Standhaft auf der Seite der Herrschaft Gottes
„JEHOVAS ZEUGEN KÖNNEN HEIMGEHEN“ — das ist nur eine der vielen ähnlich lautenden Überschriften, die am 31. Juli 1974 auf der Titelseite der größten niederländischen Tageszeitungen erschienen. Was hatte zu diesen Zeitungsberichten Anlaß gegeben?
Die Zeitungen berichteten an diesem Tag über den Höhepunkt einer Reihe von Maßnahmen, die das Verteidigungsministerium und das Justizministerium in den Niederlanden hinsichtlich der christlichen Zeugen Jehovas, die im militärpflichtigen Alter sind, unternommen hatten. Das Problem war dadurch entstanden, daß ordentliche und anständige junge Männer — deren einziges „Verbrechen“ darin bestand, daß sie sich weigerten, sich im Töten ihrer Mitmenschen ausbilden zu lassen — mit abgebrühten Verbrechern eingesperrt wurden und oft noch längere Strafen verbüßen mußten als diese Verbrecher. Die jungen Zeugen Jehovas nahmen diesen Standpunkt ein, weil sie anerkannten, daß Gott als Herrscher in erster Linie Anspruch auf ihr Leben hat.
Vor einigen Jahren unternahm das Justizministerium den ersten Schritt in dieser Reihe von Maßnahmen. Dadurch erhielten die christlichen Zeugen Jehovas die Erlaubnis, im Gefängnis biblische Schriften zu haben. Später wurden die Zeugen in einen anderen Teil des Gefängnisgebäudes verlegt, wo sie unter weniger strengen Bedingungen lebten. Es wurde ihnen sogar gestattet, Kongresse durchzuführen, und Beauftragte des Zweigbüros der Wachtturm-Gesellschaft in Amsterdam durften sie besuchen und Vorträge halten. Später erhielten diese jungen Zeugen sogar die Erlaubnis, das Gefängnis zu verlassen, um nationale und internationale Kongresse der Zeugen Jehovas zu besuchen. Sie durften sogar während gewisser Wochen nach Hause gehen.
Im Interesse der Sache hatten Beamte des Verteidigungsministeriums mehrere Besprechungen mit Vertretern der Wachtturm-Gesellschaft. Am 11. Juli 1974 teilte das Verteidigungsministerium diesen Vertretern der Gesellschaft mit, daß sich künftig kein getaufter Zeuge mehr zur Musterung stellen müsse.
Dann trat das Justizministerium erneut auf den Plan. Es entschied, daß in Anbetracht dessen, daß das Verteidigungsministerium in dieser Sache ein besonderes Gesetz vorbereite, die Zeugen, die bereits im Gefängnis seien, entlassen werden könnten. Daraufhin wurden sie alle nach Hause geschickt.
In der Zeitung Nieuwsblad van het Noorden vom 31. Juli 1974 hieß es: „Es ist ein Gesetz in Vorbereitung, das jedem getauften Zeugen Jehovas Befreiung vom Wehrdienst zubilligt. Solange die Entscheidung der Volksvertretung über die Gesetzesvorlage noch aussteht, sind alle Verfahren gegen Jehovas [Zeugen] eingestellt.“
Somit sind junge Zeugen Jehovas in den Niederlanden bis auf weiteres von der Musterung freigestellt. Sie schätzen das, was niederländische Regierungsbeamte für sie getan haben. Ohne Zweifel haben diese Beamten die Aufrichtigkeit der jungen Männer erkannt, die entschlossen für die Herrschaft Gottes eintreten, weil sie sich Jehova hingegeben haben und ihn als denjenigen anerkennen, der in erster Linie Anspruch auf ihr Leben hat.