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Die theokratische Ehe in einer fremden WeltDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Die theokratische Ehe in einer fremden Welt
„Du sollst keinen Ehebund mit ihnen schließen. Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen. Denn er wird [sie werden, ZB] deinen Sohn davon abwendig machen, mir zu folgen, und sie werden bestimmt anderen Göttern dienen.“ — 5. Mose 7:3, 4, NW.
1. Warum ist die Ehe etwas sehr Ehrbares, und was verleiht ihr Sicherheit und verbürgt ihr Glück?
DIE menschliche Ehe hat ihren Ursprung in den erhabenen Gedanken Gottes, des Höchsten. Er ließ sie in einem irdischen Paradiese mit einem vollkommen zueinander passenden Paar ihren Anfang nehmen. Da sie reinen, göttlichen Ursprungs ist, ist sie etwas sehr Ehrbares. Sie ist ihres Urhebers würdig und sollte daher gemäß dem Willen Gottes, der diese Eheverbindung segnete, eingegangen und vollzogen werden. So bleibt sie theokratisch, das heißt der Anordnung Gottes unterworfen. Dies bringt daher seinen Segen ein, macht die Ehe zu etwas Sicherem und verbürgt ihr Glück.
2. (a) Was sollten wir bei der Behandlung von Eheproblemen im Interesse des Eheglücks und eines weisen Vorgehens tun, und warum? (b) Wodurch ist die Sache so kompliziert gemacht worden, und wie können wir beiden — Gott und Cäsar — das ihnen Gebührende zukommen lassen?
2 Gottes Wille und Richtlinien sind liebevoll für alle Verheirateten oder für alle, die ans Heiraten denken, in seinem inspirierten Wort, der Heiligen Schrift, aufgezeichnet worden. Wenn wir in der Ehe wahres Glück suchen, oder wenn wir Weisheit begehren, um Eheprobleme richtig zu lösen, werden wir zu Gottes Wort gehen, um die Grundsätze, die es hinsichtlich der Ehe darlegt, kennenzulernen und uns von ihnen leiten zu lassen. Während der Jahrtausende, in denen die Ehe durch die eindringende Sünde und den Tod benachteiligt wurde, ist dieser Gegenstand recht kompliziert geworden, und dies auf Grund all der verschiedenen Zeremonien, Bräuche, Einrichtungen und Gesetze, die unter den vielen Nationen, Völkern und Stämmen aufgekommen sind. Wir wären verwirrt und unsicher, besäßen wir nicht Gottes Wort, das uns anleitet, um uns an die göttlichen Ehegrundsätze zu halten. Diese Grundsätze gelten ausnahmslos seinem Volk überall auf Erden. Indem wir uns an sie halten und sie über alle menschlichen Einrichtungen stellen, werden wir Gott das geben, was Gott gehört, und gleichzeitig können wir dem Cäsar (oder menschlichen Regierungen dieser fremden Welt) das geben, was dem Cäsar gehört. Dies ist die christliche Handlungsregel. — Matth. 22:21.
3, 4. (a) Welche Art einer Vaterschaft stellte Gott Jesus in Aussicht, und wann begann sich Jesaja 9:6, 7 zu erfüllen? (b) Auf welche Weise und durch welche Handlungsweise wurde Jesus ein besserer Vater für uns als Adam?
3 Als Jesus Christus vor 1900 Jahren auf Erden weilte, schloß er keine Ehe. Er war der vollkommene Sohn Gottes und war nicht zu dem Zweck vom Himmel auf die Erde herabgekommen, um zu heiraten, sich häuslich niederzulassen und ein Vater unter den Menschen zu werden, der an diese Erde gebunden wäre. Jehova Gott hatte seinem Sohne Jesus Christus eine weit großartigere Vaterschaft in Aussicht gestellt, welche unzähligen Scharen aus der Menschheitsfamilie, Lebenden und Toten, zum Segen werden soll. Als Jesus von einer gottgefälligen jüdischen Jungfrau in der kleinen Stadt Bethlehem geboren wurde, begann sich das zu verwirklichen, was Gott über ihn hatte voraussagen lassen; und Gottes Volk auf Erden konnte seine prophetischen Worte aufnehmen und sagen: „Ein Kind ist uns geboren, ein Sohn uns gegeben, und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter; und man nennt seinen Namen: Wunderbarer, Berater, starker Gott, Vater der Ewigkeit, Friedefürst. Die Mehrung der Herrschaft und der Friede werden kein Ende haben … Der Eifer Jehovas der Heerscharen wird dies tun.“ (Jes. 9:6, 7) Man beachte, daß er den Namen eines Ratgebers und Ewigvaters und auch noch anderen Titeln gemäß leben sollte. Wenn er unter den Menschen eine Braut geheiratet und seine eigene Familie aufgezogen hätte, hätte er kein Ewigvater werden können für uns, die wir die Kinder unseres ersten Vaters Adam sind, der sündigte und uns in den Tod stürzte.
4 Nein, sondern Jesus Christus steht nun im Himmel bereit, der Ewigvater aller Menschen zu werden, die einen Vater haben möchten, der Leben gibt, einen Vater, der fähig ist, ihnen ewiges Leben zu verschaffen und immerdar ihr Vater zu sein. Jesus Christus gelangte in diese wunderbare Stellung, weil er nicht auf Erden heiratete, sondern auf die Gelegenheit verzichtete, der Vater einer eigenen menschlichen Familie zu werden, indem er sein menschliches Leben für uns niederlegte. Gott, der Allmächtige, weckte ihn aus den Toten auf, erhöhte ihn in den Himmel und nahm sein menschliches Opfer zu unseren Gunsten an. So kann uns Jesus Christus in himmlischer Herrlichkeit ewiges Leben vermitteln, sofern wir es annehmen wollen. Auf diese Weise wird er ein besserer Vater für uns als Adam.
5. Mit welcher Art eines Weibes belohnt Gott seinen Sohn?
5 Jehova Gott erhebt Jesus Christus nicht nur zu großer Herrlichkeit im Himmel, sondern belohnt seinen lieben, sich selbst aufopfernden Sohn mit einer Braut, einem „Weibe“. Sie ist weder ein Engel noch ein anderes einzelnes Geschöpf. Gleichwie Jehovas „Weib“ oder „Vermählte“ eine aus Geschöpfen bestehende Organisation, nämlich seine Universalorganisation ist, so ist die „Braut“, die er seinem Sohne gibt, eine Organisation treuer, heiliger Geschöpfe, bestehend aus seinen 144 000 Fußstapfennachfolgern, die aus den Menschen herausgerufen werden und sein Opfer für sich in Anspruch nehmen. Sie werden mit einer herrlichen himmlischen Stadt verglichen, die mit Bewohnern gefüllt ist. (Off. 21:2, 9-23) Nachdem diese Jesus Christus ihre jungfräuliche Treue bis zu ihrem Tode bewiesen haben werden, auferweckt Gott sie zu himmlischem Leben und macht sie zur Ehegefährtin seines Sohnes. — Off. 2:10; 19:7; 20:4, 6.
VERLOBUNGSBEDINGUNGEN
6. Wer hat Anteil daran gehabt, Glieder der Braut Christi in Verbindung mit ihrem Haupte zu bringen, und dies in Übereinstimmung mit welchem unter den Menschen bestehenden Brauche?
6 Johannes der Täufer führte die ersten Nachfolger Jesu bei diesem ein. Es machte ihm viel Freude, diesen ersten Schritt zur Vermählung des Sohnes Gottes zu unternehmen. Johannes sagte: „Der die Braut hat, ist der Bräutigam. Der Freund des Bräutigams aber, der dasteht und ihn [zur Brautklasse sprechen] hört, ist hocherfreut über die Stimme des Bräutigams. Dies hat sich fürwahr zu meiner Freude erfüllt.“ (Joh. 3:29, NW) So übergab Johannes die Brautklasse Jesus Christus. Auch der Apostel Paulus hatte die Freude, Glieder der Brautklasse mit Christus zu verbinden und sie auf ihre himmlische Vereinigung mit ihm vorzubereiten. Nachdem er sie Christus angetraut oder sie ihm anverlobt hatte, war er richtigerweise aufs tiefste interessiert, daß sie auch unbefleckt, treu und fähig blieben, nach ihrer Verlobungszeit mit Christus verbunden zu werden. Er sagte: „Ich eifere um euch mit göttlichem Eifer, denn ich persönlich habe euch einem Manne [nicht zweien oder mehreren] zur Ehe versprochen, damit ich euch dem Christus als eine keusche Jungfrau darstellen kann. Ich fürchte aber, daß etwa, wie die Schlange Eva durch ihre List verführt hatte, euer Sinn verderbt und abgezogen werde von der Aufrichtigkeit und der Keuschheit, die ihr dem Christus schuldet.“ (2. Kor. 11:2, 3, NW) Dies stimmt gut überein mit dem allgemeinen Brauch der Menschen, eine Ehe einzugehen. Nicht Frauenraub ist Sitte, sondern das Mädchen wird dem Manne versprochen; er verlobt sich mit ihr oder sie wird ihm angetraut. Dann verfließt eine gewisse Zeit, bevor das Mädchen dem Manne tatsächlich übergeben wird und die beiden in der Abgeschiedenheit ihrer eigenen Wohnstätte vereint werden.
7, 8. (a) Welche biblischen Beispiele veranschaulichen die Sorgfalt, die beim Auslesen eines Ehepartners angewandt werden soll? (b) Was für vernünftige und schriftgemäße Gründe gibt es dafür?
7 Gottes Wort gemäß wurde eine Ehe irgendwelcher Glieder des Volkes Gottes von den Eltern sowohl des jungen Mannes wie des Mädchens oder durch einen Vermittler angeordnet, durch jemanden, den Johannes der Täufer den „Freund des Bräutigams“ nennt. Johannes der Täufer war sorgsam darauf bedacht, für die Braut Christi Personen auszuwählen, die Jehova Gott hingegeben und getauft waren, reuevolle Juden, die nach dem verheißenen Messias oder Christus Ausschau hielten. Paulus, der Apostel, war ebenfalls sorgsam darauf bedacht, Gott hingegebene, getaufte Personen auszuwählen. Jetzt, da die Einladung zur Hochzeit auch an Heiden, gleichwie an die Juden, ergehen durfte, las er Nichtjuden wie auch Juden aus. Dieses Vorgehen war theokratisch. Im heidnischen Lande Kanaan hatte es viele Mädchen gegeben. Aber Abraham wollte keine von ihnen zur Frau für seinen Sohn und Erben Isaak erwählen. Er beauftragte den ältesten Diener seines Hauses, als „Freund des Bräutigams“, außerhalb des Landes Kanaan, nördlich davon, in der Heimat seiner Verwandten, der Familie seines eigenen Bruders, für Isaak ein Mädchen auszuwählen, weil sie dort an Jehova Gott glaubten. — 1. Mose 24:1-9, 34-41.
8 Dafür gab es einen vernünftigen, triftigen Grund. Es geschah, um dem Sohn den Glauben an den wahren Gott zu erhalten, indem man ihn mit einer Mitgläubigen verheiratete. „Schlechte Gesellschaft verdirbt nützliche Gewohnheiten.“ (1. Kor. 15:33, NW) Durch das intime Eheleben eines Gläubigen mit einem Ungläubigen hätte der Gottesglaube des Gläubigen zerstört und damit sein geistiger Tod herbeigeführt werden können, was zu seiner ewigen Vernichtung durch Gott geführt hätte, dem er untreu geworden wäre. Er hätte hierzu durch seinen Ehepartner beeinflußt werden können, genauso wie sich Adam durch Eva hatte beeinflussen lassen. Die diesen traurigen Ausgang verursacht und die Grundlage dafür gelegt hätten, wären jene gewesen, die das Schließen dieses Ehebundes veranlaßt hätten. Gott sah diese Möglichkeit, nein, vielmehr diese Wahrscheinlichkeit voraus. Bevor er also sein auserwähltes Volk, die ehemalige Nation Israel, im Lande Kanaan ansiedelte, gab er ihr folgendes als eines seiner Gesetze, nicht nur als Ratschlag: „Du sollst keinen Ehebund mit ihnen [den heidnischen Bewohnern] schließen. Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen; denn er wird [sie werden, ZB] deinen Sohn davon abwendig machen, mir zu folgen, und sie werden bestimmt anderen Göttern dienen.“ — 5. Mose 7:3, 4, NW.
9. Was fordert die Loyalität gegenüber Jehova in bezug auf die Auslese eines Ehepartners und den Vollzug einer Ehezeremonie?
9 Die darauffolgende Geschichte der Israeliten zeigt in ihrem unglückseligen Verlauf, wie richtig diese Warnung und wie gerecht dieses Gesetz war. „Laßt euch nicht in ein ungleiches Joch mit Ungläubigen spannen.“ (2. Kor. 6:14, NW) Handle also theokratisch, loyal gegenüber Jehova Gott, wenn du einen Ehepartner entweder für dich selbst oder für dein Kind oder für einen Freund ausliest. Hüte dich davor, die Schuld für einen geistigen Schiffbruch übernehmen zu müssen. Lege die Hand nicht hastig, untheokratisch auf einen Ehepartner für irgend jemanden. „Beteilige dich nicht an den Sünden anderer; bewahre dich selbst rein.“ (1. Tim. 5:22, NW) Ob ein Trauungsbeamter der Neuen-Welt-Gesellschaft die Eheschließung eines solch ungleichartig gejochten Paares feierlich vollziehen will, wird seinem eigenen Gewissen überlassen. Wenn er beschließt, die Zeremonie im Königreichssaal oder sonstwo zu vollziehen, so amtet er lediglich als Standesbeamter, und er hat wenigstens die Gelegenheit, die weltliche oder Gott nicht hingegebene Person auf die Verantwortlichkeiten der Ehe mit einem Christen hinzuweisen und sie zu ermuntern, gleich ihrem Partner ein Zeuge Jehovas zu werden.
10-12. (a) Welche Bräuche sind in bezug auf Heiratsgaben entstanden? (b) Welche Beispiele in der Schrift zeigen, daß dies nicht verkehrt ist? (c) Was wäre aber verkehrt, und warum?
10 Abrahams Ehevermittler überreichte dem Mädchen, der Rebekka, sowie ihrem Bruder und ihrer Mutter viele wertvolle Gaben, bevor er Rebekka aus ihrer Heimat wegholte und sie zu Isaak führte. (1. Mose 24:22, 30, 50-53) In gewissen Ländern oder unter gewissen Völkern ist der Brauch aufgekommen, und selbst das Gesetz des betreffenden Ortes anerkennt diesen Brauch, für die Frau Brautgeld zu zahlen oder eine Heiratsgabe zu überbringen. Unter gewissen Völkern wird die Mitgift dem Manne von den Eltern seiner Braut gegeben. Doch im allgemeinen besteht die Heiratsgabe in dem Geschenk oder der Entschädigungssumme, die der Mann oder dessen Eltern der Braut oder für die Braut als Eheentgelt geben. In Afrika wird der Brautpreis unter gewissen Stämmen „lobola“ genannt. Diese „lobola“ wird vom Vater der Braut oder von seinem ältesten Bruder, ihrem Onkel, verlangt und ihm gegeben. Sie kann entweder aus Geld oder Vieh oder aus beidem bestehen. Diese „lobola“ kann auch gefordert werden, damit man dem am Orte üblichen Gesetz entspreche und so eine Eintragung der Ehe in das Eheregister des Dorfes erwirke.
11 Ist hierbei grundlegend irgend etwas nicht in Ordnung? Nein. Isaaks Sohn Jakob leistete für seine Frauen Lea und Rahel eine Zahlung von 14 Jahren Arbeit, die er für ihren Vater Laban verrichtete. (1. Mose 29:18-28) David, der den Riesen tötete, zahlte 200 Vorhäute der feindlichen Philister für sein Weib Michal, die Tochter des Königs Saul. (1. Sam. 18:20-27) Auch Jesus Christus opferte sich für seine „Braut“, die christliche Versammlung der 144 000. (Eph. 5:25) Jehova hat nichts für sein „Weib“ oder seine „Vermählte“ gegeben, denn er ist ihr Schöpfer, der Bildner seiner heiligen Universalorganisation. (Jes. 54:5) So ist denn nichts Unrechtes daran, wenn dem Vater als Entgelt für den Verlust seiner Tochter, die er erzogen und ausgebildet hat, ein Brautpreis gegeben wird. Das Falsche an einem Brautpreis oder einer „lobola“ ist der Mißbrauch, der damit getrieben wird. Es ist falsch, unchristlich, untheokratisch, ihn nicht als Entgelt, sondern als Mittel zu benutzen, um Geld aus dem eigenen Kind oder den Kindern zu schlagen, also einen übermäßigen Preis zu fordern oder in unrechtmäßiger Weise möglichst viel herauszuholen oder etwas zu verlangen, was sich zu einer Last auswirkt.
12 Gott haßt alle Wucherer, auch jene, die beim Verlangen des Brautpreises moralische Erpressung treiben, indem sie mit ihren eigenen Töchtern Geschäfte machen. Irgendeine solch habsüchtige Person, die beansprucht, ein Christ zu sein, begibt sich damit auf den Weg, auf dem ihr jederzeit, da sie in Verbindung mit einer „lobola“ oder einem Brautpreis Erpressung ausübt, die Gemeinschaft der Christenversammlung entzogen werden kann. Paulus sagte: „Nun schreibe ich euch, damit ihr aufhört, mit irgend jemand, der Bruder genannt wird, Umgang zu haben, wenn er ein Hurer oder Habsüchtiger oder ein Götzendiener oder Schmäher oder Trunkenbold oder Erpresser ist, und eßt auch nicht mit einem solchen Menschen … ‚Entfernt den Bösen aus eurer Mitte?‘“ (1. Kor. 5:11, 13, NW) Der Preis, den ein Wucherer oder Erpresser verlangt, ist unvernünftig hoch, da er keine Rücksicht nimmt auf die Umstände, sondern mehr als nur ein gerechtes Entgelt für den Verlust einer Tochter fordert. Eines Mannes Geldgier zeigt sich besonders darin, wenn sein hoher Preis es einem Christen unmöglich macht, sich dessen Tochter zu erwerben, und er auf seinem übermäßigen Preis besteht und sie mit einem Heiden verheiratet, der sich den geforderten Preis leisten kann. Dies zeigt nicht nur einen Mangel an Liebe für die Brüder an, sondern auch schädliche Geldliebe. — 1. Tim. 6:10.
13. (a) Warum sollte ein Vater von einem Weltling für eine christliche Tochter kein Geld annehmen? (b) Welchem Laufe mögen Söhne und Töchter folgen, wenn Eltern die biblische Regel verletzen, und warum?
13 Die Annahme eines von einem Weltling bezahlten Brautpreises in irgendwelcher Höhe, um dem Sohn eine Gott hingegebene, christliche Tochter zur Ehefrau zu geben, ist untheokratisch. Dadurch wird nicht Jehovas genaues Gesetz nachgeahmt, das das Volk Israel erhalten hatte, sondern das ewige Wohl der Tochter wird gefährdet, indem sie dadurch einem Weltling untertan wird, der Gott nicht hingegeben ist. Durch eine solche Tat macht sich ein Bruder wenigstens in bezug auf gewisse besondere Dienstvorrechte in der Christenversammlung untauglich. Er mag dieser Tat wegen nicht ausgeschlossen werden, gleichwie auch einem Vater, der zuläßt, daß sich ein Sohn oder eine Tochter mit einem Glied außerhalb der Neuen-Welt-Gesellschaft verheiratet, nicht die Gemeinschaft entzogen wird; noch wird dem Sohne oder der Tochter, die auf diese Weise ‚nicht im Herrn‘, nicht in der Wahrheit heiraten, die Gemeinschaft entzogen. Aber solche Personen sind nicht von guter Art für die Stellung eines Versammlungsaufsehers oder als Diener, die ein Amt bekleiden. Sie geben den Gläubigen ein schlechtes Beispiel. Wo Söhne oder Töchter es ablehnten, sich mit heidnischen Weltlingen verheiraten zu lassen, sind sie dem Gebot, ihren Vater und ihre Mutter zu ehren, nicht ungehorsam gewesen, denn die Eltern haben gezeigt, daß sie selbst nicht ‚in Einheit mit dem Herrn‘ sind, wenn sie auf eine Eheschließung mit einem Weltmenschen drangen. Ihre sich ihnen widersetzenden Söhne und Töchter suchen „in Einheit mit dem Herrn“ zu bleiben, und das ist recht. — Eph. 6:1-4, NW.
14. (a) Wann wäre es angebracht, daß ein Christ für eine Braut eine Zahlung leistet? (b) Doch warum ist es ratsam, daß Eltern darauf verzichten, ein Brautgeld zu verlangen?
14 Sollte ein Christ ein Brautgeld zahlen? Ja, sofern dies der vorherrschende Brauch ist und er oder seine Eltern das gewünschte Mädchen auf keine andere Weise bekommen können. Wenn die Überreichung gewisser Gaben, dem Vermögen dessen gemäß, der die Braut haben möchte, als Zeichen der Wertschätzung und Ergebenheit an die Braut angenommen wird, so könnte dies wohl erfolgen. Brautraub geht nicht an. So zahle für das, was du haben willst, wenn du deine christliche Stellung nicht erklären und ein Entgegenkommen gewinnen oder das Gewünschte kostenlos erlangen kannst. Für Dinge, die man kaufen will, zahlt man im allgemeinen den in der Welt üblichen Preis. Die Tatsache, daß mit dem Brautpreis oder der „lobola“ Mißbrauch getrieben wird, macht dieses Vorgehen an sich nicht zu etwas Unrechtem. Als Vollzeitdiener war Paulus berechtigt, von der Versammlung, der er diente, Unterstützung zu empfangen. Doch nahm er eine solche nicht an, noch verlangte er sie, um nicht mit seinem Vorrecht Mißbrauch zu treiben und der göttlichen Anerkennung verlustig zu gehen. Von der Versammlung Philippi nahm er indes eine Gabe an. (1. Kor. 9:6-18; Phil. 4:15-18) Paulus weigerte sich, dem römischen Statthalter Felix ein Geldgeschenk zu verabreichen, weil er sich nicht zur Bestechung herablassen wollte, sondern aus Gründen reiner Gerechtigkeit freigelassen zu werden wünschte. (Apg. 24:26, 27) So ist es denn für christliche Eltern ratsam, auf die Forderung eines Brautpreises oder eine Heiratsgabe zu verzichten, um sich davor zu bewahren, diese Welt nachzuahmen und dieses Recht zu mißbrauchen und so geistige Schwierigkeiten heraufzubeschwören. Wir müssen aber jeden nach seinem Gewissen handeln lassen.
15. (a) Wie sollte eine afrikanische christliche Ehefrau die Sitte des Brautgeldes betrachten? (b) Was sollte getan werden, wenn infolge der Nichtzahlung eines Brautgeldes im Dorfe die Eheschließung nicht eingetragen wird?
15 Eine christliche Frau, die mit einem Ungläubigen verheiratet ist, der für eine Tochter einen Brautpreis verlangt, kann in der Sache nicht befehlen, doch kann sie ihrem Mann Anregungen machen. Wo christliche Ehefrauen durch Bezahlung von Brautgeldern erworben worden sind, sollten sie weder auf Grund eines großen Brautgeldes, das für sie bezahlt worden ist, großtun noch sich wegen eines kleinen Brautgeldes gedemütigt fühlen. Keine christliche Frau sollte eine andere demütigen, indem sie sie daran erinnert, daß sie billig erstanden wurde, noch sollte ein christlicher Gatte dies tun, um seine Frau zu beschämen. Er steht unter dem göttlichen Gebot, seine Frau zu lieben, und sie soll auch ihn lieben. (Eph. 5:25, 28-33; Titus 2:4) Wenn Liebe zwischen unseren Brüdern besteht, wird es nicht vorkommen, daß man gegenseitig unweise Vergleiche anstellt oder andere aufzieht und verhöhnt. Die Zahl der Ehefrauen, die ohne Zahlung eines Brautpreises in den Ehestand gelangen, übertrifft mehr und mehr die Zahl derer, die mittels eines Preises gewonnen werden; und dieser größeren Zahl von Frauen darf dies nicht vorgeworfen werden. Wo in Afrika eine Ehe ohne Zahlung einer „lobola“ oder eines Brautpreises geschlossen worden ist, und der Standesbeamte des Dorfes will die Ehe aus diesem Grunde nicht eintragen, sollte sich das Ehepaar keine Sorgen machen. Es kann und sollte seine Ehe bei der Ortsversammlung eintragen lassen. Es ist überaus wichtig, daß das Ehepaar besonders dort bei der Neuen-Welt-Gesellschaft in gutem Rufe steht.
KEINE EHE AUF PROBE, SONDERN VERLOBUNG IN REINHEIT
16. (a) Wie dauerhaft ist eine Ehe, die sich auf ein Brautgeld stützt? (b) Was kann der Vater der Braut nicht tun, ausgenommen unter welchen Umständen?
16 Wenn ein Vater Brautgeld entgegennimmt und seine Tochter in die Ehe gibt, so ist die daraus entstehende Ehe eine dauernde. Sofern die junge Frau jetzt nicht Ehebruch begeht und dadurch ihre Pflichten als Ehefrau verletzt, darf die Ehe nicht aufgehoben werden, nur weil der Ehemann unbefriedigt ist und sich des Mädchens entledigen will, indem er sie ihrem Vater zurückschickt und die Rückgabe seines Brautgeldes fordert. Nach dem Gesetz des Wortes Gottes kann eine Ehe nicht aufgehoben werden, nur weil das Mädchen wieder zu Hause aufgenommen und der Brautpreis zurückgegeben wird. Somit kann sich ein christlicher Vater nicht als frei betrachten, seine Tochter mit einem anderen zu verheiraten, weder gegen eine „lobola“ noch für einen Brautpreis. Dadurch würde ja seine Tochter veranlaßt, Ehebruch zu begehen, es sei denn, ihr Ehemann, der sie entließ, habe sich inzwischen wieder verheiratet oder habe Geschlechtsverbindung mit einer anderen Frau aufgenommen oder sei gestorben.
17, 18. (a) Wann nur darf der Mann mit der Frau Verkehr haben, sofern das Brautgeld nicht auf einmal entrichtet wird? (b) Wie unterschied Gottes Gesetz zwischen verlobten und nichtverlobten Jungfrauen? (c) Was verdient jener, der eine Jungfrau verführt, und warum?
17 Ein Mann mag mit einem gewissen Brautpreis oder einer Heiratsgabe nicht einverstanden sein und nun einen Teilbetrag zahlen und sich darauf ermächtigt fühlen, seine künftige Braut zu sich zu holen und mit ihr Geschlechtsbeziehungen aufzunehmen, um eine Ehe auf Probe mit ihr einzugehen. Wenn sie ihn nicht befriedigt, ist er durch Gottes Gesetz nicht ermächtigt, das Mädchen zurückzuschicken und den bereits bezahlten Teil des Brautpreises zurückzuverlangen. Bevor er seine ganze Heiratsgabe bezahlt hat, hat er kein Recht, die Geschlechtsbeziehungen mit ihr aufzunehmen. Er ist zunächst mit ihr verlobt. Sich mit ihr während dieser Verlobungszeit geschlechtlich zu verbinden, würde bedeuten, sie zu verunreinigen und dadurch Unsittlichkeit, Hurerei zu begehen. Wenn ein Mädchen im ehemaligen Volke Israel mit einem Israeliten verlobt war, um mit ihm verheiratet zu werden, wurde sie als ihm heilig betrachtet und ebenso behandelt, wie wenn sie mit ihm vermählt gewesen wäre. Sie wurde anders behandelt als eine nicht verlobte Jungfrau, die Beziehungen mit einem Manne hatte. „Falls ein Mann eine Jungfrau verführen sollte, die nicht verlobt ist, und er hat ihr beigewohnt, so muß er sie sich unbedingt mittels Kaufpreises zur Frau nehmen. Falls ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das für Jungfrauen festgesetzte Kaufgeld auszahlen.“ — 2. Mose 22:16, 17, NW; 5. Mose 22:28, 29.
18 Nicht so eine Verlobte: „Falls ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und ein Mann sie in der Stadt gefunden und ihr beigewohnt hat, so sollt ihr sie beide zum Tor dieser Stadt hinausführen und sie steinigen, und sie müssen sterben: das Mädchen aus dem Grunde, weil sie in der Stadt nicht geschrieen hat, und der Mann aus dem Grunde, weil er [wen?] das Weib seines Nächsten geschwächt hat.“ (5. Mose 22:23, 24, NW) Als es sich somit herausstellte, daß die Jungfrau Maria während der Zeit ihrer Verlobung mit Josef schwanger war, wollte er sich von ihr verabschieden oder sich im geheimen von ihr trennen, um zu verhindern, daß sie als verlobte Jungfrau, die untreu gewesen wäre, gesteinigt würde. (Matth. 1:18, 19) In Mexiko und Singapur kann eine Ehe wegen Unsittlichkeit aufgehoben werden, die eine Verlobte während der Zeit ihrer Verlobung begeht. Verführt ein Mann eine Jungfrau und entweiht er ihre Jungfräulichkeit und veranlaßt so, daß sie sich verpflichtet fühlt, ihn zu heiraten, so ist das nicht der reine christliche Weg zur Eheschließung. Es ist vielmehr ein Grund, dem Übertreter die Gemeinschaft mit der christlichen Versammlung zu entziehen; dasselbe gilt auch für die Jungfrau, sofern sie einer Leidenschaft nachgegeben hat.
19, 20. (a) Warum dürfen Verlobte keine geschlechtlichen Beziehungen miteinander haben, und welche Verantwortung fällt Eltern in dieser Hinsicht zu? (b) Welches Vorgehen von seiten der Versammlung zieht Hurerei verdienterweise nach sich, und wann nur darf für ein solches Paar eine religiöse Eheschließung erfolgen?
19 Wenn während der Verlobungszeit der Verlobte und die Verlobte Geschlechtsbeziehungen miteinander gehabt hätten, so wären dies illegale Beziehungen, weil die Ehe gesetzlich noch nicht geschlossen war und das Paar noch nicht als Mann und Frau bezeichnet wurde, die volle Eherechte besitzen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob sie den Geschlechtsakt nur auf sich selbst beschränken; es ist dennoch sittliche Unreinheit, Hurerei. Sie nehmen sich die Freiheit, etwas zu tun, ohne dazu ein gesetzliches Recht zu haben. Es ist Unenthaltsamkeit oder Mangel an Selbstbeherrschung, an Beherrschung der sexuellen Gelüste. Es ist Zügellosigkeit im Benehmen des verlobten Paares, also eine Tat des Fleisches, welches gegen den Geist streitet. Wenn Eltern solches erlauben oder auch nur zulassen und Anstalten dafür treffen, sind sie Missetäter und verfehlen, ihre theokratische Pflicht zu erfüllen. Es besteht guter Grund, diesem verlobten Paar die Gemeinschaft zu entziehen, weil es Hurerei getrieben hat, möge daraus nun Schwangerschaft entstehen oder nicht. Ferner sollte auch den Eltern die Gemeinschaft entzogen werden, weil sie Hurerei sanktionierten und billigten. — 2. Pet. 1:6; Gal. 5:19-21.
20 Ein Trauungsbeamter der Versammlung kann die Ehe eines solch unreinen, verlobten Paares nicht schließen, während diesem die Gemeinschaft entzogen ist. Der Gemeinschaftsentzug ist für das unsittliche verlobte Paar eine geistige Heilungsmaßnahme, damit es seine Sünde vor Gott und dann auch vor dem Versammlungskomitee bekenne, Reue zum Ausdruck bringe und sie beweise, indem es sich weiterer unreiner gegenseitiger Beziehungen enthalte und sich einer Bewährungsfrist unterziehe sowie Bedingungen annehme, die das Versammlungskomitee ihm auferlegen mag, bevor es ihm eine religiöse Eheschließung erlauben kann.
21. Was dürfen Eltern nicht erlauben, wenn sie verhüten möchten, daß sich junge Leute der Gefahr der Hurerei aussetzen?
21 Es widerspricht daher einem gesunden Urteil, wenn Eltern es gestatten oder sogar dazu ermutigen, daß eine Tochter von 15 bis 16 Jahren weit von zu Hause fortgeht und sich Arbeit beschafft und ein Zimmer mietet, nur um nahe bei ihrem Freund, mit dem sie verlobt ist, zu sein. Gleicherweise bedeutet es, Jugendliche der Hurerei auszusetzen, wenn Eltern es gestatten, daß zwei Ledige, ein Junge und ein Mädchen, eine Ferienreise oder Radfahrtour machen und zusammen ein bis zwei Wochen kampieren. Wenn die beiden Ferienleute zusammen kampieren, so setzt sie dies einer Versuchung aus, die zu Hurerei führen kann und auch oft dazu führt. Der Apostel Paulus sagt: „Von jeder Art des Bösen haltet euch fern.“ — 1. Thess. 5:22, NW.
22. Wann besteht eine besondere Versuchung, außerhalb der Einheit mit dem Herrn zu heiraten, doch mit welcher Verantwortung und welcher Schuld ist dies verbunden?
22 Jedem fällt die Pflicht zu, eifersüchtig darüber zu wachen, daß dem göttlichen Rate gefolgt wird, nur innerhalb der Reihen des Jehova Gott hingegebenen Volkes zu heiraten, nämlich innerhalb der Reihen der treuen Nachfolger seines Sohnes Jesus Christus. An Orten, wo mehr Mädchen vorhanden sind als heiratsfähige Brüder, besteht die Versuchung, sie mit Weltleuten zu verheiraten, nur um dafür zu sorgen, daß sie einen Mann bekommen oder damit die Eltern von einer Last befreit werden. Wo es andererseits weniger heiratsfähige Mädchen gibt als Brüder, ergibt sich ein leidenschaftlicher Drang, Gottes Gesetz und Warnung zu übersehen, und ‚nicht in Einheit mit dem Herrn‘, also außerhalb der Neuen-Welt-Gesellschaft zu heiraten. Irgend jemand, der dies tut oder Anstalten trifft, damit ein anderer so handle, muß vor dem Gott, der nur eine reine theokratische Ehe gutheißt, die Verantwortung übernehmen und seine Schuld an irgendwelchen üblen Folgen tragen, die aus diesem Zusammenspannen im ungleichen Joch entstehen.
23. (a) Welche Schritte sollten unternommen werden, um eine glückliche theokratische Ehe zu sichern? (b) Wie sollte die Ehe bewahrt werden, nachdem man sie einmal eingegangen ist?
23 Wegen der vielen wichtigen Dinge, die mit der ernst zu nehmenden Ehevorkehrung verbunden sind, sollte ein jeder die Herkunft und Erziehung, sozusagen den Hintergrund des Partners, den er ins Auge faßt, gründlich untersuchen und dann ermitteln, ob es theokratisch ist oder zu einer glücklichen Bindung führt, ihm einen Heiratsantrag zu machen oder einen solchen anzunehmen. Geht jemand eine Verlobung ein, so sollte er sie auch durch ein reines moralisches Benehmen rein bewahren, damit er eine unbefleckte Ehepartnerin erhalte, gleichwie dies bei Jesus und seiner Braut der Fall ist, „damit er die Versammlung in ihrer Herrlichkeit vor sich hinstelle, ohne Flecken oder Runzeln oder etwas dergleichen, sondern so, daß sie heilig und ohne Makel sei“. — Eph. 5:27, NW.
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Eheschliessungszeremonie und EheerfordernisseDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Eheschliessungszeremonie und Eheerfordernisse
1. Welche Hochzeitsbräuche waren unter den Israeliten allgemein üblich?
DIE Bücher der Bibel, die ausdrücklich an Christen und für Christen geschrieben worden sind, enthalten keine zeremonielle Eheschließungsformel für sie. Es wird darin gezeigt, daß für Töchter, die Jungfrauen waren, eine Verlobungszeit von etwa einem Jahr verfloß, nachdem die Hochzeit von den Eltern und durch einen Vermittler oder Ehegewährsmann festgelegt worden war. Dann, am Hochzeitsabend, ging der Bräutigam in die Wohnung der Braut und holte sie in ihr neues Heim. Der Zug fröhlicher Hochzeitsgäste begab sich mit dem Paare dorthin. So wurde die Hochzeit offiziell bekannt, die Öffentlichkeit nahm davon Kenntnis, und als der Bräutigam die Braut heimführte, gab es ein von den Eltern des Bräutigams veranstaltetes Hochzeitsfest, an dem sich alle Eingeladenen beteiligten. Glücklich jene, die zum Hochzeitsabendmahl eingeladen waren! Die Braut ließ den ihr angetrauten Geliebten nicht warten, ehe sie erschien. Aufs hübscheste gekleidet, wartete sie auf ihn, bereit, ihm von ihrem Vater oder Hüter übergeben zu werden. — Matth. 1:24; 22:1-11; 25:1-10; Joh. 2:1-11; 3:29; Mark. 2:19; Jes. 61:10; 62:5; Off. 19:7, 8; 21:2, 9-11.
2. Welche Tatsachen hinsichtlich Trauungen gehen aus dem biblischen Bericht hervor?
2 Es sei daran erinnert, daß die ersten Christen Juden oder Israeliten waren, gleichwie Jesus selbst. Vernünftigerweise übertrugen also diese jüdischen Christen die Hochzeitsbräuche und Eheeinrichtungen von ihrem früheren jüdischen Gesellschaftssystem auf das neue christliche System der Dinge. Doch eines ist unbedingt zu beachten, daß nämlich von den Tagen Abrahams an kein Priester, kein Levit, noch eine andere religiöse Amtsperson zugegen war, um irgendeine Trauungszeremonie zu vollziehen. Dennoch war die Ehe gültig und wurde von Jehova Gott anerkannt. Auch wurde sie im Eheregister der Stadt oder des Dorfes registriert, und die Kinder, die der Eheverbindung entsprossen, wurden ebenfalls dort eingetragen. Die beiden Geschlechtsregister Jesu wurden zweifellos von Matthäus und Lukas aus den Stadtregistern Bethlehems abgeschrieben. Dies führt zu der Frage: Durch wen können rechtsgültige christliche Ehen formell geschlossen werden? Ist eine nichtreligiöse oder Zivilehe ebenso bindend wie eine religiöse, oder ist die Trauung ein Sakrament und daher nur rechtsgültig, wenn sie religiös vollzogen worden ist?
3. Was zeigt die Bibel bezüglich der Art, wie Isaaks Vermählung stattfand?
3 Die Ehe ist keine sakramentale Handlung, zu deren Vollziehung ein religiöser Geistlicher oder ein christlicher Prediger zugegen sein müßte. Als Gottes Prophet war Abraham der von Gott anerkannte Priester eines großen Haushaltes. Doch gibt es keine Aufzeichnung, wonach er zugegen gewesen wäre, als sein ältester Diener Rebekka aus Mesopotamien zu Isaak in den Negeb nach Palästina brachte. Isaak befand sich allein, in Nachsinnen versunken, auf einer Wanderung, als der Diener ihm Rebekka brachte und ihm erzählte, wie er sie für ihn gewonnen habe. „Darauf führte Isaak sie in das Zelt Saras, seiner Mutter. So nahm er Rebekka, und sie wurde sein Weib.“ Für die Tatsache, daß er sie zum Weibe nahm, gab es indes offizielle Zeugen, nämlich Abrahams Ehevermittler und „die Männer, die bei ihm waren“ und Rebekkas „Amme“ und ihre „anderen Dienerinnen“. (1. Mose 24:2, 54, 59-61, 66, 67, NW) Isaak hatte sich keine Ehelizenz verschafft, ebensowenig als dies heute in gewissen Ländern erforderlich ist. Isaaks Vater Abraham, das Haupt der theokratischen Organisation, hatte die Ermächtigung zur Ehe gegeben, und Jehova Gott, zu dem man um Führung aufblickte, hatte all die Schritte, die zur Verehelichung führten, geleitet. Somit war eine Ehegenehmigung in Isaaks Fall nicht nötig. Daß er Rebekka aber zum Weibe nahm, wurde von mehr als vier Zeugen bestätigt und in den Urkunden der theokratischen Einrichtung Abrahams aufgezeichnet und ist somit heute in der Bibel enthalten. Man vollzog dabei keine religiöse Zeremonie, obwohl man Gottes Willen in der Sache suchte und diesen auf dem ganzen Wege anerkannte.
4. (a) Was schrieb das Gesetz in bezug auf Eheschließung nicht vor? (b) Was für eine Angelegenheit war eine Eheschließung, und wie wurde ihr bindender Charakter hervorgehoben?
4 Ein Bericht, wonach eine religiöse Zeremonie vollzogen worden wäre, als Isaaks Sohn Jakob Lea und Rahel heiratete, besteht ebenfalls nicht. (1. Mose 29:18-30) Auch ordnete Jehova Gott in all seinen Hunderten von Gesetzen, die er seinem auserwählten Volke Israel gab, keine religiöse Heiratszeremonie für dessen Glieder an, noch legte er eine solche fest. Weder der Priesterfamilie Aarons noch den levitischen Tempeldienern wurde das Recht und die Pflicht übertragen, feierliche Trauungen durchzuführen. Von der Verlobung an, bis sich die Braut und der Bräutigam im Hause seines Vaters vereinten, war die Ehe eine reine private Familienangelegenheit, ohne daß Priester oder (außerhalb des Stammes Levi selbst) Leviten hätten anwesend sein müssen. Sie wurde öffentlich dem ganzen Gemeinwesen bekanntgegeben, gebührend bezeugt und dann in die lokalen Amtsregister eingetragen, und somit wurde es erforderlich, daß Josef mit seiner bethlehemitischen Gefährtin Maria in ihre Geburtsstadt ging und sich in den Tagen des römischen Kaisers Augustus eintragen ließ. — Luk. 2:1-6, NW.
5. Welche Rolle spielte Jesus bei der Hochzeit in Kana lediglich, und was tat er nicht bezüglich Trauungen unter seinen Nachfolgern?
5 Jesus wirkte sein erstes Wunder in Kana, der Provinz Galiläa, anläßlich einer Hochzeitsfeier. Doch war er dazu nicht als amtierender Prediger eingeladen worden, denn er gehörte weder zur priesterlichen Familie Aarons noch zum Stamme Levi und wurde nicht als religiöser Geistlicher anerkannt. Er wurde mit seiner Mutter und seinen Jüngern lediglich als Gast dorthin eingeladen, weil die Stadt in der Nähe des Ortes lag, wo er früher Zimmermannsarbeit verrichtet hatte. Somit segnete er die Ehe nicht ein, als er dort war, sondern beschaffte den besten Wein, damit sich alle Anwesenden weiter freuen möchten. (Joh. 2:1-11) In all seinen Geboten an seine zwölf Apostel und seine Evangelisten sagte er ihnen nie, noch beauftragte er sie, daß sie irgend jemandes Eheschließung feierlich vollziehen sollten, sondern beließ diese Sache so, wie sie unter Jehovas Volk damals Brauch war. Nie machte er aus der Ehe ein Sakrament, das zu sanktionieren allein die Apostel oder christlichen Prediger die Macht hätten.
6. Was ist der schriftgemäße Standpunkt zivile Eheschließungen betreffend, die das Gesetz verlangt?
6 Ist also, strenggenommen, eine religiöse Eheschließung notwendig? Nein. Ermächtigt Gottes Buch, die Bibel, zu einer Zivilehe? Ja, und in dieser Hinsicht können Christen ‚dem Cäsar geben, was dem Cäsar gehört‘. In den meisten Ländern der Christenheit wird eine zivile Eheschließung, die durch einen offiziellen Standesbeamten vollzogen wird, entweder gestattet oder absolut verlangt. Somit ist richtigerweise eine Zivilehe mit keinem gesellschaftlichen oder religiösen Schandfleck behaftet, und Gott der Höchste erkennt die Zivilehe der Glieder seines ihm ergebenen Volkes an und hält sie daran gebunden. In gewissen Ländern innerhalb und außerhalb der Christenheit erkennen die Regierungen Ehen an, die von römisch-katholischen Priestern und von Pfarrern anderer anerkannter Konfessionen geschlossen worden sind. Diese Pfarrer erhalten die amtliche Billigung oder Lizenz, Trauungen in religiösen Gebäuden oder an gewissen eingetragenen Stätten zu vollziehen. Ebenso werden amtierende Prediger der Zeugen Jehovas autorisiert oder sind berechtigt, Trauungen vorzunehmen. In all diesen Fällen dient der amtierende Religionsdiener als Standesbeamter, wenn er eine Ehe legalisiert. Somit sind solche Ehen bindend und haben Gottes Anerkennung. Wenn Personen in die Neue-Welt-Gesellschaft kommen, die auf Grund religiöser Zeremonien irgendwelcher dieser autorisierten Religionsgemeinschaften verheiratet worden sind, so anerkennen Jehovas Zeugen die Ehe solcher sich ihnen anschließenden Personen als bindend und weiterhin gültig. An Orten, wo Jehovas Zeugen keine eigenen Prediger haben, die berechtigt sind, amtliche Trauungen vorzunehmen, können sie sich, ohne gegen ihr Gewissen handeln zu müssen, an die von der Regierung eingesetzten Amtsstellen wenden und eine rechtsgültige, göttlich anerkannte Trauung durch einen Standesbeamten des Staates vollziehen lassen.
7. Wie sieht die römisch-katholische Kirche eine Zivilehe an, wie sich dies bei einem kürzlich stattgefundenen Ereignis zeigte?
7 In Ländern, in denen die Regierung nur eine Zivilehe fordert, anerkennt und dazu ermächtigt, erkennt die römisch-katholische Kirche diese nicht als gültig an und verlangt von Katholiken, daß sie sich hernach von einem Priester durch eine religiöse Trauung verehelichen lassen. Als zum Beispiel vor kurzem der katholische Fürst von Monaco die katholische Hollywood-Filmschauspielerin heiratete, berichtete die New York Times (v. 20. April 1956): „Der 32jährige Fürst und seine 26jährige Braut, die gestern durch eine zivile Zeremonie im Palaste verheiratet wurden, wurden vom Bischof von Monaco, Monsignore Gilles Barthe, kirchlich vereint. Sie empfingen den Segen von Papst Pius XII. durch seinen Nuntius in Paris, Monsignore Paolo Marella. Sie [die Braut] fand sich zuerst an ihrem Platz vor dem weißen Marmoraltar ein, wobei die herrschende Sitte dem Recht des Souveräns, daß man auf ihn warte, Raum gab. Der Fürst schloß sich ihr einige Augenblicke später an.“
8. Von welchem Wert ist eine religiöse Versammlung in Gegenwart der Braut und des Bräutigams, nachdem eine Zivilehe vollzogen worden ist?
8 Natürlich hat weder die religiöse römisch-katholische Eheschließung nach der zivilen Hochzeit einen gesetzlichen Wert noch die religiöse Zeremonie, die danach durch irgendein anderes Religionssystem vollzogen werden mag. Wo es aber möglich ist, oder wo darum gebeten wird, können Jehovas Zeugen mit dem Bräutigam und seiner Braut nach der zivilen Trauung eine religiöse Zusammenkunft abhalten. Diese ist nicht ein Erfordernis. Sie ist keine Trauung und wird nicht zu dem Zweck abgehalten, der schon vollzogenen zivilen Trauung irgendwelchen gesetzlichen Wert zu verleihen. Sie findet statt, um dem neuvermählten Paar gesunde, zeitgemäße biblische Ermahnungen und Ratschläge bezüglich der Möglichkeiten und Pflichten der Ehe zu geben und der Ortsversammlung die Vermählung besser bekanntzumachen und um ferner vor allen anwesenden Menschen guten Willens Zeugnis von Jehovas Ehevorkehrung abzulegen. Dies ist auch eine passende Zeit und Gelegenheit, die Ehe bei der Versammlung eintragen zu lassen, damit sie von ihr Kenntnis nehme und sie in den Versammlungsaufzeichnungen registriere.
9. Was kann getan werden, wenn das Gesetz die Eintragung der Ehe in einer weitentfernten Stadt fordert, wenn es für die Neuvermählten nicht angängig ist, sich sogleich dort hinzubegeben?
9 Was vor der Versammlung geschieht, wird „vor Gott“ getan, gleichwie das, was im alten Israel vor den Richtern oder den Herrschern geschah, vor Gott getan wurde. (2. Mose 21:6; 22:8, 9, 28, NW, RS) Wie nun, wenn Christen, z. B. in Afrika, heiraten und wenn die Hochzeit in einer Stadt oder einem Dorfe stattfindet, aber die Eheschließung bei einem Standesamt in einer weitentfernten Stadt eingetragen werden muß, wohin zu gehen es den Neuvermählten im Augenblick nicht paßt? In diesem Fall kann im Königreichssaal der Zeugen Jehovas eine „Eheerklärung“ ausgefüllt werden. Diese hat keinen gesetzlichen Wert und tritt nicht an die Stelle einer zivilen Eintragung, aber sie wird unter Gottes Volk anerkannt. Sie ist ein Zeugnis vor der Neuen-Welt-Gesellschaft, daß das neuvereinte Paar die bindende Gültigkeit seiner Ehe anerkennt und sie sobald als möglich auf dem zivilen Standesamt eintragen lassen wird. Diese „Eheerklärung“ wird dann in der Ablage der Versammlung und im Büro der Watch Tower Society aufbewahrt, und die Neuvermählten können Ehebeziehungen aufnehmen und danach die Ehe auf dem Standesamt eintragen lassen. So besitzt die Gesellschaft ein schriftliches Aktenstück über die Eheschließung während der Zeit, da das zivile Standesamt es nicht besitzen mag; und durch ihre Diener kann die Gesellschaft nach einer gewissen eingeräumten Zeitspanne kontrollieren, ob die korrekte zivile Eintragung erfolgt ist und das Ehepaar dem Gesetz entsprochen habe.
10. (a) Was sollen solche, die sich auf Grund eines Stammesbrauches verheirateten, richtigerweise tun? (b) Welcherlei Eheschließungen werden für Stammesangehörige empfohlen, die zur Neuen-Welt-Gesellschaft gehören, und warum?
10 Wenn Stammesangehörige gemäß dem Stammesbrauch heiraten, bevor sie die Königreichswahrheit erhielten und in die Neue-Welt-Gesellschaft kamen, bleibt ihre Ehe bestehen und wird anerkannt. Eine Wiederverheiratung ist nicht nötig. Aber es ist am Platze, die Stammesheirat bei der Neuen-Welt-Gesellschaft eintragen zu lassen, indem eine Eheerklärung unterzeichnet wird, sofern keine zivile Eintragung auf dem Standesamt der Regierung erfolgt ist. In einem gewissen Lande jedoch mag es für einen Mann und seine Familie ein Rechtsvorteil sein, wenn sich solche Stammesangehörige unter dem zivilen Gesetz des Landes wiederverheiraten. Für unverheiratete Stammesangehörige, die ein Teil der Neuen-Welt-Gesellschaft werden, empfehlen wir eine Zivilehe, da sie größere Vorteile mit sich bringt und größeren Rechtsschutz gewährt, weil durch das Gesetz für die Frau und die Kinder für die Zeit nach dem Tode ihres Gatten Vorsorge getroffen ist. Sicherlich bedeutet für solche, die zuvor Heiden waren, eine Eheschließung gemäß dem heidnischen Brauch ein Schritt rückwärts, und wenn unbiblische heidnische Riten damit verbunden wären, bedeutete sie einen Kompromiß mit dieser Welt, eine Verleugnung des Glaubens, und dies könnte einen Gemeinschaftsentzug nach sich ziehen.
11, 12. (a) Warum ist es nicht erforderlich, daß eine Eheschließung, die auf Grund eines Brautpreises erfolgte, wiederholt werde, wenn jemand in die Wahrheit gekommen ist? (b) Welche Hilfe mögen Versammlungen für die Eintragung einer Ehe im Zivilregister gewähren? (c) Was empfiehlt uns die Vernunft, und was zeigt die theokratische Regel in bezug auf „Gabenfeste“, Einladungen, Hochzeiten, Empfänge an?
11 Eine Trauung auf Grund einer Heiratsgabe oder eines Brautpreises, die stattgefunden hat, bevor jemand Christ geworden ist, braucht nicht durch eine kostspielige Wiederverheiratung ergänzt zu werden. Wenn jemand in die Wahrheit kommt und sich Gott hingibt, wird dadurch seine auf Grund eines Brautpreises zuvor geschlossene Ehe nicht null und nichtig, noch sind dadurch Personen Hurer, die so nach Stammesart heirateten und in dieser Ehe verbleiben. Um Verlobten große Trauungskosten ersparen zu helfen, werden Eheregister, wie sie die Neue-Welt-Gesellschaft verlangt, ausgestellt und kostenlos geführt. Wenn eine Versammlung für die Eintragung der Ehe irgendeines ihrer Glieder in das Zivilregister etwas zahlen möchte, so ist dies eine sehr praktische Hilfeleistung seitens derer, die willens sind, solche Auslagen tragen zu helfen. Kein Glied einer Versammlung hat die Pflicht, ein „Gabenfest“ zu veranstalten, d. h. eine Zusammenkunft, bei welcher der voraussichtlichen Braut zu ihrer Nutznießung nach der Hochzeit eine Menge Gaben überreicht wird. Ein solches „Gabenfest“ ist Privatsache, und die Teilnahme daran soll jedermann selbst überlassen bleiben, niemand darf andere dazu drängen.
12 „Gabenfeste“ und Hochzeitsankündigungen sollten privat und nicht vom Podium eines Königreichssaales aus, noch durch andere Bekanntmachungen im Königreichssaal erfolgen. Wenn für jemandes Hochzeit und den danach folgenden Empfang formell gedruckte Einladungen ausgesandt werden, sollte man dabei Vernunft walten lassen. Leute, die nicht zum engeren Bekanntenkreis gehören oder mit denen man nur oberflächlich bekannt ist oder die so weit weg wohnen, daß es für sie unpraktisch wäre, eine Einladung zur Hochzeit anzunehmen und entsprechende Schritte zu tun, lieben es nicht, unerbetene Hochzeitseinladungen zu bekommen, weil sie sich dadurch irgendwie verpflichtet fühlen. Hochzeitszeremonien können zu irgendeiner Zeit im Königreichssaal abgehalten werden, wenn sie nicht mit Versammlungen oder anderen dienstlichen Vereinbarungen in Konflikt kommen. Empfänge, die den Trauungen folgen, sollten nicht im Königreichssaal abgehalten werden, was ihn zu einer Stätte der Unterhaltung machen würde.
13. Wie sollte jemand für eine Hochzeit gekleidet sein, und weshalb gereicht es einer Person nicht zur Unehre, wenn sie keinen Ehering trägt?
13 Zum Schließen einer Zivilehe ist es nicht notwendig, kostspielige Kleider zu tragen. Die Hauptsache ist, daß man dem Anlaß entsprechend gefällig und nett gekleidet erscheint und als Christ geistig gutgekleidet ist in Liebe, Demut, Gehorsam und Treue. Ein Ehering mag nicht gebräuchlich sein, oder jemand mag ihn sich nicht leisten können. Der Ehestand wird nicht überall durch einen Ehering versinnbildlicht. Er gehört nicht als wesentlicher Teil zu einer Hochzeitszeremonie. Wenn jemand verfehlt, einen Ehering zu geben, gereicht ihm dies nicht zur Unehre. Selbst dort, wo der Ehering als Kennzeichen einer verheirateten Frau anerkannt wird und für irgend jemanden, der leidenschaftliche Wünsche hegen mag, als Warnung dient, mag jemand aus Gewissensgründen Einspruch dagegen erheben, in die Zeremonie einen Ring einzuschließen, da er an den heidnischen Ursprung des in der Christenheit üblichen Eheringes denkt. An einigen Orten wird der Ehestand einer Frau durch die Art der Kleidung, die sie trägt, angezeigt oder durch ein neues Stück, das sie ihrer Kleidung beifügt. An dem betreffenden Orte selbst ist dies ebenso wirksam wie ein Fingerring, ja es fällt in der Tat noch mehr auf. Ein Ehering bedeutet nichts, wenn die wahren Bande fehlen oder wenn die Ehebande nicht respektiert werden. Eine leidenschaftliche Frau wird sich nicht durch einen Ring davon abhalten lassen, Ehebruch zu begehen. Die Benutzung eines Ringes bei einer Trauungszeremonie sollte daher der Entscheidung eines jeden einzelnen überlassen bleiben, je nach der Stimme seines Gewissens und nach dem Ortsbrauch.
14. (a) Was muß ein Polygamist tun, wenn er in die Wahrheit gekommen ist? (b) Und was sollte eine Frau tun, die die Wahrheit angenommen hat, wenn sie mit einem Polygamisten verheiratet ist, sofern diese Ehe an dem betreffenden Ort rechtskräftig oder üblich ist?
14 Einem Christen verbietet Gottes Wort die Polygamie, ungeachtet was die Regierung eines Landes oder Stammes diesbezüglich festlegen mag. Ein Christ darf nicht Vielweiberei und eine christliche Frau nicht Vielmännerei treiben. Wenn ein Polygamist in die Neue-Welt-Gesellschaft kommen möchte, indem er sich Gott durch Christus hingibt, darf er nur eine von den Frauen behalten, die er sich durch Heiratsgabe, Brautpreis oder „lobola“ erworben haben mag. Er wird die anderen entlassen und sie heimsenden, also gleich handeln müssen, wie der Priester Esra und der jüdische Landpfleger Nehemia die Israeliten handeln ließen, die durch das Eingehen der Ehe mit Heiden das göttliche Gesetz übertreten hatten. (Esra 10:1-44; Neh. 13:23-31) Was sollte eine Frau tun, die die Königreichswahrheit an einem Ort annimmt, wo es das Gesetz erlaubt oder es gebräuchlich ist, mit einem Polygamisten verheiratet zu sein? Sie sollte ihm den Schritt erklären, den zu tun sie sich entschlossen hat, sowie die Verpflichtungen vor Gott, die sein Wille ihr als Christin und als seine Zeugin auferlegt. Dann muß sie die Folgen ihrer Stellungnahme auf sich nehmen. Der Polygamist gebe sie ihren Eltern oder Hütern zurück und fordere dann die Heiratsgabe zurück, die er für sie überreicht hatte und gebe sie so frei. Gottes Gesetz bezeichnet ihre Beziehungen mit dem Polygamisten als Hurerei, nicht als Ehe. Wenn sie in diesem Verhältnis bliebe, könnte sie nicht getauft werden, obwohl sie Versammlungen besuchen und über die Wahrheiten des Wortes Gottes mit anderen sprechen darf.
EHE AUF GRUND GEGENSEITIGER ÜBEREINKUNFT UND NACH GEWOHNHEITSRECHT
15, 16. (a) Was ist eine Ehe nach Gewohnheitsrecht, und was ist eine Übereinkunftsehe? (b) Welche Verhältnisse und welche geistige Einstellung sind schuld daran, daß viele in solchen Verhältnissen leben?
15 Dies führt uns zu dem Thema der Ehe nach dem Gewohnheitsrecht (nicht nach dem zivilen oder kanonischen Recht), also einer Ehe ohne gesetzliche, zivile oder religiöse Zeremonie, in der aber der Mann und die Frau privat beschließen, als Mann und Frau zusammenzuleben, wodurch sie ihre Ehe zu einer Übereinkunftsehe machen. In solch einem Falle wird weder eine Heiratsgabe noch ein Brautpreis gegeben. Oft möchten sich in Ländern, in denen das Kirchenrecht herrscht und eine Ehe auf Grund gegenseitiger Übereinkunft gesetzlich nicht anerkannt wird, die zwei, die in einer solchen Übereinkunftsehe leben, gerne gesetzlich heiraten. Da aber Geistliche, die die Eheschließung als Sakrament betrachten, eine hohe Gebühr dafür verlangen, kann sich das Paar diese Trauung nicht leisten, weil es zu arm ist. Die notwendigen gesetzlichen Schritte zu unternehmen, z. B. ein Geburtszeugnis zu beschaffen, das nicht existieren mag, ist für sie schwierig. Oder es mag sein, daß die nationale Regierung unter keinen Umständen eine gesetzliche Scheidung gestattet, oder die Erlangung einer Scheidung von einem Ehepartner, selbst auf Grund der Bibel, eine sehr kostspielige Sache ist, die viel Zeit erfordert. Daher nimmt die nicht geschiedene Person, die sich wieder verheiraten möchte, private Beziehungen mit einer anderen Person des anderen Geschlechts auf, und sie leben als Mann und Frau zusammen. Hier liegt ein Fall vor, wo solche Unverheiratete zusammenleben. Sehr oft aber geht ein Mann eine Übereinkunftsehe ein, weil er eine Frau untergeordnet und von ihm abhängig halten will. Wenn sie in einem Heim, das er beschafft, seine Unterstützung empfangen will, muß sie in bezug auf Moral treulich zu ihm halten. Wenn er aber auch wünscht, daß sie sich zu ihm halte, mag er sie doch nicht für immer behalten wollen. Wenn er nicht durch eine Trauung an sie gebunden ist, kann er sich jederzeit, wann es ihm beliebt, frei fühlen, seine Übereinkunftspartnerin sowie die Kinder zu verlassen und ein solches Leben mit einer anderen Frau zu beginnen. Deshalb wünschen Frauen eine gesetzliche Ehe, um sich selbst und ihre Kinder zu schützen; aber der Mann mag sich selbstsüchtig weigern, ihre Verbindung zu legalisieren.
16 Ein Grund, den viele in der Nachkriegszeit haben mögen, wenn sie unverheiratet zusammenleben, ist der, daß die Frau als Kriegswitwe von der Regierung oder sonstwie eine Entschädigung erhält, deren sie verlustig ginge, wenn sie sich wieder verheiratete. Deshalb kommen sie und der Mann überein, unverheiratet zusammenzuleben, um weiterhin die Entschädigung von der Regierung zu erhalten; und den außerehelichen Kindern, die aus dieser Verbindung hervorgehen, wird beigebracht, diesen Anspruch aufrechtzuerhalten, indem sie den Mann „Onkel“, nicht „Vater“, nennen.
17. (a) Wie entsteht oft eine Ehe nach Gewohnheitsrecht, und warum ist dies unrecht? (b) Was ist eine Folge der Ehen nach Gewohnheitsrecht, und wie werden diese in gewissen Ländern legalisiert?
17 Oft kommt eine Übereinkunftsehe dadurch zustande, daß das Mädchen zuläßt, daß der Mann auf Grund seines bloßen Heiratsversprechens mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Dann, nachdem er die Beziehungen mit ihr aufgenommen hat, fängt er auch an, mit ihr zusammenzuleben, unternimmt dazu aber nie die gesetzlich notwendigen Schritte. Ein Heiratsversprechen ist indes kein schriftgemäßer Grund, Geschlechtsverkehr aufzunehmen. Selbst Verlobten ist es durch die Schrift verboten, während ihrer Verlobungszeit Geschlechtsverkehr zu haben. Nicht legalisierte Probeehen, in denen die Partner nur einen Versuch machen wollen, ob sie zusammen auskommen, sind unrecht, und Gottes Gesetz bezeichnet sie direkt als Hurerei, Unsittlichkeit. Einige Staaten anerkennen die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht, so daß sie dort eine rechtlich bindende Ehe ist, der gesetzliche Verpflichtungen obliegen. Aber viele Staaten und Länder (selbst katholische Länder), die sie nicht anerkennen, unternehmen nichts in bezug auf Ehen, die auf Grund gegenseitiger Übereinkunft bestehen. Als Resultat gibt es solche Ehen überall in den meisten Ländern, und an den meisten Orten erkennt die Nachbarschaft sie als etwas Übliches an. Auf diese Weise gibt es viele außereheliche Kinder. Von einem Lande wissen wir, daß bis zu 55% der Kinder, in einem anderen bis zu 80% auf diese Weise zur Welt kommen. In gewissen Ländern haben Paare, die in einer Übereinkunftsehe leben, Anrecht auf eine gesetzliche, zivile oder religiöse Trauung, nachdem sie eine Mindestzahl von Jahren zusammengelebt haben oder nachdem ein Kind geboren worden ist. Das Gericht kann sie dann ohne weiteres als eine gesetzliche Ehe erklären. Die „De-facto“-Ehe kann zufolge der Bewerbung eines Partners oder beider Partner dieser Übereinkunftsehe auf dem behördlichen Standesamt eingetragen werden.
18. Welche Schrifttexte zeigen, daß wir denen Zeugnis geben sollen, die in einer Ehe nach Gewohnheitsrecht leben?
18 Die Neue-Welt-Gesellschaft erkennt eine Übereinkunftsehe oder eine Ehe nach Gewohnheitsrecht nicht als vollständig geschlossene Ehe an. Damit soll nicht gesagt sein, daß wir es, nicht wagen dürften, die Wahrheit Personen zu predigen, die in einer solchen Ehe leben. In der Samariterstadt Sichar sprach Jesus selbst am Jakobsbrunnen privat mit einer Samariterin, die fünf Männer hatte; und der Mann, der zu jener Zeit mit ihr Beziehungen hatte, war nicht ihr Gatte. Dieser Frau predigte Jesus Rettung, ja bekannte sogar vor ihr, daß er der verheißene Messias oder Christus war. (Joh. 4:4-30) Wenn die Wahrheit unsittlichen Personen nicht gepredigt werden dürfte, wie könnte dann Paulus Hurer, Ehebrecher und Sodomiter als untauglich für Gottes Königreich erklären und darauf zu treuen Christen sagen: „Doch gerade das waren einige von euch.“? — 1. Kor. 6:9-11, NW.
19. Was verlangt die Neue-Welt-Gesellschaft von ihren Gliedern in bezug auf eine Ehe nach Gewohnheitsrecht und eine Übereinkunftsehe?
19 Niemand, der in die Neue-Welt-Gesellschaft kommt, darf fortan in einer Übereinkunftsehe oder in einer Ehe nach Gewohnheitsrecht leben. Was jene betrifft, die schon unter solchen Verhältnissen leben, wenn die Königreichsbotschaft sie erreicht, müssen sie ihren Ehestand durch eine entsprechende gesetzliche Zeremonie legalisieren, bevor sie, als Symbol, daß sie sich Gott hingegeben haben, im Wasser getauft werden können. Sie müssen also ausdrücklich die gesetzlichen Ehepflichten anerkennen und sich auch unter den Schutz und andere Wohltaten des Gesetzes stellen, indem sie die Ehe eintragen und gesetzlich anerkennen lassen. Sie müssen die Geburt ihrer Kinder gesetzlich bescheinigen lassen und müssen bekennen, daß sie deren Eltern sind. Dann erstellt und führt ferner die Neue-Welt-Gesellschaft ein Register über diese gesetzlich vollzogene Ehe. So steht geschrieben: „In welchem Stande auch jeder berufen wurde, Brüder, darin bleibe er in Verbindung mit Gott.“ (1. Kor. 7:24, NW) Er kann darin nicht mit Gott verbunden bleiben, wenn sein Stand unrein ist.
20. (a) Unter welchen Umständen kann eine Übereinkunftsehe anerkannt werden, und welche Pflichten auferlegen sie der Frau? (b) Unter welchen Umständen muß sich eine Frau weigern, etwas mit einem Ehemann zu tun zu haben, mit dem sie früher auf Grund einer Übereinkunft zusammenlebte?
20 Angenommen, eine Frau, die in einer Übereinkunftsehe lebt, nimmt die Wahrheit an und will die Ehe gesetzlich eintragen lassen, aber der Mann weigert sich aus selbstsüchtigen Gründen entschieden, sich von der Frau dazu überreden zu lassen. Die Neue-Welt-Gesellschaft wird die Ehe als eine „De-facto“-Ehe anerkennen, vorausgesetzt, daß die hilflose Frau in einer schriftlich von ihr unterzeichneten Erklärung verspricht, daß sie diesem Mann, der in einer Übereinkunftsehe mit ihr lebt, als ihrem Gatten treu sein will und die Ehe legalisieren wird, sobald sie ihn veranlassen kann, sie gesetzlich eintragen zu lassen. Folglich darf sie selbst diese „De-facto“-Ehe danach nicht aufheben, indem sie sich von dem Manne trennt. Durch diese zeitweilige Anerkennung ihrer „De-facto“-Ehe gewinnt die Frau zwar keine gesetzlichen, wohl aber geistige Wohltaten. Es darf nun erwartet werden, daß Gott ihre Hingabe an ihn annimmt, und sie darf im Wasser getauft und als Glied der Versammlung behandelt werden und darf die Königreichsbotschaft predigen. So wie der Apostel Petrus es den Frauen anrät, wird eine Frau versuchen, den Mann in die Wahrheit zu bringen, und in ihm den Wunsch wecken, ihre „De-facto“-Ehe zu legalisieren und sie registrieren zu lassen. Die Eintragung einer Ehe ist eine Pflicht, deren Erfüllung Eheleute der Gemeinde schulden, in der sie leben, indem sie ihr Verhältnis als Mann und Frau vor dem ganzen Gemeinwesen und der Regierung, unter der sie leben, auf gesetzmäßige Art bekanntmachen. Ein Mann, der seine Frau liebt, wird stolz sein, seine Ehe mit ihr rechtsgültig zu machen und eintragen zu lassen. Wenn ein Ehemann, der auf Grund gegenseitiger Vereinbarungen mit einer Frau lebt, die Ehe nicht legalisieren will, und wenn die Frau nicht von ihm abhängig ist und nicht den Entschluß faßt, sich vor Gottes Versammlung als das an ihn gebundene Weib zu erklären, muß sie den Mann heißen, ihr fernzubleiben, und sie darf nichts mehr mit ihm zu tun haben. Sie muß ehelos bleiben, bis sie eine gesetzliche Ehe eingehen kann. In Ländern oder Staaten, in denen das Gesetz die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht anerkennt, kann diese nur durch gesetzliche Schritte gelöst werden, die einer oder beide Ehepartner unternehmen.
21, 22. (a) Was muß ein Mann tun, wenn er zu einer Zeit von der Wahrheit erfährt, da er mit zwei Frauen in einer Übereinkunftsehe lebt? (b) Welche Verantwortung hat eine oder haben beide Frauen, wenn sie die Wahrheit annehmen?
21 In vielen Ländern, wo der Katholizismus herrscht, wird ein Mann gleichzeitig zwei oder mehr Ehen aufrechterhalten, die auf Grund gegenseitiger Übereinkunft entstanden sind. Hier mag es vorkommen, daß zwei Frauen eines solchen Mannes die Botschaft des Königreiches annehmen und auch der Mann sie annimmt oder nicht annimmt. Wann kann der Schritt der Hingabe irgendeiner dieser Personen oder aller drei bei Gott als annehmbar betrachtet werden, und wie kann eine Wassertaufe als Sinnbild dafür vollzogen werden? Nimmt der Mann die Wahrheit an, so muß er sich entscheiden, welche der beiden oder welche von mehreren Frauen er als seine Frau behalten will, muß dann die gesetzliche Ehe mit ihr eingehen und darf keine weiteren Beziehungen mehr mit irgendeiner der anderen Frauen haben. Kommt er nicht in die Wahrheit, so ist es an beiden Frauen, entsprechende Schritte zu unternehmen. Es können nicht beide weiterhin Beziehungen mit demselben Mann haben, da sie dadurch Hurerei unterstützen würden. Die eine muß mit dem Mann vereinbaren, seine einzige Frau zu sein, und muß ihn dazu bewegen, ihre Ehe zu legalisieren; oder sie muß vor der Versammlung erklären, daß sie als das von ihm gewählte Weib an ihn gebunden ist, bis die Legalisierung möglich wird. Die andere Frau muß diese Vereinbarung anerkennen und darf keine weiteren Beziehungen mit dem Manne haben. Andernfalls dürfen beide Frauen keine Beziehungen mehr mit dem Manne haben, besonders nicht, wenn er noch weitere Übereinkunftsbeziehungen mit anderen Frauen hat. Sie dürfen sich als Frauen nicht einem Manne hingeben, der Vielweiberei treibt.
22 Eine Fortsetzung dieser Betrachtung der Eheprobleme und der schriftgemäßen Ansicht über das Ledigsein wird in der nächstfolgenden Ausgabe des Wachtturms erscheinen.
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Größere AttraktionDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Größere Attraktion
● Von Restaurants ist bekannt, daß sie eine „Atmosphäre“ schaffen, wodurch sie ihre Kunden anlocken. Vor nicht langer Zeit beschloß die christliche Broadway-Kirche in Wichita, Kansas, ihre gewohnte Erfrischungsattraktion nach dem Gottesdienst etwas interessanter zu gestalten, indem sie ihr mehr „Atmosphäre“ verlieh. Ein „altmodischer“ Sonntagsgottesdienst wurde einberufen, und die Kirchenbesucher erschienen in Kleidern nach früherer Mode. Andere Dinge zur Schaffung von „Atmosphäre“ waren Öllampen, Laternenbeleuchtung, Harmonium-Musik sowie Trennung der Männer und Frauen in den Kirchenstuhlreihen. „Dies wird getan“, so erklärte der Pastor, „nicht um der Unterhaltung willen, sondern in dem Bestreben, die Atmosphäre und den Geist aus der Zeit unserer Vorfahren wieder einzufangen.“ Angesichts der Dürre hinsichtlich geistiger Erkenntnis in der Welt scheint es, daß die Kirchen der Christenheit mehr der biblischen Wahrheiten bedürfen als der „Atmosphäre“, denn in Harmagedon ‚endet die Szene dieser Welt‘ für immer. — 1. Kor. 7:31, NW.
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