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  • Unser erstaunlicher Geist
    Erwachet! 1975 | 8. März
    • sondern von jeder Äußerung, die durch den Mund Jehovas ausgeht“ und: „Jehova, deinen Gott, sollst du anbeten, und ihm allein sollst du heiligen Dienst darbringen“ (Matth. 4:4; Luk. 4:8; 5. Mose 6:13; 8:3; 10:20).

      Wenn der Geist also nicht die Gedanken Gottes in sich aufnimmt, kann er seine Aufgabe nicht völlig seiner Bestimmung gemäß erfüllen. Und arbeitet der Geist nicht richtig, so wird die gesamte Person davon betroffen, und das hat verhängnisvolle Folgen (Jak. 1:13-15). Doch wir können unseren Geist neugestalten, so daß er auf die Weise wirkt, wie es der Schöpfer vorgesehen hat (Röm. 12:2). Wenn wir das tun, werden wir in unserem Leben große Befriedigung finden.

  • Niederlande: Jehovas Zeugen aus dem Gefängnis entlassen!
    Erwachet! 1975 | 8. März
    • Niederlande: Jehovas Zeugen aus dem Gefängnis entlassen!

      Vom „Awake!“-Korrespondenten in den Niederlanden

      IM Jahre 1936 wurde Johan Akkerman in die Strafanstalt Veenhuizen eingeliefert. Er war der erste Zeuge, der wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in dieses Gefängnis kam. Achtunddreißig Jahre danach, am 19. Juli 1974, wurde der letzte Zeuge aus dieser Strafanstalt entlassen.

      Das war eine Sensationsmeldung für die Presse. Führende niederländische Tageszeitungen brachten Schlagzeilen wie „JEHOVAS ZEUGEN KÖNNEN HEIMGEHEN“.

      Für viele Beamte war damit ein Problem gelöst, das sie lange belastet hatte: Es hatte ihnen widerstrebt, anständige, ordentliche junge Männer zusammen mit abgebrühten Verbrechern einzusperren, nur weil sie nicht bereit waren, etwas zu tun, was sie vor ihrem christlichen Gewissen nicht verantworten konnten. Für Jehovas Zeugen aber war das ein weiterer Sieg im Kampf um die Freiheit, Gott so anzubeten, wie die Bibel es gebietet.

      Geschichtlicher Hintergrund des Entscheides

      Was führte zu dieser sensationellen Meldung? Um das zu verstehen, muß man wissen, daß ein Niederländer, wenn er achtzehn Jahre alt wird, zur Musterung gehen muß, wo er sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen hat. Gilt der Gemusterte nach seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit als für den Wehrdienst geeignet, so kann er, sobald er das zwanzigste Lebensjahr erreicht hat, zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden. Wenn es ihm aus Gewissensgründen unmöglich ist, Dienst mit der Waffe zu leisten, kann er beantragen, einen waffenlosen Dienst zu leisten.

      Aber Jehovas Zeugen in den Niederlanden haben nicht nur den Wehrdienst, sondern auch jeglichen waffenlosen Dienst, der als Ersatz dafür gilt, verweigert. Die biblischen Gründe für ihren Standpunkt werden später in diesem Artikel behandelt werden.

      In der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg war das Problem der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, hervorgerufen durch Jehovas Zeugen, klein. Aber schon während des Krieges und vor allem nach dem Krieg wurde es immer größer. Das niederländische Wehrpflichtgesetz befreit Geistliche und Personen, die sich auf das geistliche Amt vorbereiten, vom Wehrdienst; deshalb hielt man es für ratsam, den Rechtskampf aufzunehmen, um zu erreichen, daß dieses Recht Jehovas Zeugen ebenfalls zugebilligt würde.

      Vom Wehrdienst waren die Geistlichen all der Religionsgemeinschaften befreit, deren Name in einem besonderen Verzeichnis aufgeführt war. Aber Jehovas Zeugen waren in diesem Verzeichnis nicht enthalten. Das Gesetz räumte dem Verteidigungsminister jedoch das Recht ein, auch die Geistlichen einer Religionsgemeinschaft, deren Name nicht im Verzeichnis stand, vom Wehrdienst zu befreien. Deshalb ersuchten Jehovas Zeugen den Minister in einigen Fällen um Befreiung vom Wehrdienst.

      Vom Jahre 1949 an wurden etwa zehn Jahre lang Dutzende von Fällen vor dem Staatsrat verhandelt, der die Aufgabe hatte, die Regierung darüber zu beraten, ob Befreiung vom Wehrdienst gewährt werden soll oder nicht. Aber im Laufe der Zeit erkannte man, daß die Befreiung der Zeugen vom Wehrdienst von der persönlichen Bereitwilligkeit des Ministers abhing und nicht erfolgte, weil man anerkannte, daß sie ein gesetzliches Recht darauf hatten. Deshalb wurde dieser Rechtskampf eingestellt.

      Diese jahrelangen Bemühungen zeitigten jedoch auch einige gute Ergebnisse. In der Presse erschienen von Zeit zu Zeit wohlwollende Kommentare. So erklärte ein Staatsanwalt: „Ich habe zwar dafür gesorgt, daß der Angeklagte in eine Strafanstalt eingeliefert wird, aber ich bin mir darüber im klaren, daß er nicht unter Verbrecher gehört“ (Het Vrije Volk, 11. November 1955).

      Während dieser Zeit unternahm vor allem das Justizministerium Schritte, um die Gefängnisstrafe zu erleichtern. Vom Jahre 1950 an durfte ein Aufseher der Zeugen Jehovas vom Amsterdamer Zweigbüro die gefangenen Zeugen Jehovas einmal im Monat besuchen. Im Jahre 1956 wurde die Erlaubnis erteilt, daß man die Gefangenen besuchen durfte, ohne daß eine Wache dabei war. Auch die Besuchszeit wurde verlängert.

      Vom Jahre 1958 an war es erlaubt, den Gefangenen biblische Schriften für ihr persönliches Studium zukommen zu lassen. Nach einiger Zeit wurden die gefangenen Zeugen Jehovas in Baracken neben der Strafanstalt Veenhuizen untergebracht, und sie durften sich verhältnismäßig frei bewegen. Schließlich durften sie an den Wochenenden nach Hause, und sie durften auch Kongresse der Zeugen Jehovas besuchen. Dennoch verurteilte man Jehovas Zeugen weiterhin zu Freiheitsstrafen. Aber das belastete das Gewissen manch eines Niederländers.

      Die Behörden beginnen einzulenken

      Am 26. März 1971 konferierten drei Vertreter der Zeugen Jehovas mit Vertretern des Verteidigungsministeriums und des Justizministeriums. Das Gespräch dauerte zweieinhalb Stunden.

      Eine der ersten Fragen, die von Mitgliedern dieser Kommission gestellt wurden, lautete: „Daß Sie keinen Wehrdienst leisten wollen, ist klar und bedarf keiner weiteren Erklärung. Aber was haben Sie eigentlich gegen den zivilen Ersatzdienst?“

      Die Zeugen erklärten, daß sie nicht gegen den Zivildienst als solchen seien, sondern es gehe ihnen um die strikte Neutralität. Daher sei für Jehovas Zeugen kein Dienst, der lediglich ein Ersatz für den Wehrdienst sei, akzeptabel.

      Durch andere Fragen wurde die Sache noch mehr präzisiert. „Wenn jemand keinen Wehrdienst leisten kann“, erklärten die Vertreter der Regierung, „untersteht er nicht mehr den Militärbehörden, sondern den zivilen Behörden, und von diesem Augenblick an hat er nichts mehr mit dem Militär zu tun. Warum können Sie einen solchen Zivildienst dennoch nicht leisten?“

      Christen sind nicht bereit, einen solchen Dienst zu leisten, weil im Gesetz Gottes gesagt wird: „Ihr seid um einen Preis erkauft worden, werdet nicht mehr Sklaven der Menschen“ (1. Kor. 7:23). Der Christ verweigert auch den Zivildienst, der als Ersatz für den Militärdienst gilt. In Wirklichkeit würde er

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