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Nachspiel zum Angriff in SolanaDer Wachtturm 1954 | 1. Dezember
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Nachspiel zum Angriff in Solana
Bericht vom Zweigdiener der Wachtturm-Gesellschaft auf den Philippinen
DIE Ausgabe des englischen Wachtturms vom 15. August 1952 enthielt den Bericht über einen Angriff auf eine christliche Zusammenkunft der Zeugen Jehovas in Solana, Cagayan, ausgeführt durch zwei Stadtbeamte, Polizei und andere Personen. Einer der Zeugen Jehovas wurde getötet, zweiunddreißig wurden als verletzt gemeldet und hatten sich einer Krankenhausbehandlung zu unterziehen. Die rechtzeitige Ankunft der philippinischen Schutzmannschaft aus Tuguegarao, Cagayan, setzte dem wilden Angriff ein Ende und verhinderte zweifellos, daß mehr Leute getötet oder ernstlich verletzt wurden. Ein Offizier der philippinischen Schutzmannschaft reichte zahlreiche Anklagen gegen die Angreifer ein, nämlich Anklagen wegen Mordes, vereitelten Mordes, illegalen Besitzes von Feuerwaffen, illegalen Gebrauchs von Feuerwaffen und Unruhestiftung. Ungefähr drei Monate später erhoben die Polizei und die Behörden von Solana Gegenanklagen gegen Jehovas Zeugen, nämlich wegen direkter Tätlichkeiten gegen Amtspersonen und illegalen Besitzes von Feuerwaffen und Munition.
Nahezu zwei Jahre vergingen, bevor diese Anklagen beim Gericht erster Instanz in Tuguegarao, Cagayan, behandelt wurden. Richter B. Quitoriano leitete die Verhandlung und sprach Recht. Der Staatsanwalt amtete in allen Fällen als Ankläger und die Zeugen Jehovas wurden gegen die Gegenklagen durch Anwalt K. V. Faylona verteidigt, der für die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft auf den Philippinen Rechtsberater ist. Die Fälle sind jetzt abgeschlossen, und der Gerichtshof hat das Urteil verkündet. Die Leser dieser Zeitschrift werden interessiert sein, zu erfahren, wie man Recht gesprochen hat.
KLAGEN UND GEGENKLAGEN
Einige der kleineren Klagen wurden durch die Rechtsprechung des Friedensgerichtshofes behandelt, aber die ernsteren Fälle bedurften der Aufmerksamkeit des Gerichtshofes erster Instanz. Der erste, gegen den verhandelt wurde, war ein Polizist aus Solana namens Luis Carag. Er wurde des vereitelten Mordes an der Person namens Santos Tabios beschuldigt. Die Beweisführung bei der Verhandlung ergab, daß Santos Tabios zum Rathaus ging, um für Jehovas Zeugen Polizeischutz zu holen, nachdem der Angriff begonnen hatte. Bei der Ankunft im Rathaus trat er an Luis Carag heran und verlangte von der Polizei Hilfe und Schutz. Carag erwiderte: „Wir werden euch alle erschießen, ihr Jehovas, stell dich hin, und ich werde dich erschießen!“ Tabios drehte sich um, um davonzulaufen. Carag schoß auf ihn, traf ihn aber nicht. Er feuerte noch einmal und traf ihn dieses Mal unter dem Kniegelenk in das rechte Bein, zerschmetterte den Knochen, und Tabios fiel bewußtlos zu Boden. Glieder der Schutzmannschaft fanden ihn später und brachten ihn in das Provinzkrankenhaus in Tuguegarao.
Nachdem dieser Tatbestand erwiesen war, erkannte der Gerichtshof Luis Carag als des Gebrauchs von Feuerwaffen und schwerer Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer unbestimmten Haftzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren elf Monaten und elf Tagen. Das Recht der verletzten Person auf Ersetzung persönlicher Schäden mittels einer getrennten bürgerlichen Klage behielt sich das Gericht vor.
Die Polizei von Solana erhob gegen Santos Tabios eine Gegenklage, in der man ihn des illegalen Besitzes von Feuerwaffen und Munition beschuldigte. Aber die Beweisführung der Verhandlung gegen Luis Carag reichte für eine Zurückweisung dieser Anklage aus. Carag gab an, er habe am Abend des Angriffs Schüsse gehört und seinen Bruder gerufen, der auch städtischer Polizist von Solana war. Die zwei fuhren mit einem Jeep zum Rathaus und ließen unterwegs noch den Polizeichef einsteigen. Auf der Fahrt zum Rathaus sahen sie einen mit einem japanischen Gewehr bewaffneten Mann, der plötzlich auf den Polizeichef feuerte. Die drei stiegen aus dem Jeep, und Carag forderte den Mann laut auf, stehenzubleiben. Der Mann blieb jedoch nicht stehen, sondern lief davon. Daher schoß ihn Carag an, und er fiel zu Boden.
Die drei Polizisten näherten sich dem Verwundeten, und nach ihren Aussagen war es Santos Tabios. Neben dem gestürzten Mann lag ein japanisches Gewehr. Sie entfernten weder den Körper noch das Gewehr, sondern ließen ihn liegen, bis um neun Uhr die philippinische Schutzmannschaft ankam und den Verletzten in das Krankenhaus brachte. Carag gab an, sie hätten das angeblich neben Tabios gefundene Gewehr beschlagnahmt.
Jedoch wurde das angeblich neben Tabios gefundene Gewehr nie dem Gerichtshof vorgelegt. Als die Schutzmannschaft in Tuguegarao aufgefordert wurde, das Gewehr dem Gericht des Friedenshofes vorzulegen, erwiderte ein Offizier dem ehrbaren Gerichtshof folgendes: „Wenn mich der Ehrbare Gerichtshof aufgefordert hat, zu erscheinen und die Feuerwaffe und die Munition mitzubringen, die dem angeklagten Santos Tabios angeblich abgenommen wurden, dann erlaube ich mir hiermit, den Ehrbaren Gerichtshof davon zu unterrichten, daß ich dem Besitz des angeklagten Santos Tabios weder eine Feuerwaffe noch Munition entnommen habe.“
Ein Sergeant der Schutzmannschaft wurde vor das Gericht beordert, um das zuvorerwähnte japanische Gewehr vorzulegen. Als er aber erschien, zog es Carags Verteidigung vor, ihn nicht als Zeugen vorzustellen. Das Gericht war daher gezwungen, zu glauben, bei Santos Tabios sei keine Feuerwaffe gefunden worden, und so hatte die Gegenklage keine Grundlage.
Das Gericht sagte: „Das Gericht glaubt, Leutnant Flores habe kein Anklagematerial wegen illegalen Waffenbesitzes gegen Santos Tabios gesammelt, weil die Schutzmannschaft wahrscheinlich keine Feuerwaffe gefunden hat. Das Gericht findet keinen Grund, die Beweggründe der Schutzmannschaft im Zusammenhang mit dem Vorfall am zuvorerwähnten Abend zu beargwöhnen. Außerdem ging Santos Tabios zum Rathaus, um bei der Stadtpolizei Hilfe und Schutz zu holen; folglich ist es für das Gericht schwer, anzunehmen, Santos Tabios nähme ein japanisches Gewehr mit, trotzdem er weiß, daß er keine Erlaubnis hat, eine Feuerwaffe zu tragen.“ Die Gegenklage gegen Tabios auf illegalen Feuerwaffen- und Munitionsbesitz wurde daher abgewiesen.
DES MORDES SCHULDIG
Martin Berja, ein Polizist von Solana, Cagayan, wurde wegen Mordes vor Gericht gestellt. Er war angeklagt, Valentin Panaga, einen Zeugen Jehovas, am Abend des 20. April beim Angriff auf die im Stadtbezirk von Solana abgehaltene Kreisversammlung durch Erstechen getötet zu haben. Der Beweis zeigt, daß Berja sich bei Beginn des Angriffs in seinem Hause befand. Er hörte zwei Schüsse, und dann kam sein Schwiegervater an und berichtete, daß Jehovas Zeugen — insbesondere Panaga — den Stadtsekretär in ihrer Versammlungshalle sehr geschlagen hätten.
Er rannte sofort zum Versammlungsplatz, zog sein Jagdmesser und begann Leute zu stechen, die er gerade erreichen konnte. Er gab zu, einschließlich Valentin Panagas sechs Personen durch Stiche verletzt zu haben. Valentin Panaga hatte in einem Privathaus auf dem Versammlungsplatz Zuflucht genommen. Berja folgte ihm in das Haus und fügte ihm dort vier Stichwunden zu, die in der gleichen Nacht im Stadtkrankenhaus von Tuguegarao seinen Tod zur Folge hatten.
Das Gericht sprach Martin Berja des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu acht Jahren und einem Tag Gefängnis und zu einer Entschädigung der Hinterbliebenen des verstorbenen Valentin Panaga in der Höhe von 6000 Pesos (12 000 DM).
Der Bürgermeister von Solana reichte eine Gegenklage ein gegen den Bruder, der als Bezirksdiener amtete, als der Angriff stattfand. Dieser Bruder ist ein Absolvent der fünfzehnten Klasse der Wachtturm-Bibelschule Gilead. Er wurde des Ungehorsams gegenüber einer Amtsperson, nämlich dem Stadtbürgermeister, bezichtigt, weil er sich weigerte, dem Befehl des Bürgermeisters zu gehorchen, zu seinem Schutz in das Rathaus zu gehen. Der Bürgermeister selbst wurde bei einem hinterhältigen Überfall im September des gleichen Jahres 1952 getötet. Das Gericht fand keine Grundlage für die Klage gegen den Bezirksdiener und wies sie daher ab. In seiner Entscheidung sagte das Gericht:
„Bürgermeister Carag hatte keine Autorität, Adolfo Dionisio festzunehmen, um so weniger, als der letztere nicht wegen Erregung eines Ärgernisses gefangen wurde und auch kein schweres oder schwerwiegendes Verbrechen begangen hat. Wenn der Angeklagte sich weigerte, mit dem Bürgermeister zu gehen, dann war es sein gesetzliches Recht, dies zu tun. Seine Weigerung ist kein Ungehorsam oder Widerstand, weil der Bürgermeister keine Autorität hatte, ihn zu verhaften.
Der Angeklagte wurde von Bürgermeister Carag nicht festgenommen, weil er Unrecht begangen hatte, sondern nur ‚zum Schutz‘. Wenn der Angeklagte keinen Wert auf Schutz legte und nicht darum bat, war er nicht verpflichtet, sich dem Schutz des Bürgermeisters zu unterstellen. Aber der Beweis zeigt, daß Adolfo Dionisio und andere Glieder der Zeugen Jehovas im Rathaus mißhandelt wurden, was zeigt, daß die Verhaftung nicht zum Zwecke des Schutzes vorgenommen wurde, sondern eher, um sie zu mißhandeln.“
Sechs Zeugen Jehovas wurden in einer Gegenklage der Tätlichkeit gegen eine Amtsperson bezichtigt. In diesem Fall war die Amtsperson Pascual Bacud, ein Polizist von Solana. Er gab an, ihm seien drei Wunden beigebracht worden, die eine sechs- bis neuntägige Behandlung erforderten und ihn für die gleiche Zeitspanne unfähig machten, seiner üblichen Arbeit nachzugehen. Die Beweisführung zeigte, daß der Polizist Bacud versuchte, Santos Tabios mit Gewalt vom Versammlungsplatz wegzuholen, ihn auszufragen und herauszufinden, wer die Person war, die am gleichen Tag etwas früher angeblich den Sohn des Stadtsekretärs beschimpft hatte. Tabios widersetzte sich dem Versuch des Polizisten Bacud, ihn mit Gewalt wegzuzerren. Fünf andere Zeugen Jehovas, die in der Versammlung als Ordner dienten, halfen ihm. Das Gericht wies die Klage des Angriffs gegen eine Amtsperson mit der folgenden Erklärung zurück:
„Die vorgelegten bewiesenen Tatsachen stellen nicht das Verbrechen der Tätlichkeit gegen eine Amtsperson dar. Polizist Bacud hatte keine Autorität, Santos Tabios aus der Kongreßhalle herauszuholen, und noch viel weniger Recht, ihn ohne einen Haftbefehl von kompetenter Stelle zu verhaften. Als er versuchte, Tabios festzunehmen und ihn in der erwähnten Weise hinauszuzerren, machte er sich des Mißbrauchs seiner Autorität schuldig, und er übte dabei nicht seine offiziellen Funktionen aus. (P. vs. Tilos, 36 OG., Seite 54)
‚Entscheid: Wenn eine Amtsperson unnötigen Nachdruck oder Gewalt gebraucht, um sich Respekt zu verschaffen, überschreitet sie ihre Machtbefugnisse, und von diesem Augenblick an handelt sie als Privatperson (P. vs. Damo, Of. Gaz. Nr. 9 (5. Zusatz, Seite 58)).‘“
Das Gericht stellte jedoch fest, daß alle sechs Angeklagten daran teilgenommen hatten, den Polizisten Bacud bei der Verteidigung von Tabios zu schlagen; aus diesem Grunde traf sie die Schuld für die geringen Körperverletzungen, und jeder wurde zu einer Geldstrafe von 15 Pesos (30.— DM) verurteilt. Diese Strafe wurde bezahlt und alle wurden auf freien Fuß gesetzt.
Auf diese Weise verfügte das Gericht über alle Klagen und Gegenklagen, die sich aus diesem bösartigen Angriff gegen Jehovas treue christliche Zeugen in Solana, Cagayan, ergaben. Das Gericht hielt sich fest an das Gesetz des Landes und urteilte in Harmonie mit diesem Gesetz.
Zur festgesetzten Zeit wird Jehova Gott, der große Richter des Himmels und der Erde, das Gericht gegen alle die vollstrecken, die seinen Namen verunglimpft und seine treuen Zeugen verfolgt und selbst bis zum Tode gequält haben. Wir erwarten geduldig diesen großen Tag der Rechtfertigung, und in der Zwischenzeit werden wir weiterhin den Namen Jehovas, unseres Gottes, loben und ihn jeden Tag und ewiglich preisen.
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„Der Wachtturm“ gibt Flüchtling neue HoffnungDer Wachtturm 1954 | 1. Dezember
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„Der Wachtturm“ gibt Flüchtling neue Hoffnung
DER folgende interessante Brief, den die Wachtturm-Gesellschaft von einem Beauftragten der Gesellschaft „Amerikanische Freunde freiheitlicher Russen“ erhielt, zeigt bestimmt, was Der Wachtturm bewirkt hat, um Menschen am Leben und in der Wahrheit zu erhalten, und er zeigt, wie Menschen, die aus Rußland kamen, eine Erkenntnis der Wahrheit des Wortes Gottes erlangt haben und jetzt glücklich sind.
„Als Beauftragter der Gesellschaft ‚Amerikanische Freunde freiheitlicher Russen‘ in Norddeutschland, einer ehrenamtlichen Vertretung der Vereinigten Staaten, die für die Unterstützung der Flüchtlinge aus der Sowjetunion arbeitet, hatte ich gestern das Vergnügen, Frau L. K. zu treffen. Frau K. ist Russin und ist eine Person von Tausenden, die nach dem Krieg durch die Flucht in den Westen Befreiung von der kommunistischen Tyrannei gesucht haben. Sie wohnt in einem der Hunderte von Flüchtlingslagern, die man immer noch in ganz Deutschland findet.
Die Umgebung in diesen Lagern ist traurig genug, um selbst die härteste Seele zu entmutigen, besonders nach Jahren der Unterernährung, des Mangels an Kleidung und Wohnung und nach Jahren vergeblichen Hoffens auf ein besseres Leben durch Auswanderung oder eine Anstellung. Da viele dieser Menschen fühlen, sie seien von Gott und Menschen verlassen, verlieren sie am Ende jeglichen Ehrgeiz und versinken in Verzagtheit.
Als ich Frau K. traf, war ich daher gerührt. Sie befindet sich auch in ärmlichen Verhältnissen, sie hat ihren Gatten verloren und leidet an Herzbeschwerden. Doch sobald ich ihren winzigen Raum betreten hatte, sah ich, wie verschieden diese Frau von den meisten anderen Leuten war, die ich getroffen hatte. Das Zimmer war ordentlich, und sie war sauber und rein, in guter Stimmung und gastfreundlich. Als ich mich über ein Exemplar der russischen Ausgabe des Wachtturms äußerte, das auf dem Tisch lag, erwiderte sie, diese Zeitschrift sei in den letzten Monaten ihre stärkste Hilfe gewesen, sie sei dadurch imstande gewesen, neue Freude am Leben zu gewinnen und neue Hoffnung zu schöpfen. Sie versucht auch, das Interesse an der Botschaft dieser Zeitschrift bei anderen im Lager zu erwecken.“
Der Schreiber der obigen Zeilen bemerkte auch, Frau K. nähme es höchst dankbar an, wenn die Gesellschaft ein Lebensmittelpaket oder alte Kleidung oder zusätzliche Literatur in Russisch sendete. Die Gesellschaft hat durch ihren deutschen Zweig in Wiesbaden veranlaßt, Frau K. mit allen diesen Dingen zu versorgen.
Ja, die Wahrheit über Jehovas Königreich bringt heute den Bedrückten genauso Trost, wie es der Fall war, als sie vor neunzehn Jahrhunderten gepredigt wurde.
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