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  • Mein Lebensziel verfolgend
    Der Wachtturm 1960 | 1. Juni
    • Probleme zu lösen, Berichte auszustellen, Literatur zu versenden, Flugzettel zu drucken, neue Missionarheime einzurichten, größere Versammlungen zu veranstalten und auch persönlich in Verbindung mit der Ortsversammlung zu predigen.

      Welch große Freude hatte ich dann, den großen internationalen Kongreß im Jahre 1958 zu besuchen und wieder einmal meine alten Freunde und Verwandten aufzusuchen. Als meine Ferien zu Ende waren, war ich auch bereit, zu meiner Arbeit nach Bolivien zurückzukehren. Ich liebe die Arbeit hier unter diesen geistig hungernden Menschen.

      Eine besondere Freude war es, beim Kongreß viele Brüder zu sehen, die Pläne machten, dort zu dienen, wo Hilfe dringend not tut, und mit jungen Leuten zu sprechen, die daran dachten, den Vollzeitdienst zu ihrem Lebensziel zu machen. Wenn sie einem solchen Lauf folgen, werden sie es niemals bereuen. Wenn ich daran denke, was ich getan habe und was ich hätte tun können, wenn ich ein anderes Ziel verfolgt hätte, bin ich überzeugt, daß ich dem einzigen lohnenden Ziele zugestrebt bin. Könnte ich mein Leben nochmals leben, so würde ich keine andere Laufbahn einschlagen.

  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm 1960 | 1. Juni
    • Fragen von Lesern

      ● Jedes Jahr erhält die Gesellschaft einige Anfragen über die verschiedenen Arten, wie man das Abendmahl des Herrn betrachtet. Hier folgt die Antwort darauf:

      Die Feier zum Andenken an den Tod unseres Herrn ist ein froher und gleichzeitig ernster Anlaß. Sie verdient eine gewissenhafte Beachtung aller ihrer Einzelheiten, besonders von seiten der Versammlungsaufseher, denn wir können gewiß sein, daß auch Jesus sorgfältig alle Erfordernisse bezüglich des Passahs beachtete.

      Das Brot, das gebraucht wird, muß ungesäuert sein. Die Tatsache, daß es ungesäuert ist, veranschaulicht die Sündlosigkeit Jesu. Sein Leib war vollkommen und vollständig, und nichts mußte ihm beigefügt werden. Ebenso sollte beim Herstellen ungesäuerten Brotes auch nicht etwa Salz oder Fett hinzugefügt werden. Wenn man etwas beifügen würde, um seinen Geschmack zu verbessern, so würde man beim Essen des Brotes von dem Gedanken abgelenkt, daß es das „Brot des Elendes“ oder der „Trübsal“ (Al) ist. — 5. Mose 16:3; 1. Kor. 5:6-8.

      Es mag sein, daß jüdische Matzen diesen Anforderungen entsprechen, vielleicht aber auch nicht, je nachdem, wie sie gemacht werden. Vielleicht ist es notwendig, daß ihr euer ungesäuertes Brot selbst backt, wie das alljährlich im Bethel Brooklyn getan wird. Der Bruder, der es backt, benutzt dabei folgendes Rezept: Eine Tasse (Vollweizen-) Mehl, vermischt mit zweieinviertel Tassen Wasser. Schlage es in einer Schüssel gründlich und gieße dann den Teig in eine mäßig heiße Stielpfanne, als ob du Pfannkuchen backen wolltest, und backe es auf beiden Seiten. Nachdem die Masse fest geworden ist, lege sie auf ein Backblech und backe sie bei einer Hitze von ca. 163 Grad Celsius, bis sie knusperig ist.

      Was nun den Wein betrifft, sollte es vor allem vergorener Wein sein. Jesus gebrauchte ohne Zweifel vergorenen Wein und nicht Traubensaft. Traubensaft bewirkt nicht, daß alte Weinschläuche bersten. Tatsächlich, nur weil sich Jesus keine Gewissensbisse daraus machte, Wein zu trinken, beschuldigten ihn seine Feinde, er sei „einer, der dem Weintrinken ergeben ist“. Außerdem bleibt Traubensaft von der Zeit der Traubenernte im Herbst an nicht unvergoren bis zur Passahzeit im Frühjahr, in der Jesus die Feier zum Gedächtnis an seinen Tod einsetzte. Das Zeugnis der jüdischen Geschichte bestätigt, daß beim Passah vergorener Wein gebraucht wurde. — Matth. 9:17; 11:19, NW.

      Auch muß es roter Wein sein. Nur der rote Wein ist ein passendes Sinnbild für Blut; er sollte „der Traube Blut“ sein. So wie das Blut Jesu, das völlig hinreichend war und an sich genügte und keiner Beifügung bedurfte, sollte die „Frucht des Weinstocks“ sein, die zu seiner Veranschaulichung gebraucht wird. Wein sollte daher ungesüßt verwendet werden. Die meisten jüdischen Passahweine sind sehr gesüßt und somit für das Symbol unpassend. Auch sollte er nicht dadurch verstärkt werden, daß man ihm z. B. Branntwein beifügt, um seinen Alkoholgehalt zu steigern, wie dies im Falle des Portweines geschieht. Ebenso sollten weder Kräuter noch Gewürze beigefügt werden, wie dies bei den Wermuthweinen und anderen ähnlichen Weinarten, wie z. B. Dubonnet, getan wird. Selbstgemachter, ungesüßter roter Wein ist annehmbar, ebenfalls Burgunder, Chianti, Bordeaux, um nur die gewöhnlicheren Sorten Rotweine zu nennen, oder ein einheimischer, naturreiner, ungesüßter Rotwein. — 5. Mose 32:14.

      Die Symbole sollten zur Hand sein und jedem Anwesenden gereicht werden, auch wenn es als gewiß erscheinen mag, daß niemand sich als ein Glied des Überrests bekennt. Jeder sollte durch das Genießen oder Nichtgenießen der Symbole, wenn sie ihm gereicht werden, dartun, welches seine feste Überzeugung in bezug auf seine Hoffnungen ist, d. h., ob er himmlische oder irdische Hoffnungen hat, und dies auf Grund der Art und Weise, wie Gott mit ihm handelt. Jene, die sich zum Überrest bekennen, sollten daher nicht für sich sitzen, noch sollten die Symbole nur ihnen gereicht werden. Ein besonderes Gebet um Segen wird zuerst über dem Brote gesprochen; darauf reiche man es herum. Als nächstes folgt der Wein, der ebenfalls für sich herumgereicht wird. Als Becher benutze man einen großen gebräuchlichen Becher; es können auch mehrere gebraucht werden, wenn es sich um eine große Versammlung handelt. Auf zimperliche Einwendungen unter Anführung gesundheitlicher Gründe sollte nicht eingegangen werden. Kleine einzelne Becher sind keine Darstellung der allgemeinen Anteilnahme an dem Blute Christi, ebenso wie kleine einzelne Oblaten, wie die römisch-katholische Kirche sie bei der Messe verwendet, das Bild von dem einen Laib entstellen. Auch sollte beachtet werden, daß es nicht nötig ist, die Symbole bis zu dem Augenblick bedeckt zu halten, da sie ausgeteilt werden, weil dies nach religiöser Geheimnistuerei und nach Formenwesen riecht, was vermieden werden soll. — Röm. 8:16, 17, 24, 25; 1. Kor. 10:15-17.

      In dem Falle von Überrestgliedern, die aus Gründen der Gebrechlichkeit oder Krankheit nicht anwesend sein können, sollte natürlich eine Ausnahme gemacht werden. Diesen sind einzelne Portionen darzureichen, ungeachtet welchen Alters oder in welchem körperlichen Zustand sie seien, und zwar durch einen Bruder, der befähigt ist, kurz über den Anlaß mit ihnen zu sprechen. Solche sollten als Anwesende und Teilnehmer betrachtet werden. Personen, denen die Gemeinschaft entzogen ist, sind nicht willkommen. Sollten sie anwesend sein und an dem Mahl teilnehmen, so würden sie nicht mitgezählt. Wenn Neue kommen, die noch nicht getauft sind und von den Symbolen genießen, so sollte man sie ebenfalls nicht zählen.

      Was nun, wenn jemand, der bekennt, zum Überrest zu gehören, wegen Umständen, über die er keine Macht hat, absolut verhindert sein sollte, das Gedächtnismahldatum zu beobachten und von den Symbolen zu genießen? Es scheint, daß die barmherzige und liebende Vorkehrung, die Jehova traf, wonach das Passah von jenen Juden, die nach dem Zeremonialgesetz am 14. Nisan unrein waren, einen Monat später gefeiert werden konnte, in ihrem Fall anwendbar ist. Ein solch einzelnes Glied des Überrests würde daher am 14. Tag des folgenden Monats Ijar, gemäß dem jüdischen Kalender, oder genau dreißig Tage später persönlich das Andenken an Christi Tod feiern. — 4. Mose 9:9-14.

      Was von den Symbolen nach der Gedächtnismahlfeier übrigbleibt, kann heimgenommen und so gegessen werden, wie man irgend etwas anderes ißt. Es ist nach dem betreffenden Ereignis nichts besonderes Heiliges daran. Doch sollten diese Symbole bestimmt nicht gleich nach dem Abendmahl des Herrn im Königreichssaal und in einem vergnüglichen Geiste verzehrt werden, wie das schon geschehen ist. „Laßt alles anständig und nach Anordnung geschehen“ — das ist der richtige Rat, der für das Mahl zum Gedächtnis an Christi Tod besonders am Platze ist. — 1. Kor. 14:40, NW.

      ● Ist es notwendig, daß eine Schwester ihr Haupt bedeckt, wenn sie in Anwesenheit eines Gott hingegebenen Bruders betet, der nicht ihr Gatte ist? Ist es notwendig, daß sie das tut, wenn sie ein Bibelstudium unter solchen Umständen leitet, z. B. in Gegenwart eines Dieners der Versammlung, der sie schult, oder wenn der Kreisdiener sie begleitet? — M. S., USA.

      Es scheint keinen Grund zu geben, weshalb eine Gott hingegebene Frau je in Gegenwart erwachsener Männer, die Gott hingegehen sind, im Gebet führend sein sollte. (1. Kor. 11:3) Im Bethel in Brooklyn werden nie Schwestern dazu aufgerufen, die Familie im Gebet zu leiten. Solange ein erwachsener Bruder, der sich Gott hingegeben hat, anwesend ist, sei es in der Versammlung oder daheim, sollte er die übrigen Glieder im Gebet zu Jehova Gott vertreten. Wünscht ein Ehemann, der sich Gott nicht hingegeben hat, daß seine Frau im hörbaren Gebet leite, so kann sie es tun, doch sollte sie aus Respekt vor seiner Stellung als leitendes Haupt ihren Kopf bedeckt halten. (1. Kor. 11:5, 10) Ist der Gatte abwesend, sind aber Gott hingegebene männliche, minderjährige Söhne zugegen, so sollte die Mutter ebenfalls mit bedecktem Haupte beten. Bei solchen Gelegenheiten ist es ihrem Ermessen überlassen, entweder das Gebet selbst zu sprechen oder einen ihrer Gott hingegebenen Söhne zu bitten, es darzubringen. Niemals aber sollte ein ungetaufter Sohn Familienglieder, die sich Gott hingegeben haben, im Gebet vertreten. Sind nur eine Gott hingegebene Mutter und Gott hingegebene Töchter zu Hause, so kann die Mutter eine ihrer Gott hingegebenen Töchter bitten, das Gebet zu sprechen, wenn sie das wünscht. In solchen Fällen braucht niemand von ihnen das Haupt zu bedecken.

      Es mag jedoch Fälle geben, wo es ratsam ist, daß eine Schwester ein Heimbibelstudium in Gegenwart eines Gott hingegebenen Bruders leite, wie in jenen, die in der Frage erwähnt werden. Oder sie mag ein Heimbibelstudium mit einem neugetauften Bruder durchführen, der noch der Hilfe bedarf. Was dann? In solchen Fällen sollte der Gott hingegebene Bruder das Gebet sprechen, und die Schwester kann das Studium mit bedecktem Haupte leiten. Sie handelt so aus Respekt vor der theokratischen Ordnung, weil nämlich er, so wie auch sie, ein Glied der Versammlung Gottes ist, und in der Versammlung sollte der Mann lehren. (1. Tim. 2:11, 12) Führt eine Gott hingegebene Schwester ein Studium mit ihrem nicht hingegebenen Gatten oder mit einer anderen Person, aber in Gegenwart ihres nicht hingegebenen Gatten durch, so sollte sie ebenfalls ihr Haupt bedeckt halten. Dadurch erkennt sie die Tatsache an, daß der Ehemann es sein sollte, der in Gegenwart seiner Familie, vertreten durch seine Frau, biblische Belehrung erteilt.

      Das Gesetz Moses erinnerte israelitische Frauen auf verschiedene Weise an die Vorzugsstellung, die Männer vor Jehova einnahmen, damit sie die Stellung des Mannes als leitendes Haupt nicht aus den Augen verlören und in den Irrtum verfielen, in den Eva verfallen war. Zum Beispiel wurde das kennzeichnende körperliche Merkmal der Beschneidung, das Jehovas Bundesvolk auszeichnete, nur bei dem Manne vorgenommen. Andrerseits war die Zeit, da eine Mutter

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