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  • Unser Verhalten in Gewissensfragen
    Der Wachtturm 1973 | 15. Januar
    • wir uns nicht als Richter desjenigen aufspielen, der nach seinem Gewissen entscheiden muß. Wir sollten auch nicht denken, wir begingen einen Fehler, wenn wir den Betreffenden nach wie vor als einen anerkannten Diener Gottes betrachten, obwohl er in diesem Fall nicht genauso entschieden hat, wie wir es getan hätten. Gott ist sein Richter. (Röm. 14:4, 10-12) Auch die Männer, die in der Christenversammlung eine verantwortliche Stellung einnehmen, müssen ihren Aufseherpflichten nach bestem Gewissen nachkommen. Aber obwohl sie in einem bestimmten Fall vielleicht anders entschieden hätten, als einer ihrer Brüder es tat, mag ihr Gewissen nicht allzusehr protestieren, da es sich dabei um eine Sache handelt, in der die Bibel die Entscheidung dem einzelnen überläßt. Wenn der Betreffende erkennen läßt, daß er etwas mit gutem Gewissen getan hat, mag ihr Gewissen zulassen, daß sie ihm eine gewisse Verantwortung übertragen oder ihn für eine verantwortliche Stellung empfehlen. Ihr Gewissen könnte aber auch so stark Einspruch erheben, daß sie ihn nicht mit gutem Gewissen empfehlen könnten. Gott ist auch ihr Richter, und sie sollten nicht verurteilt werden.

      14. Welche Fragen werden im nächsten Artikel behandelt?

      14 Solche „Grenzfälle“ entstehen oft im Berufsleben. Gehst du einer Beschäftigung nach, bei der du ein reines Gewissen vor Gott haben kannst? ‘Empfiehlt sie dich jedem menschlichen Gewissen’ als echten Nachfolger Jesu Christi? Mit diesen wichtigen Fragen befassen wir uns im nächsten Artikel.

  • Dein Gewissen und deine Erwerbstätigkeit
    Der Wachtturm 1973 | 15. Januar
    • Dein Gewissen und deine Erwerbstätigkeit

      1. Warum ist die Erwerbstätigkeit für den Christen ein Gebiet, auf dem sein Gewissen eine wichtige Rolle spielen sollte?

      DIE meiste Zeit, da wir nicht schlafen, arbeiten wir. Ein Christ sollte in Verbindung mit seiner Arbeit ein reines Gewissen haben, denn er sollte „alles zur Verherrlichung Gottes“ tun. (1. Kor. 10:31) Gestattet deine Arbeit dir dies?

      2, 3. (a) Was für eine Beschäftigung kommt für uns von vornherein nicht in Frage, und kann ein Christ, der einer solchen Beschäftigung nachgeht, der Verantwortung entgehen? (b) Wieso können gewisse Arten von Arbeit, die an sich nicht verkehrt sind, zu Gewissensfragen Anlaß geben?

      2 Es ist selbstverständlich, daß eine Arbeit, die unmittelbar und vorwiegend mit Handlungen verbunden ist, die von Gottes Wort ausdrücklich verurteilt werden und die seinen Grundsätzen widersprechen, für uns nicht in Frage kommt. Ein Christ darf die Verantwortung für falsches Handeln nicht einfach auf seinen Arbeitgeber schieben. Was aber, wenn die Arbeit an sich dem Worte Gottes nicht widerspricht, man dadurch jedoch zu etwas beiträgt, was sich mit Gottes Wort nicht vereinbaren läßt?

      3 Ein einfaches Beispiel mag dies veranschaulichen. Chauffeur zu sein und einen Wagen zu fahren ist an sich nicht verkehrt. Dürfte aber jemand, der ein Christ sein will, bei einer Bande von Bankräubern als Chauffeur beschäftigt sein? Oder dürfte ein Christ als Pförtner oder als Hausangestellte in einem Bordell arbeiten? Angenommen aber, du wärst Milchmann oder Zeitungsausträger und würdest auf deiner Tour solch ein berüchtigtes Haus beliefern, würdest du dich dadurch irgendwie an einem anrüchigen Geschäft beteiligen?

      4. (a) Macht sich jemand, der für eine Person oder ein Geschäft arbeitet, das sich gesetzwidriger Handlungen schuldig macht, durch jede Arbeit, die er für seinen Arbeitgeber verrichtet, an dessen Handlungen mitschuldig? (b) Durch welches Beispiel zeigt uns Gott selbst, daß man Sündern gewisse Dienste leisten kann, ohne sich dadurch an ihren Handlungen mitschuldig zu machen?

      4 Es ist also offensichtlich zweierlei, ob man sich direkt an gesetzwidrigen Handlungen beteiligt oder ob man lediglich jemandem bestimmte Dienste leistet, die im allgemeinen unterschiedslos allen Menschen geleistet werden. Gott gibt uns hierin selbst das beste Beispiel, denn er sorgt für die persönlichen Bedürfnisse aller Menschen ohne Rücksicht darauf, ob sie gerecht oder ungerecht sind. Jesus wies seine Jünger darauf hin, daß Jehova Gott „seine Sonne über Böse und Gute aufgehen und es über Gerechte und Ungerechte regnen läßt“. (Matth. 5:45) Auch Paulus sagte, Gott, der Schöpfer, gebe „allen Personen [ohne Unterschied] Leben und Odem und alles“. (Apg. 17:25) Macht sich Gott dadurch, daß er den Regen auch auf die Felder der Bösen fallen läßt, an ihren bösen Taten mitschuldig? Entschuldigte oder unterstützte er zum Beispiel dadurch, daß er die Sünder Adam und Eva bekleidete, ihr gesetzwidriges Handeln? Nein, er erwies ihnen dadurch lediglich unverdiente Güte. — 1. Mose 3:21.

      5, 6. (a) Welche Dienste konnten Christen im Hause Cäsars leisten und dennoch ein gutes Gewissen bewahren? (b) Wie können in unserer Zeit ähnliche Situationen entstehen?

      5 Paulus sandte den Christen in Philippi in seinem Brief Grüße von ihren christlichen Brüdern „vom Hause Cäsars“. (Phil. 4:22) Allem Anschein nach waren dies Diener am kaiserlichen Hof; ob es Sklaven oder Freie waren, wird nicht gesagt. Sie dienten der kaiserlichen Familie und den Hofbeamten wahrscheinlich, indem sie kochten, saubermachten und ähnliche Arbeiten verrichteten. Wie wir gesehen haben, üben menschliche Regierungen in den Augen Gottes gewisse rechtmäßige Funktionen aus, obwohl sie sich auch verwerflicher Handlungen schuldig machen. (Röm. 13:1-5) Was immer diese Christen im Hause Cäsars gearbeitet haben mögen, so brauchten sie dabei offenbar nicht das Gefühl haben, Neros Politik, seine Religion oder seine Kriegszüge und Kriegspläne zu unterstützen.

      6 Auch heute können wir für andere, die unsere Mitmenschen sind, vieles tun ohne Rücksicht darauf, ob sie gerecht oder ungerecht sind: Einer Prostituierten Milch zu verkaufen — um bei unserem einfachen Beispiel zu bleiben — heißt noch lange nicht, daß man ihre unmoralische Handlungsweise gutheißt. Ebensowenig würde jemand, der bei einem Politiker als Musiklehrer angestellt ist, dadurch zu erkennen geben, daß er die politische Tätigkeit seines Arbeitgebers unterstützt.

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