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Eheschliessungszeremonie und EheerfordernisseDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Christin und als seine Zeugin auferlegt. Dann muß sie die Folgen ihrer Stellungnahme auf sich nehmen. Der Polygamist gebe sie ihren Eltern oder Hütern zurück und fordere dann die Heiratsgabe zurück, die er für sie überreicht hatte und gebe sie so frei. Gottes Gesetz bezeichnet ihre Beziehungen mit dem Polygamisten als Hurerei, nicht als Ehe. Wenn sie in diesem Verhältnis bliebe, könnte sie nicht getauft werden, obwohl sie Versammlungen besuchen und über die Wahrheiten des Wortes Gottes mit anderen sprechen darf.
EHE AUF GRUND GEGENSEITIGER ÜBEREINKUNFT UND NACH GEWOHNHEITSRECHT
15, 16. (a) Was ist eine Ehe nach Gewohnheitsrecht, und was ist eine Übereinkunftsehe? (b) Welche Verhältnisse und welche geistige Einstellung sind schuld daran, daß viele in solchen Verhältnissen leben?
15 Dies führt uns zu dem Thema der Ehe nach dem Gewohnheitsrecht (nicht nach dem zivilen oder kanonischen Recht), also einer Ehe ohne gesetzliche, zivile oder religiöse Zeremonie, in der aber der Mann und die Frau privat beschließen, als Mann und Frau zusammenzuleben, wodurch sie ihre Ehe zu einer Übereinkunftsehe machen. In solch einem Falle wird weder eine Heiratsgabe noch ein Brautpreis gegeben. Oft möchten sich in Ländern, in denen das Kirchenrecht herrscht und eine Ehe auf Grund gegenseitiger Übereinkunft gesetzlich nicht anerkannt wird, die zwei, die in einer solchen Übereinkunftsehe leben, gerne gesetzlich heiraten. Da aber Geistliche, die die Eheschließung als Sakrament betrachten, eine hohe Gebühr dafür verlangen, kann sich das Paar diese Trauung nicht leisten, weil es zu arm ist. Die notwendigen gesetzlichen Schritte zu unternehmen, z. B. ein Geburtszeugnis zu beschaffen, das nicht existieren mag, ist für sie schwierig. Oder es mag sein, daß die nationale Regierung unter keinen Umständen eine gesetzliche Scheidung gestattet, oder die Erlangung einer Scheidung von einem Ehepartner, selbst auf Grund der Bibel, eine sehr kostspielige Sache ist, die viel Zeit erfordert. Daher nimmt die nicht geschiedene Person, die sich wieder verheiraten möchte, private Beziehungen mit einer anderen Person des anderen Geschlechts auf, und sie leben als Mann und Frau zusammen. Hier liegt ein Fall vor, wo solche Unverheiratete zusammenleben. Sehr oft aber geht ein Mann eine Übereinkunftsehe ein, weil er eine Frau untergeordnet und von ihm abhängig halten will. Wenn sie in einem Heim, das er beschafft, seine Unterstützung empfangen will, muß sie in bezug auf Moral treulich zu ihm halten. Wenn er aber auch wünscht, daß sie sich zu ihm halte, mag er sie doch nicht für immer behalten wollen. Wenn er nicht durch eine Trauung an sie gebunden ist, kann er sich jederzeit, wann es ihm beliebt, frei fühlen, seine Übereinkunftspartnerin sowie die Kinder zu verlassen und ein solches Leben mit einer anderen Frau zu beginnen. Deshalb wünschen Frauen eine gesetzliche Ehe, um sich selbst und ihre Kinder zu schützen; aber der Mann mag sich selbstsüchtig weigern, ihre Verbindung zu legalisieren.
16 Ein Grund, den viele in der Nachkriegszeit haben mögen, wenn sie unverheiratet zusammenleben, ist der, daß die Frau als Kriegswitwe von der Regierung oder sonstwie eine Entschädigung erhält, deren sie verlustig ginge, wenn sie sich wieder verheiratete. Deshalb kommen sie und der Mann überein, unverheiratet zusammenzuleben, um weiterhin die Entschädigung von der Regierung zu erhalten; und den außerehelichen Kindern, die aus dieser Verbindung hervorgehen, wird beigebracht, diesen Anspruch aufrechtzuerhalten, indem sie den Mann „Onkel“, nicht „Vater“, nennen.
17. (a) Wie entsteht oft eine Ehe nach Gewohnheitsrecht, und warum ist dies unrecht? (b) Was ist eine Folge der Ehen nach Gewohnheitsrecht, und wie werden diese in gewissen Ländern legalisiert?
17 Oft kommt eine Übereinkunftsehe dadurch zustande, daß das Mädchen zuläßt, daß der Mann auf Grund seines bloßen Heiratsversprechens mit ihr Geschlechtsverkehr hat. Dann, nachdem er die Beziehungen mit ihr aufgenommen hat, fängt er auch an, mit ihr zusammenzuleben, unternimmt dazu aber nie die gesetzlich notwendigen Schritte. Ein Heiratsversprechen ist indes kein schriftgemäßer Grund, Geschlechtsverkehr aufzunehmen. Selbst Verlobten ist es durch die Schrift verboten, während ihrer Verlobungszeit Geschlechtsverkehr zu haben. Nicht legalisierte Probeehen, in denen die Partner nur einen Versuch machen wollen, ob sie zusammen auskommen, sind unrecht, und Gottes Gesetz bezeichnet sie direkt als Hurerei, Unsittlichkeit. Einige Staaten anerkennen die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht, so daß sie dort eine rechtlich bindende Ehe ist, der gesetzliche Verpflichtungen obliegen. Aber viele Staaten und Länder (selbst katholische Länder), die sie nicht anerkennen, unternehmen nichts in bezug auf Ehen, die auf Grund gegenseitiger Übereinkunft bestehen. Als Resultat gibt es solche Ehen überall in den meisten Ländern, und an den meisten Orten erkennt die Nachbarschaft sie als etwas Übliches an. Auf diese Weise gibt es viele außereheliche Kinder. Von einem Lande wissen wir, daß bis zu 55% der Kinder, in einem anderen bis zu 80% auf diese Weise zur Welt kommen. In gewissen Ländern haben Paare, die in einer Übereinkunftsehe leben, Anrecht auf eine gesetzliche, zivile oder religiöse Trauung, nachdem sie eine Mindestzahl von Jahren zusammengelebt haben oder nachdem ein Kind geboren worden ist. Das Gericht kann sie dann ohne weiteres als eine gesetzliche Ehe erklären. Die „De-facto“-Ehe kann zufolge der Bewerbung eines Partners oder beider Partner dieser Übereinkunftsehe auf dem behördlichen Standesamt eingetragen werden.
18. Welche Schrifttexte zeigen, daß wir denen Zeugnis geben sollen, die in einer Ehe nach Gewohnheitsrecht leben?
18 Die Neue-Welt-Gesellschaft erkennt eine Übereinkunftsehe oder eine Ehe nach Gewohnheitsrecht nicht als vollständig geschlossene Ehe an. Damit soll nicht gesagt sein, daß wir es, nicht wagen dürften, die Wahrheit Personen zu predigen, die in einer solchen Ehe leben. In der Samariterstadt Sichar sprach Jesus selbst am Jakobsbrunnen privat mit einer Samariterin, die fünf Männer hatte; und der Mann, der zu jener Zeit mit ihr Beziehungen hatte, war nicht ihr Gatte. Dieser Frau predigte Jesus Rettung, ja bekannte sogar vor ihr, daß er der verheißene Messias oder Christus war. (Joh. 4:4-30) Wenn die Wahrheit unsittlichen Personen nicht gepredigt werden dürfte, wie könnte dann Paulus Hurer, Ehebrecher und Sodomiter als untauglich für Gottes Königreich erklären und darauf zu treuen Christen sagen: „Doch gerade das waren einige von euch.“? — 1. Kor. 6:9-11, NW.
19. Was verlangt die Neue-Welt-Gesellschaft von ihren Gliedern in bezug auf eine Ehe nach Gewohnheitsrecht und eine Übereinkunftsehe?
19 Niemand, der in die Neue-Welt-Gesellschaft kommt, darf fortan in einer Übereinkunftsehe oder in einer Ehe nach Gewohnheitsrecht leben. Was jene betrifft, die schon unter solchen Verhältnissen leben, wenn die Königreichsbotschaft sie erreicht, müssen sie ihren Ehestand durch eine entsprechende gesetzliche Zeremonie legalisieren, bevor sie, als Symbol, daß sie sich Gott hingegeben haben, im Wasser getauft werden können. Sie müssen also ausdrücklich die gesetzlichen Ehepflichten anerkennen und sich auch unter den Schutz und andere Wohltaten des Gesetzes stellen, indem sie die Ehe eintragen und gesetzlich anerkennen lassen. Sie müssen die Geburt ihrer Kinder gesetzlich bescheinigen lassen und müssen bekennen, daß sie deren Eltern sind. Dann erstellt und führt ferner die Neue-Welt-Gesellschaft ein Register über diese gesetzlich vollzogene Ehe. So steht geschrieben: „In welchem Stande auch jeder berufen wurde, Brüder, darin bleibe er in Verbindung mit Gott.“ (1. Kor. 7:24, NW) Er kann darin nicht mit Gott verbunden bleiben, wenn sein Stand unrein ist.
20. (a) Unter welchen Umständen kann eine Übereinkunftsehe anerkannt werden, und welche Pflichten auferlegen sie der Frau? (b) Unter welchen Umständen muß sich eine Frau weigern, etwas mit einem Ehemann zu tun zu haben, mit dem sie früher auf Grund einer Übereinkunft zusammenlebte?
20 Angenommen, eine Frau, die in einer Übereinkunftsehe lebt, nimmt die Wahrheit an und will die Ehe gesetzlich eintragen lassen, aber der Mann weigert sich aus selbstsüchtigen Gründen entschieden, sich von der Frau dazu überreden zu lassen. Die Neue-Welt-Gesellschaft wird die Ehe als eine „De-facto“-Ehe anerkennen, vorausgesetzt, daß die hilflose Frau in einer schriftlich von ihr unterzeichneten Erklärung verspricht, daß sie diesem Mann, der in einer Übereinkunftsehe mit ihr lebt, als ihrem Gatten treu sein will und die Ehe legalisieren wird, sobald sie ihn veranlassen kann, sie gesetzlich eintragen zu lassen. Folglich darf sie selbst diese „De-facto“-Ehe danach nicht aufheben, indem sie sich von dem Manne trennt. Durch diese zeitweilige Anerkennung ihrer „De-facto“-Ehe gewinnt die Frau zwar keine gesetzlichen, wohl aber geistige Wohltaten. Es darf nun erwartet werden, daß Gott ihre Hingabe an ihn annimmt, und sie darf im Wasser getauft und als Glied der Versammlung behandelt werden und darf die Königreichsbotschaft predigen. So wie der Apostel Petrus es den Frauen anrät, wird eine Frau versuchen, den Mann in die Wahrheit zu bringen, und in ihm den Wunsch wecken, ihre „De-facto“-Ehe zu legalisieren und sie registrieren zu lassen. Die Eintragung einer Ehe ist eine Pflicht, deren Erfüllung Eheleute der Gemeinde schulden, in der sie leben, indem sie ihr Verhältnis als Mann und Frau vor dem ganzen Gemeinwesen und der Regierung, unter der sie leben, auf gesetzmäßige Art bekanntmachen. Ein Mann, der seine Frau liebt, wird stolz sein, seine Ehe mit ihr rechtsgültig zu machen und eintragen zu lassen. Wenn ein Ehemann, der auf Grund gegenseitiger Vereinbarungen mit einer Frau lebt, die Ehe nicht legalisieren will, und wenn die Frau nicht von ihm abhängig ist und nicht den Entschluß faßt, sich vor Gottes Versammlung als das an ihn gebundene Weib zu erklären, muß sie den Mann heißen, ihr fernzubleiben, und sie darf nichts mehr mit ihm zu tun haben. Sie muß ehelos bleiben, bis sie eine gesetzliche Ehe eingehen kann. In Ländern oder Staaten, in denen das Gesetz die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht anerkennt, kann diese nur durch gesetzliche Schritte gelöst werden, die einer oder beide Ehepartner unternehmen.
21, 22. (a) Was muß ein Mann tun, wenn er zu einer Zeit von der Wahrheit erfährt, da er mit zwei Frauen in einer Übereinkunftsehe lebt? (b) Welche Verantwortung hat eine oder haben beide Frauen, wenn sie die Wahrheit annehmen?
21 In vielen Ländern, wo der Katholizismus herrscht, wird ein Mann gleichzeitig zwei oder mehr Ehen aufrechterhalten, die auf Grund gegenseitiger Übereinkunft entstanden sind. Hier mag es vorkommen, daß zwei Frauen eines solchen Mannes die Botschaft des Königreiches annehmen und auch der Mann sie annimmt oder nicht annimmt. Wann kann der Schritt der Hingabe irgendeiner dieser Personen oder aller drei bei Gott als annehmbar betrachtet werden, und wie kann eine Wassertaufe als Sinnbild dafür vollzogen werden? Nimmt der Mann die Wahrheit an, so muß er sich entscheiden, welche der beiden oder welche von mehreren Frauen er als seine Frau behalten will, muß dann die gesetzliche Ehe mit ihr eingehen und darf keine weiteren Beziehungen mehr mit irgendeiner der anderen Frauen haben. Kommt er nicht in die Wahrheit, so ist es an beiden Frauen, entsprechende Schritte zu unternehmen. Es können nicht beide weiterhin Beziehungen mit demselben Mann haben, da sie dadurch Hurerei unterstützen würden. Die eine muß mit dem Mann vereinbaren, seine einzige Frau zu sein, und muß ihn dazu bewegen, ihre Ehe zu legalisieren; oder sie muß vor der Versammlung erklären, daß sie als das von ihm gewählte Weib an ihn gebunden ist, bis die Legalisierung möglich wird. Die andere Frau muß diese Vereinbarung anerkennen und darf keine weiteren Beziehungen mit dem Manne haben. Andernfalls dürfen beide Frauen keine Beziehungen mehr mit dem Manne haben, besonders nicht, wenn er noch weitere Übereinkunftsbeziehungen mit anderen Frauen hat. Sie dürfen sich als Frauen nicht einem Manne hingeben, der Vielweiberei treibt.
22 Eine Fortsetzung dieser Betrachtung der Eheprobleme und der schriftgemäßen Ansicht über das Ledigsein wird in der nächstfolgenden Ausgabe des Wachtturms erscheinen.
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Größere AttraktionDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Größere Attraktion
● Von Restaurants ist bekannt, daß sie eine „Atmosphäre“ schaffen, wodurch sie ihre Kunden anlocken. Vor nicht langer Zeit beschloß die christliche Broadway-Kirche in Wichita, Kansas, ihre gewohnte Erfrischungsattraktion nach dem Gottesdienst etwas interessanter zu gestalten, indem sie ihr mehr „Atmosphäre“ verlieh. Ein „altmodischer“ Sonntagsgottesdienst wurde einberufen, und die Kirchenbesucher erschienen in Kleidern nach früherer Mode. Andere Dinge zur Schaffung von „Atmosphäre“ waren Öllampen, Laternenbeleuchtung, Harmonium-Musik sowie Trennung der Männer und Frauen in den Kirchenstuhlreihen. „Dies wird getan“, so erklärte der Pastor, „nicht um der Unterhaltung willen, sondern in dem Bestreben, die Atmosphäre und den Geist aus der Zeit unserer Vorfahren wieder einzufangen.“ Angesichts der Dürre hinsichtlich geistiger Erkenntnis in der Welt scheint es, daß die Kirchen der Christenheit mehr der biblischen Wahrheiten bedürfen als der „Atmosphäre“, denn in Harmagedon ‚endet die Szene dieser Welt‘ für immer. — 1. Kor. 7:31, NW.
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