-
Wir beobachten die WeltErwachet! 1971 | 22. Juni
-
-
Er macht der Kirche den Vorwurf, daß ihre Predigten durch eine „dicke liturgische Watteschicht“ keimfrei und unschädlich gemacht worden seien. „Sie will niemandem weh tun und es mit niemandem verderben, aber sie hilft damit niemandem und verdirbt es mit ihrem Herrn.“ Der Pfarrer sieht auch in den Bündnissen der Kirche mit dem Establishment einen wesentlichen Faktor, warum sie sich in einer Krise befinde. Nach seiner Auffassung lebten die Kirchen über ihre Verhältnisse: Ihre öffentliche Geltung stehe in keinem Verhältnis zu ihrer inneren Kraft. Symptome des Kirchenverfalls sieht der Geistliche in der Aushöhlung christlicher Feste. Die Taufe entarte zum Familienfest, die Konfirmation zum Stadienritus und die Beerdigung zum Dienstleistungsgewerbe. „Hier wird eine Glaubenshaltung erzeugt, die sich von der kritiklosen Verbraucherhaltung im Sommerschlußverkauf nicht unterscheidet“, bemerkte Fähler.
258 „Millionenkonkurse“ im Jahre 1970
◆ Der Anstieg der Zahl der Konkurse im Jahre 1970 gegenüber dem Vorjahr beweist, daß die Probleme auch in der Wirtschaft zunehmen. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes haben die Konkursgerichte im Bundesgebiet 1970 insgesamt 4 201 Insolvenzen gemeldet. Ihre Zahl lag damit um 10 % über der Insolvenzzahl des Jahres 1969. Der Anteil der kleinen und kleinsten Verfahren ist zurückgegangen, während die größeren und großen Verfahren in stärkerem Maße an den gesamten Konkursen beteiligt sind als im Vorjahr. So hat sich die Zahl der sogenannten „Millionenkonkurse“ (mit voraussichtlichen Schulden von über 1 Million DM) beträchtlich erhöht, und zwar von 170 auf 258 Fälle. Vergleichsverfahren wurden in 324 Fällen eröffnet gegenüber 304 Verfahren im Jahre 1969. Hauptsächlich im industriellen Teil der Wirtschaft haben die Insolvenzen zugenommen.
Künftige Bestrafung wegen Wasserverschmutzung
◆ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Dorn, führte im Rahmen einer Fragestunde des Bundestages aus, daß die Bundesregierung die Wasserverschmutzung als ein „kriminelles Delikt“ ansehe und eine „zumindest teilweise“ Verschärfung der gesetzlich vorgesehenen Strafen vorsehe. Aber schon die gegenwärtigen Bestimmungen erlaubten Geldstrafen bis zu 100 000 Mark. Die Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten könnten über das Höchstmaß von 10 000 Mark hinaus festgesetzt werden, „wenn der Täter aus der Tat einen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat“.
-
-
Bezirkskongresse „Göttlicher Name“Erwachet! 1971 | 22. Juni
-
-
Bezirkskongresse „Göttlicher Name“
Mit Spannung und großer Freude sehen Jehovas Zeugen diesen Kongressen entgegen und laden auch dich herzlich ein, einen der nachstehend aufgeführten Kongresse zu besuchen:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
21. bis 25. Juli:
Berlin
28. Juli bis 1. August:
Saarbrücken, Dortmund I (Programm in Deutsch und Spanisch)
4. bis 8. August:
Dortmund II (Programm in Deutsch und Griechisch), Hannover, Stuttgart (Programm in Deutsch, Englisch und Italienisch)
ÖSTERREICH
21. bis 25. Juli:
Innsbruck
4. bis 8. August:
Graz (Programm in Deutsch, Kroatisch und Slowenisch)
11. bis 15. August:
Wels
SCHWEIZ
21. bis 25. Juli:
Bern (Programm in Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch)
-