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  • Familienverantwortung und die Reinerhaltung der Anbetung Jehovas
    Der Wachtturm 1963 | 15. September
    • im Haushalt werden täglich ausgeführt wie gewöhnlich. Doch etwas ist anders geworden: die geistige Gemeinschaft zwischen der Person, der die Gemeinschaft entzogen ist, und den anderen Gliedern des Familienkreises hat aufgehört. Wie in den bereits angeführten Beispielen gezeigt, dürfen keine Gespräche mehr über Angelegen­heiten der Anbetung zwischen ihnen geführt werden.

      Ist die Frau exkommuniziert, wird der Ehemann das Familien­bibelstudium mit den Kindern weiterhin durchführen und kann, wenn immer er es wünscht, die Kinder im Gebet leiten. Die Frau darf während des Studiums und des Gebets zuhören, um so wertvolle Erkenntnisse zu bekommen, doch sie darf sich nicht aktiv am Studium beteiligen.

      Ist dem Ehemann die Gemeinschaft entzogen, so sind die Frau und die Kinder ihm als Haupt in Familienangelegenheiten weiterhin unterwürfig. Ihre Unterwürfigkeit ist nicht durch den Gemeinschaftsentzug aufgehoben. Die Frau wird also nicht jetzt in den Tagesaufgaben zum Haupt der Familie. Wenn der Ehemann jedoch aufrichtig das Rechte tun möchte, so wird er die nötigen Schritte unternehmen, um sich mit Jehova und seiner sichtbaren Organisation zu versöhnen. Er wird erkennen, daß er nicht geeignet ist, seine Familie geistig zu leiten. Die Frau kann jedoch ein Bibelstudium mit den Kindern während einer Zeit ansetzen, da ihr Ehemann nicht zugegen sein wird.

      Der gleiche Grundsatz trifft für die Mahlzeiten zu. Auch in der Tischgemeinschaft darf keine geistige Gemeinschaft gepflegt werden. Das Haupt der Familie, dem die Gemeinschaft entzogen ist, ist nicht geeignet, seine Familie im Gebet zu leiten. Auch wäre es nicht richtig, ein anderes Glied der Familie aufzufordern, das Gebet zu sprechen, also auf seine Bitte hin zu beten. Wer beten möchte, kann es für sich tun. In Abwesenheit der Person, der die Gemeinschaft entzogen ist, können sich natürlich die treuen, Gott hingegebenen Glieder der Familie im Gebet vereinen.

      Wenn der exkommunizierte Ehemann jedoch darauf besteht, das Gebet bei den Mahlzeiten zu sprechen, sagen die Gott hingegebenen Glieder der Familie nicht dazu „Amen“. Auch würden sie nicht einen Kreis bilden und sich dabei die Hände reichen, wie dies bei manchen Sitte ist. So zu handeln würde ein Zeichen der geistigen Gemeinschaft sein. Sie könnten jedoch das Haupt beugen und selbst ein stilles Gebet an Jehova richten. Wenn der Ehemann ferner darauf besteht, seine Ansichten über religiöse Dinge zu äußern, so kann dies ihm in seinem eigenen Hause nicht verboten werden. Treue Christen sind jedoch nicht verpflichtet, sich an solchen Gesprächen zu beteiligen. Sie zeigen vielmehr ihre Achtung vor dem Urteil des Gemeinschaftsentzugs, das von Gottes Organisation gegen den Missetäter ausgesprochen wurde, denn „man muß Gott mehr gehorchen als Menschen“. — Apg. 5:29.

      Eine ernste Verantwortung obliegt jedem Christen, die Anbetung Jehovas rein zu erhalten. Um ihr nachzukommen, muß der Christ gemäß Jehovas gerechten Erfordernissen wandeln, selbst wenn Glieder seiner eigenen Familie von Gottes sichtbarer Organisation abgeschnitten werden. Die Liebe zu Gott steht an erster Stelle. Der Christ ist daher bestrebt, Jehova zu gefallen, und zeigt durch sein Verhalten, daß er Jehovas Wege anerkennt und dessen Anbetung rein erhalten will.

  • Kommunismus und das Versagen der Kirche
    Der Wachtturm 1963 | 15. September
    • Kommunismus und das Versagen der Kirche

      Bischof John Owen Smith bedauerte in einer Rede, die er letztes Jahr auf einer Tagung der Methodisten hielt, das Versagen der Kirche und sagte rundheraus: „Der Kommunismus kam auf, weil das Christentum sein Kreuz nicht mehr hochhielt und keine Schwierig­keiten mehr auf sich nehmen wollte, sondern nur noch Lieder sang und betete.“ — The News and Courier, Charleston (Südkarolina, USA), 30. Juli 1962.

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