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Ehepflichten und EhescheidungDer Wachtturm 1956 | 1. Dezember
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37. Was können jene tun, die sich, bevor sie in die Wahrheit kamen, nach einer unbiblischen Scheidung wieder verheirateten, und warum?
37 Ehe jemand Gottes Wahrheit und seine Anforderungen kennenlernt, mag er von seinem Ehepartner aus unbiblischen Gründen geschieden worden sein und dann wieder geheiratet haben. Wenn diese Person jetzt den neuen Ehebund hält und die Königreichsbotschaft annimmt, so kann die Christenversammlung an seinem Ehestande nichts ändern. Sie muß ihn in dem zivilen Stande annehmen, in dem Gottes Botschaft ihn vorgefunden hat, und muß darauf vertrauen, daß Gott ihm das Unrecht, das er beging, bevor er eine bessere Erkenntnis besaß, also seine Sünden der Unwissenheit, vergeben hat. Die Christenversammlung muß jedoch verlangen, daß er den Pflichten, die er gegenüber seiner zweiten gesetzlichen Ehe hat, nachkommt, sonst kann sie nicht glauben, daß seine Hingabe an Gott angenommen worden wäre, und könnte ihm keine Taufe im Wasser gewähren.
38. Was sollte die Versammlung zuvor tun, wenn sich ein Christ von einem untreuen Partner, der den Schritt der Hingabe an Gott tat, zu scheiden wünscht?
38 Wenn ein verheirateter Christ Ehebruch begeht, mag sein christlicher Ehepartner sich scheiden lassen wollen. Um jedoch durch die Unreinheit und Untreue eines seiner Zeugen nicht unnötig Schmach auf Jehovas Volk zu bringen, sollte die Christenversammlung dem untreuen Glied zuerst die Gemeinschaft entziehen. Dann kann der reine, unschuldige Partner ein öffentliches Rechts verfahren gegen den Untreuen einleiten, der nun nicht mehr ein Glied der Versammlung, also kein Zeuge Jehovas ist. Auf diese Weise wird der theokratischen Organisation öffentliche Schande erspart.
39, 40. (a) Was muß die Versammlung hinsichtlich der Geschiedenen beachten, wenn eine unbiblische Scheidung erlangt worden ist, und wann muß sie Schritte unternehmen? (b) Warum befreit Reue nach einer unbiblischen Scheidung niemanden so, daß er sich wieder verheiraten könnte?
39 Alles in allem genommen ist es die Pflicht der Christenversammlung, Kenntnis zu nehmen von dem wahren Grunde, der ein Glied oder ein Ehepaar, das einer Versammlung angehört, zu einer Scheidung bewogen hat. Ist der Grund nicht biblisch, so muß die Versammlung die danach folgende Handlungsweise der Geschiedenen beobachten. Daß Unsittlichkeit zu einer Scheidung Anlaß gab, mag im Gesuch um eine Scheidung oder im Rechtsurteil nicht immer angegeben worden sein. In gewissen Ländern kann der Grund für die Gewährung einer Scheidung unter den Worten injures graves et publiques („ernste und öffentliche Beleidigungen“) angegeben werden. Fast immer deutet dies auf Ehebruch hin. Um jedoch Unschuldige zu schützen, die unter der Schande oder weil sie öffentlich in Verlegenheit gebracht werden, zu leiden hätten, kann der Grund für die Scheidung in diese Worte gefaßt werden. Die Versammlung sollte sich über den eigentlichen Grund unterrichten. Sie kann nicht irgendeinem Glied die Gemeinschaft entziehen, nur weil es zufolge unbiblischer Gründe von seinem Partner geschieden ist. Wenn aber das betreffende Glied sich wieder verheiratet, bevor der geschiedene Gatte Unsittlichkeit begeht oder stirbt, so würde diesem Glied wegen ehebrecherischer Wiederverheiratung die Gemeinschaft entzogen.
40 Lediglich Gottes Vergebung zu erflehen, weil man sich von seinem Ehepartner in unbiblischer Weise scheiden ließ, gibt einem Christen nicht das Recht, wieder zu heiraten. Die Tatsache, daß ihm seine Sünden im allgemeinen vergeben sind, hebt die gesetzliche Ehe nicht auf, die zufolge unbiblischer Gründe aufgelöst worden ist. Es verändert seinen Ehestand nicht. Wäre dies der Fall, so würde jener, der sich, gestützt auf unbiblische Gründe, von einem anderen scheiden ließe, durch eine Wiederverheiratung keinen Ehebruch begehen. Man denke an folgendes: eine Ehe, die zufolge einer unbiblischen Scheidung aufgelöst wurde, sei es, bevor sich jemand Gott hingab, oder auch nachher, gilt vor Gott nicht als tatsächlich aufgelöst, indem man Gott um die Vergebung der Sünden bittet, und dies ebensowenig, als Gottes Vergebung der Sünden eines Verbrechers, der in einem Gefängnis sitzt, seine Gefängnisstrafe aufheben und ihm die Freiheit geben würde, nach Belieben aus den Gefängnistoren hinauszugehen. Somit ist eine Wiederverheiratung ohne die schriftgemäße Erlaubnis oder Ermächtigung ein ehebrecherischer Schritt, und die Versammlung wird dem Missetäter die Gemeinschaft entziehen. Ebenso begeht ein Christ, der sich mit einer weltlichen Person verheiratet, die, gestützt auf unbiblische Gründe, geschieden worden ist, Hurerei, und es sollte ihm die Gemeinschaft entzogen werden. — Röm. 7:2-4; 1. Kor. 7:39.
41. (a) Was bewirkt eine Unrechte Wiederverheiratung für den unschuldigen Partner, der ehelos geblieben ist? (b) Welche Schritte müssen gegenüber dem Partner unternommen werden, der unrechterweise wieder heiratet, und wovon wäre ein solcher Partner danach für immer ausgeschlossen?
41 Eine Unrechte Wiedervermählung wird eine Scheidung wirksam machen und wird dem unschuldigen Teil die Freiheit geben, in der Versammlung zu bleiben und wieder zu heiraten, wenn er das tun möchte. Indes muß jenem, der sich unrechterweise wieder verheiratet, als einem Ehebrecher die Gemeinschaft entzogen werden, und so kommt er in eine gefährliche Lage, in der sein ewiges Dasein bedroht ist. „Wer … Ehebruch begeht, ist von Sinnen; nur wer sich selbst zugrunde richten will, tut so etwas.“ (Spr. 6:32, Me) Nur eine Wiederaufnahme in die Versammlung kann ihn retten. Wer aber, gestützt auf unbiblische Gründe, sich wieder verheiratet, darf nicht bloß auf Grund von Reue wieder vollends in die Versammlung aufgenommen werden. Es muß ihm, nachdem er neuerdings aufgenommen worden ist, eine genügend lange Bewährungsfrist auferlegt werden, mindestens ein Jahr, damit er die Früchte einer aufrichtigen Reue und auch den richtigen Respekt vor der Ehe an den Tag legen kann. Seine legale Wiedervermählung bleibt vor dem Gesetz des Landes bestehen, und es müssen triftige gesetzliche Gründe vorhanden sein, um sie gerichtlich aufzulösen. Selbst wenn seine frühere Frau, die zufolge unbiblischer Gründe von ihm geschieden worden ist, sterben oder nach seiner Verheiratung wieder heiraten sollte, wird er dadurch nicht automatisch in die Versammlung zurückgenommen. Er muß gleichwohl bereuen, sein Vergehen bekennen, sich um die Wiederaufnahme bemühen und sich einer Bewährungsfrist unterziehen. Auch wenn die Reue die erforderlichen Früchte, das heißt die richtige Erfüllung seiner Pflichten in der neuen gesetzlichen Ehe, zeitigt und er von der Versammlung wieder völlig aufgenommen wird, bleibt er danach doch stets ungeeignet, irgendein offizielles, vorbildliches, verantwortliches Amt oder einen bevorrechteten Dienst in der Versammlung innezuhaben. Sein vergangenes privates Leben, seitdem er in der Wahrheit ist, ist kein gutes Beispiel.
42. Warum sind jene glücklich, die den von Gott auferlegten Ehepflichten nachkommen?
42 Eine treue, reine Ehe ist ein von Jehova Gott geschenktes Vorrecht. Er selbst hat dafür Anstalten getroffen, und „kein Unrecht ist in ihm“. (Ps. 92:15) Glücklich jene Christen, die den ihnen durch ihre Eheschließung von Gott auferlegten Pflichten treu nachkommen! Sie unterstützen die wahre Würde und Ehrenhaftigkeit dieser göttlichen Einrichtung und nehmen das christliche Gebot zu Herzen: „Die Ehe sei bei allen ehrbar, und das Ehebett sei unbefleckt; denn Gott wird Hurer und Ehebrecher richten.“ (Heb. 13:4, NW) Sie genießen nicht in erster Linie die Freuden der fleischlichen Verbindung, sondern hauptsächlich die geistigen Gelegenheiten, die ihnen die enge Verbindung der beiden Geschlechter gewährt. Dadurch erfüllt sich das Ideal der Ehe, und Gottes Billigung und Segen sind die Folge. Es läßt den Ehestand zu einer Hilfe werden, um Rettung zu erlangen und Gott, dem Höchsten, zu dienen. Es rechtfertigt Jehova Gott, der diese Vorkehrung in Liebe und zur Freude des Menschen sowie zur Verwirklichung seines Vorhabens eingesetzt hat.
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Berufsmäßige OhrenschmeichlerDer Wachtturm 1956 | 1. Dezember
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Berufsmäßige Ohrenschmeichler
● In den Vereinigten Staaten gibt es eine Organisation, die die Nationale Lachstiftung genannt wird. Vor kurzem kamen die Preise des Jahres 1956 zur Austeilung. Die Gewinner waren ein Politiker und ein Geistlicher. Die Preise gehen an Adlai Stevenson und Bishop Fulton Sheen für das, was die Stiftung ihre Beiträge zum Humor der Nation nennt. Man kann nicht anders als bei den Lachstiftungs-Preisen denkende Christen an die biblische Prophezeiung zu erinnern, die sich auf die letzten Zeiten bezieht und worin wir lesen, daß dann ‚eine Zeit sein wird, da sie die gesunde Lehre nicht ertragen, sondern nach ihren eigenen Lüsten werden sie sich selbst Lehrer aufhäufen, indem es ihnen in den Ohren kitzelt‘. — 2. Tim. 4:3.
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