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„Du sollst nicht morden“Erwachet! 1971 | 22. Januar
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„Dein Wort ist Wahrheit“
„Du sollst nicht morden“
EINEM Menschen das Leben zu nehmen ist der größte Körperschaden, den ein Mensch einem anderen zufügen kann. Das sechste Gebot des Dekalogs lautet denn auch passenderweise: „Du sollst nicht morden.“ Das mosaische Gesetz bestimmte, daß jemand, der einen anderen vorsätzlich tötete, mit dem Tode bestraft werden sollte. Es gab jedoch auch eine Vorkehrung, durch die einem unabsichtlichen Totschläger Barmherzigkeit erwiesen werden konnte. — 2. Mose 20:13, NW; 4. Mose 35:6-34.
Dieses Gesetz war nichts Neues. Wie aus dem Bibelbericht zu ersehen ist, wußte Kain, daß er in Gefahr stand, getötet zu werden, weil er seinen Bruder Abel umgebracht hatte. (1. Mose 4:14) Außerdem lesen wir, daß Jehova Gott gleich nach der Sintflut die Menschen davor warnte, einem ihrer Mitmenschen widerrechtlich das Leben zu nehmen. Damals sagte Gott: „Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.“ Dieses Gesetz ist seither für alle Menschen gültig gewesen, denn weder in den übrigen Hebräischen Schriften noch in den Christlichen Griechischen Schriften wird etwas gesagt, wodurch dieses Gesetz aufgehoben würde. — 1. Mose 9:5, 6.
Somit ist zu erwarten, daß das Morden auch Christen verboten ist. Der Apostel Paulus schrieb, daß Personen, die von „Neid, Mord“ und anderen ähnlichen Dingen erfüllt sind, „den Tod verdienen“. Und aus den Schriften des Apostels Johannes geht hervor, daß ein Christ, der mordet, kein ewiges Leben erlangt, sondern deshalb in die Vernichtung geht, in „den zweiten Tod“. — Röm. 1:29, 32, 1. Joh. 3:15; Offb. 21:8.
Die Frage ist aufgeworfen worden, was als berechtigtes Töten und was als Mord zu bezeichnen sei. Ein Amerikaner, der früher als Brigadegeneral diente, jetzt aber Professor der Rechte an der Columbia-Universität ist, stellte folgende Frage: „Besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Töten eines Säuglings in den Armen der Mutter durch Fliegerangriffe und dem Töten durch die Gewehrkugel eines Infanteristen?“ Er erklärte: „Im Zweiten Weltkrieg sind in Berlin, Tokio, Hamburg und in anderen feindlichen Städten Tausende von Kindern verbrannt, und diese kriegerischen Operationen galten bestimmt als legitim.“ Er machte dann einen Unterschied zwischen dem Töten von Säuglingen und anderen Zivilpersonen durch das Abwerfen von Bomben und dem Töten durch die Gewehrkugeln von Soldaten (New York Times, 10. Januar 1970).
Was sagt das Wort Gottes darüber? Es macht keinen Unterschied zwischen diesen beiden Tötungsarten. Wohl benutzte früher Gott das Volk Israel, um sein Todesurteil an den verderbten und entarteten Kanaanitern zu vollstrecken. Aber welches Volk kann heute beweisen, daß es von Gott beauftragt ist, als sein Urteilsvollstrecker zu amten? Nur Jehova Gott, der Lebengeber, hat das Recht, zu sagen, unter welchen Bedingungen einem Menschen das Leben genommen werden darf.
Viele Menschen würden natürlich nie daran denken, auf jemand zu schießen oder Bomben abzuwerfen. Könnten solche Personen trotzdem in den Augen Gottes am Tod anderer schuldig sein, vielleicht ohne daß sie sich dessen bewußt sind? Ja. Wieso?
Das mosaische Gesetz trägt dazu bei, daß wir diese Sache besser verstehen. Allerdings stehen die Christen nicht unter diesem Gesetz; doch die Ansicht über das Menschenleben, die in diesem Gesetz zum Ausdruck kommt, beruht auf guten, gerechten und vernünftigen Grundsätzen, die immer gültig sind.
So ist zum Beispiel umstritten, wann man den Fetus als lebenden Menschen betrachten darf. Die Gesetze der Menschen widersprechen sich in diesem Punkt, doch das Gesetz, das Gott den Israeliten gab, zeigt klar, daß das ungeborene Kind als Menschenseele galt. Wenn zufolge eines Stoßes eine Mutter ihr ungeborenes Kind verlor, wurde der Schuldige bestraft, und zwar mußte Leben um Leben gegeben werden. Abtreibungen wären somit Mord. — 2. Mose 21:22, 23.
Unter dem mosaischen Gesetz galt es natürlich auch als Blutschuld, wenn man zufolge von Fahrlässigkeit den Tod eines anderen verschuldete. Wenn zum Beispiel ein Ochse einen Mann oder eine Frau stieß und diese starb, mußte der Ochse getötet werden. Wenn der Besitzer des Ochsen aber wußte, daß sein Tier stößig war, und er verwahrte es nicht, mußte der Ochse getötet werden, und sein Besitzer bezahlte seine Schuld mit dem Leben. Das Gesetz verpflichtete auch jeden, der ein Haus baute, rings um das Flachdach eine niedrige Mauer zu bauen. Tat er das nicht und stürzte jemand vom Dach und kam dabei ums Leben, machte man den Hauseigentümer für den Tod des Betreffenden verantwortlich. — 2. Mose 21:28, 29; 5. Mose 22:8.
Den Grundsatz, um den es bei diesem Gebot geht, kann man auch auf das Autofahren übertragen. Wenn bei einem Autounfall ein Mensch ums Leben kommt, weil ein Autofahrer zu schnell gefahren ist, fahrlässig gehandelt hat oder rücksichtslos gefahren ist oder weil er unter dem Einfluß von Rauschgift oder Alkohol gestanden hat, ist er in Gottes Augen für den Tod dieser Person verantwortlich.
Zufolge des Grundsatzes der Gemeinschaftsverantwortung mag man ebenfalls unwissentlich Blutschuld auf sich laden. Gehört man einer religiösen Organisation an, die in der Vergangenheit Blut vergossen hat oder die solche segnet, die unschuldiges Blut vergießen, wird man, weil man dieser Organisation angehört, an diesem vergossenen Blut mitschuldig. Die Bibel zeigt zum Beispiel, daß der ganze Stamm Benjamin für den Tod einer gewissen Frau verantwortlich gemacht wurde, weil er sich weigerte, ihre Mörder auszuliefern, damit man sie hätte bestrafen können. — Ri. 20:8-48.
Dieser Grundsatz hat auch heute Anwendung; das geht klar aus dem hervor, was Gott in bezug auf das Weltreich der falschen Religion, Babylon die Große genannt, gebietet. In Offenbarung 18:4 lesen wir folgende Aufforderung, die der Engel Gottes erläßt: „Geht aus ihr hinaus, mein Volk, wenn ihr nicht mit ihr teilhaben wollt an ihren Sünden, und wenn ihr nicht einen Teil ihrer Plagen empfangen wollt.“ Ja, das Weltreich der falschen Religion hat große Schuld auf sich geladen. Der Engel Gottes sagt: „In ihr wurde das Blut ... von all denen gefunden, die auf der Erde hingeschlachtet worden sind.“ (Offb. 18:21, 24) Wer von Gott nicht als schuldig erfunden werden möchte, muß einer religiösen Organisation den Rücken kehren, die die Gebote, die in seinem Wort, der Bibel, aufgezeichnet sind, nicht lehrt und nicht danach handelt.
Ein Christ kann aber noch auf eine andere Weise Blutschuld auf sich laden, nämlich, indem er einen seiner Mitchristen haßt. Allerdings gibt es Dinge, die man mit Recht hassen sollte. So wird Jehovas Dienern gesagt: „Hasset das Böse“ und: „Verabscheut das Böse.“ Der Psalmist David schrieb auch mit der Billigung Jehovas: „Hasse ich nicht, Jehova, die dich hassen, und verabscheue ich nicht, die wider dich aufstehen?“ Dieser Haß ist angebracht, denn er beruht auf Grundsätzen und nicht auf Leidenschaft, auf Gerechtigkeitsliebe und nicht auf Selbstsucht. Außerdem wird ein Mensch, der Gottes Feinde so haßt, geduldig harren, bis Gott solche Feinde hinrichtet. — Ps. 97:10; Röm. 12:9; Ps. 139:21, 22.
Haßt man aber einen Mitchristen, so ist das, wie der Apostel Johannes zeigt, gleichbedeutend mit Totschlag: „Jeder, der seinen Bruder haßt, ist ein Totschläger, und ihr wißt, daß kein Totschläger ewiges Leben bleibend in sich hat.“ (1. Joh. 3:15) Wer seinen christlichen Bruder haßt, hegt eigentlich Mordgedanken, denn er wünscht ihm alles Schlechte, dabei ist es Jehovas Vorhaben, Menschen, die an seinen Sohn glauben, zu segnen. Jeder Christ sollte daher sein Herz prüfen und Haß oder Bitterkeit, die er in seinem Herzen gegen seinen Mitchristen empfinden mag, herausreißen. Er sollte wegen dieser Sache zu Jehova flehen und alles, was in seiner Macht steht, tun, um dieses Gefühl zu überwinden.
Das Gebot, niemandem das Leben zu nehmen, ist zweifellos nicht nur zeitgemäß und für die heutigen Christen bindend, sondern es ist auch von großer Tragweite, weil es so vieles einschließt.
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Wir beobachten die WeltErwachet! 1971 | 22. Januar
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Wir beobachten die Welt
100 000 Abtreibungen jährlich in Österreich
◆ Im Rahmen eines Referats, das Universitätsprofessor Husslein anläßlich der Kommissionstagung der beratenden Versammlung des Europarates über „Bevölkerungs- und Flüchtlingsfragen“ hielt, sagte er daß „in den westlichen Ländern im Durchschnitt angenommen werden kann, daß auf jede Geburt eine Abtreibung fällt“. In Österreich, fuhr Professor Husslein fort, werde die Zahl der illegalen Abtreibungen derzeit auf 70 000 bis 100 000 jährlich geschätzt. Bei einer Geburtenrate von 17,2 Promille ergebe sich für Österreich eine Relation von Geburt zu Abortus von 3:2, wahrscheinlich sei aber das Verhältnis noch ungünstiger. Der Redner unterstrich, daß der Ausweg aus dieser alarmierenden Situation nicht etwa eine Freigabe der Abtreibung sei, denn es habe sich gezeigt, daß in demokratischen Ländern mit Zunahme der legalen auch die Zahl der illegalen Abtreibungen ansteige. Als Beispiel dafür, daß die Legalisierung der Abtreibung als Fehlschlag zu werten sei, führte Professor Husslein Rumänien an. Dort habe sich die Abortuszahl nach der Freigabe von 1956 bis 1965 verzehnfacht, und zwar von jährlich 112 000 auf 1,2 Millionen. Daraufhin sah sich die Regierung gezwungen, die Freigabe der Abtreibung wiederaufzuheben. In dieser Verbindung erwähnte er, daß man schlecht verstehen könne, warum die Abtreibung in New York bis einschließlich der 24. Woche erlaubt sei, da das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits sichtbare Zeichen des Lebens zeige und der Eingriff mit besonderen Gefahren für die Mutter verbunden sei.
Harte Strafe für Abtreibung gefordert
◆ Gegen eine Liberalisierung des Strafrechts bei Abtreibung haben sich die deutschen katholischen Bischöfe in einer gemeinsamen Verlautbarung gewandt. Ohne eine Strafbestimmung werde die Verpflichtung der Rechtsgemeinschaft und jedes einzelnen ihrer Glieder gegenüber dem keimenden Leben nicht gesichert, erklärten die Bischöfe. Das werdende Leben sei ebenso unantastbar wie das des schon geborenen Kindes. Es sei nicht Teil des Körpers der Mutter, über den sie frei verfügen könne. Ebenso scharf wandten sich die Bischöfe gegen eine Lockerung des Pornographieverbots.
Rauschgiftsucht übertragbar
◆ In einer Klinik von Philadelphia hat eine heroinsüchtige Frau ein Kind zur Welt gebracht, das die Symptome einer durch die Mutter übertragenen Rauschgiftsucht aufweist. Angesichts der ständig wachsenden Zahl von süchtigen Neugeborenen sah sich die Leitung der Klinik veranlaßt, ein Spezialprogramm für die im Säuglingsalter besonders schwierige Entziehungskur zu entwickeln. Da die zu Durchfall neigenden Säuglinge an Flüssigkeitsentzug sterben oder bei ständigem Erbrechen ersticken können, ist eine sofortige Behandlung bei Babys mit Gefahren verbunden. Außerdem sind sie wegen ihrer schwachen Lungen stark für Lungenentzündung anfällig. Sie werden mit einer ganzen Reihe von Medikamenten einschließlich Methadon, einem Ersatzpräparat für Heroin, behandelt. In den ersten 18 Monaten werden sie halbjährlich und später einmal im Jahr psychologischen und neurologischen Tests unterworfen, um festzustellen ob Komplikationen eingetreten sind.
Tod infolge von Abtreibung
◆ Von der Zeit an, da das Gesetz in New York Abtreibung gestattet, wurden während der Zeitspanne vom 1. Juli bis 4. September 1970 acht Todesfälle infolge von Abtreibung gemeldet, darüber hinaus nahezu hundert zugezogene ernste Komplikationen wie durchstoßene Gebärmutter, Blutstürze und Infektionen. Ein unvollständiger Bericht zeigt, daß von Abtreibung vornehmenden Ärzten 13 471 Totenscheine für Fetusse ausgestellt wurden. Wenn so viele Totenscheine von Kindern, die ein Jahr älter als diese wären, in einem Staat ausgestellt worden wären, würde man nicht darüber entsetzt sein?
Abtreibung in Japan
◆ In Japan ergaben Untersuchungen, daß bei den 11 352 Hospitälern
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