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  • „Ich habe aufgehört zu rauchen!“
    Der Wachtturm 1969 | 15. Oktober
    • und über Götzen entfernte sie ein großes religiös verehrtes Bild, das sich an einer auffallenden Stelle im Zimmer befunden hatte. Im Laufe der Zeit half ich ihnen, die Wichtigkeit zu erkennen, in den Königreichssaal zu kommen. Aber leider zogen sie innerhalb einer Woche dreißig Kilometer weit aufs Land, und sie wollten nicht, daß ich so weit hinauskam, um sie abzuholen. Schließlich schafften sie sich ein Auto an. In derselben Woche besuchten sie die Zusammenkunft, die am Sonntag im Königreichssaal stattfand.

      Was war die Folge? Eine ganz andere Familie. Sie waren fest davon überzeugt, daß dies die Wahrheit aus der Bibel war, und sie waren erstaunt über die Freundlichkeit aller Anwesenden. Die vierzigjährige Tochter war so beeindruckt, daß sie wegen ihrer schlechten Gewohnheiten ein unruhiges Gewissen bekam. Nach der ersten Zusammenkunft, die sie besuchte, sagte sie: ‚Ich habe aufgehört zu rauchen!‘ Später erklärte sie: ‚Nachdem Jehova mir so viel gegeben hat, wie hätte ich da nach Hause gehen und etwas tun können, was er mißbilligt? Ich mochte nicht länger warten. Wir wissen nie, was morgen geschehen wird, und wenn ich warten würde, könnte es sein, daß ich nie die Gelegenheit hätte, mit Rauchen aufzuhören und meine Liebe zu Jehova zu beweisen.‘“

      Die Zeugin berichtete weiter: „Bemerkenswert ist, daß diese Frau verkrüppelt ist. Zigaretten sind die ganzen Jahre hindurch wie eine Krücke für sie gewesen, aber durch das, was sie im Königreichssaal in einer Zusammenkunft gelernt hat, hat sie den Ansporn erhalten, die üble Gewohnheit abzulegen. In der zweiten Zusammenkunft zeigte sie ihre Hand und sagte: ‚Sieht sie nicht gut aus? Sie ist jetzt nicht mehr gelb vom Tabak.‘ Jetzt ist sie regelmäßig anwesend.“

      Auf einem Kongreß in Rochester (New York) berichtete ein Ehepaar von einem Bibelstudium, das es durchgeführt hatte: „Die beiden waren starke Raucher, und wenn wir vom Studium nach Hause kamen, rochen wir wie Bücklinge. Allmählich begannen sie, den Zusammenkünften im Königreichssaal beizuwohnen. Später beteiligten sie sich am Predigtdienst und äußerten den Wunsch, getauft zu werden. Aber ihr Problem war, daß sie beide starke Raucher waren.

      Sie dachten, sie könnten sich taufen lassen und dann mit Rauchen aufhören. Wir sagten ihnen, daß sie zwar deshalb, weil sie mit der Gewohnheit nicht gebrochen hätten, nicht von der Taufe ausgeschlossen würden, aber es könnte sein, daß sie eine lange Zeit heimlich rauchten.

      Sie entschlossen sich, das Rauchen im Dezember aufzugeben, aber dann schoben sie es auf. Jedesmal, wenn sie versuchten aufzuhören, wurden sie nervös und reizbar. Schließlich zeigte ihnen ein Zeuge Jehovas einige Artikel aus dem Wachtturm und der Zeitschrift Erwachet!, die vom Rauchen handelten. Als sie sich über den biblischen Gesichtspunkt klar wurden, beschlossen sie, das Rauchen zur Zeit des kommenden Kreiskongresses aufzugeben. Sie blieben bei ihrem Entschluß, berichteten aber, daß es für sie beide eine Prüfung war, da sie die ersten zwei Wochen sehr reizbar und nervös waren. Aber im Laufe der Zeit ließ das Verlangen nach Tabak nach. Beim letzten Bezirkskongreß ließen sie sich zum Symbol ihrer Hingabe an Gott taufen. Sie taten es mit einem reinen Gewissen, da sie diese unreine Gewohnheit abgelegt hatten. Seither hat die Frau zweimal das Vorrecht gehabt, Ferienpionier zu sein, was sie sehr glücklich gemacht hat.“

  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm 1969 | 15. Oktober
    • Fragen von Lesern

      ● Ich studiere mit Jehovas Zeugen die Bibel und möchte gern Gott wohlgefallen. Vor siebzehn Jahren verließ mich mein Mann, und seither habe ich nichts von ihm gehört. Es kann sein, daß er jetzt verstorben ist. Bin ich frei, mich wieder zu verheiraten? — A. S., USA.

      Wir freuen uns, wenn Personen, die Gottes Wort studieren, ihr aufrichtiges Interesse zum Ausdruck bringen, Jehova wohlzugefallen. Um das zu tun, ist es wichtig, sein inspiriertes Wort anzuerkennen und danach zu leben.

      Die Bibel sagt, daß der Tod eine Ehe auflöst. Über eine christliche Ehefrau erklärte der Apostel Paulus: „Wenn ihr Mann aber im Tode entschlafen sollte, so ist sie frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur im Herrn.“ (1. Kor. 7:39; Röm. 7:2) Dasselbe trifft zu wenn die Frau stirbt; der Mann wäre frei, sich wieder zu verheiraten.

      In dem vorliegenden Fall gibt es anscheinend keinen konkreten Beweis dafür, daß der Mann gestorben ist. Somit besteht die rechtsgültige Ehe noch. Es wäre sowohl ungesetzlich als auch unsittlich, wenn die Frau voreilig handelte und sich wieder verheiratete, bloß weil sie meint, ihr Mann sei tot.

      Es gibt jedoch in vielen Ländern Gesetze, nach denen ein Erwachsener, der seit mehreren Jahren abwesend ist und von dem man nichts mehr gehört hat, gesetzlich für tot erklärt werden kann. Im Band 17 des juristischen Werkes Corpus Juris heißt es: „Gemäß dem Gewohnheitsrecht war es die Regel, daß der Tod einer Person vermutet wurde, wenn sie aus unerklärten Gründen sieben Jahre lang abwesend gewesen war, ... obgleich in einigen Gerichtsbezirken vom Gesetz eine kürzere Zeitspanne vorgeschrieben worden ist“ (Seiten 1167, 1168). Aber man kann nicht einfach annehmen, man sei frei, sich wieder zu verheiraten, weil die genannte Zeit abgelaufen ist. Es müssen gesetzliche Schritte unternommen werden. Dieses juristische Werk fährt fort: „Der Tod einer Person wird nicht lediglich aufgrund der Tatsache vermutet, daß sie aus unerklärten Gründen abwesend ist, wenn nicht sorgfältige Anstrengungen unternommen worden sind, um sie zu finden.“ — Seite 1171.

      Welche gesetzlichen Schritte unternommen werden müssen, hängt von den örtlichen Bestimmungen ab. Zu den „sorgfältigen Anstrengungen“ mag es gehören, mit allen Verwandten und Freunden in Verbindung zu treten, die vermutlich etwas von dem Abwesenden oder über ihn gehört haben könnten, an seinen früheren Wohnsitzen und Arbeitsstellen nachzufragen und eine Zeitungsanzeige aufzugeben. Wenn ausgiebige Nachforschungen keine Anzeichen dafür hervorbringen, daß der Abwesende lebt, könnte das Gericht ihn für tot erklären. Bevor das geschieht, wäre die Frau gesetzlich nicht frei, sich wieder zu verheiraten.

      Wenn alle vernünftigerweise möglichen Anstrengungen, den Ehemann zu finden, vergeblich gewesen sind und er gesetzlich für tot erklärt worden ist, muß die Frau entscheiden, was sie tun will. Wenn sie aufrichtig glaubt, daß er tot ist, und wieder heiraten will, muß sie bereit sein, vor Gott die Verantwortung zu tragen, der alle Tatsachen und Beweggründe kennt, die dabei eine Rolle spielen. — Gal. 6:5; Hebr. 4:13.

      Dies ist eine ernste Entscheidung, weil der vermißte Ehepartner, der für tot erklärt worden ist, wieder auftauchen könnte. Was dann? In dem Werk Corpus Juris wird gezeigt, was an vielen Orten zutrifft: „Wo die Vermutung [des Todes] durch Tatsachen widerlegt wird, die zeigen, daß der Abwesende lebt, wird die beabsichtigte Ehe ab initio [von Anfang an] ungültig“ (Band 38, Seite 1296). Die Frau müßte sich von dem zweiten Mann trennen und die Angelegenheit in Ordnung bringen.

      Zwar mag es für unwahrscheinlich gehalten werden, daß der Betreffende wieder auftaucht, doch kommt so etwas tatsächlich vor. 1924 wurde eine Frau im Staate New Jersey von ihrem Mann verlassen. 1943 erklärte ihn ein Gericht für tot. Zwei Jahre später heiratete sie wieder. Mit der Zeit wurde sie eine Christin. Dann, sechsunddreißig Jahre nachdem ihr Mann sie verlassen hatte, erfuhr sie, daß er kurz zuvor in einer Stadt gewohnt hatte, die sich fünfundfünfzig Kilometer von ihrer Wohnung befand. Somit war ihre zweite Ehe ungültig, und sie mußte sich von dem zweiten Mann trennen, mit dem sie vermeintlich verheiratet war, und die ganze Angelegenheit gesetzlich in Ordnung bringen.

      Zu vorliegendem Fall können wir sagen: Die Tatsache, daß eine Frau keine Nachricht über ihren Mann hat, hindert sie nicht daran, eine Zeugin Jehovas zu werden. Wenn sie im Laufe der Zeit den Vertretern der Christenversammlung zufriedenstellend zeigen kann, daß alle Anstrengungen, nachzuweisen, daß er lebt, erfolglos geblieben sind und daß es gute Gründe für die Todesvermutung gibt, und wenn er gesetzlich für tot erklärt worden ist, würden sie ihr gestatten, die Verantwortung für den Entschluß, sich wieder zu verheiraten — „nur im Herrn“ —, auf sich zu nehmen. (1. Kor. 7:39) Sie sollte bedenken, daß dies eine sehr ernste Angelegenheit ist, die nicht übereilt angefaßt oder leichtgenommen werden sollte. Ein Christ, der unter diesen Umständen heiratet, muß vor Jehova die Verantwortung auf sich nehmen, der „unparteiisch nach dem Werke eines jeden richtet“. — 1. Petr. 1:17; Hebr. 13:4.

  • Bekanntmachungen
    Der Wachtturm 1969 | 15. Oktober
    • Bekanntmachungen

      PREDIGTDIENST

      Seit dem Jahre 1919 sind die Boten der neuzeitlichen Christenversammlung durch die ganze Christenheit gezogen und haben die Menschen freudig aufgefordert, sich zur Anbetung Jehovas zu versammeln. Wie Jesus und seine Apostel, die ‘von Stadt zu Stadt und von Dorf zu Dorf zogen, wobei sie predigten und die gute Botschaft vom Königreich Gottes verkündeten’ und alles, was nützlich war, „von Haus zu Haus“ berichteten, so haben auch sie an das Gewissen aufrichtiggesinnter Menschen appelliert, die immer noch in den Religionsorganisationen der Christenheit gefangen waren, und haben sie aufgefordert, ‘zu Jehova umzukehren’, um gerettet zu werden. Auf diese Weise haben sie den Angriff auf die falsche Religion fortgesetzt, mit dem die ersten Christen vor über 1 900 Jahren begonnen haben. Die Zeitschrift Erwachet! ist ihnen dabei eine wirksame Hilfe gewesen, denn sie hat schon vielen dieser Menschen die Augen geöffnet, so daß sie die Lehren und Bräuche der falschen Religion erkannt und aufgegeben haben. Im Oktober bieten Jehovas Zeugen daher überall ein Jahresabonnement auf die Zeitschrift Erwachet! zusammen mit drei bibelerklärenden Broschüren gegen einen Beitrag von 5 DM an (Österreich 30 öS; Luxemburg 50 lfrs).

      „WACHTTURM“-STUDIEN FÜR DIE WOCHE VOM

      2. November: Den Geist der Opferbereitschaft wiederbeleben. Seite 617. Lieder: Nr. 45, 80.

      9. November: Opfer, die Gott annehmbar sind. Seite 623. Lieder: Nr. 5, 92.

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