Salomoninseln heben das Verbot auf
AM 30. Dezember 1974 erlebten Jehovas Zeugen auf den Salomoninseln eine besondere Freude. An jenem Tag wurde das Verbot der Einfuhr und Verbreitung der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! auf diesen Inseln im Pazifischen Ozean aufgehoben. Das Verbot war 18 Jahre lang in Kraft gewesen.
Warum hatte man es erlassen? War dadurch die Tätigkeit der Zeugen Jehovas auf den Salomoninseln lahmgelegt worden? Was führte dazu, daß das Verbot aufgehoben wurde?
Jehovas Zeugen sind seit Anfang der 1950er Jahre auf den Salomoninseln tätig. Damals stand ein Eingeborener von den Salomoninseln, der an biblischer Erkenntnis interessiert war, mit dem Büro der Watch Tower Society in Australien brieflich in Verbindung. Auch ein Europäer, ein Engländer, predigte zu jener Zeit als Zeuge Jehovas auf den Salomoninseln.
Dann kam der 23. März 1956. An jenem Tag ließ John Gutch, britischer Beamter und Hochkommissar für den West-Pazifik, bekanntmachen, daß die Einfuhr bestimmter Veröffentlichungen der Watch Tower Bible and Tract Society, darunter der beiden erwähnten Zeitschriften, im Gebiet des britischen Protektorats der Salomoninseln verboten sei.
Kurz darauf wurde der europäische Zeuge aus dem Protektorat ausgewiesen. Mancher mag gedacht haben, damit sei das Werk der Zeugen Jehovas auf diesen Inseln beendet. Doch es kam anders. Der zuvor erwähnte Eingeborene, der an die Watch Tower Society geschrieben hatte, studierte weiterhin die Bibel. Zusammen mit zwei anderen Eingeborenen begann er 1957, die Botschaft der Bibel anderen zu predigen. Er war der erste Eingeborene von diesen Inseln, der als ein Zeuge Jehovas getauft wurde.
Obwohl die Prediger in ihrer christlichen Predigttätigkeit die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! nicht gebrauchen durften, waren sie eifrig und strengten sich an. Im August 1958 waren 11 Zeugen Jehovas auf den Salomoninseln tätig. Ein Jahr später stieg die Zahl sprunghaft auf 86 an, von denen 49 während der vorangegangenen zwölf Monate getauft worden waren. Im August 1962 gab es 239 Zeugen auf den Salomoninseln, und inzwischen ist ihre Zahl auf über 600 gestiegen.
Die Bewohner der Salomoninseln haben einen regen geistigen Appetit. Dies zeigt sich darin, daß den örtlichen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas regelmäßig 2 000 Personen beiwohnen. Zur Feier zum Gedächtnis an den Tod Christi am 7. April 1974 kamen 2 477 Personen.
Es schien daher angebracht, sich verstärkt darum zu bemühen, daß das Verbot der beiden hauptsächlichen Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas aufgehoben würde. Was wurde unternommen?
Verstärkte Bemühungen um Aufhebung des Verbots
Das Verbot war unter britischer Herrschaft erlassen worden. Doch gegen Ende 1973 stand das britische Protektorat der Salomoninseln kurz vor dem Übergang zur Selbstverwaltung. Der großenteils aus Inselbewohnern zusammengesetzte regierende Rat erhielt ständig größere Verantwortung. So schien die Zeit günstig, die Bemühungen um die Aufhebung des Verbots zu verstärken.
Ein eingeborener Zeuge wandte sich an das Sekretariat des Rates in Honiara und erhielt die Auskunft, er solle an den Vorsitzenden des Sekretariats schreiben. Dies wurde getan, doch die Zeit verstrich, ohne daß viel geschah. Man sprach einige Mitglieder des regierenden Rates an, überwiegend Eingeborene, um zu erreichen, daß sie die Sache während der nächsten Ratssitzung zur Sprache brächten. Ein paar sagten, sie würden es tun, doch nichts rührte sich.
Darauf schrieb die International Bible Students Association, eine gesetzliche Körperschaft der Zeugen Jehovas, an das Ministerium für Auswärtige und Commonwealth-Angelegenheiten in London. In der Antwort hieß es auszugsweise: „Was letzten Endes getan wird, muß der Entscheidung der Regierung der Salomoninseln überlassen bleiben. Es wäre nicht angebracht, wenn die Regierung Ihrer Majestät örtliche Entscheidungen in Angelegenheiten, die vor allem die örtliche Bevölkerung angehen, beeinflussen würde.“ Man mußte sich also wieder an die Politiker im Lande wenden.
Dann trat eine neue Entwicklung ein. Ein leitender Minister und andere Minister, die eine gesetzgebende Versammlung bildeten, wurden gewählt. Man arrangierte eine Unterredung mit dem leitenden Minister. Er schlug vor, eine Petition an den Gouverneur aufzusetzen und von so vielen Zeugen Jehovas wie möglich unterzeichnen zu lassen. Dies geschah, und am 16. November 1974 legte man dem Gouverneur eine Petition mit 650 Unterschriften vor. Der leitende Minister sowie alle anderen Minister der gesetzgebenden Versammlung erhielten eine Abschrift. Die Petition enthielt wichtige Gedanken über den Schutz der „Grundrechte“, die in Teil 1 des Erlasses für die britischen Salomoninseln von 1974 gewährleistet wurden. Unter anderem hieß es in der Petition:
„Wir gestatten uns, auf Punkt 1 in Abschnitt 10 von Teil 1 des Erlasses von 1974 hinzuweisen. ,Niemand darf an der freien Ausübung seiner Meinungsfreiheit gehindert werden, es sei denn, dies geschehe mit seiner Zustimmung. Im Sinne dieses Abschnitts umfaßt diese Freiheit das Recht, ungehindert seine Meinung zu vertreten, das Recht, Ideen und Informationen ungehindert zu verbreiten, das Recht, Ideen und Informationen zu empfangen, und das Recht auf Wahrung des Briefgeheimnisses.‘ Wir sind der Ansicht, daß die christliche Religionsorganisation der Zeugen Jehovas dadurch, daß sie die Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! sowie andere Veröffentlichungen der Watch Tower Bible and Tract Society nicht empfangen konnte, ihres Rechts, Ideen und Informationen ungehindert zu empfangen, beraubt wurde. Darüber hinaus vertreten wir die Ansicht, daß sie sich nicht in vollem Maße des Rechts, Ideen und Informationen ungehindert zu verbreiten, erfreuen konnte, da sie die erwähnten Veröffentlichungen nicht verbreiten konnte.“
Hatte die Petition Erfolg? Ein Brief der Regierung, der das Datum des 1. Februar 1975 und die Unterschrift des Gouverneurs des britischen Protektorats der Salomoninseln trägt, sagt unter anderem folgendes:
„Ich beziehe mich auf die u. a. von Ihnen unterzeichnete Petition vom 6. November 1974. Wie Sie wahrscheinlich festgestellt haben werden, wurde der Anhang zur Bekanntmachung Nummer 1 von 1956 am 30. Dezember 1974 durch den Fortfall folgender Worte geändert:
,Alle bereits erschienenen oder noch erscheinenden Ausgaben der Zeitschrift „Awake!“‘
,Alle bereits erschienenen oder noch erscheinenden Ausgaben der Zeitschrift „Watchtower“.‘
Dies bedeutet, daß Ihnen freisteht, diese Zeitschriften einzuführen und zu verbreiten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die anderen Unterzeichner der Petition in Kenntnis setzten.“
Die Veränderungen in der Regierung der Salomoninseln haben in letzter Zeit zu einer Ausweitung des Rechts auf freie Meinungsäußerung geführt. Dies läßt hoffen, daß auch die anderen Bitten der Petition erfüllt werden, z. B. die Bitte um Genehmigung, Missionare in das Protektorat kommen zu lassen.