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Verheiratete Gläubige zum Frieden und zur Rettung berufenDer Wachtturm 1961 | 15. Januar
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sein, nicht nur den guten und vernünftigen, sondern auch jenen, denen zu gefallen es schwerfällt … Wenn ihr Gutes tut und leidet und es erduldet, so ist dies bei Gott angenehm. In der Tat wurdet ihr zu diesem Laufe [indem man ungerecht leidet] berufen, weil auch Christus für euch litt, euch ein Beispiel hinterlassend, damit ihr seinen Fußstapfen genau nachfolgt … Ebenso, ihr Frauen: seid euren Männern [baalim, hebräische Bibel] untertan, damit sie, wenn einige dem Worte nicht gehorchen, durch das Benehmen ihrer Frauen ohne ein Wort gewonnen werden, weil sie Augenzeugen eures keuschen Wandels und tiefen Respekts [gegenüber euren Männern] gewesen sind. Und euer Schmuck sei nicht der äußere, indem ihr die Haare flechtet und goldene Schmucksachen anlegt oder Obergewänder tragt [weil äußerer Schmuck Ehemänner, die dem Worte Gottes nicht gehorchen, nicht gewinnen wird], sondern er [euer Schmuck] sei der verborgene Mensch des Herzens im unvergänglichen Gewand des stillen und milden Geistes, der in Gottes Augen von hohem Werte ist. Denn auf diese Weise pflegten sich einst auch die heiligen Frauen zu schmücken, die auf Gott hofften, indem sie ihren eigenen Männern untertan waren, wie Sara Abraham zu gehorchen pflegte und ihn ‚Herr‘ nannte. Und ihr [Frauen] seid ihre Kinder geworden, vorausgesetzt, daß ihr weiterhin Gutes tut und keinerlei Schrecken [vor euren Männern] empfindet.“ — 1. Pet. 2:13 bis 3:6, NW.
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Trennung und Scheidung um des Friedens willenDer Wachtturm 1961 | 15. Januar
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Trennung und Scheidung um des Friedens willen
1. Was sollte der gläubige Gatte tun, wenn der ungläubige sich trotz allem entschließt, wegzugehen und getrennt zu leben?
ES GIBT unzählige Fälle, in denen Gott hingegebene, getaufte Gläubige dem Rat des Apostels Paulus gehorcht und weiterhin bei ungläubigen Ehegatten gewohnt und dann die Freude erlebt haben, schließlich den Ehepartner zu „retten“. Was aber soll eine gläubige Person tun, die in der Kraft des Geistes Gottes Verfolgung und Widerstand erduldet, in dem Bemühen, die Ehegemeinschaft aufrechtzuerhalten, deren ungläubiger Partner sie jedoch unerträglich findet und schließlich weggeht, sei es nun, daß er anderswo unabhängig von seinem Gatten lebt oder sich scheiden oder gesetzlich trennen läßt? Paulus antwortet: „Wenn aber der Ungläubige sich anschickt wegzugehen, so laßt ihn gehen, ein Bruder oder eine Schwester ist unter solchen Umständen nicht gebunden, Gott hat euch aber zum Frieden berufen.“ — 1. Kor. 7:15, NW.
2. Gibt eine bloße Trennung einen schriftgemäßen Grund zur Scheidung, nach der sich jemand wieder mit einem anderen Partner verheiraten könnte?
2 Im Interesse seines eigenen christlichen Friedens mag der gläubige Teil den ungläubigen Ehepartner weggehen und anderswo leben lassen. Der weggegangene ungläubige Teil mag nicht wieder heiraten, ebensowenig, wie dies eine weggegangene, christliche, gläubige Ehegefährtin tun mag. „Doch wenn sie tatsächlich weggeht, so bleibe sie ehelos; andernfalls versöhne sie sich wieder mit ihrem Manne.“ (1. Kor. 7:11, NW) Der verlassene gläubige Partner hat in diesem Fall keine schriftgemäßen Gründe, auf die er sich stützen könnte, um eine gesetzliche Scheidung zu beantragen, das heißt, wenn ihn sein Gatte einfach verlassen hat oder wenn ihre religiösen Ansichten so auseinandergehen, daß sie miteinander unvereinbar sind. Wenn er tatsächlich eine Scheidung herbeiführt, so hat er doch auf Grund der Schrift nicht die Freiheit, sich durch Wiederverheiratung von dem unbefriedigenden Zustand des gesetzlichen Ledigseins zu befreien. Jesus Christus selbst verneint das in folgenden Worten:
3. Was sagte Jesus laut Matthäus 19:3-9 über diese Sache?
3 „Pharisäer kamen zu ihm in der Absicht, ihn zu versuchen, und sprachen: ‚Ist es für einen Mann gesetzlich, sich aus irgendwelchen Gründen von seiner Frau scheiden zu lassen?‘ Darauf erwiderte er: ‚Habt ihr nicht gelesen, daß der, welcher sie schuf, sie am Anfang als Mann und Weib schuf und sprach: „Aus diesem Grunde wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die zwei werden e i n Fleisch sein“? Somit sind sie nicht länger zwei, sondern e i n Fleisch. Was also Gott zusammengejocht hat, soll kein Mensch trennen.‘ Sie sagten zu ihm: ‚Warum schrieb Mose denn vor, ihr ein Entlassungszeugnis zu geben und sich von ihr scheiden zu lassen?‘ Er entgegnete ihnen: ‚Mit Rücksicht auf eure Hartherzigkeit gewährte euch Mose, euch von euren Frauen scheiden zu lassen, aber von Anfang an ist dies nicht der Fall gewesen. Ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheiden läßt — ausgenommen aus Gründen der Hurerei — und eine andere heiratet, Ehebruch begeht.‘“ — Matth. 19:3-9, NW; 5. Mose 24:1-4.
4. Stützen Jesu Worte den Erlaß eines Gesetzes gegen jegliche Scheidung, und auf welche wirksamste Weise können gesetzliche Scheidungsfälle verhütet oder wie kann ihre Zahl vermindert werden?
4 Jesus sagte nicht, daß Scheidungen, die aus irgendeinem Grunde, selbst wegen Ehebruchs erfolgen, durch das Staatsgesetz verboten sein sollten. Die Religionspriester von heute, die auf einem Gesetz bestehen, nach dem keine Scheidung möglich ist, wollen unschuldige Ehepartner an Ehebrecher binden. Durch ein solches Gesetz beschützen sie den ehebrecherischen Teil, ermutigen ferner zu ehelicher Untreue, ja fördern sie direkt, indem sie dem unschuldigen Partner keine Hilfe verschaffen. Wenn sie dem unschuldigen Ehepartner erlaubten, sich durch Scheidung von dem ehebrecherischen Partner zu trennen, würde dadurch die Vergebung im Beichtstuhl, die die Priester ehebrecherischen Ehepartnern gewähren, unwirksam. In diesem Falle wäre der Ehebrecher nicht mehr durch den Ablaß oder die Sündenvergebung des Priesters geschützt, wenn er lediglich beichten, sich aber nicht bessern würde. Die biblische und daher beste Methode, gesetzliche Ehescheidungen zu verhüten oder ihre Zahl zu vermindern, besteht darin, die Menschen über die Heilige Schrift und ihre sittlichen Grundsätze zu belehren und die Christenversammlung vor ehebrecherischen Elementen zu bewahren, und nicht darin, an einem Gesetz, das gegen jegliche Scheidung ist, festzuhalten. Ein solches Gesetz hat den Ehebruch nicht verhindert.
5. Welche Scheidung stützt sich auf eine schriftgemäße Grundlage, und welches Recht gewährt sie dem unschuldigen Teil der beiden Geschiedenen?
5 Gottes Gesetz unter seinem neuen Bunde, wie es Jesus in seinen oben angeführten Worten darlegt, gestattet bestimmt eine Scheidung auf der richtigen Grundlage. Der einzige schriftgemäße Grund oder der Grund gemäß dem neuen Bunde ist Ehebruch. Durch eine Scheidung auf dieser Grundlage erhält der unschuldige Ehepartner die Freiheit, wieder zu heiraten, ohne daß er durch die Wiederverheiratung Ehebruch begeht. Eine Scheidung, die aus irgendeinem anderen Grunde erfolgt, befreit die gesetzlich Getrennten nicht so, daß sie sich wieder verheiraten könnten, ohne sich in Gottes Augen des Ehebruchs schuldig zu machen und so unwürdig zu werden, sich in seiner Versammlung, die unter Christus steht, zu bewegen. So sind Jesu Worte in der Bergpredigt zu verstehen. Er wies auf das Scheidungsgesetz hin, das der Prophet Mose, wie wir in 5. Mose 24:1 lesen, aufgezeichnet hatte, und sagte weiter: „Ihr hörtet, daß gesagt wurde: ‚Du sollst nicht Ehebruch begehen.‘ … Ferner wurde gesagt: ‚Wer immer sich von seiner Frau scheidet, der gebe ihr ein Scheidungszeugnis.‘ Doch ich sage euch, daß jeder, der sich von seiner Frau scheidet, ausgenommen auf Grund von Hurerei, sie dem Ehebruch preisgibt, ja jeder, der eine geschiedene Frau heiratet, Ehebruch begeht.“ — Matth. 5:27-32, NW.
6. Kann sowohl durch eine schriftgemäße wie durch eine schriftwidrige Scheidung eine Frau in die Gefahr kommen, Ehebruch zu begehen, oder welcher Unterschied ist zu machen, wenn ein solcher besteht?
6 Inwiefern gibt ein Gott hingegebener Christ, der sich wegen Ehebruchs von seiner Frau scheiden läßt, sie dadurch dem Ehebruch preis? Zufolge ihrer eigenen Handlungsweise und Entscheidung ist sie bereits eine Ehebrecherin. Nicht die Scheidung würde sie in die Gefahr bringen, Ehebruch zu begehen. Wenn sich indes der Ehemann von seiner Frau aus anderen Gründen scheiden läßt, selbst wenn es Gründe wären, die vom Gesetz des Landes anerkannt werden, außer wegen Hurerei oder Ehebruchs, dann gibt er sie einem künftigen Ehebruch preis. Wieso? Weil gemäß dem Gesetz Gottes die Frau, die keinen Ehebruch begangen hat, mit ihrem Mann durch eine schriftwidrige Scheidung nicht entzweit ist. Sie bleibt seine Frau und ist somit nicht frei, sich wieder zu verheiraten und mit einem anderen, ihr gesetzlich angetrauten Mann Geschlechtsbeziehungen zu pflegen.
7. Was für eine Geschiedene meinte also Jesus, wenn er sagte, daß, wer immer eine Geschiedene heirate, Ehebruch begehe?
7 Wenn Jesus also sagt, daß „jeder, der eine geschiedene Frau heiratet, Ehebruch begeht“, so meint er damit nicht irgendeine geschiedene Frau. Er meint eine Frau, die „ausgenommen auf Grund von Hurerei“ gesetzlich vom Manne geschieden worden ist, also eine Frau, deren Ehe nicht wegen Ehebruchs geschieden wurde. Dasselbe Prinzip trifft auf den Ehemann zu, von dem sich seine Frau hat scheiden lassen, auch wenn er keinen Ehebruch begangen hatte. Irgendeine Frau, die einen solchen heiratet, würde ihn zum Ehebruch verleiten, und sie selbst würde zur Hure werden.
8, 9. (a) Was würden die von Markus und Lukas geäußerten Worte an sich für alle Geschiedenen bedeuten? (b) Womit in Verbindung sollen die Worte von Markus und Lukas erklärt werden, und warum wird durch Ehebruch eine Ehegemeinschaft tatsächlich gesprengt und der Weg für eine schriftgemäße Scheidung geöffnet?
8 In Markus 10:11, 12 (NW) lesen wir Jesu Worte über die Ehescheidung: „Wer auch immer sich von seiner Frau scheiden läßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch; und wenn eine Frau, nachdem sie sich von ihrem Mann hat scheiden lassen, einen anderen heiratet, begeht sie Ehebruch.“ In Lukas 16:18 (NW) lesen wir ähnliche Worte: „Jeder, der sich von seiner Frau scheiden läßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch, und wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann geschieden worden ist, begeht Ehebruch.“
9 Diese Verse verbieten die Ehescheidung nicht. Für sich allein betrachtet, würden sie allerdings besagen, daß kein Geschiedener berechtigt wäre, sich wieder zu verheiraten, außer nach dem Tode des geschiedenen Gatten, und daß eine Wiederverheiratung zu Lebzeiten des geschiedenen Gatten eine Übertretung des gegen Ehebruch lautenden Gesetzes Gottes bedeuten würde. Doch sollen diese beiden Aussprüche Jesu über die Ehescheidung im Lichte der eingehenderen Darlegung erklärt werden, die der Apostel Matthäus niederschrieb, der zeigt, daß das, was Markus und Lukas über die Ehescheidung schrieben, wahr ist, wenn der Grund, der zur Erwirkung einer Ehescheidung führte, etwas anderes als Ehebruch eines untreuen Gatten ist. Der Ledige, der mit einer Hure Unzucht treibt, macht sich zu „e i n e m Leibe“ mit einem Weibe, das nicht seine Ehefrau ist. Ebenso macht sich der Ehebrecher zu e i n e m Leibe — nicht mit der ihm gesetzlich angetrauten Frau — mit der unsittlichen Person, bei der er ungesetzlicherweise liegt. Der Ehebrecher sündigt also gegen sein eigenes Fleisch, ja nicht nur gegen sein eigenes, persönliches Fleisch, sondern auch gegen seine gesetzliche Ehefrau, die bisher „e i n Fleisch“ mit ihm gewesen ist. (1. Kor. 6:16, 17) Aus diesem Grunde wird durch Ehebruch die Ehegemeinschaft wirklich zerstört. Deshalb löst eine Scheidung, die wegen Ehebruchs erfolgt, die gesetzliche Ehegemeinschaft formell und endgültig auf. Sie macht den unschuldigen Partner frei, so daß er sich zu Lebzeiten des schuldigen, von ihm geschiedenen Gatten in Ehren wieder verheiraten kann, ohne daß ihm irgendein sittlicher Makel anhaftet.
10. Was ermöglicht eine Scheidung dem ehebrecherischen Gatten, und was ermöglicht sie dem unschuldigen Teil?
10 Durch die Scheidung von einem ehebrecherischen Gatten wird der geschiedene Missetäter nicht dem Ehebruch preisgegeben. Eher könnte man sagen, daß die gesetzliche Ehe, solange sie gedauert hat, den untreuen Teil nicht vor Unsittlichkeit bewahrte. So heiratet denn jemand, der einen Geschiedenen heiratet, der sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat, lediglich eine unreine Person, die das Zeugnis der Unsittlichkeit hat, und durch die Wiederverheiratung wird der zufolge Ehebruchs Geschiedene nicht das erste Mal zum Ehebrecher. Wenn sich der unschuldige Ehegatte von dem ehebrecherischen Gatten scheiden läßt, so wird der unschuldige Gatte frei und kann sich wieder verheiraten. Wer sich aus schriftgemäßen Gründen scheiden läßt, nimmt die Scheidung nicht bloß deswegen vor, um einen ehebrecherischen Gatten loszuwerden, den er nicht mehr liebt oder mit dem zusammenzuleben und Verkehr zu haben ihn körperlich in Gefahr bringen könnte. Wer sich so scheiden läßt, befreit sich in Wirklichkeit, um wieder heiraten zu können, sofern dies ratsam erscheint, weil er einen treuen, Gott hingegebenen Lebenspartner braucht. Dadurch, daß sich jemand von einem ehebrecherischen Gatten scheiden läßt, läßt er diesen lediglich den Lebenswandel führen, den er sich wünscht, nämlich einen unsittlichen.
GERICHT GEGEN UNSITTLICHE PERSONEN
11. Für welches ernstere Verhältnis kann sich Ehebruch, außer in bezug auf den gesetzlichen Ehebund, katastrophal auswirken, besonders seitdem Jehova zu seinem Tempel gekommen ist?
11 Ein Ehebruch kann sich für einen gesetzlichen Ehebund zufolge der daraus resultierenden Scheidung katastrophal auswirken. Bestimmt aber wirkt er sich katastrophal auf jemandes Beziehungen zu Gott aus, der mit seinem richterlichen Boten Jesus Christus nun zu seinem geistigen Tempel gekommen ist, um Gericht zu halten. Gott läßt die Warnung ergehen: „Ich werde euch nahen zum Gericht und werde ein schneller Zeuge sein gegen die Zauberer und gegen die Ehebrecher …; die … mich nicht fürchten, spricht Jehova der Heerscharen.“ — Mal. 3:1, 5; Heb. 13:4.
12. Welche richterliche Entscheidung wird über eine solch unsittliche Person gefällt, und auf welchem Wege allein könnte die unsittliche Person vor der ewigen Vernichtung bewahrt werden?
12 Dieses Gericht Gottes äußert sich in dem Ausschluß, in dem Gemeinschaftsentzug, den die Versammlung gegenüber dem Ehebrecher vornimmt. Der Versammlung wird die richterliche Entscheidung bekanntgegeben: „Hört auf, mit irgend jemand, der Bruder genannt wird, Umgang zu haben, wenn er ein Hurer … ist, und eßt auch nicht mit einem solchen Menschen … ‚Entfernt den Bösen aus eurer Mitte.‘“ (1. Kor. 5:11-13, NW) Außerhalb der sittlich einwandfreien Organisation Gottes gibt es kein ewiges Leben. Folglich könnte der Ausschluß des Hurers und des Ehebrechers der erste richterliche Akt sein, der dem Schuldigen den Weg zu ewiger Vernichtung weist, es sei denn, er bekunde eine ungeheuchelte, von Herzen kommende Reue gegenüber Gott und bessere sich, indem er den aufrichtigen Entschluß faßt, sich sittlich rein zu bewahren und Gottes Versammlung weder zu beflecken noch Schmach auf sie zu bringen. Dann würde Gott seine Versammlung ermächtigen, den reuigen Sünder, der sich gebessert hat, wieder aufzunehmen. Doch wird sie ihm eine Bewährungsfrist auferlegen, bis er sich das Vertrauen der reinen Versammlung wieder erworben hat.
13, 14. (a) Wie kann das Eheband bewahrt werden und das Ehepaar weiterhin zusammen leben, wenn ein Ehegatte Ehebruch begangen hat? (b) Durch welche Maßnahme kann die Versammlung den unschuldigen Ehepartner, der dem anderen vergibt, davor bewahren, mit einem Gatten zusammen leben zu müssen, dem die Gemeinschaft entzogen worden ist? (c) Was muß in bezug auf irgendwelche Verantwortung, ein Amt oder eine Dienststellung geschehen, die der Ehebrecher in der Versammlung innehaben mag, auch wenn ihm vergeben worden sein mag, und weshalb?
13 Wenn der ehebrecherische Ehegatte sein Unrecht bekennt, ehrlich Reue bekundet und den Entschluß faßt, von nun an das Ehegelübde wahrhaft und treu zu halten, und dann um Vergebung fleht, so mag der unschuldige Partner ihm vergeben wollen, er mag die Ehebeziehungen wieder aufnehmen und sich von dem Ehebrecher nicht scheiden lassen. Unter gewissen Umständen wird dadurch der Ehebund nicht nur aufrechterhalten, sondern dieses Vorgehen bewahrt den unschuldigen Gatten auch davor, mit einem Ehepartner leben, essen und schlafen zu müssen, dem die Gemeinschaft entzogen worden wäre, wodurch er in geistiger Hinsicht in eine schwierige Lage käme. Wie kann dies geschehen?
14 Unsittlichkeit beeinträchtigt die Vorrechte, die jemand in der Versammlung haben mag. Aus diesem Grunde sollte der ehebrecherische Ehepartner auch vor den Vertretern der Versammlung ein Bekenntnis ablegen. Diese verantwortlichen Diener der Versammlung werden in Betracht ziehen, ob der Schuldige wirklich traurig ist und bereut und ob dies seine erste Übertretung ist, und sie könnten mit Erbarmen darauf Rücksicht nehmen, daß der unschuldige Gatte dem reuevoll umkehrenden Gatten vergibt, und würden
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