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  • Verheiratete Gläubige zum Frieden und zur Rettung berufen
    Der Wachtturm 1961 | 15. Januar
    • sein, nicht nur den guten und vernünftigen, sondern auch jenen, denen zu gefallen es schwerfällt … Wenn ihr Gutes tut und leidet und es erduldet, so ist dies bei Gott angenehm. In der Tat wurdet ihr zu diesem Laufe [indem man ungerecht leidet] berufen, weil auch Christus für euch litt, euch ein Beispiel hinterlassend, damit ihr seinen Fußstapfen genau nachfolgt … Ebenso, ihr Frauen: seid euren Männern [baalim, hebräische Bibel] untertan, damit sie, wenn einige dem Worte nicht gehorchen, durch das Benehmen ihrer Frauen ohne ein Wort gewonnen werden, weil sie Augenzeugen eures keuschen Wandels und tiefen Respekts [gegenüber euren Männern] gewesen sind. Und euer Schmuck sei nicht der äußere, indem ihr die Haare flechtet und goldene Schmucksachen anlegt oder Obergewänder tragt [weil äußerer Schmuck Ehemänner, die dem Worte Gottes nicht gehorchen, nicht gewinnen wird], sondern er [euer Schmuck] sei der verborgene Mensch des Herzens im unvergänglichen Gewand des stillen und milden Geistes, der in Gottes Augen von hohem Werte ist. Denn auf diese Weise pflegten sich einst auch die heiligen Frauen zu schmücken, die auf Gott hofften, indem sie ihren eigenen Männern untertan waren, wie Sara Abraham zu gehorchen pflegte und ihn ‚Herr‘ nannte. Und ihr [Frauen] seid ihre Kinder geworden, vorausgesetzt, daß ihr weiterhin Gutes tut und keinerlei Schrecken [vor euren Männern] empfindet.“ — 1. Pet. 2:13 bis 3:6, NW.

  • Trennung und Scheidung um des Friedens willen
    Der Wachtturm 1961 | 15. Januar
    • Trennung und Scheidung um des Friedens willen

      1. Was sollte der gläubige Gatte tun, wenn der ungläubige sich trotz allem entschließt, wegzugehen und getrennt zu leben?

      ES GIBT unzählige Fälle, in denen Gott hingegebene, getaufte Gläubige dem Rat des Apostels Paulus gehorcht und weiterhin bei ungläubigen Ehegatten gewohnt und dann die Freude erlebt haben, schließlich den Ehepartner zu „retten“. Was aber soll eine gläubige Person tun, die in der Kraft des Geistes Gottes Verfolgung und Widerstand erduldet, in dem Bemühen, die Ehegemeinschaft aufrecht­zuerhalten, deren ungläubiger Partner sie jedoch unerträglich findet und schließlich weggeht, sei es nun, daß er anderswo unabhängig von seinem Gatten lebt oder sich scheiden oder gesetzlich trennen läßt? Paulus antwortet: „Wenn aber der Ungläubige sich anschickt wegzugehen, so laßt ihn gehen, ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht gebunden, Gott hat euch aber zum Frieden berufen.“ — 1. Kor. 7:15, NW.

      2. Gibt eine bloße Trennung einen schriftgemäßen Grund zur Scheidung, nach der sich jemand wieder mit einem anderen Partner verheiraten könnte?

      2 Im Interesse seines eigenen christlichen Friedens mag der gläubige Teil den ungläubigen Ehepartner weggehen und anderswo leben lassen. Der weggegangene ungläubige Teil mag nicht wieder heiraten, ebensowenig, wie dies eine weggegangene, christliche, gläubige Ehegefährtin tun mag. „Doch wenn sie tatsächlich weggeht, so bleibe sie ehelos; andernfalls versöhne sie sich wieder mit ihrem Manne.“ (1. Kor. 7:11, NW) Der verlassene gläubige Partner hat in diesem Fall keine schriftgemäßen Gründe, auf die er sich stützen könnte, um eine gesetzliche Scheidung zu beantragen, das heißt, wenn ihn sein Gatte einfach verlassen hat oder wenn ihre religiösen Ansichten so auseinandergehen, daß sie miteinander unvereinbar sind. Wenn er tatsächlich eine Scheidung herbeiführt, so hat er doch auf Grund der Schrift nicht die Freiheit, sich durch Wiederverheiratung von dem unbefriedigenden Zustand des gesetzlichen Ledigseins

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