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Die theokratische Ehe in einer fremden WeltDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Maria während der Zeit ihrer Verlobung mit Josef schwanger war, wollte er sich von ihr verabschieden oder sich im geheimen von ihr trennen, um zu verhindern, daß sie als verlobte Jungfrau, die untreu gewesen wäre, gesteinigt würde. (Matth. 1:18, 19) In Mexiko und Singapur kann eine Ehe wegen Unsittlichkeit aufgehoben werden, die eine Verlobte während der Zeit ihrer Verlobung begeht. Verführt ein Mann eine Jungfrau und entweiht er ihre Jungfräulichkeit und veranlaßt so, daß sie sich verpflichtet fühlt, ihn zu heiraten, so ist das nicht der reine christliche Weg zur Eheschließung. Es ist vielmehr ein Grund, dem Übertreter die Gemeinschaft mit der christlichen Versammlung zu entziehen; dasselbe gilt auch für die Jungfrau, sofern sie einer Leidenschaft nachgegeben hat.
19, 20. (a) Warum dürfen Verlobte keine geschlechtlichen Beziehungen miteinander haben, und welche Verantwortung fällt Eltern in dieser Hinsicht zu? (b) Welches Vorgehen von seiten der Versammlung zieht Hurerei verdienterweise nach sich, und wann nur darf für ein solches Paar eine religiöse Eheschließung erfolgen?
19 Wenn während der Verlobungszeit der Verlobte und die Verlobte Geschlechtsbeziehungen miteinander gehabt hätten, so wären dies illegale Beziehungen, weil die Ehe gesetzlich noch nicht geschlossen war und das Paar noch nicht als Mann und Frau bezeichnet wurde, die volle Eherechte besitzen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob sie den Geschlechtsakt nur auf sich selbst beschränken; es ist dennoch sittliche Unreinheit, Hurerei. Sie nehmen sich die Freiheit, etwas zu tun, ohne dazu ein gesetzliches Recht zu haben. Es ist Unenthaltsamkeit oder Mangel an Selbstbeherrschung, an Beherrschung der sexuellen Gelüste. Es ist Zügellosigkeit im Benehmen des verlobten Paares, also eine Tat des Fleisches, welches gegen den Geist streitet. Wenn Eltern solches erlauben oder auch nur zulassen und Anstalten dafür treffen, sind sie Missetäter und verfehlen, ihre theokratische Pflicht zu erfüllen. Es besteht guter Grund, diesem verlobten Paar die Gemeinschaft zu entziehen, weil es Hurerei getrieben hat, möge daraus nun Schwangerschaft entstehen oder nicht. Ferner sollte auch den Eltern die Gemeinschaft entzogen werden, weil sie Hurerei sanktionierten und billigten. — 2. Pet. 1:6; Gal. 5:19-21.
20 Ein Trauungsbeamter der Versammlung kann die Ehe eines solch unreinen, verlobten Paares nicht schließen, während diesem die Gemeinschaft entzogen ist. Der Gemeinschaftsentzug ist für das unsittliche verlobte Paar eine geistige Heilungsmaßnahme, damit es seine Sünde vor Gott und dann auch vor dem Versammlungskomitee bekenne, Reue zum Ausdruck bringe und sie beweise, indem es sich weiterer unreiner gegenseitiger Beziehungen enthalte und sich einer Bewährungsfrist unterziehe sowie Bedingungen annehme, die das Versammlungskomitee ihm auferlegen mag, bevor es ihm eine religiöse Eheschließung erlauben kann.
21. Was dürfen Eltern nicht erlauben, wenn sie verhüten möchten, daß sich junge Leute der Gefahr der Hurerei aussetzen?
21 Es widerspricht daher einem gesunden Urteil, wenn Eltern es gestatten oder sogar dazu ermutigen, daß eine Tochter von 15 bis 16 Jahren weit von zu Hause fortgeht und sich Arbeit beschafft und ein Zimmer mietet, nur um nahe bei ihrem Freund, mit dem sie verlobt ist, zu sein. Gleicherweise bedeutet es, Jugendliche der Hurerei auszusetzen, wenn Eltern es gestatten, daß zwei Ledige, ein Junge und ein Mädchen, eine Ferienreise oder Radfahrtour machen und zusammen ein bis zwei Wochen kampieren. Wenn die beiden Ferienleute zusammen kampieren, so setzt sie dies einer Versuchung aus, die zu Hurerei führen kann und auch oft dazu führt. Der Apostel Paulus sagt: „Von jeder Art des Bösen haltet euch fern.“ — 1. Thess. 5:22, NW.
22. Wann besteht eine besondere Versuchung, außerhalb der Einheit mit dem Herrn zu heiraten, doch mit welcher Verantwortung und welcher Schuld ist dies verbunden?
22 Jedem fällt die Pflicht zu, eifersüchtig darüber zu wachen, daß dem göttlichen Rate gefolgt wird, nur innerhalb der Reihen des Jehova Gott hingegebenen Volkes zu heiraten, nämlich innerhalb der Reihen der treuen Nachfolger seines Sohnes Jesus Christus. An Orten, wo mehr Mädchen vorhanden sind als heiratsfähige Brüder, besteht die Versuchung, sie mit Weltleuten zu verheiraten, nur um dafür zu sorgen, daß sie einen Mann bekommen oder damit die Eltern von einer Last befreit werden. Wo es andererseits weniger heiratsfähige Mädchen gibt als Brüder, ergibt sich ein leidenschaftlicher Drang, Gottes Gesetz und Warnung zu übersehen, und ‚nicht in Einheit mit dem Herrn‘, also außerhalb der Neuen-Welt-Gesellschaft zu heiraten. Irgend jemand, der dies tut oder Anstalten trifft, damit ein anderer so handle, muß vor dem Gott, der nur eine reine theokratische Ehe gutheißt, die Verantwortung übernehmen und seine Schuld an irgendwelchen üblen Folgen tragen, die aus diesem Zusammenspannen im ungleichen Joch entstehen.
23. (a) Welche Schritte sollten unternommen werden, um eine glückliche theokratische Ehe zu sichern? (b) Wie sollte die Ehe bewahrt werden, nachdem man sie einmal eingegangen ist?
23 Wegen der vielen wichtigen Dinge, die mit der ernst zu nehmenden Ehevorkehrung verbunden sind, sollte ein jeder die Herkunft und Erziehung, sozusagen den Hintergrund des Partners, den er ins Auge faßt, gründlich untersuchen und dann ermitteln, ob es theokratisch ist oder zu einer glücklichen Bindung führt, ihm einen Heiratsantrag zu machen oder einen solchen anzunehmen. Geht jemand eine Verlobung ein, so sollte er sie auch durch ein reines moralisches Benehmen rein bewahren, damit er eine unbefleckte Ehepartnerin erhalte, gleichwie dies bei Jesus und seiner Braut der Fall ist, „damit er die Versammlung in ihrer Herrlichkeit vor sich hinstelle, ohne Flecken oder Runzeln oder etwas dergleichen, sondern so, daß sie heilig und ohne Makel sei“. — Eph. 5:27, NW.
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Eheschliessungszeremonie und EheerfordernisseDer Wachtturm 1956 | 15. November
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Eheschliessungszeremonie und Eheerfordernisse
1. Welche Hochzeitsbräuche waren unter den Israeliten allgemein üblich?
DIE Bücher der Bibel, die ausdrücklich an Christen und für Christen geschrieben worden sind, enthalten keine zeremonielle Eheschließungsformel für sie. Es wird darin gezeigt, daß für Töchter, die Jungfrauen waren, eine Verlobungszeit von etwa einem Jahr verfloß, nachdem die Hochzeit von den Eltern und durch einen Vermittler oder Ehegewährsmann festgelegt worden war. Dann, am Hochzeitsabend, ging der Bräutigam in die Wohnung der Braut und holte sie in ihr neues Heim. Der Zug fröhlicher Hochzeitsgäste begab sich mit dem Paare dorthin. So wurde die Hochzeit offiziell bekannt, die Öffentlichkeit nahm davon Kenntnis, und als der Bräutigam die Braut heimführte, gab es ein von den Eltern des Bräutigams veranstaltetes Hochzeitsfest, an dem sich alle Eingeladenen beteiligten. Glücklich jene, die zum Hochzeitsabendmahl eingeladen waren! Die Braut ließ den ihr angetrauten Geliebten nicht warten, ehe sie erschien. Aufs hübscheste gekleidet, wartete sie auf ihn, bereit, ihm von ihrem Vater oder Hüter übergeben zu werden. — Matth. 1:24; 22:1-11; 25:1-10; Joh. 2:1-11; 3:29; Mark. 2:19; Jes. 61:10; 62:5; Off. 19:7, 8; 21:2, 9-11.
2. Welche Tatsachen hinsichtlich Trauungen gehen aus dem biblischen Bericht hervor?
2 Es sei daran erinnert, daß die ersten Christen Juden oder Israeliten waren, gleichwie Jesus selbst. Vernünftigerweise übertrugen also diese jüdischen Christen die Hochzeitsbräuche und Eheeinrichtungen von ihrem
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