mögliche Schwangerschaft bei seiner Entscheidung, ob er seiner Frau vergeben und sie wieder akzeptieren kann, mit in Betracht ziehen. Praktische Weisheit würde erfordern, so lange mit der Wiederaufnahme der Geschlechtsbeziehungen zu warten, bis einwandfrei festgestellt werden kann, ob sie von dem anderen Mann ein Kind erwartet. Was ist, wenn ihr Mann ihr vergibt und Beziehungen mit ihr hat, bevor er von ihrer Schwangerschaft erfährt? Er sollte sich zuvor dafür entschieden haben, sich mit einer möglichen Schwangerschaft seiner Frau abzufinden, das Kind nach seiner Geburt in seine Familie aufzunehmen und für das Kind wie für sein eigenes zu sorgen.

      Wenn die „Hurerei“ eines gläubigen Ehepartners ans Licht kommt, sollte selbstverständlich die Ältestenschaft der Versammlung davon in Kenntnis gesetzt werden (Matth. 19:9). Tut der Schuldige dies nicht, dann wäre der unschuldige Partner verpflichtet, die Verfehlung zu melden, damit Jehovas Versammlung rein erhalten werden kann. Zeigt der Schuldige echte Reue, so kann er ein Glied der Versammlung bleiben, und zwar selbst dann, wenn der unschuldige Partner ihm nicht vergeben möchte. Falls keine Reue vorliegt, wird dem Schuldigen die Gemeinschaft entzogen, auch wenn sich der unschuldige Partner entschließen mag, dem Ausgeschlossenen zu vergeben und weiter mit ihm zusammenzuleben.

      All das unterstreicht, daß man die mit einer Ehe verbundenen Verpflichtungen nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Nur wenn der eine Partner „Hurerei“ begeht, hat der andere einen schriftgemäßen Grund, die Ehe aufzulösen in der Absicht, wieder zu heiraten. Wenn jedoch die ehelichen Intimbeziehungen wiederaufgenommen worden sind, muß die Christenversammlung ebenso konsequent sein wie das Ehepaar und darf die bekanntgewordene „Hurerei“ nicht mehr als eine Grundlage für die Auflösung der Ehe betrachten. Das Ehepaar sollte Jehova um Hilfe bitten und sich eifrig bemühen, gegenseitige Liebe und Achtung zu entwickeln, so daß beide eine glückliche und erfolgreiche Ehe führen können.

  • Populäre Zeitschriften machen Reklame für das Rauchen
    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
    • Populäre Zeitschriften machen Reklame für das Rauchen

      In den meisten populären Zeitschriften von heute wird zum Tabakgenuß ermuntert, indem die Seiten mit Reklame angefüllt sind, die das Vergnügen des Rauchens hervorheben. Auch größere Frauenzeitschriften bilden keine Ausnahme, sondern sie sind buchstäblich mit dieser Art Reklame überladen.

      Betrachten wir nur eine: die Zeitschrift Redbook vom Dezember 1980. Von ihren 180 Seiten sind insgesamt 14 Seiten mit Zigarettenreklame bedruckt. Elf volle Seiten enthalten Reklame für elf verschiedene Zigarettensorten, zwei halbe Seiten Reklame für zwei weitere Zigarettensorten, und auf einer Doppelseite wird für noch eine andere Zigarettensorte Reklame gemacht. Doch das ist kein außergewöhnlicher Fall. Andere Frauenzeitschriften enthalten ebensoviel Reklame für lebensgefährliche Tabakwaren.

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    Der Wachtturm 1981 | 1. Juni
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